Protocol of the Session on October 15, 2003

Gleichzeitig haben wir - da unterscheidet sich unsere Formulierung sehr deutlich von dem, was Sie in Ihrem Antragsentwurf unterstellen - um die Überprüfung der Möglichkeit des Einsatzes privater Dienstleister in Abschiebehafteinrichtungen gebeten. - Das ist kein neues Thema. Wir haben dieses Zusammenwirken bereits in Büren.

Daneben soll untersucht werden, in welchen Bereichen ein Einsatz privater Dienstleister im allgemeinen Justizvollzug in Betracht kommt.

Meine Damen und Herren, wir wollten mit unserem Antrag die Möglichkeit schaffen, in einen Abwägungsprozess einzutreten, ob und unter welchen Bedingungen private Dienstleistungen im Justizvollzug eingesetzt werden können. Bevor irgendein Ergebnis dieser Überprüfung vorliegt, wollen Sie nicht nur sich selber - das kann ich Ihnen nachsehen -, sondern uns, dem Parlament insgesamt, quasi die Befassung mit dem Thema untersagen. Das geschieht dann sogar noch unter einer vollkommen verkehrten Firmierung.

(Beifall bei SPD und GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, dabei sind wir - jetzt komme ich zu einem wirklich pikanten Detail - weit davon entfernt, Ansätze aufzunehmen, die derzeit in CDU-geführten Bundesländern diskutiert und zum Teil umgesetzt werden. Das Internet ist ein wirklich sehr gutes Medium. Ich habe mir die Freude gemacht, einmal nachzuschauen, was der Justizminister des Landes Hessen unter dem 3. Oktober 2003 ins Internet eingestellt hat:

Da wird davon ausgegangen, dass 40 % aller Dienstleistungen im Bereich des Justizvollzuges von Privaten zu erbringen sind. - Meine Damen und Herren, das ist eine Forderung, die Sie von uns so ohne weiteres und ungeprüft sicher nicht hören werden.

Darüber hinaus werden Erwartungen im fiskalischen Bereich an ein solches Projekt geknüpft, die ich für sehr übersetzt halte.

Zur Klarstellung: Private Dienstleiter können und sollen in keiner Weise bei der Wahrnehmung hoheitlicher vollzuglicher Aufgaben eingesetzt werden. Es geht vielmehr genau um das Gegenteil, nämlich darum, hoch qualifiziertes Personal entsprechend seiner fachlichen Qualifikation im Bereich der hoheitlichen Tätigkeit effizient einzusetzen. Sobald das Ministerium unsere in unserem Antrag formulierte Bitte abgearbeitet hat, können wir uns darüber fachlich unterhalten.

Darüber hinaus weckt das Wort "Budgetierung" in Ihrer Überschrift hohe Erwartungen. Allerdings hat das, was Sie im Weiteren schreiben, mit haushaltsrechtlicher Fachlichkeit überhaupt nichts zu tun. Ich will nicht beckmesserisch sein, aber was Sie unter Budgetierung - Budgetierung ist in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung ein zukunftsorientiertes Instrument - fassen, möchte ich in Ihrem Interesse keiner genauen juristischen Betrachtung zuführen. Ich denke, vieles von dem,

was Sie vorschlagen, kollidiert ganz einfach mit geltendem Haushaltsrecht. Vielleicht sollten Sie sich einmal mit Ihrer finanzpolitischen Abteilung auseinander setzen; die ist sicherlich besser orientiert.

Was ich als besonders misslich empfinde, ist die Begründung Ihres Antrages. Dort wird in ganz pauschaler Form der bestehende Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen - schließlich werden nur im Bereich der Abschiebehaft in ganz begrenztem Umfang private Dienstleiter eingesetzt - diskreditiert. Es wird mit falschen Beispielen eine allgemeine Stimmung erzeugt, die nicht dazu geeignet ist, in irgendeiner Form in eine detaillierte Debatte über das hier zur Rede stehende Projekt einzutreten.

Selbst mit Ihrem Versuch, sich mit Ihrem Antrag bei den Vollzugsbediensteten anzubiedern, verbinden Sie Vorhaltungen und Vorwürfe - Herr Kollege Biesenbach hat sie wohlweislich in seinem mündlichen Begründungsversuch unterlassen -, die absolut unhaltbar sind.

Ich gebe zwei Beispiele. Das erste Beispiel betrifft die Anzahl der Suizidfälle im Vollzug seit 1995. Das steht mit dem Thema, das Sie zum Anlass für Ihren Antrag genommen haben, erkennbar in keinerlei Zusammenhang.

(Beifall von Sybille Haußmann [GRÜNE])

Unterschwellig machen Sie - und da würde ich mich anstelle der Bediensteten für Ihre Anbiederung nicht besonders bedanken - dem Vollzug völlig ungerechtfertigte Vorwürfe. Das tun Sie aber nicht aus Unwissenheit. Denn wir haben die Fälle im Rechtsausschuss diskutiert, meine Damen und Herren. Gerade die Tatsache, dass wir sehr intensiv über diese bedauerlichen Fälle von Selbsttötungen diskutiert haben, müsste es Ihnen normalerweise verbieten, diese Ereignisse als Hilfsargumentation gegen den Einsatz von privaten Dienstleistern in anderen Bereichen zu nutzen.

