Protocol of the Session on June 8, 2005

Meine Damen und Herren, vor Eintritt in die Tagesordnung begrüße ich Sie sehr herzlich zur 1. - konstituierenden - Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen der 14. Wahlperiode.

Mein herzlicher Gruß gilt dem Kollegen Horst Westkämper von der Fraktion der CDU als lebensältestem Abgeordneten

(Allgemeiner Beifall)

und dem lebensjüngsten Kollegen Christian Lindner von der Fraktion der FDP.

(Allgemeiner Beifall)

Der Altersunterschied beträgt immerhin 43 Jahre.

Ich möchte es aber auch nicht versäumen, unsere dienstälteste Kollegin hervorzuheben. Es ist Anke Brunn, die mit Unterbrechung 31 Jahre lang im Landtag ist. Der dienstälteste Kollege ist Helmut Linssen, der seit 1980 ununterbrochen dem Landtag angehört. Danke schön für diese langen Zeitstrecken.

(Allgemeiner Beifall)

Meine Damen und Herren, als unsere Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich die Inhaber herausragender Ämter auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, die Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen und Religionsgemeinschaften, des Konsularischen Korps, der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Gewerkschaften, des öffentlichen Lebens, aber auch viele ehemalige Kolleginnen und Kollegen, die aus dem Landtag ausgeschieden sind, sowie die Damen und Herren von Presse, Rundfunk und Fernsehen als ständige Begleiterinnen und Begleiter unserer parlamentarischen Arbeit.

Hierzu zähle ich auch den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs für das Land NordrheinWestfalen, Herrn Michael Bertrams, der mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln und dessen Stellvertreterin mit Blick auf Punkt 4 unserer heutigen Tagesordnung im Plenarsaal Platz genommen hat. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Ich begrüße alle Bürgerinnen und Bürger aus unserem Lande, die heute anlässlich der konstituierenden Sitzung auf der Zuschauertribüne Platz gefunden haben. Schön, dass Sie da sind!

Meine Damen und Herren, ich möchte Sie zunächst auf die Bestimmungen unserer Landesver

fassung hinweisen, die für die Konstituierung des Landtags maßgebend sind.

Nach Art. 38 Abs. 2 der Landesverfassung führt das bisherige Präsidium bis zur Wahl des neuen Präsidiums die Geschäfte weiter. Entsprechend sieht die Tagesordnung vor, dass ich nach Abschluss des Tagesordnungspunktes 5 mein Amt an meinen Nachfolger beziehungsweise meine Nachfolgerin übergebe.

Ich bedanke mich bei meinen Präsidiumsmitgliedern, dass sie mich bis zur Amtsübergabe bei meiner Amtsführung unterstützen.

Nach Art. 37 unserer Landesverfassung tritt der Landtag spätestens am 20. Tag nach der Wahl, jedoch nicht vor dem Ende der Wahlperiode des letzten Landtages, zusammen.

Die Wahlperiode des am 14. Mai 2000 gewählten Landtags war mit Ablauf des 2. Juni 2005 beendet. Ich stelle fest, dass der Landtag der 14. Wahlperiode fristgerecht zusammengetreten ist.

Gemäß Art. 36 der Landesverfassung beginnt die Wahlperiode des 14. Landtages mit seiner ersten Tagung. Das heißt, die Wahlperiode des am 22. Mai 2005 gewählten Landtags beginnt mit dem heutigen Tag, dem 8. Juni 2005.

Nach Art. 34 der Landesverfassung wird der Landtag auf fünf Jahre gewählt, sodass die Wahlperiode dieses Landtages mit Ablauf des 8. Juni 2010 endet.

Meine Damen und Herren, aufgrund des amtlichen Wahlergebnisses zählt der neu gewählte Landtag 187 Abgeordnete. Die Mandate verteilen sich wie folgt:

- Christlich-Demokratische Union: 89 Abgeordnete,

- Sozialdemokratische Partei Deutschlands: 74 Abgeordnete,

- Bündnis 90/Die Grünen: zwölf Abgeordnete,

- Freie Demokratische Partei: zwölf Abgeordnete.

Nach Mitteilung der Landeswahlleiterin haben alle in den 127 Wahlkreisen direkt gewählten sowie die 60 aus den Landesreservelisten gewählten Bewerberinnen und Bewerber die Wahl angenommen.

