Protocol of the Session on October 15, 2003

Herr Tenhumberg hat es eben schon angesprochen: Seit 1998 diskutieren wir diese Frage, und seitdem hat sich in Nordrhein-Westfalen viel getan. Gerade die Evangelische Kirche hat in Westfalen-Lippe Konzepte zum Umgang mit Kindern aufgelegt, die aus allen Regelsystemen herausfallen. Sie legen mir heute Vormittag eine Zeitschrift der Evangelischen Kirche vor, die sich nur auf den ostdeutschen Raum bezieht, und ignorieren vollkommen, was sich hier in Nordrhein-Westfalen getan hat. So kann man mit der Jugendpolitik in Nordrhein-Westfalen nicht umgehen.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zuruf von Horst Engel [FDP])

- Ja, wir haben Einrichtungen dafür geschaffen, intensivpädagogische Einrichtungen für die Kinder, um die es Ihnen geht.

(Horst Engel [FDP]: Welche Erfolgsquote? 40 %?)

- Wir haben hier im Rheinland zwei Intensivgruppen mit einer fast hundertprozentigen Erfolgsquote, genau wie in Brandenburg. Es gibt keinen Drehtüreffekt, kein Hin- und Herschieben zwischen Jugendhilfe und Psychiatrie. Herr Engel, es ist nicht so, dass man nach Brandenburg fahren muss, um gute Einrichtungen der Jugendhilfe zu finden. Wir haben diese in Nordrhein-Westfalen. Wir können gern darüber diskutieren, ob sie ausreichen, ob die Plätze, die wir zur Verfügung halten, genug sind. Aber zu behaupten, wir müssten nach Brandenburg fahren, um gute Konzepte der Jugendhilfe zu finden, das halte ich für ignorant.

(Zuruf von Horst Engel [FDP])

- Ja, natürlich ist das einzigartig, weil die Kinder auf dem Bauernhof leben. Aber ob die nun im Garten arbeiten oder andere sinnvolle Arbeiten machen, mag dahingestellt sein. Eine der Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen ist in Urft in der Eifel, wo ich herkomme, und deshalb weiß ich, dass das auf dem Land ist, weit weg von der Stadt und genau nach dem gleichen Konzept arbeitet wie in Brandenburg, die Kinder aus dem städtischen Dschungel, wie Sie es gerade genannt haben, herauszuholen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Engel, noch einmal: Dieser Antrag ist wirklich unbeleckt von jeglicher Fachkompetenz.

Ein letzter Punkt! Sie haben geschrieben: Anschubfinanzierung. Natürlich könnten wir eine Anschubfinanzierung leisten. Aber die eigentliche Finanzierung müssen doch die Kommunen leisten. Das können wir als Land doch nicht bezahlen. Jugendhilfe ist kommunale Aufgabe.

Sie werfen hier den Jugendämtern pauschal vor, sie würden warten, bis die Jugendlichen 14 Jahre alt sind, und dann würde man das Problem als Landesaufgabe verschieben. Das den Jugendämtern in den Kommunen in Nordrhein-Westfalen vorzuwerfen halte ich in der Tat für eine Unverschämtheit. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in den Jugendämtern jeder Stadt kümmern sich um die Kinder, machen Konzepte, machen Hilfepläne, überlegen, was das Richtige ist.

Natürlich ergreifen Sie manchmal auch Maßnahmen, die nicht sofort zum Erfolg führen. Natürlich denken sie oft erst einmal, dass vielleicht auch eine Pflegefamilie reicht, weil das nicht so teuer ist. Es ist auch legitim, dass die Kommunen erst einmal überlegen, wie sie mit einer weniger teuren Maßnahme einem Kind helfen können. Bis es dann so weit ist, dass man feststellt, dass das Kind eines ist, das die Systeme sprengt, das in diese Systematik nicht hineinpasst, das immer wieder rückfällig wird oder immer wieder auf der Straße landet, sind die Kinder häufig 14. Man muss doch auch erst einmal mit den Kindern Erfahrungen machen.

Insofern den Kommunen pauschal vorzuwerfen, sie würden einfach nur warten, bis die Kinder strafmündig sind, und sie dann an das Land weitergeben, finde ich, ehrlich gesagt, eine Ignoranz der fachlich wichtigen und guten Arbeit, die in den Jugendämtern der Kommunen in NordrheinWestfalen geleistet wird.

