Protocol of the Session on October 15, 2003

Bei der Suche nach einer solchen Einrichtung sind wir im Partnerland Brandenburg in der Ueckermark auf ein solches Angebot -Träger ist die Evangelische Kirche - von insgesamt sechs Einrichtungen gestoßen.

Wir haben uns eine einzige herausgegriffen, und zwar die "Insel" bei Petershagen, weil der Name "Insel" schon sehr schön den Unterschied zu dem Großstadtdschungel mit Straßenprostitution, mit Bahnhöfen, mit Einkaufsmeilen, mit U-Bahn

Schächten - alles Orte, wo die Kinder ihren "Beutezügen" nachgehen -deutlich macht.

Neben der "Insel" in Petershagen gibt es noch fünf weitere: das "Haus am See" in Julienwalde, der "Weidenhof" in Luckow, das "Jugendwohnen am Bahndamm", das "Haus am Gutshof" in Heinersdorf und das "Turmhaus" in Garz.

Der potente, sehr, sehr kompetente Träger hat über 2.000 hauptamtliche Mitarbeiter und ist verantwortlich für über 30.000 Menschen.

Wir haben uns das angesehen. Wir sind mit Skepsis - ich glaube, die ist auch hier im Saal vorhanden - dorthin gefahren. Wir haben uns zwei Tage dort aufgehalten und haben uns die Einrichtungen angeschaut, mit den Kindern und den Betreuern gesprochen.

Mehr verlangen wir auch gar nicht. Wir möchten, dass die zuständigen Gremien unseres Hauses, der Regierung und darüber hinaus genau das Gleiche machen: sich in den Zug setzen, nach Brandenburg fahren, sich das anschauen, sich eine eigene Meinung bilden und dann die Frage prüfen:

Können wir eine solche Einrichtung in Brandenburg für unsere Zielgruppe, die strafunmündigen Mehrfachtäter, mit nutzen? Können wir darüber hinaus in NRW an geeigneten Plätzen solche Einrichtungen selber entwickeln?

Nun müssen Sie sich vor Ihrem geistigen Auge nicht die Einöde der Ueckermark mit "viel Gegend" vorstellen und das als nicht übertragbar ansehen. Denn wir in Nordrhein-Westfalen haben ähnliche Gebiete, angefangen bei der Eifel bis zum Hochsauerlandkreis, die Senne, das Bergische Land, wo man stadtferne Unterbringung ohne Mauern, ohne Gitter, ohne verschlossene Türen in gleicher Weise betreiben kann.

Es geht um die Stadtferne. Die Kinder - es sind nachtaktive Kinder - haben gar nicht gelernt, nachts zu schlafen. Sie sind nachts unterwegs. Nachts schlafen zu sollen ist schon ein Schock.

Die Kinder lernen, sich nach Heimkarriere, nach Aufenthalt in der Kinderpsychiatrie in einer offenen Einrichtung zu bewegen, lernen von einem zum nächsten Tag immer besser, mit der Freiheit umzugehen. Die Erfolgsquote ist beeindruckend. In den fünf Jahren des Bestehens der "Insel" - das gilt auch für die anderen Einrichtungen, Sie können es nachlesen - ist von den 34 Kindern, die dort betreut wurden, nur ein einziges Kind wieder straffällig geworden ist. Ich glaube, das ist ein Weg, diesen Drehtüreffekt zu beenden.

Nehmen Sie diese Sache ernst! Ich glaube, das werden Sie tun. Fahren wir in das Partnerland Brandenburg und entscheiden wir erst, nachdem wir einen Eindruck vor Ort gewonnen haben. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Engel. - Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Jentsch.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Diskussion ist nicht neu. Sie kommt immer dann auf, wenn Polizei, Jugendamt und auch die Justiz scheinbar an ihre Grenzen stoßen. Dann erfolgt der Ruf nach stärkerer Strafe, nach Wegschließen. Dabei weiß jede Fachfrau, jeder Fachmann, dass damit kaum eine Abschreckung verbunden ist und auch keine Straftat verhindert wird.

Natürlich gibt es in einigen Großstädten erhebliche Probleme, in Köln z. B.: Taschendiebstähle oder Wohnungseinbrüche gehen auf Kinderbanden zurück - Kinderbanden, die man kennt, von denen man weiß, dass sie im Auftrag der Eltern oder anderer Erwachsener Diebstähle begehen und denen man, weil sie Kinder sind, nichts anhaben kann. Im Gegenteil: Polizei und Jugendamt fühlen sich von den Eltern und von den Kindern regelrecht verschaukelt.

Aber gibt es wirklich keinen anderen Weg als das Wegsperren, als das Einschließen? Sind die Eltern, auch wenn sie in Köln ein Bleiberecht haben, nicht juristisch zu belangen und nicht nur mit einer geringen Geldstrafe zu belehren?

