Protocol of the Session on April 29, 2004

Das ist eine eindeutige Vorgehensweise, die auch dem, was wir in unserem Antrag vorschlagen, entspricht. Nur, die Vorgehensweisen der beiden Minister entsprechen leider nicht dem, was in Ihrem Antrag steht. Zudem hat Herr Remmel von den Grünen in einer Pressemitteilung im Februar dieses Jahres genau dieselben Forderungen gestellt.

Wenn jetzt schon - ich glaube, das kann man feststellen - eine große Übereinstimmung bei den Zielen und bei der Analyse herrscht, sollten wir im Verkehrsausschuss offen und gradlinig, wie es in der Verkehrspolitik üblich ist, den besten Lö

sungsweg suchen. Vielleicht finden wir die richtige Mischung aus den Vorgehensweisen der beiden Anträge, um unsere gemeinsamen Ziele zu erreichen.

Die FDP will eine Unternehmenspolitik nach Gutsherrenart bei der DB bekämpfen und verhindern. Die FDP möchte zudem die Interessen der Kunden sichern und ihre Rechte stärken. - Danke schön.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Rasche. - Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Haseloh das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP ist schnell. Die FDP macht Tempo. Die FDP liest die Vorlagen der Landesregierung, und sie macht die Handlungsempfehlungen dieser Vorlagen zur Grundlage ihrer Anträge.

(Christof Rasche [FDP]: Aber das tun Sie selber doch nicht!)

- Wir gehen weiter. - So ist der vorliegende FDPAntrag zustande gekommen. Er geht zurück - Sie haben es vorhin noch einmal gesagt - auf die Vorlage 13/2510 der Landesregierung. Mit dieser Vorlage hat das Verbraucherschutzministerium am 12. Februar 2004 dem Landtag ein Gutachten mit dem Titel "Weichen stellen für zeitgemäße Fahrgastrechte - Verbraucherrechte im Öffentlichen Schienen-Personenverkehr" zur Verfügung gestellt.

Wie Sie gesagt haben, enthält dieses Gutachten die Empfehlung, § 17 der Eisenbahn-Verkehrsordnung aufzuheben und so für den Fahrgast die Regelungen des BGB zur Geltung kommen zu lassen.

Die FDP stellt in ihrem Antrag überraschenderweise die gleiche Forderung. Dann heißt es im FDP-Antrag: Aber das Angebot der Bahn im Nahverkehr ist das Hauptproblem.

Herr Rasche, da hat die FDP-Fraktion Recht. Aber was folgt daraus? Für die FDP folgt daraus das Gleiche wie für den Fernverkehr. Soll denn diese Fragen müssen wir stellen - nach Vorstellung der FDP der Nahverkehrskunde mit seinem Ticket für, sagen wir mal, 5 € den Rechtsweg einschlagen -

(Christof Rasche [FDP]: Diese Fragen disku- tieren wir im Ausschuss!)

- ja, wir können das im Ausschuss noch diskutieren -, für diesen Betrag Schadensersatz nach dem BGB fordern? Außerdem ist der Fahrpreis im Nahverkehr in erheblichem Maße öffentlich gefördert.

Was ist - man muss über die Wirkung sprechen -, wenn bei Verspätung der Schaden größer ist als der Fahrpreis, wenn ich z. B. den Anschluss oder ein wichtigen Termin verpasse, das Flugzeug nicht bekomme, ein Vorstellungsgespräch habe. Wie geht man damit um?

Hand aufs Herz: Wie viele nordrhein-westfälische Nahverkehrskunden werden von solchen Regressansprüchen tatsächlich Gebrauch machen? Wir müssen diese Frage meiner Meinung nach beantworten. Für den einzelnen Kunden ist der Aufwand zur Erlangung von Entschädigungsleistungen im Normalfall wesentlich höher als der Ertrag.

Es erstaunt mich, dass die FDP diesen Weg für sehr verheißungsvoll hält. Das ist doch die gleiche Fraktion, die sich immer für Bürokratieabbau und Effizienzsteigerung der Verwaltungsvorgänge stark macht. Das kann meines Erachtens nicht der einzige Weg sein.

Wir müssen die Bahnkundenrechte ernst nehmen. Wir werden die Rechte stärken müssen. Ziel muss es sein, die Vebraucherschutzinteressen zu organisieren.

