Protocol of the Session on May 6, 2009

Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg. Wir bekommen auch die ersten schriftlichen Hinweise, wer mit wem zusammenarbeitet. Die Kommunen sind gar nicht so blöd, dass wir alles vorgeben müssten. Es gibt eine ganze Liste, bei der sich abzeichnet, wer mit wem etwas vorhat. Wir sind sehr zuversichtlich, zumal wir angekündigt haben: Wenn das nicht funktioniert und wir kurz nach der Sommerpause nicht wissen, ob es mit den 18 klappt oder nicht, wird es das Anstaltsmodell, die Verordnung in der Mittelbehörde, geben.

Gut, sie müssen wissen, ob ihnen das lieber ist. Das ist für uns kein Einfallstor, doch endlich auf Kammern zuzugehen. Das ist eine Unterstellung. Ich kann Ihnen sagen, das werden wir nicht tun. Es wird dann die Verordnung geben.

Lassen Sie mich noch etwas zum DGB sagen. Es gibt keinerlei arbeitsrechtliche Kompetenzen, die über dieses Ding geregelt werden. Es ist rein eine Frage der organisatorischen Verortung. Deshalb ist eine offizielle Einbeziehung des DGB nicht erfolgt. – Danke.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine Damen und Herren, gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Wir sind damit am Schluss der Beratung angelangt.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 14/8947 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend –, an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform sowie an den Hauptausschuss. Wer stimmt der Überweisung zu? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf wurde mit Zustimmung aller vier Fraktionen überwiesen.

Ich rufe auf:

10 Keine Verteuerung von Schulmahlzeiten – reduzierten Mehrwertsteuersatz beibehalten

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/9041

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Beer das Wort. Bitte schön, Frau Beer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland ist immer noch ein Ganztagsschulentwicklungsland. Das Investitionsprogramm der rot-grünen Bundesregierung zum Ganztagsausbau hatte eine erste Initialzündung gegeben, um den Ganztag an Schulen systematisch auszubauen. Inzwischen wurde fraktionsübergreifend begriffen, dass der Ganztagsausbau konsequent und systematisch fortgeführt werden muss.

Zum Ganztag gehört es aber, ein schmackhaftes und ausgewogenes Mittagessen anzubieten, von dem kein Kind aus Kostengründen ausgeschlossen werden darf. Das ist ganz zentral.

(Beifall von den GRÜNEN)

Nach intensivem politischen Drängen von grüner Seite auf ein kostenloses Mittagessen zunächst für die armen Kinder in Nordrhein-Westfalen haben wir nun den Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“, der aber längst nicht alle bedürftigen Kinder erreicht und zudem ein zu bürokratisches Instrument ist. Die dem Fonds zugrunde liegende Kalkulation ist mit 2,50 € für ein Essen eher knapp bemessen und deckt die Kosten vielfach nicht ab.

Seit Jahresbeginn haben wir eine Situation im Steuerrecht, die den Kostendruck beim Schulessen erhöht. Das ist die Folge einer Verfügung, die in der Großen Koalition auf Bundesebene durchgelaufen ist. Es gibt zwar ein paar Appelle aus SPD- und CDU-Fraktion, den Mehrwertsteuersatz für Lieferungen und sonstige Leistungen beim Schulessen zu ermäßigen. Appelle reichen allerdings nicht aus. Wir brauchen eine Bundesratsinitiative, damit der Kostendruck nicht dazu führt, dass die Caterer zu Preiserhöhungen gezwungen werden.

Der Artikel in der „Westfälischen Rundschau“ vom 4. Mai hat die Auswirkungen sehr detailliert und gut recherchiert dargestellt. Sobald eine Firma, die das Schulessen anliefert, einen Handschlag darüber hinaus leistet – Ausgabe, Geschirr spülen, reinigen –, werden 19% Umsatzsteuer fällig.

Das bekommt jetzt zum Beispiel die Stadt Lohmar zu spüren. Der Essenspreis schnellt um 31 Cent auf 2,75 € in die Höhe. Völlig unverständlich ist die Reaktion des Pressesprechers des Schulministeriums darauf. Herr Breuer führt in der „Westfälischen Rundschau“ aus, dass das MSW keine Probleme sieht. Er stellt darüber hinaus auch fest, der Landesfonds sei in den vergangenen Jahren nicht ausgeschöpft worden.

Hört, hört, kann ich da nur sagen! Das ist in der Tat kein Beleg für weniger Bedarf und Spielräume, sondern dafür, dass dieser Landesfonds einfach nicht funktioniert.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir haben weit mehr bedürftige Kinder in NordrheinWestfalen. Das wissen wir und das wird auch von allen eingeräumt. Dagegen sagt der Sprecher des Schulministeriums, der Landesfonds würde noch nicht einmal ausgeschöpft.

Lassen Sie mich grundsätzlich feststellen: Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Essen für Studierende steuerlich privilegiert ist, während für das Schulessen eine Mehrwertsteuerpflicht in Höhe von 7 bzw. 19 % besteht.

Eine Bundesratsinitiative tut also not. Lassen Sie uns eine solche schnellstmöglich gemeinsam auf den Weg bringen, damit auch einmal ein Linsengericht völlig unkompliziert und kostenfreundlich auf dem Schulspeiseplan stehen kann.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Beer. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Abgeordnete Krückel das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Beer, was Sie hier zum Besten gegeben haben, war wieder ein netter Mix aus Effekthascherei und gefährlichem Halbwissen.