Richtig ist - das haben Sie auch ausgeführt -, dass der überwiegende Teil der Kinder und Jugendlichen keine Straftaten begeht. Sie ordnen sich in unser Rechtssystem ein. Wenn sie wirklich einmal auffällig werden, dann darf dieser Ausrutscher nicht dazu führen, dass sie dadurch ihr Leben lang gebrandmarkt sind.

Ich weiß, die Diskussion ist vielfältig. Und die sich daraus ergebenden Konsequenzen sind nicht einfach. Es gibt keinen goldenen Weg. Es gibt auch kein Patentrezept. Lassen Sie mich das Pro und Contra einmal darstellen.

Die Verfechter der harten Linie vertreten die Auffassung - hier werden die Geschädigten zustimmen -, dass die bisherigen Maßnahmen gescheitert sind. Deswegen bleibe als einzige Alternative die geschlossene Unterrichtung. Auch sei die Unterbringung in einer Einrichtung der Kinder- und

Jugendhilfe immer noch besser als die Einweisung in eine kinder- und jugendpsychiatrische Anstalt oder die Verhängung von U-Haft bzw. von Jugendstrafe bei strafmündigen Jugendlichen.

Dies bedeute: die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung als Ultima Ratio vor dem Zugriff der Justiz und der Psychiatrie.

Im Übrigen seien eine pädagogische Einflussnahme und eine verlässliche Beziehung nur dann möglich, wenn die Kinder anwesend seien und nicht weglaufen könnten und so von ihrem kriminellen Umfeld getrennt würden. Damit erfolge auch ein Schutz der potenziellen Opfer.

Die gegenteilige Meinung zeigt auf, dass die im Kinder- und Jugendhilfegesetz vorgesehenen Instrumente ausreichen, dass insbesondere in den Heimen eine gute pädagogische Arbeit geleistet wird und so verlässliche Beziehungen zu den Erzieherinnen und Erziehern aufgebaut werden, die ein Einschließen der Kinder und Jugendlichen entbehrlich machen.

Voraussetzung sei allerdings eine hochwertige pädagogische Betreuung und Erziehung mit entsprechenden Rahmenbedingungen, z. B. eine 1:1-Betreuung. Diese Erzieher müssten speziell auf den Umgang mit den schwierigen und aggressiven Kindern vorbereitet werden. Erfolge erforderten ein passgenaues Konzept.

Selbst bei den allermeisten hochdelinquenten Kindern und Jugendlichen sei eine geschlossene Unterbringung nicht die geeignete Maßnahme. In Niedersachsen habe sich gezeigt, dass von 550 infrage kommenden Kindern nach genauer Überprüfung zehn Kinder übrig geblieben seien, für die man einen Bedarf an Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung festgestellt habe.

Damit werde deutlich, wie schwierig es sei, eine entsprechende Diagnose zu stellen.

Auch die Tatsache allein, dass ambulante Maßnahmen nicht gegriffen hätten, könne nicht für eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung sprechen. Es scheine, dass die Entweichquote in geschlossenen wie in offenen Einrichtungen gleich groß sei; denn beide Einrichtungen seien keine Gefängnisse.

Bekannt sei, dass Fachleute immer wieder feststellten, dass oft Mängel im Jugendhilfesystem, auch durch knappe finanzielle Ressourcen hervorgerufen, einen echten oder vermeintlichen Bedarf an Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung produzierten. Natürlich gebe es erfolgreiche pädagogische Ansätze, Programme und Projekte zur frühzeitigen intensiven Betreuung

schwieriger und aggressiver Kinder und Jugendlicher, die aber aus Kostengründen bei weitem nicht ausgeschöpft würden. - So weit die aktuelle Debatte.

Meine Damen und Herren, uns stellt sich daher die Frage, ob das, was die FDP fordert, der Weisheit letzter Schluss ist. Sie befasst sich in ihrem Antrag nur mit delinquenten Kindern bis 14 Jahren, die mit den bisherigen Instrumentarien der Jugendhilfe nicht zurechtgekommen sind. Für diese Kinder verlangen Sie, meine Damen und Herren von der FDP, eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung nach dem Projekt „Insel“ in Brandenburg.

Für uns ist der Ansatz zu kurz gegriffen, denn wir müssen auch die über 14-Jährigen in die Betrachtung einbeziehen. Im Übrigen wird die Frage nicht beantwortet, was passiert, wenn diese Kinder in ihren Heimatort und ihre Familien zurück müssen. Sie wollen sie doch wohl nicht ihr Leben lang oder zumindest bis zum Alter von 18 Jahren in solche Einrichtungen aufnehmen.

