Erstens. Mit dem Gesetz kommen wir unserem erklärten Ziel, Fahrradland Nummer eins zu werden, einen großen Schritt näher, in dem wir Planung und Umsetzung von selbstständigen Radwegen - das sind Radwege, die einen eigenen Straßenkörper besitzen, jedoch nicht im Wesentlichen mit einer Landes-, Kreis- oder Gemeindestraße gleichlaufen - erleichtern.
Zweitens. Darüber hinaus werden Bauvorhaben in der sogenannten Anbauverbotszone erleichtert. Aktuell gibt es in anbaufreien Zonen an Landes- und Kreisstraßen ein Anbauverbot. Das hat dazu geführt, dass oft nicht einmal privilegierte Vorhaben innerhalb der 30-m-Zone zum Straßenkörper gebaut werden konnten. Durch diese Änderung wird es nun möglich, dass Ausnahmen im Einvernehmen mit der zuständigen Straßenbaubehörde zugelassen werden.
Drittens - das ist, glaube ich, ganz wichtig - schaffen wir Planungssicherheit während der Pandemie. Durch die Aufnahme des § 62 Abs. 3 und 4 übernehmen wir Regelungen des Bundes und ermöglichen, dass bei Planungen die Beteiligung nun
Der vierte Punkt, den ich herausstellen möchte, betrifft die Sondernutzung für stationsgebundenes Carsharing. Damit ermöglichen wir es Kommunen, Stellflächen für stationsgebundenes Carsharing zu bestimmen und Sondernutzungserlaubnisse für Anbieter zu erteilen. Damit fördern wir nachhaltige Mobilitätsformen und ermöglichen es Kommunen, diesen Prozess mitzugestalten und an bestimmte Anbieter in Abhängigkeit von bestimmten Kriterien Raum zu vergeben.
Zu diesem Punkt gibt es seit heute Morgen einen Änderungsantrag der Grünen. Ich habe ihn mir heute Morgen durchgelesen. Ich kann nur sagen, die Vorlage des GBD liegt seit dem 15. September vor. Wir haben sie im Wirtschaftsausschuss ausführlich diskutiert. Der Rechtsausschuss hat die Erläuterungen und den Vorschlag übernommen. Darum halten wir fest, dass der GBD in seiner Stellungnahme deutlich gemacht hat
(Helge Limburg [GRÜNE] spricht mit Jörg Bode [FDP] - ich erkläre gerade, warum wir den Grünen-Antrag ablehnen; vielleicht zuhören, lieber Helge -, dass ein gänzlicher Verzicht auf nähere Eignungskrite- rien nicht zulässig ist. Dieser Stellungnahme des GBD schließen wir uns gerne an. Darum werden die Regierungsfraktionen diesem Straßengesetz mit großer Freude zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)
Einen Moment, Frau Kollegin! Bleiben Sie bitte noch einen Augenblick am Platz! Kurz vor Toresschluss hat sich der Kollege Schulz-Hendel, wenn ich es richtig interpretiere, zu einer Zwischenfrage gemeldet. Ist das so? Haben Sie sich zu einer Zwischenfrage gemeldet?
Da Sie die Ausführungen des GBD zur Dienstleistungsrichtlinie angeführt haben, möchte ich Sie fragen, ob Ihnen der Zweck der EU-Dienstleistungsrichtlinie bezüglich der Verwaltungsverfahren bekannt ist.
Mein lieber Kollege, ich habe mich heute in der Mittagspause mit Ihrer Kollegin Frau Menge genau darüber ausgetauscht, und ich bin bestens informiert. Danke.
Herr Kollege Schulz-Hendel, Sie haben jetzt gleich die Gelegenheit, wieder nach vorne zu kommen, dann sogar an das Hauptmikrofon. Ich gebe Ihnen für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen jetzt das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorgesehenen Änderungen des Niedersächsischen Straßengesetzes enthalten mit den Regelungen über selbstständige Radwege durchaus gute Ansätze zur Verbesserung der Radwegeinfrastruktur.
Allerdings müssen wir auch feststellen, dass die Beschlussempfehlung des Ausschusses bezüglich des § 18 a die Förderung des Carsharings künftig deutlich erschweren wird. Hierzu teilen wir die Kritik der Carsharing-Anbieter in Hannover und in Oldenburg, aber auch des Bundesverbandes CarSharing. Eine verbindliche Festschreibung von kriterienbasierten Auswahlverfahren führt zu unnötig komplizierten Zuteilungsverfahren und damit zu einer Behinderung der Carsharing-Förderung. Einfache Zuteilungsverfahren werden für die
Kommunen so unmöglich. Das ist insbesondere in den Fällen schwierig, in denen keine Konkurrenz mehrerer Anbieter um dieselben Flächen besteht. Hier kann dann keine Sondernutzung mehr auf Antrag genehmigt werden.
Wir geben Ihnen mit unseren kleinen Änderungsvorschlägen, die auch vom Bundesverband CarSharing gemacht worden sind, die Möglichkeit, keine Verschärfungen für die Kommunen vorzunehmen und gleichzeitig die Bedenken hinsichtlich der EU-Dienstleistungsrichtlinie auszuräumen,
wobei man aber auch noch einmal gucken muss, was diese Dienstleistungsrichtlinie überhaupt genau aussagt.
