Protocol of the Session on March 22, 2023

Ich könnte diese Liste jetzt noch sehr lange weiterführen und würde dennoch nicht alle erfassen. Aber an dieser Stelle müssen wir als regierungstragende Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen - und in den letzten Jahren auch der CDU - einfach mal „Danke schön“ sagen an alle Heldinnen und Helden des Alltags, die einfach ihren Job gemacht haben oder die sich zu Hause um die Familie und Angehörige gekümmert haben und somit dafür gesorgt haben, dass wir gut durch diese Krise gekommen sind.

Gemeinsam haben wir es geschafft, die CoronaKrise zu überstehen - und das nicht allein als Landesregierung, sondern als Team in Niedersachsen, als ein Land und als eine Gemeinschaft.

Meine Damen und Herren, all diese Menschen haben ihren Job gemacht, als die Not am größten war. Sie haben bewiesen, dass es möglich ist, gemeinsam als Gesellschaft die Pandemie zu überwinden - ohne dass wir hohe Verluste durch Corona-Tote beklagen mussten wie in anderen Ländern, ohne dass wir einen wirtschaftlichen Einbruch gespürt haben, der zu großer gesellschaftlicher Verarmung geführt hat, und ohne dass das Gesundheitssystem

unter dieser enormen Herausforderung zusammengebrochen ist.

Niedersachsen ist gestärkt aus der Pandemie hervorgegangen. Das ist vor allem das Verdienst der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Sie haben es geschafft, dass die Normalität und der gesellschaftliche Frieden für uns alle aufrechterhalten wurden.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Dass dies gelingen konnte, können wir ganz klar der von der SPD und Stephan Weil geführten Landesregierung gemeinsam mit Bündnis 90/Die Grünen - in den letzten Jahren mit der CDU - zuschreiben.

Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, haben zur Überwindung dieser Krise nichts, aber auch gar nichts beigetragen.

(Widerspruch bei der AfD)

Sie spalten nur und wollen uns gegeneinander ausspielen. Das zeigt wieder einmal Ihr heutiger Antrag.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN - Marcel Queckemeyer [AfD]: Ohne uns würden Sie noch Maske tra- gen!)

Schon der Titel Ihres Antrags „Gesellschaftlichen Frieden wiederherstellen - Corona-Bußgelder abschaffen und zurückgeben - Niedersachsen endlich in die Normalität führen!“ zeigt deutlich Ihr Verständnis für unser Zusammenleben. Das impliziert ja bereits, dass der gesellschaftliche Frieden in Niedersachsen Ihrer Meinung nach gar nicht vorhanden ist. Das ist ein Schlag in das Gesicht all derer, die sich in den letzten Jahren bis zum Limit für unser Land engagiert haben.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Aus diesem Grund, liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion, möchte ich Ihnen drei Dinge sagen:

Erstens. Ihr Antrag und Ihr Bezugspunkt auf das Gerichtsurteil zu den bayerischen Corona-Maßnahmen entbehrt wirklich jeglicher Grundlage. Sie verschweigen nämlich, dass das Bundesverwaltungsgericht den Freistaat Bayern nur in wenigen Fällen zur Rückzahlung einiger Bußgelder verpflichtet

hatte. Lesen Sie bitte erst einmal die Pressemitteilungen richtig, bevor Sie darauf einen Antrag schreiben.

(Wiard Siebels [SPD]: Genau!)

Zweitens. Die Begründung einer Generalamnestie und Rückzahlung von Bußgeldern auf der Grundlage der gekippten 2G-Regeln im niedersächsischen Einzelhandel ist völliger Unsinn.

Drittens. Sie versuchen - und ich meine, das versuchen Sie ganz bewusst -, unsere Gesellschaft zu spalten, so auch heute mit Ihrem Antrag. Angebrachter wäre es, wenn auch Sie endlich den Heldinnen und Helden der Corona-Pandemie ein wenig mehr Respekt entgegenbringen und die Instrumentalisierung von Gesetzen und Verordnungen zu Ihren ideologischen Zwecken unterlassen würden. Wir lehnen Ihren Antrag ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Das war eine Punktlandung. - Für die Fraktion der CDU hat Frau Machulla das Wort. Bitte schön!

(Beifall bei der CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Jetzt stehe ich hier schon wieder zu dem Antrag der AfD, den ich ja schon im Dezember mitbesprechen durfte. Mittlerweile gibt es einen Änderungsantrag. Und mittlerweile ist klargeworden, dass Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu Dingen, die sich in Bayern abgespielt haben, offensichtlich in Niedersachsen keine Geltung haben. Schön, dass wir das geklärt haben.

Jetzt muss der gesellschaftliche Frieden als Argument für die Rückzahlung von Corona-Bußgeldern herhalten. Was ist an dieser Stelle denn unter gesellschaftlichem Frieden zu verstehen? Mein Eindruck ist, dass es sich um nichts anderes als die populistische Nutzung von schönen Worten handelt. Denn eine genaue und klare Darstellung, wie viele Menschen am Ende tatsächlich gegen diese Corona-Maßnahmen, die das Land Niedersachsen durchgeführt hat, waren, gibt es überhaupt nicht.

Es gibt natürlich - das muss man sich klarmachen - durchaus Menschen, die gegen die Maßnahmen waren. Es gibt auch viele Menschen, die sich damit auseinandergesetzt haben, ob und inwieweit diese Maßnahmen richtig waren. Allerdings - das muss man klarstellen - gab es am Ende tatsächlich Demonstrationen, aber nicht in erster Linie in Hannover oder Niedersachsen - hier wurden nicht gerade Großdemonstrationen durchgeführt -, sondern in Berlin und anderen Bundesländern.