Mein Fazit: Lassen Sie die Diskussion um die Kinder und Jugendlichen dort, wo sie hingehört, nämlich bei der Jugendhilfe. Das ist kein innenpolitisches und kein sicherheitspolitisches Thema. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Haußmann. - Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Schäfer.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe

Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie begehren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Fraktion, in Ihrem Antrag einen Beschluss über eine Reise von Abgeordneten nach Brandenburg. Ich gehe jetzt einfach einmal davon aus, dass Sie dazu nicht die Stellungnahme der Landesregierung hören wollen, sondern dass das allein Sache der Parlamentarier ist. Ich erwarte auch Ihr Verständnis dafür, dass es weder Sache des Landtages noch Sache der Landesregierung ist, für die Schaffung von Einrichtungen der Heimerziehung eine Anschubfinanzierung zu leisten. Das ist nämlich - das ist gerade ausgeführt worden - eine Aufgabe der örtlichen und überörtlichen Träger der Jugendhilfe. Das einmal zu zwei Fakten Ihres Antrages.

Ich möchte aber trotzdem gerne auf einige grundlegende Aspekte zu unserem Umgang mit delinquenten Kindern eingehen: Kinder, die in solche Risiko- und Gefährdungssituationen kommen, sind in der Regel in außerordentlich benachteiligten Lebensverhältnissen aufgewachsen. Wir wissen sowohl aus der Kriminalitäts- wie auch aus der Sozialisationsforschung, dass diese Kinder kaum Möglichkeiten haben, ihre Alltagskonflikte zu lösen und ihren Fähigkeiten entsprechend gefördert zu werden. Ihre Straftaten müssen deshalb auch in diesem Kontext gesehen werden. Ich schließe mich insofern ausdrücklich meinem Kollegen Innenminister an, der bei der Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik auf die gesellschaftlichen Ursachen hingewiesen und damit delinquentes Verhalten von Kindern in einen größeren Zusammenhang gestellt hat.

Herr Tenhumberg, ich finde es an dieser Stelle sehr unangemessen, die Tatsache für solche Entwicklungen allein wieder den Schulen anzuhängen.

(Zustimmung von Jürgen Jentsch [SPD])

Das ist ein unverantwortlicher Umgang mit dem, was Schulen an gesellschaftspolitischen Problemen allein lösen sollen. Sie können gerne ihre Meinung darüber ausdrücken, wie das Land die Schulen mit Lehrern ausstattet, aber vermischen Sie es bitte nicht in einem solchen Antrag und zünden Sie dann nicht solche Ideen.

Ich will dies genauso wenig wie der Innenminister im Sinne einer Bagatellisierung von Straftaten verstanden wissen. Aber nur dann, wenn wir diesen Zusammenhang berücksichtigen und auch sehen, dass diese Kinder häufig in komplexen Problemlagen aufwachsen, werden wir richtige und frühzeitige Hilfe erfolgreich anbieten können. Wir sollten jedenfalls nicht den voreiligen und

letztlich auch falschen Schluss ziehen, dass durch eine Unterbringung und insbesondere durch eine geschlossene Unterbringung weit weg vom elterlichen Haus und der sozialen Umgebung das Problem bereits gelöst sei.

Ich habe mir Ihren Antrag noch einmal angeschaut. In der Begründung reden Sie von einer geschlossenen Unterbringung. Ich kann das zitieren. Sie sagen:

„Daher müssen Kinder bis zu vierzehn Jahren, die durch hochgradig delinquentes Verhalten auffällig geworden sind und mit den bisherigen Formen der Jugendhilfe nicht zurechtgekommen sind, in Nordrhein-Westfalen in geschlossenen pädagogischen Zentren bzw. solchen Zentren, die durch ihre örtliche Lage ähnliche Bedingungen garantieren, untergebracht werden.“

Es ist also durchaus richtig, dass das in Ihrem Antrag so drinsteht. Sie reden von geschlossenen Einrichtungen.

