Protocol of the Session on December 3, 2008

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich noch einmal Frau Kollegin Beer zu Wort gemeldet.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister Laumann, es ist in der Tat gut, zu telefonieren, aber es wäre noch besser, jetzt gemeinsam dem Antrag zuzustimmen.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Das wäre ein Signal, das wir heute noch den Kollegen und Kolleginnen nach Berlin senden könnten: Alle Mitglieder dieses Parlaments stehen hinter der Initiative der Landesregierung. Wir möchten, dass das jetzt schnellstmöglich, ohne Verzug geregelt wird.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Laumann, mach mit!)

Wir wollen Ihre sozialpolitischen Initiativen an der Stelle ausdrücklich stärken.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Geben Sie sich einen Ruck!)

Frau Pieper-von Heiden, die Lernmittelfreiheit ist doch – das scheinen Sie vergessen zu haben – Ländersache.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Das heißt, dass es nicht angehen kann, diese Lasten bei der Kommune abzuladen, sondern es muss eine Initiative des Landes geben, die Schulen so auskömmlich auszustatten, dass sie Kindern aus einkommensschwachen Familien entsprechende Lernmittel zur Verfügung stellen können.

Herr Laumann, ich nehme Sie gerne mit in die Beratung der einzelnen Fälle im Petitionsverfahren, in denen es genau darum geht, dass sich Lernmittel nicht nur auf ein Schulbuch beschränken, sondern dass man in der Oberstufe bis zu 300 € zum Beispiel dann auf den Tisch legen muss, wenn ein Gymnasium verlangt, CAS-Rechner zu kaufen, die alleine schon 180 € kosten.

Dann komme ich noch dazu, dass die Schülerinnen und Schüler angesichts eines langen Schultages alles daransetzen, ein gutes Lernergebnis zu erreichen, aber nicht noch nebenbei jobben gehen müssen, weil sie sich ansonsten den Rechner nicht erlauben können. Das muss auch in NordrheinWestfalen gewährleistet sein.

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Tenhumberg?

Aber gerne.

Herr Kollege Tenhumberg, Sie haben das Wort.

Frau Kollegin Beer, Sie fordern in Ihrem Antrag, dass sich die Landesregierung für das Schulbedarfspaket für alle Familien einsetzt. Glauben Sie, dass die Landesregierung das nicht getan hat?

Wir wissen, dass das im Bundesrat eingebracht worden ist. Das haben wir ausdrücklich begrüßt. Jetzt aber geht es darum, dieses Verfahren zu beschleunigen und zu einem guten Abschluss zu bringen. Darum ist der Antrag dringlicher denn je. Es hängt jetzt im Vermittlungsausschuss.

Heute sollte das Signal von Nordrhein-Westfalen ausgehen, dass wir diese Regelung haben wollen, und zwar alle Mitglieder dieses Parlaments, und dass wir die Landesregierung und den zuständigen Minister unterstützen. Ich weiß nicht, warum Sie sich dem verwehren könnten.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Beer. – Das gut gefüllte Haus zeigt uns, dass wir eine direkte Abstimmung, die die antragstellende Fraktion so beantragt hat, vor uns haben.

Wir kommen also zu dieser Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 14/7960. Wer ist für diesen Antrag? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Herr Laumann!)

Wer ist dagegen? – CDU und FDP. – Wer enthält sich? – Es gibt keine Enthaltungen. Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt, einem der Höhepunkte in diesem Hause, auch wenn jetzt einige den Saal verlassen, nämlich:

8 Fragestunde

Drucksache 14/7965 – Neudruck

Mit dieser Drucksache liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 256, 257 und 258 aus der letzten Fragestunde vor sowie die Mündlichen Anfragen 259 bis 269.

Ich rufe auf die

Mündliche Anfrage 256

des Abgeordneten Kuschke von der Fraktion der SPD auf:

Reform des staatlichen Beihilferechts

Am 21. November wird die EU-Wettbewerbskommissarin in Brüssel ihre Vorstellungen zur Reform des staatlichen Beihilferechts präsentieren.

Welche Position will die Landesregierung bei der Reform des staatlichen Beihilferechts in den Konsultationsprozess einbringen?

Ich darf Frau Ministerin Thoben um Beantwortung bitten.

Herr Präsident! Meine Sehr geehrten Damen und Herren! Der Abgeordnete Kuschke bittet die Landesregierung am 12. November, ihre Position zur Reform des staatlichen Beihilferechts vor dem Hintergrund einer von der zuständigen Kommissarin Kroes für den 21. November angekündigten Erklärung darzulegen. Losgelöst von dieser etwas drolligen Terminierung, Herr Kuschke, gibt es inzwischen das Papier von Frau Kroes im Internet.

(Unruhe – Glocke)

Ich habe den Eindruck, dass es Auslastungsprobleme zu geben scheint, wenn man solche Fragen stellt.

