Meine Damen und Herren, das ist höchstrichterlich verboten. Wenn Sie sich damit gemein machen, und wenn da jetzt einer ruft, das sei so richtig, dann machen Sie sich gemein mit Positionen der AfD.
(Jens Nacke [CDU]: Der Zuruf kam von der AfD, Herr Kollege! - Dirk Toe- pffer [CDU]: Das war ein AfD-Zuruf! Entschuldigen Sie sich mal!)
Ich zitiere das Bundesverfassungsgericht: „Die Gebühr darf nicht zu Zwecken der Programmlenkung oder der Medienpolitik eingesetzt werden.“
Der Artikel 5 des Grundgesetzes „verlangt für die Festsetzung der Rundfunkgebühr ein Verfahren, das dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die zur Erfüllung seiner Aufgabe … erforderlichen Mittel gewährleistet und ihn vor Einflussnahmen auf das Programm wirksam sichert“. Das ist ein Originalzitat. Bundesverfassungsgericht.
Das wurde 2007 noch einmal bestätigt. Damals sind auch einige Länder von der durch die unabhängige KEF vorgeschlagenen Erhöhung der Rundfunkgebühren abgewichen. Damals ist man um 28 Cent unter der empfohlenen Gebühr geblieben. Was hat das Bundesverfassungsgericht 2007 entschieden? - Das war verfassungswidrig. Denn: Die haben ein Recht darauf. Es gibt die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie haben selber einen Anspruch darauf, und es muss die Vielfalt festgestellt werden.
Wenn Sie sich jetzt sozusagen mit AfD-Positionen gemein machen, das sei ein links-grüner Funk, dann ist das schon fatal. Diese Zitate von Herrn Stahlknecht und Herrn Haseloff müssen Sie sich dann schon einmal zu eigen machen - auch was andere CDU-Politiker jetzt dazu gesagt haben.
Es ist auch spannend, dass Frau Kramp-Karrenbauer, Ihre Noch-CDU-Vorsitzende, dieses Verfahren gedeckt und gesagt hat: Da soll doch über den Staatsvertrag nicht abgestimmt werden, obwohl 15 Länder diesem sozusagen zugestimmt haben - wir ja hoffentlich heute auch.
Ich will die CDU hier in Niedersachsen ja auch einmal ausdrücklich loben, dass sie, nicht wie die CDU in Sachsen-Anhalt, sagt, dass sie das nicht mitmacht. Denn spannend ist ja für mich, mir Ihren Koalitionsvertrag in Niedersachsen anzuschauen. Darin steht nämlich auch, dass Sie die größtmögliche - hier steht sogar drin: die größtmögliche - Beitragsstabilität gewährleisten, Zeile 2 961.
Erfreulicherweise sehen Sie - anders als Ihre Kollegen in Sachsen-Anhalt - keinen Verstoß gegen den Koalitionsvertrag. Und bevor die FDP schaut: Herr Birkner muss ja gleich begründen, warum er hier anders abstimmt als in Schleswig-Holstein, wo die FDP mitregiert und zugestimmt hat,
- Sie haben zumindest im Ausschuss entschieden, dass sie nicht zustimmen wollen - warum die FDP anders abstimmt als die FDP in Rheinland-Pfalz, die zugestimmt hat, und warum Sie anders abstimmen als in Nordrhein-Westfalen, wo es eine schwarz-gelbe Regierung gibt, die übrigens auch das Ziel der Beitragsstabilität im Koalitionsvertrag hat. Alle diese Länder, die dieses hehre Ziel haben, stimmen dieser Beitragserhöhung zu. Nur die CDU in Sachsen-Anhalt hat damit ein Problem.
Die Rundfunkgebühren: Reden wir doch noch einmal über diese 86 Cent. Die meisten von Ihnen wissen überhaupt nicht, wie hoch der Rundfunkbeitrag ist. Er liegt bei 17,50 Euro. Er ist gesunken, als wir die Haushaltsgebühr eingeführt haben, und er ist seit elf Jahren nicht angehoben worden, während die Kosten steigen.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender haben massive Sparprogramme, über die wir uns alle beklagen, wenn in Hannover beispielsweise das Open-air-Konzert vom NDR eingespart wird. Der NDR hat - unabhängig von den Erhöhungen - in den nächsten Jahren das härteste Sparprogramm seiner Geschichte: 300 Millionen Euro werden in den nächsten vier Jahren eingespart. Das betrifft 10 % des Personals. Es wird bei freien Mitarbeitern massiv gespart. Das betrifft auch die Inhalte: Das Medienmagazin „Zapp“ fällt weg. Im Rundfunk fallen viele Sachen weg, und das in diesen Zeiten, in denen wir eine hohe Akzeptanz für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben.
Übrigens gibt es in Sachsen-Anhalt eine repräsentative Umfrage. Die Mehrheit in Sachsen-Anhalt sieht das anders als die CDU in Sachsen-Anhalt. Sie stimmt der maßvollen Gebührenanhebung sogar zu.
Bevor die AfD wieder ihre Position deutlich macht, die Bevölkerung wolle es nicht: In der Schweiz gab es 2008 ein Volksbegehren der Rechten gegen den Rundfunkbeitrag. Die Schweiz hat übrigens einen der höchsten Rundfunkbeiträge. In der Volksabstimmung haben sich 71 % gegen die Initiative der Abschaffung der Rundfunkgebühren und für den dortigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgesprochen.
Denn dieser hat einen großen Rückhalt in der Bevölkerung, gerade in Corona-Zeiten. Wir brauchen Qualitätsjournalismus, gerade gegen Fake News. Wir brauchen Unabhängigkeit und Neutralität, aber wir brauchen keine Eingriffe ins Programm, das die Medienvielfalt wiedergibt. Das ist unsere Vierte Gewalt. Die hat sich weder vor der Zweiten Gewalt - vor den Parlamenten - noch vor der Ersten Gewalt - der Exekutive - zu rechtfertigen. Sie soll uns kontrollieren, sie soll uns kritisieren, wo es nötig ist.
Deshalb stehen wir dazu, dass wir diese Gebührenerhöhung unbedingt brauchen. Übrigens ist die KEF-Empfehlung nur die Hälfte dessen, was die
Herr Abgeordneter Meyer, Sie haben, wenn ich es richtig sehe, vorhin einen AfD-Bezug hergestellt, der hier Protest hervorgerufen hat. Ich habe den Wortlaut nicht völlig präsent. Wir werden uns im Protokoll ansehen, ob ein Ordnungsruf geboten ist.
Im Übrigen hat sich Herr Kollege Nacke gemäß § 75 GO zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. Es geht um das Verfahren. Herr Kollege, Sie haben das Wort. Bitte!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kollege Meyer, ich möchte darauf hinweisen, dass Sie gerade in Ihrem Redebeitrag im Eifer einen Zwischenruf eines Kollegen der ehemaligen AfD-Fraktion der CDU zugeordnet haben. Falls Sie das nicht wahrgenommen haben sollten, weil Sie sich auf Ihren Redebeitrag und auf die Beschimpfung der CDU konzentriert haben: Dieser Zwischenruf kam von dem Kollegen Bothe. Ich möchte, dass Sie hierher kommen und sich dafür entschuldigen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Natürlich entschuldige ich mich dafür. Sorry, ich habe das aus dieser Richtung gehört. Ich war irritiert, weil der Zwischenruf kam, als ich das Zitat aus der heutigen HAZ brachte, dass Herr Stahlknecht so redet wie die AfD.
Ich nehme das zurück und freue mich, dass sich die CDU nicht mit dieser Kritik von Herrn Stahlknecht gemein macht.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hätte ja nicht gedacht, dass mir das in diesem Haus einmal passieren würde, aber ich muss ausdrücklich die CDU loben - natürlich nicht die hiesige.
Nein, Sie haben sich in der Ausschussberatung wieder von Ihrer schlechtesten Seite gezeigt, und wahrscheinlich wird es auch beim Abstimmungsverhalten heute so sein.
Sie haben Kompetenz bewiesen. Sie haben vor allen Dingen das Verständnis dafür bewiesen, dass diese Rundfunkbeitragserhöhung völlig deplatziert ist - zumal in der heutigen Zeit,
in der so viele Menschen durch diese unverantwortliche Corona-Politik, die Sie vertreten, von sozialem Abstieg bedroht sind. Insofern ist es eine ganz tolle, beachtliche Leistung, dass sich die Kollegen der CDU in Sachsen-Anhalt so verhalten haben.
dass die Entscheidung, die dort getroffen wurde, in den Redebeiträgen eben als chaotisch bezeichnet wurde, nur weil da jemand anderer Meinung war als Sie, oder gar - wie von dem Kollegen Meyer - als „staatsgefährdend“.
(Christian Meyer [GRÜNE]: Das war ein Statement von Herrn Saipa, dem ich mich ausdrücklich anschließe!)