Die Koalitionsfraktionen haben ihre Position zur Stärkung der Kundenrechte im öffentlichen Personennahverkehr im vorliegenden Entschließungsantrag niedergelegt. Dieser Antrag hat eine längere Entstehungsgeschichte. Wir hätten ihn normalerweise auch erst bei der nächsten Plenarrunde im Mai in den Landtag eingebracht. Denn wir waren und sind dabei, die genauen und konkreten Vorgehensweisen zur Stärkung der Nahverkehrskunden auszuformulieren.

Hier stellt sich die eigentliche Frage, auf die unsere Antwort lautet: Neben einer möglichen individuellen Entschädigung im Einzelfall vor allem regulierte Rückzahlungen an die Aufgabenträger bei Nichterbringung der vereinbarten Leistungen sicherzustellen. Das ist ein wesentlicher Punkt. Da sehen wir die Zielrichtung.

Wir werden das in den Ausschussberatungen näher erläutern. Unser Weg zur Stärkung der Kundenrechte im Nahverkehr wird nicht nur ein individueller, sondern ein kollektiver Rechtsanspruch sein. Nur so finden die Kundeninteressen bei den Anbietern Gehör. Dies ist meines Erachtens der jetzt notwendige Schritt.

Dabei dürfte uns allen aber auch klar sein, dass eine entscheidende Stärkung von Kundenrechten grundsätzlich erst durch mehr Wettbewerb erreicht werden kann.

Ich sage klar und deutlich für die SPD-Fraktion: Wir wollen mehr Wettbewerb im öffentlichen Personennahverkehr und auch im Fernverkehr. Wir sehen als eine entscheidende Voraussetzung für mehr Wettbewerb auf der Schiene die konsequente Trennung von Netz und Betrieb bei der Deutschen Bahn AG.

(Beifall bei der SPD)

In diesem Punkt besteht zwischen den im Landtag vertretenen Fraktionen nach den bisherigen Diskussionen weitgehender Konsens. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor dem Hintergrund der Stärkung von Verbraucherrechten, aber auch mit dem Ziel der Kostenreduzierung und Qualitätssteigerung fordern wir nach wie vor diese Trennung.

Dabei sehen wir die Aktivitäten der Koalitionsfraktionen auf Bundesebene als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Die Novellierung des allgemeinen Eisenbahngesetzes ist ein guter und sinnvoller Antrag.

Gleichwohl müssen wir feststellen, dass die Deutsche Bahn AG ihre Konzernstruktur so verändert hat, dass eine einfache Ausgliederung des Netzes immer schwieriger wird. Denn eine offensichtliche Taktik der DB AG ist es, Strukturen aufzubauen, die man nicht mehr knacken kann.

Die Mitglieder des Landtags im Verkehrsausschuss können davon ein Lied singen. Die Verkehrsausschusssitzung in der vergangenen Woche war dafür exemplarisch. Auch wenn 10 bis 20 Vertreter der Deutschen Bahn AG anwesend sind: Glauben Sie nicht, dass einer dabei ist, der für irgendetwas letztendlich verantwortlich ist.

Es werden rechtsverbindliche Verträge einseitig gekündigt - und das ohne offizielle Information. Wir kennen das in Sachen Modernisierungsprogramm von Bahnhöfen oder auch bei der geplanten Änderung der Mitte-Deutschland-Verbindung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Politik, die Landesregierung, aber auch die Wirtschaft, wie z. B. die vielen Zuschriften in den vergangenen Wochen zeigen, laufen dem Deutsche BahnKonzern hinterher und müssen an allen Ecken und Kanten die dort angerichteten Scherben aufheben und Schlimmeres vermeiden.

Dabei verdient der Konzern im nordrheinwestfälischen Nahverkehr sehr gutes Geld. Als

Dank dafür erhalten wir oftmals schlechte Qualität, müssen Zurückhaltung bei den dringend notwendigen Schieneninfrastruktur-Investitionen oder müssen Werksschließungen registrieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die SPD-Fraktion hat sich das Gehabe der Deutschen Bahn lange genug angeschaut. Wir werden jetzt den im vergangenen Jahr vom Landtag verabschiedeten Qualitätspakt in aller Konsequenz umsetzen. Wir werden die Bahnkunden nicht alleine lassen. Ich vermute, dass wir uns in dieser Frage ganz schnell einig sind. - Danke schön.

(Beifall bei SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Haseloh. - Für die CDU-Fraktion hat jetzt Kollege Westkämper das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zunächst einmal feststellen: Die CDU-Fraktion begrüßt die Initiative der FDP, die Rechte der Bahnkunden zu stärken.