(Beifall von Frank Sichau [SPD])

Zur Sache selbst: Fakt ist - das ist bedauerlich, aber durch internationale Studien belegt -, dass sich im Justizvollzug Suizidfälle leider nicht ausschließen lassen.

Darüber hinaus ist allerdings auch Fakt, dass wir in Nordrhein-Westfalen eine Situation vorfinden, die sich durchschnittlich nicht signifikant von der in anderen Bundesländern unterscheidet. Das heißt nicht, dass wir nicht weiter an den Problemen arbeiten müssten. Denn jeder Suizidfall ist einer zu viel. Aber es sind gerade im Zusammenhang mit den Ereignissen in einer Anstalt viele

Maßnahmen ergriffen worden, um besonders betroffene Justizvollzugsanstalten in Bezug auf diese Problematik zu unterstützen.

Dann wird - das ist wirklich ein Husarenstück - die Entweichung von drei Häftlingen in Büren angesprochen. Ich habe diese Textpassage Ihres Antrages mit der Pressemitteilung des BSBD verglichen. Da stellen Sie einen Zusammenhang zwischen der Tatsache, dass ein Beifahrer von einer privaten Firma eingesetzt war, und dem Entweichen der drei Abschiebehäftlinge her. Meine Damen und Herren, auch das machen Sie wider besseres Wissen. Denn wir haben im Rechtsausschuss auch diesen Vorgang diskutiert.

Hintergrund ist - damit das klar ist - die Tatsache gewesen, dass ein Gefangener, nämlich ein KfzMechaniker, seine Kenntnisse über die Technik des Fahrzeuges zu einer spontanen Flucht genutzt hat. Selbst der BSBD ist in seiner Pressestellungnahme sehr zurückhaltend. - Ich denke, mit Ihrem Antrag kann man nichts anfangen. Das Nachrüsten im technischen Bereich ist die richtige Reaktion gewesen, und die ist vom Ministerium ergriffen worden.

(Beifall bei SPD und GRÜNEN)

Wir wollen die Überprüfung entsprechend unseres Antrages abwarten und danach diskutieren, ob und in welchem Umfang private Dienstleiter im Bereich von Dienst und Service eingesetzt werden können.

Für die SPD-Landtagsfraktion verwahre ich mich gegen den erkennbar populistischen Versuch, den Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen pauschal zu diskreditieren. Mit Ihrem Antrag, meine Damen und Herren, haben Sie weder den Bediensteten noch einer sachlichen Diskussion einen Gefallen getan. Er ist eher ein Beispiel für politische Wahrnehmungsdefizite und kaum für weitere Beratungen geeignet. Wir werden der Überweisung aber trotzdem zustimmen.

(Beifall bei SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Körfges. - Für die Fraktion der FDP hat jetzt Herr Söffing das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Biesenbach, Sie mahnen zu Recht immer die Diskussion über die Situation im Strafvollzug an; so hatte ich Ihren Antrag hier und heute eigentlich auch verstanden.

Der Antrag lässt viele Fragen unbeantwortet; Kollege Körfges hat darauf eben schon hingewiesen.

Ich hatte mir von Ihren einführenden Worten ebenfalls etwas mehr erwartet, damit wir anschließend gemeinsam in das Ringen um die besseren Lösungen hätten eintreten können. Dieses Ziel, nämlich die beste Lösung zu erreichen, wird man niemandem im Hause absprechen können, auch wenn die Wege häufig unterschiedlich sind, die wir dabei einschlagen wollen.

Die Situation im Strafvollzug ist mehr als angespannt. Der Strafvollzug ist - darüber lässt sich auch nicht lange streiten - sicherlich schon an die Grenze der Belastbarkeit geraten. Wir haben noch in der letzten Sitzung des Rechtsausschusses über die Berge von Überstunden diskutiert, die die Bediensteten vor sich herschieben. Es sind 463.000. Die Ausbrüche, die Selbstmorde und die zunehmende Gewaltbereitschaft sind angesprochen worden. All das wissen wir als Fachleute, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Ein babylonisches Sprachenwirrwarr kommt noch hinzu, was es äußerst schwierig macht, für die entsprechende Sicherheit in den Haftanstalten zu sorgen.

Hier geht es aber nicht darum, Stimmung zu machen, sondern hier geht es darum, Lösungen vorzuschlagen. Man wird niemandem hier im Hause absprechen, im Ringen um die richtigen Lösungen stets die Sicherheit in den Haftanstalten - darum geht es uns nämlich - prioritär in den Vordergrund zu stellen.

Falsch ist es aber - und das ist ärgerlich an der Diskussion -, wenn wir davon ausgehen, dass Privatisierung im Strafvollzug grundsätzlich Teufelszeug ist. So kommt das über, was Sie uns - ich will nicht sagen tagtäglich, aber doch mindestens einmal in der Woche durch Pressemitteilungen oder durch Bekundungen hier im Plenum - bieten. Das ist der falsche Weg.

