Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist, glaube ich, ganz gut, dass das hohe Haus, was die Zielsetzung "weitere Verbesserung der Flughafenanbindung Köln/Bonn" angeht, im Wesentlichen - so muss ich es formulieren - einig ist.
Ich darf Ihnen versprechen: Die Landesregierung wird alles tun, um diese Ziele auch zu verwirklichen. Es wird ein mühsames Ringen werden. Das darf ich Ihnen auch versprechen. Die Verkehrspolitiker, die ebenso wie ich die fünfstündige Verkehrsausschusssitzung in der letzten Woche vor Augen haben, wissen, was ich damit meine. Ich hoffe, ich habe mich damit schon deutlich genug ausgedrückt.
Herr Kollege Lorth, darüber zu räsonieren, wer hier welche Verantwortung wahrgenommen hat, ist ganz interessant. Nur eines fällt mir bei Ihnen auf: Dass man zum einen die Flughafenanbindung so, wie sie jetzt kommt, als totalen Misserfolg interpretieren möchte, aber zum anderen auf die glorreichen Erfolge der Stadt Bonn und der eigenen Person so aufmerksam macht, wie Sie es getan haben, halte ich für einen eigentümlichen Widerspruch.
Nüchtern ist doch die Realität schlicht und einfach die, dass wir der Bahn in einem mühsamen Ringen eine Flughafenanbindung abgetrotzt haben, die erkennbar wesentliche Verbesserungen für den Flughafen Köln/Bonn bringt, aber weit von dem entfernt ist, was wir eigentlich erreichen wollen. Ich meine, so darf man es objektiv und tatsachengerecht illustrieren.
Ich freue mich darüber - das will ich zunächst einmal sagen, denn es sollte nicht hintanstehen -, dass dieser Flughafenbahnhof am 12. Juni nun endlich eröffnet werden kann. Übrigens freue ich mich auch darüber, dass der Bundeskanzler dabei anwesend sein wird. Ich freue mich auch darüber, dass Herr Mehdorn an dieser Eröffnung teilnehmen wird. Man sucht ja gern die Gelegenheit, mit den Konzernverantwortlichen Dinge zu besprechen, die auch dieses Parlament und den nordrhein-westfälischen Verkehrsausschuss immer wieder betreffen.
Ich freue mich auch darüber, dass wenigstens ein Einstieg in die Verbindung der Großflughäfen Frankfurt/Main, Köln/Bonn und Düsseldorf gefunden werden konnte, wenngleich er bei weitem in dieser Form nicht ausreicht.
Ich freue mich natürlich auch darüber, dass insgesamt 1 Milliarde € in die Verkehrsinfrastruktur Nordrhein-Westfalens investiert worden ist. Das ist, meine Damen und Herren, angesichts der Perspektiven über die Investitionsvolumina bei der Bahn für die nächsten Jahre ein stolzer Betrag. Ich bin froh darüber, dass wir den in die Scheuer fahren konnten und das Geld jetzt in NordrheinWestfalen angelegt worden ist.
Ich glaube auch sagen zu können, dass die Region und der Flughafen etwas davon haben werden und eine Attraktivitätssteigerung erfahren - die Region Köln/Bonn allzumal, die ja ohnehin eine der Wachstumsregionen unseres Landes ist, aber auch der Flughafen selbst.
Ich will auch darauf hinweisen, dass das Nahverkehrsangebot so wie geplant realisiert werden kann. Die S-Bahn im 20-Minuten-Takt und dazu noch eine stündliche Regionalexpressanbindung von Koblenz und Mönchengladbach sind sicher handfeste Vorteile.
Ich bedauere, dass ein Airport Express von Siegen nach Aachen, der ursprünglich avisiert worden ist, zurzeit noch nicht realisiert werden kann. Sie wissen, dass das daran liegt, dass die ICE von der Neubaustrecke Frankfurt - Köln zwischen Köln-Porz und -Deutz über die Nahverkehrsgleise fahren und den Regionalverkehr verhindern.
Insofern muss man deutlich kritisieren, dass die DB die bereits planfestgestellte Einfädelung in das Bestandsnetz in Nordrhein-Westfalen bisher noch nicht gebaut hat. Für die Bedienung des Flughafenbahnhofs und für die Pünktlichkeit des Nahverkehrs wird die Fertigstellung dieser Einfädelung aber von großer Bedeutung sein.
Es bleibt auch dabei und muss dabei bleiben, dass eine der Zielsetzungen dieser Infrastrukturmaßnahme ist, mehr Flugpassagiere der Kurzstrecken auf die Schiene zu holen. Dies war ein wichtiges Ziel.
Auf der Grundlage des Bau- und Finanzierungsvertrags haben Bund, Land und die Flughafen GmbH nicht zuletzt dafür insgesamt 530 Millionen € investiert.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht akzeptabel, dass die DB zunächst nur rund 60 % der ICEBedienung anbietet, die den ursprünglichen Planungen zugrunde lag, und insbesondere die Ver
Ich begrüße den vorliegenden Antrag der Regierungsfraktionen, der den politischen Druck auf die Deutsche Bahn mit verstärkt. Die geplanten Fernverkehrsanbindungen müssen voll umfänglich umgesetzt werden. Erst dann besteht die attraktive und hinreichende Schienenalternative zum Kurzstreckenluftverkehr zwischen Köln und Frankfurt.