(Zurufe von der SPD)

Frau Kroes hat in ihrer Rede die Maßnahme der Kommission im Zusammenhang mit der Finanzkrise dargestellt und sich mit der bisherigen Umsetzung des Aktionsplans auseinandergesetzt. Die Landesregierung hat den Reformprozess von Anfang an kritisch und konstruktiv begleitet.

Sie stimmt mit den Grundanliegen der Europäischen Kommission überein, dass staatlichen Beihilfen klare Grenzen gesetzt werden müssen, um einen wettbewerbsverzerrenden Subventionswettlauf zu vermeiden. Die Landesregierung wird auch weiterhin darauf achten, dass eine wirksame Beihilfekontrolle fairen Wettbewerb sichert und Verdrängungswettbewerb zulasten der ohne staatliche Hilfen sehr wettbewerbsfähigen Unternehmen Nordrhein-Westfalens zuverlässig abwehrt.

Zugleich wird sich die Landesregierung weiterhin dafür einsetzen, dass die erforderlichen beihilferechtlichen Spielräume für die eigenverantwortliche Ausgestaltung öffentlicher Daseinsvorsorge, effiziente Förderpolitik und wirkungsvolle Reaktionsmöglichkeiten in Unternehmenskrisen erhalten bleiben.

Die Landesregierung hat in Übereinstimmung mit der Bundesregierung, den anderen Ländern sowie den öffentlichen Banken und den kommunalen Spitzenverbänden die sehr strengen Vorgaben der Europäischen Kommission für öffentliche Bürgschaften kritisiert. Sie hat sich in einem langen und intensiven Prozess darum bemüht, die Folgen der neuen Bürgschaftsmitteilung zu mildern. Wenngleich dies sicher nicht vollständig gelungen ist, so konnte doch zumindest erreicht werden, dass Bürgschaften der öffentlichen Hand mit einigem Begründungsaufwand weiterhin beihilfefrei möglich sind, wenn sie die von der Europäischen Kommission ursprünglich vorgesehene Grenze von 200.000 € spürbar überschreiten.

Wir begrüßen, dass die Europäische Kommission mit der Mitteilung vom 25.10.2008 schnell und angemessen auf die besonderen Herausforderungen der Finanzkrise reagiert hat. Diese Mitteilung sowie die zügige Genehmigung von Unterstützungsprogrammen der nationalen Regierungen für Finanzinstitute zeigen, dass die europäische Beihilfekontrolle einer Krisenbewältigung auch in außergewöhnlichen Fällen nicht entgegensteht.

Für die Normalfälle der Unternehmenskrise genügt das beihilferechtliche Instrumentarium der Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungshilfen ebenfalls grundsätzlich den Anforderungen für die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Schwierigkeiten.

Soweit die Kommission ihre im Aktionsplan angekündigten Bemühungen zur Überarbeitung der Leitlinien in Angriff nimmt, wird sich die Landesregierung intensiv – gegebenenfalls auch im Rahmen der Länderinitiative erste Folgenabschätzung – im Interesse der Nordrhein-Westfälischen Unternehmen an der Diskussion beteiligen.

Die derzeitige De-mininis-Regelung wird von Bund und Ländern seit Jahren als zu gering angesehen. Ihre Anhebung auf 400.000 € würde für die Praxis des aufwendigen Genehmigungsverfahrens in vielen Fällen ersparen. Wir teilen die Sorge des Bundeswirtschaftsministeriums, dass die nach RatingKategorien differenzierenden Referenzsätze in der derzeitigen Finanzkrise zu unvertretbar hohen Vergleichszinsen für die Marktüblichkeit von Darlehenskonditionen führen können. Dies könnte die Kreditversorgung vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen beeinträchtigen. Deshalb erscheint es überlegenswert, den Maßstab zur Ermittlung der Referenzzinssätze etwas zu lockern.

Anfang dieser Woche haben wir sehr kurzfristig ein weiteres Konsultationspapier – derzeit liegt es allerdings erst in englischer Sprache vor – bekommen, das Vorschläge zur vorübergehenden Lockerung des Beihilferechts während der Finanz- und Wirtschaftskrise enthält. Dieses Papier soll auf einer multilateralen Sitzung mit den Mitgliedsstaaten am 08.12. erörtert werden. Das Papier kann ich noch nicht abschließend bewerten. Allerdings scheint manches zwar gut gemeint, aber noch nicht unbedingt praxistauglich zu sein. Wir werden uns also in die weitere Debatte sachlich und nachdrücklich einschalten.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt eine erste Nachfrage von Herrn Kuschke. Bitte, Herr Kuschke.

Frau Ministerin Thoben, vorab: Ersparen Sie mir bitte Ihre Belehrungen, zumal es Belehrungen des gesamten Hauses sind.

(Beifall von der SPD)