(Widerspruch von Horst Engel [FDP])

- Hier sind noch viele Fragen zu beantworten; dies scheint mir noch nicht sehr ausgegoren zu sein.

Weltweit gibt es viele Maßnahmen, um aggressiven Kindern zu begegnen, ob in militärischer Hackordnung wie in Kanada oder in Einrichtungen in NRW und im Bundesgebiet.

Überall aber wird deutlich, dass es keine einfache Lösung gibt. Das Wegschließen strafmündiger Jugendlicher in Jugendgefängnissen oder Strafunmündiger in geschlossenen Erziehungseinrichtungen scheint kein Erfolg versprechender Ansatz zu sein.

Wir brauchen im Grunde Projekte, die jungen Menschen Hoffnung und Zuversicht geben. Unabdingbar ist hier eine intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kindern und der Jugendhilfe, wie das Beispiel in Sachsen zeigt. Hierbei hoffen wir auf Unterstützung durch die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände; Letztere können wir hier - insbesondere bei der Ausdifferenzierung der Hilfen für Kinder und Jugendliche - nicht außen vor lassen.

Ich komme auf mein Eingangsbeispiel zurück. Köln leidet darunter, dass es in dieser Stadt eine Ansammlung von Menschen gibt, die sich weder unserem Wertesystem noch unserer Verfassung unterordnen wollen.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Engel?

Bitte sehr.

Bitte schön, Herr Engel.

Herr Kollege Jentsch, ist Ihnen entgangen, dass ich genau das, was Sie jetzt zum Schluss kritisierten, ebenfalls kritisiere? Auch ich will keine Mauern, keine abgeschlossenen Türen und keine vergitterten Fenster. Dies ist das Neue und bundesweit Einzigartige.

Wir haben in NordrheinWestfalen, aber auch in anderen Bundesländern ähnliche Einrichtungen. Überall gibt es Erfolge und Misserfolge. Es gibt kein Patentrezept; von daher muss man sich mit allen Beispielen auseinander setzen, die es im Bundesgebiet gibt, und möglicherweise auch Beispiele aus dem Ausland einbeziehen. Ich warne aber davor, anzunehmen, dass wir eine Patentlösung finden.

Nach meinem Dafürhalten muss die Justiz in Köln gegenüber den Erziehenden deutlich machen, dass rechtsfreie Zonen nicht geduldet werden. Dies schließt die vollziehbare Drohung ein, den Eltern die Erziehung ihrer Kinder zu entziehen. Auch darüber muss dann nachgedacht werden. Hier sind das Jugendamt, die Polizei und die Justiz gefordert.

Meine Damen und Herren, die beschriebenen Probleme gibt es hier und dort. Aber bevor wir zu Schnellschüssen kommen, sollten wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, die es unterhalb der Ebene von geschlossenen Einrichtungen gibt. Vielleicht gelingt es uns in den Fachausschüssen, gemeinsam gangbare Konzepte aufzuzeigen, die dann - unter Mitarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Richtern - von den Kommunen übernommen werden. Dann kommen wir vielleicht etwas weiter.

Dabei dürfte es von Interesse sein, mit welchen Methoden, vor allem aber mit welchen Ergebnissen in den Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen und den anderen Bundesländern gearbeitet wird. Nur daraus können wir lernen.

Wir stimmen der Überweisung zu. Über Einzelheiten werden wir uns dann in den Ausschüssen unterhalten. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Jentsch. - Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Tenhumberg.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der FDP-Antrag spricht einen Teilbereich von Lösungsmöglichkeiten auf dem Feld der Kinder- und Jugendkriminalität an. Es ist aber nur ein Teilbereich der umfassenden präventiven und repressiven Verhinderung von Kinder- und Jugendkriminalität, wobei der Antrag allerdings Anlass dazu sein kann, über die Gesamtproblematik zu sprechen.

Ich halte es für gut, dass es der FDP in diesem Antrag nicht um ein Wegsperren geht, wie manchmal unterstellt wird. Im Interesse der Betroffenen geht es vielmehr darum, falls alle Angebote der Familien- und Jugendhilfe keine Ergebnisse zeigen, die Jugendlichen ausgewogenen pädagogischen Angeboten mit einer klaren Zielsetzung zuzuführen. Prävention, meine Damen und Herren, muss durch die Möglichkeit der Sanktion ergänzt werden. Kinder und Jugendliche machen zunehmend die Erfahrung, dass ihnen keine Grenzen gesetzt werden. Wichtig ist aber, dass ihnen die Verantwortlichkeit ihres strafbaren Tuns deutlich gemacht wird. Bei rechtswidrigem Verhalten muss darum frühzeitig eine Reaktion der zuständigen Behörden erfolgen.