Richtig ist eine differenzierte Betrachtungsweise: In welchen Bereichen können wir privatisieren, in welchen Bereichen können wir nicht privatisieren? Dazu wird der Kollege Dr. Orth für die FDPFraktion gleich noch im Einzelnen Ausführungen machen.

Aber eines ist jedenfalls falsch, nämlich von vornherein so, wie Sie es propagieren, auf den landesweiten Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten in den Justizvollzugsanstalten zu verzichten. Das ist der falsche Lösungsansatz.

(Beifall bei FDP, SPD und GRÜNEN)

Genauso falsch ist meines Erachtens auch das von Ihnen aufgegriffene Beispiel "Büren"; Herr Kollege Körfges hatte eben bereits darauf hingewiesen. Natürlich ist es völlig unsinnig, den "Ho

heitlichen" ans Steuer zu setzen und den Privaten bewachen zu lassen. Anders herum wird daraus allerdings ein Paar Schuhe: Lass doch den Privaten fahren; für den Privaten gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung natürlich wie für den Hoheitlichen gleichermaßen. Aber derjenige, der bewacht, ist doch letztlich derjenige, der hoheitlich tätig ist. Dort müssen wir dafür sorgen, dass die Sicherheit in keiner Weise gefährdet wird. Wenn Sie also Beispiele bringen, dann doch zumindest solche, die tragen, und benutzen Sie nicht etwas, was in der Praxis verkehrt gemacht worden ist, als Argument dafür, dass etwas insgesamt nicht geht.

Sie suggerieren etwas, was doch überhaupt nicht vorhanden ist. Sie sprechen von Sicherheit durch Budgetierung. Ja, wollen Sie nur noch mit Budgetierung für die Sicherheit sorgen? Um welche Gelder geht es denn eigentlich, die Sie reklamieren, wenn ich mir Ihren Text einmal ansehe? Welche Gelder, die bereitgestellt worden sind oder demnächst bereitgestellt werden, sollen denn in diesen Bereich, den Sie budgetieren wollen, fließen?

Ich habe ein bisschen den Eindruck, dass virtuelles Geld zu einer virtuellen Sicherheit und vielleicht dann auch zu einem virtuellen Erfolg für die CDU führen soll. Das ist keine Basis, auf der wir uns über dieses wichtige Thema unterhalten können.

(Beifall bei FDP und SPD)

Genauso ist schon der Begriff der Budgetierung falsch; auch das hat Herr Kollege Körfges angesprochen. Was verstehen Sie eigentlich unter Budgetierung? Wollen Sie Budgetierung am Ende in dem Sinne, dass die einzelnen Haftanstalten über ein Personalbudget verfügen? Budgetierung ist ein Steuerungsinstrument. Sie haben hier einen Begriff gewählt, der etwas suggerieren soll, was faktisch in der Praxis so überhaupt nicht umsetzbar ist.

Auch zu den Buchstaben a) bis d) Ihres Antrags haben Sie überhaupt nichts gesagt. Und auch die Begründung ist nicht besonders aussagekräftig.

Deswegen können wir heute in dieser Situation überhaupt keine vernünftige Diskussion darüber führen, was "zeitlich befristete Beschäftigungsverhältnisse" sind. Sollen die vielleicht im Sicherheitsbereich das ersetzen, was ansonsten die Privaten anbieten? Natürlich kann man darüber diskutieren.

Was verstehen Sie unter "bauliche Sicherungsmaßnahmen"? Soll jede Haftanstalt allein ent

scheiden, ob sie lieber mehr Gitter vor die Fenster setzt statt für die Sicherheit durch Personen zu sorgen?

Alles dies sind doch Dinge, über die wir uns hier vernünftigerweise einmal austauschen müssen. Bei aller Wertschätzung Ihrer Anträge, Herr Kollege Biesenbach: Das jedenfalls erschließt sich nicht in der Weise aus dem Antrag, dass ich dazu im Augenblick fundiert Stellung nehmen könnte und wollte. Deswegen schließe ich damit an dieser Stelle auch. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei FDP, SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Söffing. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Frau Haußmann das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über das Niveau dieses Antrags der CDU ist schon ausführlich debattiert worden. Dem möchte ich nichts mehr hinzufügen.

Aufgefallen ist mir: Sie sprechen im Grunde ein Denkverbot für uns aus, über die Frage der Privatisierung überhaupt zu diskutieren. Wir haben ja mit dem letzten Antrag, in dem es um die Privatisierung ging, die Landesregierung überhaupt erst einmal beauftragt zu überprüfen, wo Privatisierung möglich ist, wie man sie realisieren kann, an welchen Stellen man sie nutzen kann. Das war ein Prüfauftrag.

Sie kommen jetzt einen Monat später mit einem Antrag, mit dem Sie sagen: Das ist alles des Teufels, darüber dürfen wir nicht einmal nachdenken! - Das ist nicht die Form von Parlamentarismus, die ich mir vorstelle und in der ich mir einen fachpolitischen Diskurs mit der Opposition vorstelle.