Wenn es jetzt um die hausarztzentrierte Versorgung geht, dann steht das Wesentliche in § 73 b SGB V. Versicherte können sich gegenüber ihrer Krankenkasse schriftlich verpflichten, ambulante fachärztliche Leistungen nur auf Überweisung des von ihnen aus dem Kreis der Hausärzte gewählten Hausarztes in Anspruch zu nehmen. Der Versicherte ist an diese Verpflichtung und an die Wahl seines Hausarztes mindestens ein Jahr lang gebunden. Er soll den gewählten Hausarzt darüber hinaus nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wechseln.
Die Krankenkassen haben zur Sicherstellung der hausarztzentrierten Versorgung mit besonders qualifizierten Hausärzten Verträge zu schließen. Diese Verträge können mit zugelassen Hausärzten, die bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, mit Gemeinschaften dieser Hausärzte, mit zugelassenen medizinischen Versorgungszentren, die die gleiche Qualitätsanforderung gewährleisten, abgeschlossen werden. Das Nähere ist dann in Gesamtverträgen zu vereinbaren, die die besonderen sächlichen und personellen Anforderungen enthalten. Dabei sind dann außerdem Regelungen zu treffen, wie diese hausarztzentrierte Versorgung zu vergüten ist sowie ob und wie diese Vergütung auf die Gesamtvergütung anzurechnen ist. Bundesmanteltarifvertragliche Regelungen sind möglich.
Während das Gesetz von einer hausarztzentrierten Versorgung spricht, redet die Barmer, deren Absichten den Anlass zu dieser Aktuellen Stunde geben, von einer hausarztbasierten Versorgung und begründet sie sogar damit, dass die Möglichkeit nach § 73 SGB V nicht kurz- oder mittelfristig zu realisieren sei und dass sie kassenindividuell etwas anderes machen will, nämlich einen Vertrag schließen zur integrierten Versorgung mit dem Hausärzteverband, der gewissermaßen eine Vorabregelung sein soll.
Es gibt bisher keine Vereinbarung, sondern lediglich einen Letter of Intent mit Vorgaben für spätere Verträge. Dieser Letter of Intent ist mit einer in Gründung befindlichen hausärztlichen Vertragsgemeinschaft formuliert, die ihrerseits durch den Deutschen Hausärzteverband unterstützt wird. Einzelheiten werden wir frühestens im vierten Quartal 2004 kennen lernen. Ob diese Verträge wirklich geeignet sind, Effizienzreserven und Einsparungen zu erschließen und damit die Voraussetzung für den Wegfall der Praxis- oder der Kassengebühr zu erfüllen, das ist derzeit noch unklar.
Jürgen Wasem, Professor für Medizinmanagement an der Universität Duisburg-Essen, zweifelt jedenfalls an, dass das Modell Einsparungen bringen kann. Schon heute gehen nämlich 80 % bis 85 % der Patienten zuerst zum Hausarzt und lassen sich von ihm überweisen, machen es also so, wie Sie es als ideal beschrieben haben. Dass Mehrausgaben entstehen, räumt sogar der "kleine Mann im Ohr" der Bundesgesundheitsministerin, Professor Lauterbach, ein - "kleiner Mann" im Sinne von Stichwortgeber -, wenn er sagt:
"Um Hausärzte zum Mitmachen zu bewegen, müssten sie für jeden Patienten, der sich in ein derartiges Modell einschreiben ließe, pro Jahr bis zu 100 € zusätzlich erhalten."
Damit ich nicht missverstanden werde: Natürlich unterstützt die CDU grundsätzlich jede Stärkung der hausärztlichen Versorgung. Aber die koordinierende Funktion der Hausärzte ist in unserem Gesundheitswesen erstens keine neue Erfindung, sondern in 80 % der Fälle ohnehin bereits realisiert. Zweitens darf sie nur dort gelten, wo sie wirklich sinnvoll ist. Man darf sie nicht zu einem Dogma überhöhen. Drittens sollten Töne vermieden werden, die dazu führen, dass aus einem potenziell nützlichen Modell die Vorstufe zum Ende der freien Arztwahl und eine komplette Verlagerung der fachärztlichen Versorgung an stationäre Einrichtungen oder Versorgungszentren resultieren würde.
Frau Dedanwala, auch das Beispiel, das Sie genannt haben, ist sehr beeindruckend. Nur wäre vor dieser kardiologischen Ausschlussdiagnostik bei der Patientin die Diagnose einer Angstneurose gestellt worden, ohne die kardiologischen Befunde zu kennen, dann hätte man wahrscheinlich einen Kunstfehler-Prozess angestrengt, wenn eine solche Patientin an einem Herzinfarkt verstorben wäre, weil die Diagnose der Angstneurose falsch war. Man muss das nicht zu sehr ideologisch aufheizen.
