Nein, das haben wir nicht gemacht. Aufgrund des Gebarens und Verhaltens von Whitehall auch in anderen Fällen – ich habe nicht umsonst Berlin angeführt – kann nicht die Rede davon sein, dass man das LEG-Vermögen irgendwelchen Hasardeuren in die Finger gegeben hat. Dass ich das Vermögen von Whitehall nicht kenne, liegt einfach daran, dass ich nicht weiß, welche Investitionen, Akquisitionen einer der Käufer zwischenzeitlich noch getätigt hat. Das muss ich auch nicht täglich verfolgen. Ganz entscheidend ist, dass wir selbst im Worst Case der Insolvenz eines Käufers, in dem wir dann ungenügende Masse hätten, bei Verletzungen der Sozialcharta selbstverständlich noch mit den LEGAnteilen im Wert von 300 Millionen € entschädigt würden.
Vielen Dank, Herr Minister. – Liebe Kollegen, mir liegen noch fünf weitere Meldungen von Fragestellern vor. Angesichts unserer schwierigen Terminlage beim Plenum würde ich den Kreis derjenigen, die noch Fragen stellen, mit diesen fünf gerne schließen und keine weiteren Fragesteller mehr zulassen. – Frau Kollegin Beer von den Grünen, bitte schön.
Danke schön, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben uns hier erstens dargelegt, dass Sie dem Parlament schon immer erläutert hätten, wie weit aufgefächert der Kreis der Käufer sei, und zweitens ausgeführt, dass die Welt eigentlich in Ordnung sei und das Ganze überhaupt keine negativen Folgen für die Mieterinnen habe. Wie passt das eigentlich mit dem zusammen, was Sie uns am 20. Februar 2008 hier im Plenum erläutert haben, als es darum ging, gegebenenfalls an kommunale Wohnungsgesellschaften bevorzugt zu veräußern?
unterschiedliche Unternehmen verkauft würden. Diese Option wurde von den Gutachtern Sal. Oppenheim/WestLB schon anlässlich der Erstellung des Privatisierungsgutachtens im Sommer 2006 geprüft und letztlich verworfen.
Zum anderen, meine Damen und Herren, würde die Veräußerung einzelner Bestände an unterschiedliche Wohnungsunternehmen zu einer Zerschlagung der LEG mit allen negativen Nachteilen für die Beschäftigten und für die Mieterinnen und Mieter führen.
Können Sie uns diesen Gegensatz bitte erläutern? Wie kann dieser Widerspruch aufgelöst werden? Sie haben sich unterschiedlich geäußert. Warum ist das eine, was Sie durchgeführt haben, okay, während das andere nicht zu verantworten gewesen wäre?
Frau Beer, meine Antwort von damals ist und bleibt korrekt. Die kommunalen Interessenten waren seinerzeit nicht in der Lage – Sie haben das vielleicht auch verfolgen können –, ein Konsortium zu bilden, sodass wir einen einheitlichen Käufer gehabt hätten. Aufgrund der damaligen Situation der kommunalen Szene hätten wir die Wohnungen aufteilen und den einzelnen Kommunen zuordnen müssen. Das Problem bei der LEG, die ja auch erst verkaufsfähig gemacht werden musste, war aber, dass die Mitarbeiter nicht den jeweils den Einzelgesellschaften zugeordnet waren. Es war zu befürchten, dass wir dadurch ein Riesentheater mit den Mitarbeitern bekommen würden. Außerdem wären die Kommunen in dem Fall, dass sie kein einheitliches Konsortium bilden, sicherlich auch nicht als wirklich potenter Käufer infrage gekommen. Deshalb haben wir damals die Bemühungen, ein einheitliches Konsortium zu bilden, sehr unterstützt. Wir hätten durchaus gerne noch einen weiteren Nachfrager gehabt. Dagegen kann man ja nie etwas haben. Sie haben es aber nicht geschafft.
Wir haben auch nicht einzelne Pakete an unterschiedliche Käufer verkauft, sondern haben die gesamten LEG-Anteile en bloc verkauft. Es ging um die Frage: Verkaufst du Shares – Anteile – oder verkaufst du Wohnungsgesellschaften oder Blöcke? In der Landesregierung war entschieden worden – das ist auch nach wie vor richtig; sonst hätten wir Riesentumulte in dem Konzern bekommen –,
die Anteile einheitlich an einen Käufer zu verkaufen, der ein Konsortium aus zwei verschiedenen Käufern gebildet hat.
Herr Minister Linssen, auf die Nachfrage der Kollegin Schäfer haben Sie stolz bekundet, der Whitehall-Fonds verfüge über ein Vermögen von 32 Milliarden. Wie viel von den 32 Milliarden dient dem Schutz der LEG?
