Protocol of the Session on December 10, 2020

Um die besonders stark durch die Lehrerbildung geprägten kleineren Universitäten wie Vechta, Hildesheim und Osnabrück sowie die künstlerischen Hochschulen bei der forschungsbasierten Weiterentwicklung der Lehrerbildung zu unterstützen, wurde die Grundfinanzierung dieser fünf Hochschulen seit 2018 um insgesamt 6 Millionen Euro aufgestockt.

Zusätzlich zu Grundfinanzierung der Wissenschaftseinrichtungen konnten aus Mitteln des niedersächsischen Vorabs von 2018 bis 2020 insgesamt 445 Millionen Euro für den Wissenschaftsstandort Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden und damit Rahmenbedingungen verbessert sowie wichtige Impulse gesetzt werden. Schwerpunkte der themenbezogenen Förderung waren die Bereiche Digitalisierung, Klima, Energie sowie Mobilität.

Daneben wurde in exzellente wissenschaftliche Infrastruktur und im Rahmen der Förderlinie „Holen & Halten“ in die Gewinnung von hervorragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für Niedersachsen investiert. Dadurch wurde und wird

der Wissenschaftsstandort Niedersachsen substanziell und langfristig gestärkt.

Das Land wird die genannten Maßnahmen konsequent weiterführen bzw. finalisieren und auch zukünftig im Rahmen der finanzpolitischen Möglichkeiten mit passgenauen Instrumenten dafür Sorge tragen, dass eine Schwächung des Lehr- und Wissenschaftsstandortes Niedersachsen verhindert wird.

Drittens. Es ist eine wesentliche Zielsetzung der Landesregierung, den Hochschulen eine mehrjährige Planungssicherheit als Grundlage für hochschulautonome Entscheidungen und die Entwicklung innovativer Ansätze zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen an die Hand zu geben. Hierzu dient u. a. die Bund-Länder-Vereinbarung zum Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“, mit dem die temporären Hochschulpaktplätze in Niedersachsen auf Dauer gesichert werden können.

Darüber hinaus strebte die Landesregierung einen Anschlussvertrag für den Hochschulentwicklungsvertrag an, der im kommenden Jahr verhandelt werden und ab 2022, nach Auslaufen des gegenwärtigen Vertrages, gelten soll.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich danke Ihnen für die sehr ausführliche Antwort. Vielleicht haben sich einige Zusatzfragen dadurch erledigt.

Die erste Zusatzfrage stellt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Viehoff. Bitte schön!

Ich möchte gleich zwei Fragen stellen, um Zeit zu gewinnen.

Das wäre sehr angenehm. Sie kennen unseren Zeitplan. Dann bitte zwei Fragen!

Vor dem Hintergrund, dass Herr Minister Thümler gerade davon gesprochen hat, dass die Universitäten strukturelle Veränderungen angehen müssen, stelle ich die Frage, ob die Landesregierung schon über Kostenschätzungen verfügt, was es kosten wird, an der einen Universität einen konsekutiven

Studiengang einzustellen, um ihn dann an einer anderen Universität neu zu errichten.

Meine zweite Frage: Plant die Landesregierung vor dem Hintergrund der strukturellen Veränderungen, die LHK dahin gehend zu beraten, dass Hochschulschließungen anstehen?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Vielen Dank auch dafür, dass Sie gleich zwei Fragen gestellt haben. - Der Herr Minister wird beide Fragen beantworten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Frage 2: Nein.

Zu Frage 1: Es kommt darauf an, an welchen Standort man etwas verlagern wird. Wenn der konsekutive Studiengang verlagert würde, müsste man entsprechendes Personal an einen anderen Standort oder auch an zwei Standorte verlagern. Dann wiederum käme es darauf an, was verlagert würde. Deswegen ist eine Summennennung nicht möglich. Vielmehr hinge es davon ab, was konkret verlagert würde. Aber im Zusammenhang damit, dass die Betreuung qua Aufgabe eines Studiengangs gewährleistet sein muss, müssen alle, die diesen Studiengang durchgeführt haben, an dem Standort verbleiben, um die verbleibenden Studierenden bis zum Auslaufen zu betreuen.

Vielen Dank, Herr Minister. - Es liegt eine Meldung zu einer Zusatzfrage - vielleicht auch zwei - der Fraktion der FDP vor. Herr Abgeordneter Lars Alt, bitte!

Auch ich stelle meine beiden Fragen zusammen.

Erstens. Vor dem Hintergrund der vergangenen und der kommenden Einsparungen im Wissenschafts- und Hochschulbereich haben wir ein Interesse daran, zu erfahren, wie viele Studienplätze in Niedersachsen aufgrund dieser Einsparungen auslaufen werden und welche Studienplätze das nach Ansicht der Landesregierung sein werden.