Wir haben sehr genau zur Kenntnis genommen, dass der Vorsitzende des BKK-Landesverbandes NRW, Herr Hoffmann, den Vorstoß der Barmer Ersatzkasse als allenfalls ein Marketinginstrument bewertet hat. Wer für 10 € pro Quartal auf sein Recht verzichtet, den Arzt bei Unzufriedenheit zu wechseln, wird dadurch nicht automatisch zum Prototyp eines mündigen Versicherten.
Andere Stimmen - ich mache sie mir nicht zu Eigen, aber ich nenne sie - machen auf die Gefahr aufmerksam, erst wenn der Hausarzt mit seinem
Latein am Ende sei, werde der Patient an den Facharzt oder in die Klinik überwiesen, und dadurch würden Heilungserfolge verzögert und Behandlungen verteuert. Ich mache mir das nicht zu Eigen, aber ich will es nennen.
Ich glaube, dass wir als Landtag gut beraten sind, uns mit allzu euphorischen Bewertungen einzelner Lösungsideen zurückzuhalten, stattdessen wirklich abzuwarten, welche unterschiedlichen Lösungen die Praxis hervorbringt. Patienten, die diese Lotsenfunktion des Hausarztes wollen, sollen diese Funktion in Anspruch nehmen. Wer eine andere Lösung vorzieht, soll die Freiheit dazu behalten. Den Krankenkassen und Leistungserbringern wünschen wir als CDU viel Erfolg dabei, die Gestaltungsmöglichkeiten, die das GKVModernisierungsgesetz bietet, zu nutzen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD hat heute Morgen eine Aktuelle Stunde zum Thema "Hausarztmodelle zügig einführen - Lotsenfunktion statt Praxisgebühr" beantragt.
Verehrter Herr Moron, wenn ich mir Ihre Begründung ansehe, müsste ich mich eigentlich für diese Steilvorlage der Kritik an der rot-grünen Gesundheitsreform bedanken,
denn als Intention geben Sie ausdrücklich an, dass der mögliche Wegfall der Praxisgebühr - ich zitiere - "die gesellschaftliche Akzeptanz der Gesundheitsreform erheblich verbessern" würde. Genau das ist Ihr Ziel. Sie merken jeden Tag mehr, dass die Bürger diese völlig misslungene Reform fast unisono ablehnen, und jetzt versuchen Sie mit allen Mitteln, den Leuten dieses Reformmonster schmackhaft zu machen. Dazu ist Ihnen auch die Manipulation der Versicherten nicht zu schade.
Aber ich sage Ihnen: Ihr Plan geht so nicht auf. Den Gefallen wird Ihnen der Bürger nicht tun, diese Kröte einer bloßen Kostenverlagerung zu schlucken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch nie hat es in der Bundesrepublik Deutschland seit ihrem Bestehen ein handwerklich und inhaltlich so schlechtes Gesetz gegeben wie das gegenwärtige
Gesundheitsreformgesetz. Es waren noch keine 30 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes vergangen, dass Rot-Grün hinging, immer neue Änderungsvorschläge auf den Markt zu werfen, um - wie Herr Moron es sagen würde - die gesellschaftliche Akzeptanz der Reform zu erhöhen.
Die Gewerkschaften haben es Ihnen vor einigen Wochen deutlich demonstriert, der Sozialverband hat es noch vorgestern in einer Großveranstaltung in der Düsseldorfer Messe deutlich gemacht. Ursprünglich sollten wir ja alle dort die Position der einzelnen Parteien vertreten, aber wir wurden auf Druck der getäuschten und völlig frustrierten Mitglieder, also Bürger und Opfer von misslungenen rot-grünen Reformversuchen, im wahrsten Sinne des Wortes ausgeladen. Sie wollen keine Politiker mehr sehen und hören. Warum? - Weil die Bürger die Nase voll haben von Täuschung, Hinterlist und völlig willkürlichen Belastungen, weil rot-grüne Reformen nur darin bestehen, in immer neuen Varianten den Bürger zu schröpfen.
Rot-Grün und im Grunde auch die zustimmende CDU haben die zahlreichen Belastungen der Bürger und Patienten mit dem Versprechen begründet, dass die Beiträge der Kassen sinken würden. Nichts oder kaum etwas an Beitragssenkung ist in Sicht, und sie wird es auch künftig angesichts der hohen Verschuldung der Kassen und der weiter ansteigenden Gesundheitskosten nicht in nennenswertem Umfang geben.