Mit Eingang der Annahmeerklärung bei der zuständigen Wahlleiterin und nach Ablauf der Wahlperiode des alten Landtages haben Sie, meine

Landtag

08.06.2005 Nordrhein-Westfalen

Plenarprotokoll 14/1

Damen und Herren, gemäß § 35 des Landeswahlgesetzes die Mitgliedschaft im Landtag Nordrhein-Westfalen erworben. Hierzu gratulieren wir Ihnen allen sehr herzlich.

Meine Damen und Herren, herzlich begrüße ich die entsprechend der Landesverfassung seit dem heutigen Tage geschäftsführenden Mitglieder der Landesregierung und teile bei dieser Gelegenheit mit: Der Ministerpräsident des Landes NordrheinWestfalen hat mir mit Schreiben vom 1. Juni 2005 mitgeteilt, dass die Ministerin für Wissenschaft und Forschung, Frau Hannelore Kraft, gemäß Art. 62 Abs. 1 der Landesverfassung am 1. Juni 2005 ihren Rücktritt erklärt und ihre Amtszeit daher mit Ablauf dieses Tages geendet hat. Die Geschäfte der Ministerin für Wissenschaft und Forschung nimmt einstweilen die Ministerin für Schule, Jugend und Kinder, Frau Ute Schäfer, wahr.

Ich rufe auf:

1 Namensaufruf der Mitglieder des Landtags

Nach § 2 Abs.1 der Geschäftsordnung unseres Landtags beginnt die erste Sitzung mit dem Namensaufruf der Abgeordneten. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, zur Bestätigung Ihrer Anwesenheit auf den Namensaufruf jeweils mit Ja zu antworten und sich dabei kurz vom Platz zu erheben, damit wir einen ersten optischen Kontakt aufnehmen können.

(Allgemeine Heiterkeit)

Ich bitte Frau Kollegin Walsken, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Der Namensaufruf erfolgt. - Die Namensliste ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt.)

Vielen Dank, Frau Walsken. - Alle sind aufgerufen worden, und alle sind anwesend. Damit ist der Landtag Nordrhein-Westfalen der 14. Wahlperiode nach dem Namensaufruf seiner Mitglieder konstituiert.

Ich rufe auf:

2 Inkraftsetzung der Geschäftsordnung

Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 14/1

Mit dieser Drucksache liegt Ihnen der Wortlaut der Geschäftsordnung vor. Es ist eine geänderte, redaktionell überarbeitete Fassung der Geschäftsordnung der 13. Wahlperiode. Ich weise besonders hin auf § 118, wonach diese Geschäftsordnung zunächst nur bis zum Ende dieses Jahres Gültigkeit haben soll. Es ist vorgesehen, den Wortlaut dieser Geschäftsordnung vom Ältestenrat überarbeiten zu lassen und nach Ablauf der Frist die endgültige Fassung für die 14. Wahlperiode dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.

Gibt es hierzu Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.

Dann können wir abstimmen. Wer für die Inkraftsetzung dieser Geschäftsordnung ist, den bitte ich ums Handzeichen. - Ist jemand dagegen? - Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist die Geschäftsordnung in der Fassung der Drucksache 14/1 angenommen und ab sofort in Kraft gesetzt.

Ein Hinweis noch vor der Verpflichtung der Mitglieder des Landtags: Nach Art. 62 Abs. 2 der Landesverfassung enden mit dem Zusammentritt des Landtags das Amt von Herrn Peer Steinbrück als Ministerpräsident sowie die Ämter aller seiner Minister. Die Mitglieder der Landesregierung haben gemäß Art. 62 Abs. 3 der Landesverfassung bis zur Amtsübernahme des Nachfolgers ihr Amt weiterzuführen. Die entsprechende, bereits ausgefertigte Urkunde über die Weiterführung werde ich nach Abschluss der nachfolgenden Wahlen dem amtierenden Ministerpräsidenten Peer Steinbrück übergeben. - Das zur Information des Landtags.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

3 Verpflichtung der Mitglieder des Landtags

Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben

(Die Abgeordneten erheben sich von ihren Plätzen.)

und im Bewusstsein der von Ihnen übernommenen Verantwortung die folgenden Worte der Verpflichtungserklärung zustimmend anzuhören: