Protocol of the Session on April 29, 2004

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle herzlich willkommen zu unserer heutigen 120. Sitzung des Landtags von NordrheinWestfalen in dieser Wahlperiode. Mein Gruß gilt insbesondere unseren Gästen auf der Zuschauertribüne und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.

Für die heutige Sitzung haben sich 19 Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.

Ich rufe auf:

1 Aktuelle Stunde

Thema: Hausarztmodelle zügig einführen - Lotsenfunktion statt Praxisgebühr!

Antrag der Fraktion der SPD gemäß § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung

Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 23. April 2004 zu der genannten aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt.

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende SPD-Fraktion der Frau Abgeordneten Dedanwala das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir können heute am 29. April, ein Quartal und 29 Tage nach der Einführung der Praxisgebühr, feststellen, dass wir wissen: Diese Praxisgebühr ist gescheitert. Ich will das gern an einigen Punkten belegen.

Die Patienten, die in erster Linie davon betroffen sind, wollen sie nicht. Sie spüren, dass im System der Gesundheitsversorgung ein Bruch vollzogen worden ist: weg von der Solidargemeinschaft der Gesunden und Kranken hin zur Alleinbelastung der Kranken, insbesondere der chronisch Kranken, weg von der hälftigen Beitragszahlung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer hin zur Alleinbelastung der Arbeitnehmer und damit wiederum auch der kranken Arbeitnehmer.

Die Ärzte wehren sich, weil sie nicht Einzahlstelle sein wollen für Gelder, die die Krankenkassen einnehmen müssen.

Die Krankenkassen wehren sich neuerdings und in den letzten Wochen immer stärker, weil sie mit einem Problem nicht klarkommen, das nun nach dem ersten Quartal entsteht, nämlich der Einziehung der säumigen Gelder.

Was passiert mit den Patienten, die diese 10 € nicht bezahlt haben? Nun müsste ein Mahnverfahren einsetzen. Das sind die Ärzte aber nicht in der Lage durchzuführen, um 10 € einzutreiben. Die Krankenkassen sehen den Verwaltungsaufwand auch als zu hoch an. Insofern muss man klar sagen: Dies ist gescheitert.

Ich erinnere noch einmal daran: Diese Einführung der Praxisgebühr war ein Kompromiss zwischen Frau Schmidt und Herrn Seehofer, als es um die Reform der Gesundheitsversorgung ging. Die SPD wollte diese Gebühr nicht. Wir mussten sie aber im Kompromiss akzeptieren. Nun haben wir den Salat. Es ist nicht durchführbar. Wir haben jetzt den Beginn des zweiten Quartals, und die Probleme des ersten Quartals sind noch nicht gelöst.

Diese Gebühr ist kein Steuerungsinstrument in unserem Gesundheitssystem. Ich habe Äußerungen von CDU-Politikern gelesen, die gesagt haben: Aber eine solche Gebühr muss als Steuerungssystem erhalten bleiben. Ich kann nur sagen: Es trifft doch nicht diejenigen, die mit 10 € zum Arzt gehen können. Die werden ihre Arztbesuche dadurch nicht verringern. Es trifft die, die das Geld nicht haben. Es trifft die Armen und die chronisch Kranken. Die überlegen sich, ob sie diesen Arztbesuch machen sollen oder nicht, weil sie die 10 € nicht auf den Tisch legen können.

(Beifall von Horst Vöge [SPD])

Diese Kranken werden in ihrer Behandlung, wenn sie nicht zum Arzt gehen, am Ende teurer im System. Insofern ist das keine Steuerung. Es hat ausschließlich eine abkassierende Wirkung.

Am meisten empört mich: Es bringt überhaupt keine qualitative Verbesserung in das System. Damit ist keine Qualitätsverbesserung erreicht.

(Beifall von Marc Jan Eumann [SPD] und Horst Vöge [SPD])

Meine Damen und Herren, die SPD wollte im vergangenen Sommer und will auch noch heute einen anderen Weg. Wir sind sehr froh darüber, dass mit den Krankenkassen gemeinsam nun auch eine andere Zielsetzung erreichbar sein kann.

Wir wollen die Erprobung von Hausarztmodellen. Wir wollen den Hausarzt als Steuermann im Ge

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Plenarprotokoll 13/120

sundheitssystem. Damit erreichen wir eine ganzheitliche Behandlung der Patienten. Gleichzeitig ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtungsweise eine deutliche Qualitätssteigerung, wobei sich auch Einsparpotenzial bietet. Das werden wir zwar nicht sofort, aber doch in einigen Jahren erreichen.

Wir verschließen unsere Augen nicht vor Schwierigkeiten und Hürden, die auf dem Weg der Einführung des Hausarztmodells noch beiseite zu räumen sind. Sie sind vorhanden. Die Änderung eines solchen Systems gelingt nicht von heute auf morgen.

Erinnern wir uns kurz daran, dass es vor 30 Jahren ein solches Modell gab. Wir haben es damals nicht eigentlich als gut empfunden. Der praktische Arzt war Familienarzt, Hausarzt und Arzt für Allgemeinmedizin. Er überwies seine Patienten an die Fachärzte.

Damals haben wir alle formuliert: Die freie Arztwahl der Patienten ist eine Errungenschaft für die Zukunft. Der Patient soll frei entscheiden können, wann er die Behandlung beim Hausarzt beendet und zum Facharzt geht. Damit hat sich die Arztlandschaft in unserem Land völlig geändert. Seitdem gibt es eine Fülle von Fachärzten. Die Anzahl der Fachärzte steigt unglaublich. Das Verhältnis zwischen Fachärzten und Allgemeinmedizinern hat sich zugunsten der Fachärzte und zuungunsten der Allgemeinmediziner entwickelt.

Auch die Vergütungssysteme haben sich geändert. Der Hausarzt, der praktische Arzt, der Arzt für Allgemeinmedizin - ihre Vergütung ist nicht so hoch wie die der Fachärzte. Es war klar, dass sich der Druck auf den Facharztmarkt deutlich erhöhen würde. Das hat sich nun voll ausgewirkt. Wir haben inzwischen die Dermatologen, die Allergologen, die Nephrologen, die Kardiologen, die Urologen, die Diabetologen, die Neurologen, die Endokrinologen usw. Für den Patienten ist dieses System unüberschaubar.

Aber - das ist der entscheidende Punkt - nicht jede fachspezifische Sicht auf den Patienten erhöht auch die Heilungschancen. Ich will Ihnen zwei Beispiele nennen, die das deutlich machen. Wir haben eine Patientin vor Augen, die in der Mitte ihres Lebens deutlich merkt, dass mit ihrem Herzkreislaufsystem etwas nicht mehr stimmt. Der Blutdruck ist erhöht. Sie hat Schmerzen im Brustkorb, die bis in den linken Arm ausstrahlen. Es treten Angstgefühle auf.

Was macht sie? - Sie geht zu einem Kardiologen, weil sie befürchtet, dass sie einen Herzinfarkt bekommt. Diese Patientin wird in einer gut ausges

tatteten kardiologischen Praxis untersucht. Sie erhält einen teuren Gesundheitscheck: vom Belastungs-EKG bis zu einer Herzkatheteruntersuchung, weil sie sich so bedrängt fühlt, dass sie in der Tat um ihr Leben fürchtet.

Ergebnis dieser teuren Untersuchungen: kein organischer Befund. Die Vorfälle wiederholen sich. Nach einer viermonatigen Behandlung wird festgestellt: Diese Patientin hat, bedingt durch den Tod ihrer Mutter, eine Angstneurose entwickelt. Aufgrund dieser Angstneurose haben sich die Gefäße verengt. Die verengten Gefäße haben den Bluthochdruck erzeugt. Der hohe Blutdruck hat die Beschwerden verursacht. Eine Gesamtsicht auf die Patientin - nicht die eben beschriebene spezielle Sicht - hätte die Wahl einer anderen, einer besseren, einer heilenden Therapie möglich machen können.

Als weitere Beispiele könnte ich Allergien anführen. Ereignisse in der Familie können in der Tat Allergien auslösen, deren Ursachen von einem Allergologen in monatelanger Behandlung gesucht und ermittelt werden. Dabei liegen die Ursachen häufig in psychischen Störungen der betreffenden Personen.

Damit will ich die Aufzählung der Beispiele beenden. Ich könnte noch andere hinzufügen. Aber ich sage: Mit einem Hausarztmodell könnte das besser funktionieren. Ein Hausarztmodell könnte auch zu einer Qualitätssteigerung führen.

Wir müssen umsteuern. Die Hausärzte, die wir bei einer Umsteuerung benötigen, haben wir zurzeit nicht. Das ist völlig klar. Wir haben sie nicht in den neuen Bundesländern - dazu gibt es Zahlen -, aber es gibt sie auch nicht in den alten Bundesländern. In den großen Städten verfügen wir schon gar nicht über eine ausreichende Anzahl. In den ländlichen Gebieten sieht es mit der Versorgung in dieser Hinsicht etwas besser aus, aber in den Ballungsgebieten haben wir einen großen Bedarf. Diesen Bedarf müssen wir genau feststellen. Wir müssen eine Änderung der Ausbildung und der Weiterbildung vornehmen.

Frau Dedanwala, Ihre Redezeit ist bei weitem überschritten.

Ich komme zum Ende. Danke, Herr Präsident.

Am Ende müsste ein System stehen - das wünschen wir -, in dem der Hausarzt die Gesamtschau hat, und zwar eine Person, nicht eine Chipkarte. Denn die Person muss den Gesamtpatienten würdigen und ihn zu einer besseren Behand

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lung führen. Wir möchten diese Modelle. Ich bedanke mich bei Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Das Wort hat der Abgeordnete Henke von der CDUFraktion.

Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Aktuelle Stunde soll dazu dienen, uns mit der Entwicklung so genannter Hausarztmodelle auseinander zu setzen. Aus der Begründung lässt sich entnehmen, dass die SPDFraktion positive Auswirkungen auf die Situation der in Nordrhein-Westfalen lebenden Menschen erwartet, wenn, wie sie schreibt, durch die Umsetzung des Hausarztmodells die gesundheitspolitisch sinnvolle Lotsenfunktion der Hausärzte gestärkt wird. Gleichzeitig - so heißt es in der Begründung weiter - würde der dann mögliche Wegfall der Praxisgebühr die gesellschaftliche Akzeptanz der Gesundheitsreform erheblich verbessern.

In Wirklichkeit ist der Stand der Dinge erheblich komplizierter, als es diese Begründung vermuten lässt. Man muss sich die Paragraphen ansehen, einmal § 65 a SGB V, in dem es jetzt um einen Bonus für so genanntes gesundheitsbewusstes Verhalten geht. Die Krankenkasse kann künftig in ihrer Satzung bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Versicherte, die regelmäßig Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten oder qualitätsgesicherte Leistungen zur primären Prävention in Anspruch nehmen, Anspruch auf einen Bonus haben.

Für Versicherte, die an einer hausarztzentrierten Versorgung, an einem strukturierten Behandlungsprogramm bei chronischen Krankheiten oder an einer integrierten Versorgung teilnehmen, kann sie in ihrer Satzung Zuzahlungen, die sonst zu leisten sind, ermäßigen. Sie kann auch den vom Mitglied zu tragenden Anteil des Beitrags ermäßigen. Auf diese Möglichkeit der Ermäßigung soll die Gegenüberstellung von Lotsenfunktion und Kassengebühr wohl abzielen.

Man muss wissen, dass die genannten Boni nur finanziert werden dürfen, wenn es zumindest mittelfristig zu Einsparungen und Effizienzsteigerungen kommt. Krankenkassen haben nämlich regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, über derartige Einsparungen gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde Rechenschaft abzulegen. Das GKV-Modernisierungsgesetz ist insofern eindeutig. Ich zitiere:

"Werden keine Einsparungen erzielt, dürfen keine Boni für die entsprechenden Versorgungsformen gewährt werden."

Wenn es jetzt um die hausarztzentrierte Versorgung geht, dann steht das Wesentliche in § 73 b SGB V. Versicherte können sich gegenüber ihrer Krankenkasse schriftlich verpflichten, ambulante fachärztliche Leistungen nur auf Überweisung des von ihnen aus dem Kreis der Hausärzte gewählten Hausarztes in Anspruch zu nehmen. Der Versicherte ist an diese Verpflichtung und an die Wahl seines Hausarztes mindestens ein Jahr lang gebunden. Er soll den gewählten Hausarzt darüber hinaus nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wechseln.