Aber ich sehe sehr wohl, dass wir auch in einigen Fällen - und da stimme ich Ihnen sicherlich zu - mit unseren Hilfsangeboten nicht mehr weiterkommen und dass wir in manchen Fällen auch intensivere Sanktionen brauchen.

Die hierfür erforderlichen Instrumente sind aber durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz gegeben. Die Kommunen und insbesondere die Jugendämter haben sich in den letzten Jahren sehr bemüht, diese Instrumente weiterzuentwickeln. Dazu gehören insbesondere Ansätze wie sozialpädagogische Intensivbetreuung, der Erziehungsbeistand und die Gruppenarbeit mit sozialpädagogischen Fachkräften.

Ein paar Zahlen, um nachzuweisen, wie viel man sich im Landtag um diese Jugendlichen kümmert: Es ist eben gesagt worden, die Mittel seien zurückgefahren. Aber die ambulanten Maßnahmen haben sich von 1991 bis 2001 verdreifacht. Sie sind von 160 Millionen € auf 450 Millionen € im Jahr 2001 angestiegen. Das ist die letzte uns vorliegende Statistik.

Die Jugendämter reagieren in der Regel bei den Kindern, die aus den verschiedensten Gründen außerhalb ihres Elternhauses untergebracht werden müssen, auch mit der Unterbringung in Heimen, um sie zu Hilfezwecken aus ihrem sozialen Umfeld herauszulösen. Die statistischen Zahlen der letzten Jahre belegen dies. Für Kinder, die in besonderen Gefährdungssituationen aufwachsen und für die deshalb eine weiter gehende intensive Betreuung außerhalb des Elternhauses geboten

ist, stehen in Nordrhein-Westfalen zurzeit 27 Heimplätze zur Verfügung. Und für den Rahmen der besonderen pädagogischen Arbeit mit diesen Kindern hat das Landesjugendamt Rheinland in Verbindung mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter besondere Handlungsempfehlungen entwickelt.

Wenn Sie auf die Einrichtung in der Uckermark - die Insel - verweisen, dann muss man zur Kenntnis nehmen, dass Nordrhein-Westfalen nicht die Uckermark ist, allein schon was die Bevölkerungsdichte angeht. In der Form wie in der Uckermark haben wir die auch nicht im Hochsauerlandkreis oder in der Eifel.

Zurzeit sind die Landesjugendämter sowie die freien Träger dabei, nach neuen passgenauen pädagogischen Konzepten zu suchen. Wir sind da tatsächlich in einer stetigen Weiterentwicklung begriffen. Aus diesem Grund beteiligt sich das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder gemeinsam mit anderen Ländern an der Durchführung eines empirischen Forschungsprojektes, das die Erfahrung mit freiheitsentziehenden Maßnahmen aufbereiten und entsprechende fachliche Empfehlungen entwickeln soll. Dabei ist gerade die auch in Ihrem Antrag aufgeführte Zielgruppe im Blick.

Die Landesregierung teilt die Auffassung, dass für die Kinder eine umfassende Hilfe erforderlich ist. Ich denke, darüber besteht zwischen allen Fraktionen Einigkeit. Diese Hilfe wird durch die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe mit dem bestehenden Instrumentarium des Kinder- und Jugendhilfegesetzes nach besten Kräften geleistet. Sie wird in den meisten Fällen der besonders schwierigen sozialen Situation der Kinder und ihrer jeweiligen individuellen Entwicklung gerecht. Solange es keinen wissenschaftlich belegten Anhaltspunkt dafür gibt, dass mit einer geschlossenen Unterbringung das Ziel der gesellschaftlichen Integration besser oder ohne zusätzliche Belastungen für diese Kinder erreicht werden kann, sollten aus unserer Sicht die bestehenden Ansätze der Hilfe genutzt und weiter verbessert werden.

Entscheidend ist es daher, nicht weitere Einrichtungen für delinquente Kinder zu schaffen, sondern die ambulanten Hilfen im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes noch intensiver zu nutzen. Die Erfahrung zeigt, dass gerade mit diesen ambulanten Hilfen, wenn sie frühzeitig angewandt werden - das ist der eigentliche Punkt -, delinquentes Verhalten bei Kindern bereits im Entstehen verhindert oder abgebaut werden kann.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf eine Anstrengung der Landesregierung, die speziell

aus diesem Grund das so genannte soziale Frühwarnsystem eingerichtet hat. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin Schäfer. - Für die CDU spricht jetzt der Abgeordnete Biesenbach.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Engel, Sie brauchen sich nicht zu ärgern, denn wir haben heute schon bei einem anderen Tagesordnungspunkt erlebt, dass sich die Wahrnehmung der Wirklichkeit bei Grün, Rot und der Landesregierung durchaus davon unterscheidet, wie es tatsächlich draußen aussieht.