Ich frage mich vorab, was Sie denn dafür getan haben, dass an unseren Schulen begünstigte oder preiswerte Mittagessen zur Verfügung gestellt worden sind.

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

Wir hören heute wieder viel heiße Luft. Ihre Aussagen stehen im krassen Gegensatz zu dem, was Sie während Ihrer Regierungszeit geleistet haben.

Wo haben Sie den Ganztag gefördert? – 95 % der Gesamtschulen waren zwar als Ganztag eingerichtet, aber weniger als 10 % der Hauptschulen. Dort wäre es dringend erforderlich gewesen. Die neue Landesregierung ist auf einem sehr guten Weg. Wir brauchen uns von Ihnen keine Belehrungen in dieser Hinsicht gefallen zu lassen.

(Beifall von der CDU)

Herr Kollege Krückel, ich darf Sie unterbrechen. Frau Kollegin Löhrmann würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. Lassen Sie diese zu?

Bitte schön.

Bitte schön, Frau Kollegin Löhrmann.

Es freut mich, dass Sie die Redebeiträge der Kollegin Beer als so gefährlich einstufen. Wie bewerten Sie den zusätzlichen Druck, der durch die Einführung der Turboschulzeitverkürzung Ihrer Regierung auf die Gymnasien hinsichtlich des Mittagessens entstanden ist?

Wenn ich an die Schulen in meinem Wahlkreis denke, ist der Ganztag dort schon lange Realität, weil die räumlichen Gegebenheiten einfach so waren.

(Beifall von Manfred Kuhmichel [CDU])

Zu Ihrer Regierungszeit ist überhaupt nicht darüber nachgedacht worden, wie man auch andere Schulen in den Ganztag führen kann. Das tun wir jetzt; da brauchen wir keine Nachhilfe.

Anders, als im Antrag der Grünen dargestellt, gibt es keine Verfügung des Bundesfinanzministers, welche die Verteuerung von Mensa- oder Kantinenessen zur Folge hätte. Mit einem Schreiben vom 16. Oktober 2008 hat der Bundesfinanzminister nach Erörterung mit den oberen Finanzbehörden der Länder oft gestellte Fragen zur Umsatzbesteuerung von Lebensmitteln und zubereiteten Speisen anhand von 13 Beispielen klargestellt. Hierbei wurde die ständige Rechtsprechung des EuGH und des BFH zu dieser Thematik berücksichtigt.

Es hat in der Praxis den Handlungsbedarf zum Erlass einer entsprechenden Klarstellung gegeben, und sowohl Finanzämter als auch Steuerberater sind dankbar für dieses BMF-Schreiben.

Ich halte ausdrücklich noch einmal fest: Es hat keine Rechtsänderung gegeben, und durch das BMFSchreiben wird auch keine Mahlzeit teurer. Der Antrag der Grünen ist daher sachlich falsch.

(Beifall von CDU und FDP)

Das EU-Gemeinschaftsrecht sieht den ermäßigten Steuersatz nur für die Lieferung von Speisen vor. Bei der Ausgabe verzehrfertiger Speisen ist zu differenzieren. Die Details, Frau Beer, möchte ich Ihnen an dieser Stelle ersparen, stehe Ihnen aber gerne im persönlichen Gespräch für weitere Informationen zur Verfügung.

Das Gemeinschaftsrecht lässt eine generelle Anwendung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes oder eine generelle Befreiung für Schulessen nicht zu. In der Praxis wurde in vielen Fällen geltendes Recht oder geltende Rechtsprechung nicht oder falsch angewendet. Das BMF-Schreiben schafft nun Rechtssicherheit. Es zeichnet ausdrücklich die Möglichkeiten auf, vor Ort in den Schulen und Mensen die Sachverhalte so zu gestalten, dass der ermäßigte Steuersatz Anwendung finden kann.

Herr Kollege Krückel, entschuldigen Sie, wenn ich Sie noch einmal unterbreche. Diesmal möchte Ihnen Frau Kollegin Beer eine Zwischenfrage stellen.

Bitte schön, Frau Beer.

Bitte schön, Frau Beer.

Ist Ihnen bekannt, dass das in den Finanzdirektionen sehr unterschiedlich gehandhabt wird? Ich kenne das selbst aus eigener Erfahrung, da ich als Vorsitzende eines Mensavereins seit vielen Jahren mit der steuerlichen Geschichte befasst bin. Es hat am 16. Oktober 2008 einen entsprechenden Erlass gegeben – Sie haben darauf hingewiesen –, aber trotzdem gibt es unterschiedliche Behandlungen.

Ihre Kollegin im Bundestag, Katherina Reiche, hat dazu am 6. Februar 2009 eine Pressemitteilung herausgegeben und formuliert:

Der Bundesfinanzminister hat verfügt, das Mehrwertsteuersplitting für die Leistung von Cateringfirmen abzuschaffen. Dadurch wird auch das Schulessen teurer.

Sagen Sie damit, dass sich Frau Reiche fachlich nicht richtig geäußert hat und dass auch die Initiativen Ihrer Kollegen im Bundestag und der SPDKollegin falsch sind?

Ich kann nicht beurteilen, aus welchem Zusammenhang Sie das Zitat herausgenommen haben. Ich weiß auf jeden Fall aus eigener Erfahrung – da kenne ich mich als Steuerberater ein wenig aus –, wie die rechtlichen Möglichkeiten sind, die Dinge zu gestalten. Wir sind für das