Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 3, Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 18/6299.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 18/6299 für erledigt erklären will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Bei Gegenstimmen von acht der fraktionslosen Abgeordneten. Enthaltungen? - Die sehe ich nicht. Das Ergebnis lautet: mehrheitlich abgelehnt, also erledigt.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 4, Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 18/7356.
in der Drucksache 18/7356 für erledigt erklären will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Bei Gegenstimmen der fraktionslosen Mitglieder des Niedersächsischen Landtages. Enthaltungen? - Die sehe ich nicht. Damit ist der Antrag erledigt.
Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 5, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/7819.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/7819 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 6, ebenfalls ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/7825.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/7825 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist, bei Enthaltung von sechs fraktionslosen Mitgliedern, auch dieser Antrag abgelehnt.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 7, Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/6294.
Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitergehende Empfehlung. Nach § 39 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung stimmen wir daher zunächst über die Beschlussempfehlung ab. Nur falls die Beschlussempfehlung abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab und dann über den Antrag nach § 81, den der Kollege Bode, glaube ich, gestellt hat, die einzelnen Punkte abzustimmen.
Wir kommen also zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/6294 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Mehrheitlich abgelehnt. Damit wurde der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Die FDP-Fraktion guckt mich so fragend an. Es ist aber alles genau richtig. Sie haben ja heute Änderungsanträge eingebracht, und Sie wollen mit diesen Anträgen eine inhaltliche Änderung der ursprünglichen Anträge erreichen. Aber die Be
schlussempfehlung der Ausschüsse - das gilt auch für den nächsten Fall - ist auf eine Ablehnung der Anträge gerichtet, und das ist weitergehend als eine wie auch immer geartete inhaltliche Änderung. Deshalb stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab.
(Jörg Bode [FDP]: Die GroKo hat falsch abgestimmt! - Gegenruf von Wiard Siebels [SPD]: Nein, eben nicht!)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Genau das, was Sie gerade dargestellt haben, hat Herr Kollege Bode in seinem Wortbeitrag ja beantragt. Wir wollen, dass über unsere Änderungsanträge zunächst einmal abgestimmt wird und dann in einzelnen Punkten. Uns ging es aber um den Punkt, dass zunächst einmal über die Änderungsanträge der FDP-Fraktion abgestimmt wird. Da es in der Geschäftsordnung so ist, wie Sie beschreiben, haben wir uns auf § 99 bezogen.
Wir beziehen uns auf § 81 der Geschäftsordnung, und nach § 81 ist die Ausschussempfehlung der weitergehende Antrag.
Wir steigen in eine Geschäftsordnungsdebatte ein. Dazu hat sich jetzt der Kollege Siebels zu Wort gemeldet. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit wir das ein bisschen sortiert kriegen: Zunächst besteht, glaube ich, Einigkeit darüber, dass nach § 31 der Geschäftsordnung bei sich gegenseitig ausschließenden Änderungsanträgen über den weitergehenden zuerst abgestimmt wird. Es ist, glaube ich, unstrittig, dass das die komplette Ablehnung des Antrags ist, also die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Und insofern ist es dann auch korrekt, dass Sie für alle weitergehenden Überlegungen seitens Ihrer Fraktion § 99 bemühen wollen, wonach nämlich der Landtag ein abweichendes Verfahren - ich sage es mit meinen Worten - quasi frei Schnauze bestimmen könnte.
Das machen wir aber nicht, sondern wir stimmen hier ganz ordnungsgemäß ab. Aber damit das auch im Protokoll ordnungsgemäß vermerkt ist - das ist ja letztlich Ihr Begehren, das dahintersteht -: Dadurch, dass wir der Ausschussempfehlung folgen, lehnen wir selbstverständlich den FDP-Antrag ab. Das steht jetzt so im Protokoll. Dann wissen Sie, wo die SPD-Fraktion steht.
- Gut, alles klar. Nur damit Sie nachher nicht sagen, irgendetwas sei hier nicht ganz korrekt gelaufen.
Wir haben also eine Abstimmung vorgenommen. Der Antrag der FDP ist insoweit abgelehnt worden,, und damit wurde der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt. Zugleich ist damit zugleich der Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/8059 nach § 39 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 unsere Geschäftsordnung abgelehnt worden.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 8, Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/6813. Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist auch hier die weitergehende Empfehlung.
Noch einmal: Nach § 39 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung stimmen wir daher wieder zunächst über die Beschlussempfehlung ab. Nur falls die Beschlussempfehlung abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab.
Wir kommen also zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit wurde der Beschlussempfehlung gefolgt und der Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/6813 abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 9, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/7815 neu.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/7815 neu damit ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/7823 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die sehe ich nicht. Mehrheitlich abgelehnt.
Damit kommen wir zur Abstimmung der Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit die dort aufgeführte, in die Beratung einbezogene Eingabe 2141 für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die sehe ich nicht. Damit stelle ich fest, dass auch die Eingabe für erledigt erklärt wurde.
Meine Damen und Herren, damit haben wir die Tagesordnungspunkte 3 bis 10 vereinbarungsgemäß gemeinsam abgearbeitet und kommen jetzt zum
Die für die Behandlung Dringlicher Anfragen geltenden Geschäftsordnungsbestimmungen setze ich als allgemein bekannt voraus.
Ich weise wie üblich darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu den Zusatzfragen nicht zulässig sind, und erinnere daran, dass ein fraktionsloses Mitglied in einem Tagungsabschnitt insgesamt eine Zusatzfrage stellen kann.
a) Sorgen die neuen Verabredungen der Ministerpräsidentinnen- und - präsidentenkonferenz für mehr Infektionsschutz und Planungssicherheit, eine mittelfristige Strategie und die Abmilderung sozialer Härten? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/8020
Zur Einbringung hat sich der Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Volker Bajus zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Sorgen die neuen Verabredungen der Ministerpräsidentinnen- und -präsidentenkonferenz für mehr Infektionsschutz und Planungssicherheit, eine mittelfristige Strategie und die Abmilderung sozialer Härten?
Am 25. November 2020 haben die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten gemeinsam mit der Bundeskanzlerin die Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Das Ziel war nach Auffassung von Ministerpräsident Weil, eine mittelfristige Strategie zum Umgang mit dem Coronavirus zu erreichen. Insbesondere die Gastronomie, die Hotellerie sowie der Veranstaltungs- und Kulturbereich werden auch in den nächsten Monaten massiv von Einschränkungen betroffen bleiben. Die Kontaktregelungen wurden ebenfalls erneut verschärft. Gleichzeitig soll in der Woche von Weihnachten bis Silvester eine Lockerung vollzogen werden.