Ich darf Ihnen auch eines sagen: Die Art und Weise, wie diese Rechte im Augenblick geregelt sind, ist einfach nicht mehr zeitgemäß.

Fahrgästen im Fernverkehr bei Verspätungen einen Teil des Fahrpreises zu erstatten und dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesbahn zu verankern, was nun seit dem 1.10.2003 der Fall ist, was uns als Pünktlichkeitsgarantie oder als auch Qualitätscharta verkauft wird, ist nicht mehr als ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung.

Was wir dringend brauchen - darum geht es bei dem FDP-Antrag -, ist ein gesetzlich untermauerter Anspruch statt Kulanz. Wir wollen keine Kulanz. Wir wollen diesen Anspruch auch nicht nur im Fernverkehr, wir wollen ihn insbesondere im Nahverkehr. Insofern unsere Unterstützung für diesen FDP-Antrag.

Ich muss die Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Fraktion allerdings darauf hinweisen: Es gibt bereits eine Bundesratsinitiative der Bayerischen Staatsregierung zugunsten der Bahnkunden - das finde ich gut so -, sodass wir auch im Bundesrat die entsprechende Unterstützung haben und nicht allein stehen.

Ein klarer Rechtsrahmen bringt nicht nur Vorteile für die Bahnkunden, sondern auch für die Bahn selbst, sodass das Vertrauen der Kunden in die Zuverlässigkeit dieses Systems damit wieder gestärkt werden kann.

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir noch einige Ausführungen zur derzeitigen Rechtslage; das ist mir bei meinen Vorrednern zu kurz gekommen.

Fahrgastrechte sind im Vergleich zu anderen Bereichen des Geschäftsverkehrs immer noch unterentwickelt. Rechtliche Instrumentarien, wie es sie in allen anderen vergleichenden Geschäftsverkehren gibt, gibt es hier nicht. Das heißt, den Verbrauchern stehen hier keine oder kaum Rechtsmittel zur Verfügung.

Es bedarf also eines rechtlichen Rahmens zur einheitlichen Regelung von Ansprüchen, und zwar nicht nur bei der Benutzung der Bahn, sondern auch der Busse, des Luftverkehrs, der Schifffahrt und des Fernbuslinienverkehrs. Heute beschäftigen wir uns mit den Bahnkunden, und die Rechte der Bahnkunden sind einfach kurzfristig zu verbessern.

Die Ersatzpflicht der Deutschen Bahn - wir haben es eben schon gehört - ist in § 17 der Eisenbahnverkehrsordnung geregelt. Diese Eisenbahnverkehrsordnung stammt aus dem Jahre 1938; sie kann einfach nicht mehr zeitgemäß sein.

(Ministerin Bärbel Höhn: Die stammt aus 1987!)

- Die stammt aus dem Jahre 1938 und ist dringend erneuerungsbedürftig. - Grundsätzlich ist der Beförderungsvertrag zwischen Kunden und Bahnunternehmen ein Werkvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Eine wesentliche Pflicht des Beförderungsunternehmens aus dem Beförderungsvertrag ist es, eine pünktliche Beförderung zu gewährleisten.

Ich meine, gerade diese Pünktlichkeit ist Teil der Kardinalpflicht, weil es nicht nur auf den Ortswechsel von A nach B ankommt, sondern es kommt auch darauf an, den Ort B von Ort A aus innerhalb einer zeitlichen Vorgabe, also gemäß Fahrplan, zu erreichen. Kommt der Kunde zu spät an, macht die Fahrt oftmals für ihn keinen Sinn mehr.

Das heißt, nach den Grundlagen des im BGB geregelten Werkvertragsrechts müsste es bei Schlechtleistung oder Nichtleistung, also Verspätung und Zugausfall, von daher zu einem Schadensersatz an den Kunden kommen.

Hier greift allerdings immer wieder § 17 der Eisenbahnverkehrsordnung. Er schließt Ansprüche des Fahrgastes auf Ersatz derjenigen Schäden aus, die adäquat, kausal durch den Ausfall des Zuges oder dessen verspätete Abreise bzw. Ankunft verursacht werden können. Damit verdrängt

dieser Paragraph - deswegen setze ich mich damit auseinander - die Haftungsregelungen des BGB. Es handelt sich letztendlich - Kollege Rasche hat es schon ausgeführt - um einen klassischen Haftungsausschluss, der einfach nicht mehr zeitgemäß ist.