- Bevor Sie beginnen, möchte ich darum bitten, dass ein bisschen mehr Ruhe einkehrt. Ich glaube, wir merken es in Teilen nicht, dass wir lauter sprechen, wenn wir die Maske aufhaben. Und das Echo in den Schutzglaskästchen ist auch sehr laut.
Ihre Frage, Herr Abgeordneter Bajus, setzt voraus, dass es insgesamt Kritik an der Kommunikationsstrategie der Landesregierung oder des Landes gäbe. Das kann ich aber nicht wirklich nachvollziehen. Denn über die IHKen und alle denkbaren Kanäle, die wir haben, verbreiten wir Informationen über alle unsere Förderprogramme.
Die Kommunikation in den nächsten Wochen und Monaten wird sich am tatsächlichen Infektionsgeschehen ausrichten. Der Landtag hat einen Corona-Sonderausschuss eingerichtet. Es gibt Plenarsondersitzungen zum Thema Corona, heute zum wiederholten Male. Wir informieren regelmäßig und werden uns auch in der Kommunikation an der jeweiligen Situation ausrichten.
Uns liegt eine Anfrage von Abgeordneten der FDPFraktion vor, die auch mit Blick auf den Wirtschafts- bzw. Haushaltsausschuss nachgefragt haben, welche Förderprogramme es gibt.
Zurzeit sind alle 12 Förderprogramme, die bereits veröffentlicht sind, kommuniziert. Weitere 13 sind angekündigt. Das betrifft u. a. Kinos, Reisebüros und Schausteller. Diese Maßnahmen werden angekündigt und im Laufe des Dezembers umgesetzt. Informationen darüber stehen auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums zur Verfügung.
Vermutlich wollen Sie ein Strategiepapier über grüne, gelbe, rote, orange usw. Stufen bis zum März des kommenden Jahres vorgelegt bekommen. Wenn Sie Ihrerseits sagen könnten, wie sich der durchschnittliche Inzidenzwert in Niedersachsen in den nächsten drei Monaten voraussichtlich entwickeln wird, könnten wir Ihnen klar sagen, was wir wann wo tun.
Wir haben genauso wie zu Beginn des Jahres der Corona-Pandemie ein Strategiekonzept mit Blick auf Ausstiegs- bzw. Lockerungsmaßnahmen, das vorgibt, was zu tun und was denkbar ist, sobald Inzidenzwerte von 35 und 50 erreicht werden und die Infektionskurve für ganz Niedersachsen abflacht.
Darüber werden wir zu gegebener Zeit innerhalb der Landesregierung und im guten Einvernehmen in der Koalition beraten, Sie darüber unterrichten und Rücksprache mit Ihnen halten. Vermutlich wird es wieder eine Plenarsitzung geben, in der wir entsprechend unterrichten werden. Ich hoffe, das ist insoweit ausreichend transparent und kommunikativ.
Zur vierten Zusatzfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Abgeordneter Miriam Staudte das Wort. Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Wie müssen sich die 8 Millionen Niedersächsinnen und Niedersachsen die ausgeweitete, niedrigschwellige Teststrategie rund um Weihnachten vorstellen, was die Dauer bis zu einem Testergebnis angeht, was aber auch die Anzahl der zusätzlichen Tests angeht?
- Herr Kollege Bajus, wir sind jetzt mit der Beantwortung der Dringlichen Anfragen befasst. Ich will den Satz nicht wiederholen, den Sie eben sehr laut gesagt haben. Hier oben ist wirklich jedes Wort zu verstehen.
- Ich weise noch einmal darauf hin: Wir haben hier schwierige Rahmenbedingungen. Der Satz kam gewissermaßen wie in einem Schalltrichter hier an.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage war, wie über Weihnachten getestet wird und was die Teststrategie ist.
Sie wissen, dass der Bund seit Mitte Oktober eine neue Teststrategie hat. Auch wir in Niedersachsen setzen Antigentests als Point-of-Care-Tests sehr umfänglich ein. Wir haben den Einrichtungen eine entsprechende Handreichung und ein Musterkonzept zur Verfügung gestellt, sodass diese Tests auch sehr schnell eingesetzt werden können.
Eine Vorgabe des Bundes ist, dass die Gesundheitsämter damit einverstanden sein müssen und es ermöglichen müssen, dass Tests bestellt werden. Das ist bereits in großem Umfang passiert.
Ich habe sehr begrüßt, dass die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und die Kanzlerin es in ihrem jetzigen Beschluss ermöglicht haben, dass nicht nur 20, sondern sogar 30 Tests pro
Diese werden über die Kassenärztliche Vereinigung gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnungsfähig sein. Das ist auch der Grund, warum unser Ministerpräsident heute sehr klar darauf hingewiesen hat, dass wir finanzstarke Kassen brauchen. Denn damit ermöglichen wir, dass geschützte Besuche stattfinden können und die Betroffenen die Tests nicht bezahlen müssen - weder die Besucher noch die Bewohner. All das wird von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen.
Die Musterkonzepte haben wir extra dafür erarbeitet. Wir wollen ermöglichen, dass die Einrichtungen mit Blick auf Weihnachten auf Besucher vorbereitet sein können, die nicht regelmäßig in die Einrichtungen kommen, und dann auch genügend Tests haben. Daher hat es eine Erhöhung der Tests gegeben, die pro Person zur Verfügung stehen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die fünfte und damit letzte Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Frau Abgeordnete Viehoff. Bitte schön!
Danke schön, Frau Präsidentin. - Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass es wohl nicht zu einem Unternehmerlohn für Soloselbstständige im Kultur- und Veranstaltungsbereich kommen wird?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir gehen im Moment davon aus, dass die Überbrückungshilfe III ab Januar einen sogenannten Unternehmerlohn vorsieht. Ich sage ganz bewusst „sogenannt“, weil er etwas anders ausgestaltet sein wird.
Ich möchte deshalb hervorheben, dass für Soloselbstständige - also insbesondere auch Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturschaffende - diese
Es soll eine Pauschale in Höhe von 25 % des Umsatzes im Vorjahreszeitraum gewährt werden. Diese sogenannte Neustarthilfe beträgt einmalig bis zu 5 000 Euro. Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr von 50 %.
Das ist der derzeitige Verhandlungsstand. Die Überbrückungshilfe III ist noch nicht endgültig ausverhandelt. Bund und Länder ringen dabei noch um die richtige Summe bzw. um die richtigen Höhen.
Die Fördersummen im Rahmen der Überbrückungshilfe III werden nach derzeitigem Stand deutlich angehoben. Während bisher 50 000 Euro pro Monat an Förderung gewährt werden können, sind zukünftig 200 000 Euro pro Monat möglich. Über den gesamten Förderzeitraum entspräche das sogar einer Förderhöchstsumme von 1,2 Millionen Euro.
Auch ist wichtig, dass der Katalog der förderfähigen Fixkosten erweitert wird. So werden zukünftig Ausgaben für die Instandhaltung und von Modernisierungsmaßnahmen, aber auch Abschreibungskosten bei der Bemessung der Hilfeleistung entsprechend berücksichtigt.
Die Überbrückungshilfe III wird von Januar bis Juni 2021 gezahlt. Wenn die November- und Dezemberhilfen ausgelaufen sind, wird das Land Niedersachsen die jetzt anlaufende und einschließlich des Dezembers noch bis zum Jahresende laufende Überbrückungshilfe II des Bundes in einem Volumen von 50 Millionen Euro aus Landesmitteln aufstocken, um - weil Sie Schausteller und Soloselbstständige in der Veranstaltungswirtschaft im weitesten Sinne angesprochen haben - zur Liquidität des Schaustellergewerbes und der Veranstaltungsbranche in Gänze beizutragen.
Eine entsprechende Richtlinie des MW befindet sich gerade zur Stellungnahme beim Landesrechnungshof. Die Veröffentlichung ist für die nächsten Tage geplant. Gefördert werden sollen hier Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft und des Schaustellergewerbes, wenn sie die Überbrückungshilfe II des Bundes erhalten. Die Veranstaltungswirtschaft erhält für die Monate April bis Dezember einen pauschalierten Umsatzverlustausgleich in Höhe von 10 % des Vorjahresumsatzes. Wer Nothilfe des Bundes erhält, kann für diesen Zeitraum keine Liquiditätshilfe des Landes erhalten. Wegen der begrenzten Mittel ist eine Decke
lung der Förderung auf 50 000 Euro pro Unternehmen erforderlich. Zusammen mit der Bundesförderung kann also ein Unternehmen bis zu 250 000 Euro erhalten.
Wir versuchen mit unseren Landesgeldern - unsere Möglichkeiten sind bekanntlich deutlich geringer als die Möglichkeiten des Bundes, was die Steuereinnahmesituation und die Steuerverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen betrifft -, gezielt in die Bereiche hineinzugehen, die der Bund nicht komplett abdecken kann. Das gilt insbesondere für den Bereich der Schausteller, für die Veranstaltungswirtschaft und zu einem nicht unerheblichen Teil auch für die Reisebüros.1
Unser Gesamtprogramm ist so differenziert aufgelegt, dass man tatsächlich gezielt über den großvolumigen Ansatz des Bundes hinausgehen und das miteinander kombinieren kann. Das haben wir alles geprüft. So versuchen wir, auch für die Kulturschaffenden in diesem Bereich eine Art Unternehmerlohn auf den Weg zu bringen.
Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt von der CDU-Fraktion der Abgeordnete Karl-Heinz Bley. Bitte!
Frau Präsidentin! Es gibt eine Reihe von Förderinstrumenten. Ich frage die Landesregierung, inwieweit die Förderprogramme aus dem zweiten Nachtragshaushalt angelaufen sind.
Meine zweite Frage: Sind weitere Fördermaßnahmen für die arg betroffene Gastronomie und deren Zulieferbetriebe geplant?