Bei uns wurden auch Maßnahmen, die vom Verwaltungsgericht als nicht akzeptabel angesehen wurden - so wie die damalige 2-G-Regel -, sofort aufgehoben, sodass auf dieser Basis niemals Bußgelder verhängt worden sind. Insoweit muss man ganz klar sagen: Der Vorwurf, dass die Corona-Maßnahmen der Landesregierung überzogen gewesen und die Bußgelder ungerechtfertigt verhängt worden seien, ist schlicht und ergreifend falsch und populistisch. Die Berufung auf neue, heutige wissenschaftliche Erkenntnisse ist fragwürdig. Welche neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt es denn heute, die die Maßnahmen rückwirkend als falsch erscheinen lassen würden?

(Zuruf von der AfD: Eine ganze Menge!)

Insoweit muss ich Sie wirklich fragen: Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse sind gemeint? - Wir haben zwei Jahre lang gesehen, wie schnell sich das Virus verbreiten kann und wie hoch die Todeszahlen sind. Ich muss nicht auf Bergamo verweisen, um deutlich zu machen, was passiert wäre, wenn wir uns nicht darum gekümmert hätten. Die Maßnahmen, die ergriffen worden sind, hatten das Ziel, uns alle zu schützen, und sie haben uns geschützt. Wir hatten hier in Niedersachsen eine wirklich gute Corona-Maßnahmen-Strategie, die uns alle, so gut es ging, durch diese Zeit gebracht hat. Personen, die gegen diese Maßnahmen verstoßen haben, sind daher auch zu Recht durch die Auferlegung von Bußgeldern sanktioniert worden.

Wir alle wissen, dass die Corona-Maßnahmen der Landesregierung notwendig waren, um Menschenleben zu schützen. Das scheint die AfD offenbar immer noch nicht zu wissen. Sie will eine Amnestie erreichen und die Bußgelder zurückbezahlen. Das aber würde bedeuten, dass alle Ordnungswidrigkeiten und Verstöße gegen die Corona-Verordnung seit ihres Inkrafttretens einfach unter den Tisch gekehrt werden. Das wäre aber eine Missachtung all derer, die sich an die Maßnahmen gehalten haben. Es wäre eine Missachtung all derer, die sich durch die Rücksichtslosigkeit einiger infiziert haben, und

auch derer, die daraufhin schwer erkrankt oder gar gestorben sind.

(Beifall bei der CDU)

Das ist einfach absurd. Die Forderung nach einem Amnestiegesetz ist schlicht und ergreifend eine Zumutung.

Die AfD-Fraktion stellt in ihrem Antrag trotzdem die Behauptung auf, dass die Corona-Regeln ein unnötiger Eingriff in die Freiheit der Menschen und gegen den gesellschaftlichen Zusammenhalt waren. Aber ich frage mich: Wie hätten wir uns denn schützen sollen, wenn wir nicht bereit gewesen wären, unsere Freiheiten einzuschränken, um das Leben anderer und auch uns selbst zu schützen? Wenn wir alle Regeln einfach ignoriert hätten, dann wäre das Virus weiterverbreitet worden. Das hätte unsere Gesellschaft deutlich mehr belastet als die Regeln, die wir hatten.

Abgesehen davon muss man sich auch einen anderen Aspekt dieses Antrags einmal auf der Zunge zergehen lassen. Es gab zwar viele unterschiedliche Proteste gegen die Corona-Maßnahmen, bei denen die Teilnehmerzahlen schwankten; es ist aber so, dass die Breite der Bevölkerung die Maßnahmen getragen hat. Wenn wir also wegen des Protestes einer nicht repräsentativen Gruppe unserer Bevölkerung einfach entscheiden würden, bestehende Gesetze und Verordnungen aufzuheben bzw. eine Amnestie zu erlassen, so würde doch unser Rechtsstaat ad absurdum geführt werden. Wir können uns doch nicht einfach die Meinung einiger weniger in unserem Staat gegen etwas oktroyieren lassen, was die Mehrheit trägt. Das ist undemokratisch und zeigt, wes Geistes Kind diese Partei ist.

(Marcel Queckemeyer [AfD]: Sie ha- ben gerade Undemokratie vorge- macht!)

Ich bitte Sie daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Antrag der AfD abzulehnen.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben Besseres zu tun, als uns mit derartigen Fragen zu beschäftigen. Wir sind ein Parlament, und wir sollten uns hier doch an Themen abarbeiten, die unsere Gesellschaft weiterbringen, und nicht an Themen, die letztlich zu mehr Streit führen, als ohnehin vorhanden ist.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass wir nun zur Abstimmung kommen.

Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitergehende Empfehlung. Nach § 39 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung stimmen wir daher zunächst über die Beschlussempfehlung ab. Nur falls die Beschlussempfehlung abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab.

Wir kommen also zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer der Beschlussempfehlung folgen und damit den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 19/111 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer möchte zustimmen? - Somit ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden. Der Antrag ist abgelehnt.

Damit ist zugleich der Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 19/900 nach § 39 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung abgelehnt.

(Stephan Bothe [AfD]: Bedauerlich!)

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 14: Abschließende Beratung: Sprachkurse des Landes für Erwachsene voranbringen! - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 19/311 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 19/898

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag unverändert anzunehmen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Beratung. Ich bitte Herrn Meyn von der Fraktion der SPD ans Redepult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der ersten Beratung habe ich gesagt: „De Spraak is de Slötel.“ Un nu geiht dat los!