(Zurufe von der SPD)

Ich bin immer ganz erstaunt, wie man so lange - wie die Ministerin das gerade getan hat - ohne Inhalt über ein solches Thema reden kann.

Die Situation ist doch ganz simpel. Frau Haußmann, wir sollten vielleicht einmal Untersuchungen vergleichen. Seit Anfang der 90er-Jahre ist bundesweit und auch in etlichen europäischen Staaten ein kontinuierlicher Anstieg der registrierten Jugendarbeitslosigkeit zu verzeichnen. Um die Dimensionen deutlich zu machen, nenne ich einmal die Zahlen des Polizeipräsidiums Köln für das Jahr 2002: Der Anteil tatverdächtiger Minderjähriger beim Straßenraub betrug 57 %, beim Taschendiebstahl 53 % und beim Tageswohnungseinbruch 40 %.

(Frank Sichau [SPD]: Arbeitslosigkeit!)

- Herr Sichau, das sind Zahlen, die auch Sie zur Kenntnis nehmen sollten.

Weiter ist aus Untersuchungen bekannt, dass die dabei angewendete Gewalt tendenziell immer mehr zunimmt. Hier hat Herr Engel lediglich einen Vorschlag zum Umgang mit besonders kritischen Tatverdächtigen gemacht. Er hat ebenfalls mitgeteilt - und er hat Recht -, dass es sich bei 90 % der jungen Täter um ein vorübergehendes Entwicklungsphänomen handelt. Diese Täter treten selten mehrfach in Erscheinung. Bei 10 % der registrierten Jungtäter ist eine Verfestigung hin zu einer kriminellen Entwicklung zu befürchten oder schon eingetreten. Jetzt kommt der Punkt: Die Hälfte dieser minderjährigen Straftäter - diese Zahl muss man sich auf der Zunge zergehen lassen - hat allein 40 % der bekannt gewordenen Delikte verübt. Um diese 5 % geht es.

Wenn Sie, Frau Haußmann, mir jetzt sagen, die Jugendhilfe mit ihrem Experimentieren bekommt das irgendwann hin, dann halte ich das für eine schlichte Kapitulation. Die Jugendämter sagen Ihnen heute - zumindest die, die wir gefragt haben -: Mit diesen 5 % wissen wir nicht umzugehen. Frau Ministerin, da helfen gerade nicht die angebotenen Hilfen. Für diese 5 % suchen wir nach Einwirkungsmöglichkeiten, um nicht den Beginn der kriminellen Karriere auf Dauer zu fördern. Für diese 5 % ist der Vorschlag, den die FDP gemacht hat, ausgesprochen gut.

Was schlägt denn die FDP vor? - Sie schlägt vor, sich zu informieren und nachzufragen, ob nicht Modelle, die Erfolg haben, angewandt werden können. Herr Engel, die Praxis zeigt es: Wenn sich ein Kölner Strafrichter gezwungen sieht, jemanden in die Staaten zu schicken, ist das eine Bescheinigung, dass für diese 5 % gerade nicht die Mittel zur Verfügung stehen. Wenn Landesregierung, SPD und Grüne sagen, das brauchen wir nicht, dann ist das genau der Tunnelblick, mit dem Sie eine Wirklichkeit beschreiben, von der die Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen lange weiß, dass sie überholt ist. Man kann nur eines sagen: Wer das Phänomen ernst nimmt, wer die Karriere jugendlicher Straftäter beenden will, fährt mit nach Brandenburg, erkundigt sich und hilft mit, darüber nachzudenken, ob ähnliche Modelle nicht auf Nordrhein-Westfalen übertragen werden können.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Haußmann?

Bitte gerne, obwohl ich annehme, dass Frau Haußmann wieder in einer anderen Wirklichkeit ist.