Zweitens. Vor dem Hintergrund, dass die Pandemie uns bewiesen hat, wie wichtig der Wissenschafts- und Forschungsbereich aktuell ist, stellen wir die Frage an den Minister, welche Relevanz die

Landesregierung dem Institut für Meteorologie für die Bekämpfung des Klimawandels und für den Bereich der Aerosolforschung beimisst.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Bitte, Herr Minister!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zur zweiten Frage: Aerosolforschung wird in Niedersachsen vor allem am Max-Planck-Institut für Dynamik und Selbstorganisation in Göttingen betrieben.

Das hiesige Institut beschäftigt sich in der Aerosolforschung nicht detailliert mit dieser Frage; dort geht es vielmehr um Klimamodelle. So wurde ein Klimamodell insbesondere für städtische Agglomerationen entwickelt, das auf jeden Fall erhalten bleiben muss. Wir sehen dafür den Standort Braunschweig als geeignet an, weil es dort dafür einen entsprechenden Studiengang gibt, bei dem dieses Thema passgenau untergebracht werden kann.

Zur ersten Frage, die die Studienplätze betrifft: Darüber ist keine Aussage möglich, weil es keine konkreten Beschlüsse dazu gibt. Außerdem müssten die Hochschulen, wenn sie etwas beschließen sollten, uns Studienangebotszielvereinbarungen vorlegen, die wir dann zu prüfen hätten. Deswegen wären zahlenmäßige Angaben völlig unseriös.

Das Ziel ist auch nicht, Studienplätze zu streichen, sondern es geht um Möglichkeiten, zu Einsparungen zu kommen.

(Zustimmung von Jörg Hillmer [CDU])

Vielen Dank, Herr Minister.

Uns liegen keine weiteren Zusatzfragen vor.

(Eva Viehoff [GRÜNE]: Ich habe aber noch eine abgegeben! - Gegenruf von der SPD: Zu spät! - Eva Viehoff [GRÜNE]: Hätte ich „zwei Fragen“ draufschreiben müssen?)

- Ja. Sie haben eine abgegeben, dann noch eine, und dann haben Sie hier vorn sehr deutlich gesagt, dass Sie die beiden Fragen auch zusammen stellen können. - Sorry!

Ich schließe damit die Dringlichen Anfragen für diesen Tagungsabschnitt und bedanke mich bei Ihnen allen.

Herr Kollege Vizepräsident Busemann und ich werden jetzt einen Wechsel vornehmen, weil wir dann in die Fortsetzung der zweiten Beratung des Haushaltes 2021 und des Haushaltbegleitgesetzes sowie in die vielen Abstimmungen einsteigen.

(Vizepräsident Bernd Busemann über- nimmt den Vorsitz)

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, Sie sind konzentriert und fit. Vielleicht können wir die einen oder anderen Kollegen auch noch hereinrufen, damit es hier eine gebührende Präsenz gibt.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 37: Haushalt 2021 - Abschluss - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Haushalts- gesetz 2021 - HG 2021 -) - Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2021 - Abstimmungen zu Tagesordnungspunkten 2 bis 15, zur 28. Eingabenübersicht - Drs. 18/8091 und zu Anträgen nach § 23 Abs. 1 Satz 2 GO LT - Schlusserklärungen - Schlussabstimmung

In Fortsetzung der zweiten Beratung des Haushalts 2021 und des Begleitgesetzes sowie der weiteren Beratungsgegenstände zu diesem Themenfeld kommen wir jetzt zu den Abstimmungen.

Wir beginnen mit dem Haushaltsgesetz.

Im Rahmen der Einzelberatung zum Haushaltsgesetz stimmen wir über die Beschlussempfehlungen und die sich darauf beziehenden Änderungsanträge der Fraktionen ab, und zwar zunächst zu den Einzelplänen und danach zum Haushaltsgesetzentwurf sowie zu der in die Beratung dieses Gesetzentwurfs einbezogenen Eingabe.

Zu den Einzelplänen ist vorgesehen, jeweils - sofern vorhanden - zunächst über die vorliegenden Änderungsanträge, soweit sie sich auf den jeweiligen Einzelplan beziehen, und danach über die Beschlussempfehlung des Ausschusses zu dem jeweiligen Einzelplan abzustimmen.

Um die Abstimmungen zu den Einzelplänen möglichst zügig durchzuführen, gehe ich von Ihrem Einverständnis aus, dass ich die Änderungsanträge, mit denen sich die Fraktionen jeweils auf mehrere Einzelpläne beziehen, nur in Kurzform erwähne und sie dann in der folgenden Reihenfolge aufrufe:

- „Änderungsantrag der Grünen“ - dies ist der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/8100 und

- „Änderungsantrag der FDP“ - dabei handelt es sich um den Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/8103.

Ich werde also diese Kurzformen verwenden und auf die Nennung der Drucksachennummer verzichten. Ich denke, Sie sind damit einverstanden.

Anschließend stimmen wir über die beiden Anträge auf Annahme einer Entschließung ab, die der Sache nach zum Haushaltsgesetz gehören.

Darauf folgt die Abstimmung über die 28. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben, d. h. über die Eingabe, die sich auf den Haushalt bezieht.