(9. November) eine neue Wolfsverordnung beschlossen, die u. a. vorsieht, den Wolf trotz eines hohen Schutzstatus durch EURecht ins Jagdrecht aufzunehmen.“ (Zuruf von der CDU: So ein Blödsinn!)
Jetzt haben Sie auch noch eine Pressemitteilung von sich selbst zitiert, wobei Sie nur den Teil zitiert haben und genau das weglassen.
- Ja, hallo, Frau Hamburg! Wenn ich zitiere, um richtigzustellen, dass das, was ich gesagt habe, falsch ist, dann kann ich doch nicht den Teil des Zitats weglassen, der genau bestätigt, dass ich recht hatte. Was ist das denn für ein Vorgehen im Parlament? Wirklich!
Nein, Herr Meyer, bei aller - sagen wir mal - menschlichen Zugewandtheit und bei allem Verständnis: Das geht nicht!
(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Le- sen Sie doch das Zitat vor! - Christian Meyer [GRÜNE]: Das Zitat ist doch richtig!)
Es ist auch in Ordnung, dass Sie das schreiben. Das ist Ihre Pressemitteilung. Sie haben das gute Recht, das zu schreiben. Ob es richtig ist oder falsch, ist doch völlig egal. Sie haben das gute Recht. Aber warum lesen Sie es dann nicht mit vor? Dann wäre es ehrlich gewesen und richtig.
Zweitens. Lieber Hermann Grupe, in dem Antrag steht nicht, dass die Landesregierung gebeten wird, sich dafür einzusetzen, dass der Wolf in Anhang V der FFH-Richtlinie geführt wird. Das steht da nicht drin. Vielmehr wird in der Begründung zum Antrag beschrieben, welche Situation sich in
den Ländern einstellt, in denen das der Fall ist. Vielleicht ist das auch eines der Probleme, und vielleicht ist es deshalb auch schwierig, das in einem Kreis wie hier, wo es natürlich auch um politische Positionierungen und Interessen geht - das ist auch richtig -, zu diskutieren. Denn natürlich kommt es auf die Details an; die müssen wir in den Blick nehmen. Über einen Anhangwechsel können wir nicht alleine entscheiden. Aber das Bundesnaturschutzgesetz so weit auszulegen, wie es die FFH-Richtlinie möglich macht, können wir auf der Bundesebene entscheiden.
Deswegen verfolgen wir mit Nachdruck eine entsprechende Bundesratsinitiative und bitten den Bund, dass die FFH-Richtlinie, das EU-Recht, insbesondere Artikel 16 e - das haben wir hier im Parlament lange diskutiert -, so flexibel ausgelegt wird, wie es möglich ist. Unsere Aufgabe ist es, das Bundesgesetz auf der Landesebene so breit wie rechtlich möglich auszulegen. Das macht die Wolfsverordnung. Wenn wir uns darüber einig sind, dann wissen wir auch, an welcher Stelle wir etwas ändern und gemeinsam vorgehen können. Dann passt das auch ganz gut zusammen.
„darauf hinzuwirken, dass der Bund kurzfristig alle Parameter des günstigen Erhaltungszustands der Art Wolf definiert und nach französischem Vorbild eine Untergrenze festgelegt wird, um festzustellen, ob der günstige Erhaltungszustand in bestimmten Regionen bereits erreicht ist“.
Sie wollen also den günstigen Erhaltungszustand festgestellt wissen. Das ist doch aber die Voraussetzung dafür -
- das ist ja die Frage -, dass der Wolf von Anhang IV in Anhang V kommt. Sie wollen diesen Antrag aber trotzdem nicht stellen?
Ich habe noch eine zweite Frage: In Frankreich ist eine Entnahmequote - auch unter Anhang IV - von 17 % bis 19 % festgelegt. Dort entnimmt man also. Wollen Sie das denn, oder wollen Sie auch das nicht?
(Hermann Grupe [FDP]: Alter Falter! Ich bin zu wenig auf Maskenbällen gewesen in meinem Leben! - Heiter- keit)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Grupe, ich glaube, jetzt hat sich das Missverständnis aufgelöst. In dem Antrag steht natürlich nicht, dass wir den Anhangwechsel wollen. In Frankreich wird der Wolf auch nicht in Anhang V geführt, sondern in Anhang IV. Aber obwohl er in Anhang IV geführt wird, gibt es entsprechende Möglichkeiten.
Ich finde, eines dürfen wir nicht machen: Wir dürfen nicht das Signal aussenden: Schuld an allem ist die EU, und nur wenn sie eine Änderung des Anhangs vornimmt, können wir die Probleme lösen. Nein! Der Anhang ist, wie er ist, und das werden wir auch morgen nicht ändern. Das wäre auch ein falsches Signal.
Was wir aber machen können, ist, die Möglichkeiten, die der Anhang IV gibt, zu nutzen, und das, was im Bundesnaturschutzgesetz aus EU-Recht übernommen werden kann, konsequent umzusetzen. Das haben aus unserer Sicht die Franzosen konsequenter gemacht als wir. Deswegen wollen wir uns daran orientieren.
Sicht nicht notwendig. Deswegen appellieren wir nicht an die EU: Wir wollen nicht fünf Jahre lang warten, bis etwas passiert oder auch nicht, sondern versuchen, gemeinsam zu handeln.
Wer dafür ist, diesen Antrag in den Ausschuss für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zu überweisen, den bitte ich nun um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann haben Sie einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 36: Fragestunde Sichere Gestaltung der digitalen Transformation der Wirtschaft - Welche Rolle kann die Kooperation zwischen CISPA und Universität Hannover spielen? - Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 18/7828
Ich weise wie üblich darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu den Zusatzfragen nicht zulässig sind, und erinnere daran, dass es sich bei dem Recht, Zusatzfragen zu stellen, um ein Fraktionsrecht handelt.
Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
Wir behandeln heute nur eine Anfrage, und zwar die der Fraktion der CDU mit dem eben genannten Titel.