Ich begrüße es, wenn der Landtag durch den vorliegenden Antrag die DB auffordert, die notwendige Infrastruktur auszubauen. Uns ist die Qualität des Angebots auf der Schiene sehr wichtig, und zwar so wichtig, dass wir weitere Veränderungen bewirken wollen.
Ich sage dem Landtag den vollen Einsatz der Landesregierung bei der Verwirklichung der gemeinsamen Ziele zu. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließen kann.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 13/5261 einschließlich des Entschließungsantrags Drucksache 13/5383 an den Verkehrsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Ich weise außerdem hin auf den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 13/5369.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Qualität auf der Schiene und die Rechte der Bahnkunden stärken - das sind Ziele, die alle Fraktionen in diesem Haus und sicherlich auch die Regierung verfolgen.
Der Ihnen vorliegende FDP-Antrag sorgt dafür, dass sich jetzt auch das Parlament und anschließend der Verkehrsausschuss offiziell und im Detail mit diesem Thema beschäftigen. Das war zuvor nicht der Fall.
Die Ausgangsposition ist uns allen sehr bewusst. Im Herbst vergangenen Jahres herrschte im Schienenverkehr ein Chaos. Auf vielen Strecken betrugen die Verspätungen 100 % und mehr. Alle Fraktionen hier im Haus verfolgen das Ziel, dass es im nächsten Herbst nicht wieder so läuft.
Die Kunden - die Bürgerinnen und Bürger - hatten keine Rechte; sie konnten nur zusehen, als ihnen das passierte. Es gab keinerlei Entschädigungsansprüche. Wenn sie denn Erstattungen haben wollten, die von der Bahn freiwillig gezahlt werden, mussten sie als Bittsteller, als Verbraucher zweiter Klasse auftreten.
Unsere Ziele sind eindeutig: Wir wollen die Kundenorientierung der Bahn und auch die Qualität des Schienenverkehrsangebots der Bahn nachhaltig verbessern. Das kann nach unserer Auffassung nur erreicht werden, wenn wir den Druck auf die Verkehrsunternehmen deutlich erhöhen und dazu die Möglichkeiten nutzen, die uns zur Verfügung stehen.
Durch § 17 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (E- VO) ist die Bahn von jeglicher Haftung für mangelnde Leistungen befreit. Dort heißt es wörtlich:
Diese kundenunfreundliche Sonderstellung, die es in keinem anderen Wirtschaftsbereich gibt, muss aufgehoben werden.
Die im Nahverkehr erfolgten Strafzahlungen an die Zweckverbände - die es auch im vergangenen Jahr gab - führen ebenfalls zu keinerlei Kundenorientierung. Genau das haben wir im vergangenen Herbst erlebt, und wir erleben es auch zurzeit.
Wenn dieses Instrument nicht ausreicht, müssen wir die Rechte der Kunden verbessern, um damit den notwendigen Druck auf die Bahn auszuüben.
rung der Ausgangslage und bei den allgemeinen Zielen stelle ich Übereinstimmung fest. Die Vorschläge zur Vorgehensweise unterscheiden sich jedoch deutlich - und das neuerdings.
Es gibt bei Ihnen keine eindeutige Aufforderung an die Landesregierung, den Haftungsausschluss in § 17 EVO über eine Bundesratsinitiative streichen zu lassen. Stattdessen fordern Sie die Schaffung eines Beförderungsvertragsrechts.
Die Verträge, die das Land oder auch wir mit der DB schließen, sind nicht immer ganz eindeutig, und sie sind schwierig. Sie machen uns große Probleme. Das haben Sie bei der Behandlung Ihres eigenen Antrags im vorangegangenen Tagesordnungspunkt selbst geschildert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und auch von der SPD, warum sollen wir freiwillig auf eine klare Rechtsposition verzichten, wenn diese doch deutlich und möglich ist? Vor einigen Wochen und Monaten sah Ihre Position noch ganz anders aus. Als die Kundenkarte eingeführt wurde, sagte Minister Horstmann:
"… dass vertragliche Kulanzrechte bei weitem nicht ausreichen, weil sie jederzeit wieder rückgängig gemacht werden können. Ziel muss es daher sein, den Fahrgästen eine klare Rechtsposition zu verschaffen. Das kann nur durch Einräumung eines gesetzlichen Anspruchs geschehen. Dieser muss auch den Nahverkehr umfassen, wo die Bahn das meiste Geld verdient."
Im vergangenen November äußerte sich Frau Ministerin Höhn ebenfalls zu § 17 EVO, als sie ankündigte, eine Bundesratsinitiative einzuleiten, um diesen Paragraphen und damit auch die Sonderrechte der Bahn abzuschaffen.
Das ist eine eindeutige Vorgehensweise, die auch dem, was wir in unserem Antrag vorschlagen, entspricht. Nur, die Vorgehensweisen der beiden Minister entsprechen leider nicht dem, was in Ihrem Antrag steht. Zudem hat Herr Remmel von den Grünen in einer Pressemitteilung im Februar dieses Jahres genau dieselben Forderungen gestellt.