Statt der versprochenen Beitragssenkung hat RotGrün auf kaltem Weg durch die Praxisgebühr eine Beitragserhöhung um 40 € pro Patient eingeführt, und das völlig unabhängig von der Verdiensthöhe und der sozialen Lage des Einzelnen. Das ist eben auch eine, allerdings rot-grüne, Variante von Solidarität und sozialer Verantwortung.
Aber dieser kalte Weg einer tatsächlichen Beitragserhöhung hat Ihnen mittlerweile kalte Füße verschafft,
- Kann ich vielleicht weiter sprechen? - und jetzt versuchen Sie mit allen Mitteln, Ihr eigenes Reformgesetz zu unterlaufen. Auf welche Weise? -
Das kann ich Ihnen genauso klar und deutlich sagen, wie ich die Praxisgebühr als das bezeichnet habe, was sie ist.
Zur kalten Ausbeutung durch die Praxisgebühr tritt jetzt die Entmündigung des Patienten, sich seinen Arzt selber zu suchen und der Versuch, die bewährte freie Arztwahl abzuschaffen, bloß in der Hoffnung, damit Geld zu sparen.
Während das Gesundheitsreformgesetz die Mündigkeit des Patienten lauthals proklamiert und von einem informierten Patienten spricht, der selbst oder mit entscheiden soll, betreiben Sie durch die Einführung des Hausarztmodells dessen Entmündigung. Nicht der Patient soll entscheiden, welchen Arzt er aufsucht, sondern ein von den Kassen beauftragter Regulator, "Hausarzt" genannt.
Hätten Sie, Herr Moron, und mit Ihnen auch Ihr Kollege Vöge, vor Ihren Presseveröffentlichungen oder Ihrem heutigen Antrag zur Aktuellen Stunde vorab einmal die Barmer Ersatzkasse oder andere Kassen angerufen, um sich über die tatsächlichen Pläne zu informieren, wären Ihnen sicherlich auch ein paar Differenzierungen und einige noch ungelöste Probleme und Bedenken bezüglich Organisation und Qualifizierung oder Qualitätssicherheiten aus Kassensicht mitgeteilt worden.
So aber schießen Sie aus der Hüfte und rufen: Möglichst schnell her mit dem Gesundheitslotsen, bloß um das ungeliebte Kind der Praxisgebühr loszuwerden.
Ich halte einen Lotsen - wie in der Schifffahrt bekannt - für einen fachkundigen Lenker durch die Untiefen von Gewässern. Sie aber wollen keinen fachkundigen Lotsen, sondern einen von Interessen gelenkten, von den Kassen eingesetzten Regulator. Sie wollen keinen fachlich informierten und selbst entscheidenden Patienten, sondern ein reglementiertes Betreuungsobjekt.
Sie wollen mit Gewalt und mit allen Mitteln eine Praxisgebühr abschaffen, die bereits heute von Hunderttausenden legalen oder nicht legalen Ausnahmeregeln unterlaufen wird.
Sie wollen von Ihren eigenen, sozial unverantwortlichen Konsequenzen der rot-grünen Gesundheitsreform ablenken, die eine hinlängliche Gesundheitsvorsorge gerade für die sozial Schwachen, für Familien mit Kindern, für Rentner mit kleinen Renten, für zahlreiche Pflegebedürftige und Sozialhilfeempfänger nicht mehr garantieren kann.
Nicht nur Arbeitslosigkeit und wirtschaftliche Stagnation haben eine Farbe, nämlich rot-grün, sondern auch medizinische Mangelversorgung hat eine Farbe, nämlich ebenfalls rot-grün.
Ich sage an dieser Stelle klipp und klar: Die Praxisgebühr muss abgeschafft werden, ohne Wenn und Aber. Das Hausarztmodell in der jetzt angedachten Form ist untauglich, Herr Moron, für einen solchen Abschaffungsversuch.
Wenn wir unnötige Belastungen der Kassen oder die Ausgabenseite steuern oder senken wollen, dann geht das viel einfacher:
Trauen und muten Sie es den Bürgern und Patienten zu, den für sie günstigsten und besten Versorgungsweg zu finden. Lassen Sie ihnen die freie Wahl! Dann sind sie auch bereit zu zahlen oder Eigenbeteiligungen zu akzeptieren, weil sie dann dafür genau das bekommen, was sie haben möchten, nämlich fachkompetente medizinische Versorgung und nichts, was ihnen nur aufgebrummt wird. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Pavlik, Sie scheinen sich mit dem, was in dem Letter of Intent verhandelt worden ist, überhaupt noch nicht beschäftigt zu haben. Darüber hinaus scheinen Sie nicht mehr so ganz im Blick zu haben, was Ihre Kollegen im Bundestag und im Verhandlungsprozess zur Gesundheitsreform und auch programmatisch vertreten haben.