Ich müsste jetzt herausziehen, welche Fonds bei den einzelnen Gesellschaften sind, müsste das addieren, dann hätte ich das Gesamtvermögen zum Beispiel von Lancaster. Das habe ich aber nicht getan, weil es bisher überhaupt keine Veranlassung dazu gab.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich würde gerne noch einmal auf die Grunderwerbssteuer zurückkommen. Wir haben jetzt an heuschreckliche Töchter einer etwas undurchsichtigen Mutter verkauft, sodass es nicht zur Zahlung der Grunderwerbssteuer kommt, wie es gekommen wäre, wenn wir an kommunale Unternehmen verkauft hätten. Deshalb erwarten wir von Ihnen, dass Sie uns darüber Auskunft geben, wie viel Grunderwerbssteuer weniger oder nicht gezahlt worden ist. Das konnten Sie gerade nicht sagen.
Aber Sie werden hier und heute die Frage beantworten müssen: Hätten wir nicht besser an die kommunalen Unternehmen verkauft? Denn dann hätten wir auf der kommunalen Ebene die Wertschöpfung gehabt, dann hätten wir die vollen Steuereinnahmen gehabt, und dann hätten wir das im Lande Nordrhein-Westfalen gelassen, was auch nach Nordrhein-Westfalen gehört.
Auch das ist nicht korrekt, Herr Kollege Groth. Denn Nichtzahlung von Grunderwerbsteuer – ich sage es ganz allgemein – führt, wenn man mehrere Wettbewerber hat, immer zu höheren Kaufpreisen. Das ist in diesem Falle passiert. Also hat das Land über den höheren Kaufpreis profitiert.
Herr Minister Linssen, ich habe heute zumindest gelernt, dass Whitehall nur noch indirekt Eigentümer ist und dass sich unter diesem Deckmantel eine Menge Turbulenzen verbergen.
Ich möchte die Frage des Kollegen Börschel aufgreifen – seine zweite Frage –, die Sie nicht beantwortet haben. Gibt es eine Werthaltigkeitsgarantie, oder sind Sie letztlich im Notfall darauf angewiesen, auf das Stammkapital dieser sogenannten Eigentümer zurückzugreifen?
Wenn Sie, Frau Kollegin Schäfer, erst heute gelernt haben, dass das Fonds waren, liegt das vielleicht daran, dass Sie mit der Sache damals nicht so viel zu tun hatten wie ich.
Zur Werthaltigkeit hatte ich gesagt: Im Insolvenzfall – den hatte ich hier sogar als theoretische Möglichkeit angeführt; den sehe ich wirklich nur als theoretische Möglichkeit – gibt es die anderen Absicherungsmechanismen, die ich erwähnt habe.
Herr Minister, wenn ich an die Whitehall-Familie denke: Solche unübersichtlichen Familienverhältnisse würde ich keinem gönnen.
Herr Kollege Dr. Papke hat mich auf die Frage gebracht, die ich jetzt stelle: Warum haben Sie die Rechte der Mieter aus der Sozialcharta nicht direkt ins Grundbuch schreiben lassen – stattdessen sehen Sie Geldstrafen vor –, was insolvenzsicher gewesen wäre?
Auch diese Frage hat seinerzeit den Mieterbund bewegt. Ich erinnere mich jedenfalls an solche Vorschläge. Wenn Sie einen anständigen Kaufpreis haben wollen, dürfen Sie so etwas nicht tun. Wir glauben, dass die Absicherung, die Sozialcharta, durchaus vergleichbar ist und dass damit auch die wirtschaftliche Flexibilität des Unternehmens gewährleistet ist. So etwas müssen Sie am Markt absolut haben. Das ist auch das Übliche.
Ich darf vielleicht auf Ihren Vorspann, dass Sie nicht Mitglied einer solch unübersichtlichen Familie sein wollen, eingehen. Erstens kennen Sie die WhitehallFonds ja nicht, weil Sie im Internet offensichtlich nicht fündig geworden sind. Zum Zweiten sind das – ich zähle mal durch – 23 Fonds. Das ist eine durch
Herr Finanzminister, Sie haben eben die Clearingstelle erwähnt. Ich möchte gerne wissen, seit wann die Clearingstelle eingerichtet ist und wie viele Fälle sie bisher bearbeitet hat.
Die Clearingstelle ist kurz nach Veräußerung eingerichtet worden. Ich liefere Ihnen gerne nach, wie viele Fälle da bisher aufgelaufen sind.
Meine Damen und Herren, damit ist die letzte Frage abgearbeitet. Ich darf die Beantwortung dieser Dringlichen Frage – es war die Nummer 314 – beenden.
Ich rufe jetzt kurz die Mündlichen Anfragen auf, die heute nicht mehr beantwortet werden können, um festzustellen, ob Sie um eine mündliche oder um eine schriftliche Beantwortung bitten.
von Frau Kollegin Beer von den Grünen. Thema: „Staatssekretär Winands für mehr Videoüberwachung an und in Schulen.“ Sie sind mit einer schriftlichen Beantwortung einverstanden? – Vielen Dank. (Siehe Anlage 1)