Einen Tag später stellen die Grünen ihren Antrag. Ich glaube nicht, dass das böser Wille war, sondern ich vermute nur, dass sie schlecht informiert waren. Wir sind uns im Prinzip einig, können das aber nicht zugeben. Wir sind auf dem richtigen Wege und werden uns im Bundesrat genauso verhalten. – Danke schön.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Das kann man auch im internen Gespräch klären. Ich schließe die Beratung.
Wir kommen erstens zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 14/9070. Die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Antrag ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Grünen- und SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Wir stimmen zweitens über den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU und FDP Drucksache 14/9180 ab. Wer ist dafür? – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Keiner. Enthaltungen? – Die Oppositionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist der Antrag mit Mehrheit angenommen.
Frau Ministerin Müller-Piepenkötter hat uns das gute Angebot gemacht, ihre Einbringungsrede zu Protokoll zu geben. (Siehe Anlage 5)
Wir stimmen also direkt ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/8903 an den Rechtsausschuss. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Diese Überweisungsempfehlung ist einstimmig beschlossen.
20 Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministerpräsidenten
Zur Einbringung dieses Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Krautscheid, wenn er es denn wünscht, das Wort. – Das scheint nicht der Fall zu sein.
Damit schließe ich die Beratung, und wir überweisen den Gesetzentwurf Drucksache 14/9022 so, wie es der Ältestenrat vorgeschlagen hat, direkt an den Hauptausschuss. Wer ist dafür? – Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist das so beschlossen.
21 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung eines Kostenfolgeabschätzungs- und Beteiligungsverfahrens gemäß Artikel 78 Abs. 3 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (Konnexitätsausführungsge- setz – KonnexAG)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform Drucksache 14/9081
Wir stimmen ab. Der Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/9081, den Gesetzentwurf Drucksache 14/8780 unverändert anzunehmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Dieser Empfehlung wurde einstimmig gefolgt. Damit ist der Gesetzentwurf verabschiedet.
22 Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrens-, zustellungs- und gebührenrechtlicher Regelungen zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen und weiterer Anpassungen
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform Drucksache 14/9082
Wir stimmen direkt ab. Der kommunalpolitische Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/9082, den Gesetzentwurf Drucksache 14/8025 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer ist dafür? – Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Keiner. Einhaltungen? – Oppositionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist diese Empfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform Drucksache 14/9083
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/9083, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/8781 unverändert anzunehmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Dann hat das Parlament einstimmig in zweiter Lesung so beschlossen.
Heute ist keine Beratung vorgesehen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll nach § 79 in öffentlicher Sitzung erfolgen.
Wir stimmen über die Überweisung des Antrags Drucksache 14/9077 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.
Auch hier ist heute keine Beratung vorgesehen. Die Beratung erfolgt erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses.