Protocol of the Session on November 11, 2020

Falls Sie wissen wollen, wer die höchste Kompetenz beim Wolf hat, verweise ich auf die Landtagswahlumfrage: Welche Partei geht am berechtigsten mit geschützten Tierarten wie dem Wolf um? - Grüne 51 %, CDU 16 %, SPD 9 %! Das denkt die Mehrheit der Menschen in Niedersachsen: Die Wolfspolitik ist bei den Grünen zu Hause.

(Beifall bei den GRÜNEN - Heiterkeit - Zuruf: Ach, das ist dann so?!)

- 51 %!

(Zurufe: Oh, oh! - Weitere Zurufe)

Wenn sich jetzt alle beruhigt haben, würde ich gerne den Kollegen Hermann Grupe ebenfalls für drei Minuten aufrufen.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Herr Minister, Sie haben darüber gesprochen, dass der Wolf in Deutschland nicht in Anhang V, sondern in Anhang IV geführt wird - das ist richtig -, und über die besonderen Verhältnisse, die in den baltischen Staaten vereinbart worden sind. Trotzdem fordern SPD und CDU vollkommen zu Recht, dass über die Bundesregierung angestrebt werden soll, den Wolf in Deutschland in Anhang V aufzunehmen. Verstehe ich das richtig, oder waren Sie dagegen?

Sie haben auch davon gesprochen, man müsse darüber diskutieren, was in einer Kulturlandschaft gesellschaftlich tragfähig ist. Das verstärkt ja nur das Argument, dass der Wolf bei uns, wo es mittlerweile jedenfalls in bestimmten Regionen eine sehr hohe Wolfsdichte gibt, dringend in Anhang V übernommen werden müsste, weil der Wolf längst einen gesicherten Erhaltungszustand erreicht hat.

Nun haben Sie dem Kollegen Dr. Birkner geantwortet, der Sie gefragt hat, ob der Wolf durch Beschluss des Parlaments in das Jagdrecht aufgenommen werden könnte oder wie Sie das bewerkstelligen wollten: Das könne man nicht einfach so beschließen.

Sie haben hier doch eben alles sehr detailliert dargelegt, sogar neun Minuten Ihrer Redezeit überzogen! Sollte das heißen, dass Sie sich die ganzen Jahre nicht ansatzweise darauf vorbereitet haben? Davon gehen wir felsenfest aus. Sie müssten das doch aus dem Ärmel schütteln und der regierungstragenden Koalition auf den Tisch legen können, so intensiv wie hier gearbeitet wird. Oder sind Sie völlig unvorbereitet?

Es ist doch vollkommen richtig, dass man, wenn das politisch gewollt ist, jetzt einfach nur den Antrag stellen muss, um den Wolf aufzunehmen und die anderen Bestandteile ebenso zu handhaben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP - Wiard Siebels [SPD]: Herr Abgeordneter, warum setzen Sie Ihre Maske nicht auf? - Hermann Grupe [FDP]: Ja, Mann, ich wollte sie gerade aufsetzen!)

Das hätte ich jetzt auch gesagt. Herr Kollege Grupe, vielen Dank. - Für weitere zusätzliche Redezeit hat sich Kollege Martin Bäumer gemeldet. Wenn Sie möchten: fünf Minuten!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank, ich bin froh, dass wir diese Redezeit noch haben, weil man dann einige Dinge klarstellen kann.

Der Wahrheitsgehalt dessen, was der Kollege Meyer vorhin gesagt hat, entspricht exakt dem, was er gestern zu der Förderung von Ölheizung gesagt hat, nämlich null.

(Beifall bei der CDU)

Weil ich ein Freund des Schriftlichen bin, lese ich Ihnen gerne § 5 Abs. 3 des Entwurfes der Wolfsverordnung vor:

„Können Schäden in der Weidetier- und Gehegewildhaltung keinem bestimmten Wolf eines Rudels zugeordnet werden oder ist eine sichere Identifizierung durch besondere, erkennbare äußere Merkmale nicht mit hinreichender Sicherheit möglich, gilt § 45 a Abs. 2 BNatSchG.“

Ich schalte einmal kurz um und lesen Ihnen § 45 a BNatSchG - Umgang mit dem Wolf - auch noch vor. Dort heißt es in Absatz 2:

„§ 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 gilt mit der Maßgabe, dass, wenn Schäden bei Nutztierrissen keinem bestimmten Wolf eines Rudels zugeordnet worden sind, der Abschuss von einzelnen Mitgliedern des Wolfsrudels in engem räumlichem und zeitlichem Zusammenhang mit bereits eingetretenen Rissereignissen auch ohne Zuordnung der Schäden zu einem bestimmten Einzeltier bis zum Ausbleiben von Schäden fortgeführt werden darf.“

Ich stelle fest, meine sehr geehrten Damen und Herren: Das, was der Kollege Meyer gesagt hat, stimmt überhaupt nicht. Ich könnte es auch noch schlimmer nennen!

(Beifall bei der CDU - Zurufe von der CDU: Aha!)

Ich könnte auch sagen, dass der Kollege Meyer zum wiederholten Mal bewiesen hat, dass er es mit der Wahrheit nicht so ernst nimmt. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist dieses Hohen Hauses unwürdig.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU - Helge Limburg [GRÜNE]: Eh, eh! Vorsicht!)

Auf diesen Beitrag hat sich Herr Kollege Meyer noch einmal gemeldet. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst mal hat er nur bestätigt, dass unsere Pressemitteilung nicht falsch war, weil es ja CDU und SPD sind, die den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen wollen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zu dem Verweis im Entwurf der Wolfsverordnung habe ich gesagt: Das hält vor Gerichten nicht stand, sodass es möglicherweise rechtswidrig ist. - Dass das da drin steht, ist so. Deshalb zitiere ich aus der Pressemitteilung des OVG Lüneburg. Die Überschrift lautet: „Genehmigung zum Abschuss von Wölfen teilweise rechtswidrig.“ Das Gericht verweist darauf, dass nach dem Bundesnaturschutzgesetz diese Interpretation so auszulegen ist, dass man den Wolf vorher identifizieren und einen räumlich-zeitlichen Zusammenhang haben muss, man also nicht beliebige Wölfe entnehmen darf, sondern nur konkrete Wölfe, denen etwas nachgewiesen ist.

(Zurufe von der CDU: Nein, nein! - Glocke der Präsidentin)

Das Gericht hat die beiden Abschussverfügungen, die der Minister für die Landkreise erlassen hat, kassiert und für rechtswidrig gehalten, weil sie keinen konkreten Wolf meinen, und hat das BNatSchG anders ausgelegt, als es Herr Bäumer macht.

(Widerspruch bei der CDU)

Sie können das anders interpretieren. Ich halte mich daran, was das höchste Verwaltungsgericht in Niedersachsen abschließend gesagt hat.

(Beifall bei den GRÜNEN - Martin Bäumer [CDU]: Das habe ich nicht gesagt! - Unruhe)

- Ist doch in der Pressemitteilung.

(Martin Bäumer [CDU]: Das habe ich nicht gesagt!)

- Das können Sie noch dreimal sagen!

Herr Kollege Meyer, vielen Dank. - Ich bitte Sie, etwas ruhiger zu werden. - Herr Kollege Bäumer möchte erwidern.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Entschuldi- gung, wenn Herr Bäumer so antwor- tet!)

- Nein, das Plenum sollte ruhiger werden, nicht Herr Meyer.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Ich habe doch gar nichts gesagt!)

Herr Kollege Bäumer möchte antworten.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann das hier in aller Ruhe vortragen.

Herr Kollege Meyer, Sie haben das Argument schon geliefert. Das, was das OVG gesagt hat, hatte einen ganz einfachen formalen Grund. Es ging um den zeitlichen Zusammenhang mit der Entnahme. Das Gericht hat gesagt, wenn eine Genehmigung für mehrere Monate erteilt worden ist, ist es schwierig, den zeitlichen Zusammenhang herzustellen. Das Gericht hat aber gerade nicht gesagt, dass man Tiere eines Rudels so lange schießen darf, bis keine Risse mehr vorkommen. Insofern ist das, was Sie hier gesagt haben, wieder mal knapp an der Wahrheit vorbei.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Kollege Bäumer. - Für die Landesregierung hat sich noch einmal der Umweltminister Olaf Lies gemeldet.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Meyer, wenn Sie schon zitieren, was Sie gesagt haben, dann zitieren Sie doch die Pressemitteilung insgesamt.

(Zuruf von den GRÜNEN: Das hat er doch gemacht!)

- Nein, das haben Sie nicht gemacht.

Die Pressemitteilung von Bündnis 90/Die Grünen auf der Seite der Fraktion heißt:

„Meyer: Neue Wolfsverordnung hilft nicht weiter und ist rechtlich fragwürdig“.