Wenn wir Carsharing-Angebote in Niedersachsen gerade auch in kleineren Städten und Kommunen als Baustein einer Mobilitätswende stärken und etablieren wollen, dann wäre es folgerichtig, dass Gesetzesformulierungen nicht zu so eklatanten Verschlimmbesserungen führen dürfen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Zustimmung zum vorliegenden Änderungsantrag. Es wäre eine Katastrophe, wenn wir hier Gesetze verabschieden, die mit einem erhöhten Bürokratieaufwand verbunden sind. Dann nützen auch die 4 Millionen Euro nichts, die Sie, Herr Minister Althusmann, für eine externe Clearingstelle ausgeben.
- Ja, das ist mir nicht entgangen, Frau Kollegin Hamburg! Das haben wir alles im Griff. Es ist ja noch nicht so spät.
Zu einer Kurzintervention hat sich für die FDPFraktion der Kollege Jörg Bode gemeldet. - Danach spricht noch der Kollege Bley. Das war mir fast entgangen. - Bitte schön!
Aber zu dem Änderungsantrag des Kollegen Schulz-Hendel und der Grünen-Fraktion Folgendes: Es ist in der Tat so, dass wir über diese Frage im Ausschuss kurz mit dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gesprochen haben. Es geht um die Frage, ob die Sondernutzungsgenehmigungen für bestehende Carsharing-Anbieter - insbesondere in Bezug auf Oldenburg wurde dies angesprochen - mit Ausschreibungsverfahren, Eignungsverfahren etc. so, wie es die Dienstleistungsrichtlinie sagt, hätten vergeben werden müssen und ob durch dieses Gesetz die bestehenden jetzt nachträglich noch einmal ausgeschrieben werden müssen.
Es spricht aus meiner Sicht sehr viel dafür, wie der GBD die Sachlage einschätzt. Wenn man es so macht, wie der GBD sagt, nämlich anders als es das Bundesgesetz vorgeschrieben hat, bei der gesetzlichen Änderung sozusagen den Kommunen Freiraum zu geben, dabei auf gewisse Dinge zu verzichten und daraus ein unbürokratisches, quasi informelles Verfahren für die bestehenden Anbieter zu machen, wäre Rechtssicherheit auch für die Anbieter da. Denn wenn sich jetzt jemand neu melden und sagen würde, dass die Vergaben in der Vergangenheit rechtswidrig gewesen seien, würde er zum Zuge kommen und die achtjährige Sicherheit, die man eigentlich hat, wäre tatsächlich weg.
Es ist also durchaus auch für die bestehenden Dienstleister einiges an diesem Thema dran, was bei einer spontanen Aufnahme dieses Änderungsantrags der Grünen für die bestehenden Anbieter genauso in die gleiche andere Richtung - Entschuldigung, liebe Kolleginnen und Kollegen - in die Hose gehen könnte.
Wenn es diese Unsicherheit insgesamt gibt, die ich persönlich nicht auflösen kann, wäre es daher das Sinnvollste, dass wir den Antrag noch einmal in den Wirtschaftsausschuss zurückgeben und das mit dem GBD klären.
Wir können dann im Dezember-Plenum beschließen und brauchen dann auch keine namentliche Abstimmung mehr.
Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Eine weitere Kurzintervention hat der Kollege Bley für die CDUFraktion angemeldet. Bitte schön, Herr Kollege!
Herr Präsident! Herr Schulz-Hendel, ich komme auf das zurück, was Sie hier gerade gesagt haben. Ich finde es ganz toll, wie das im Ausschuss gelaufen ist. Unsere Ausschussvorsitzende, Sabine Tippelt, hat das deutlich gemacht. Herr SchulzHendel, wir haben das Thema intensiv beraten. Das gilt auch für die Aspekte Carsharing und Elektromobilität, die aus einem Entschließungsantrag übernommen worden sind.
Das gilt auch für die Kannregelung und die Frage, ob man Kriterien festlegen muss oder darf. Sie wollen diese Kannregelung wiedereinführen, weil der GBD das für richtig gehalten hat, weil laut Dienstleistungsrichtlinie tatsächlich Kriterien festzulegen sind. In dieser Richtlinie steht nicht, welche Kriterien das sind und wie sie festzulegen sind, sondern nur, dass es Kriterien geben muss. Ich halte das für sinnvoll.
Das haben wir im Ausschuss auch beraten. Sie haben nichts dazu gesagt, dass es nicht so sein sollte. Nachdem wir die Schlussberatung hatten, haben Sie sogar gesagt, dass Sie die Regelungen aus dem Gebiet Carsharing begrüßen. Sie haben auch gesagt, dass Sie bei der Abstimmung noch nicht zustimmen können, sondern sich lediglich der Stimme enthalten, weil Sie das Gesamtthema in der Fraktion noch beraten müssen.
Interessanterweise haben Sie jetzt geschrieben, dass Sie das so gesagt haben, sich aber möglicherweise falsch ausgedrückt haben. Interessant! Nachdem in den letzten Tagen Dinge dazu eingegangen sind und die Verbände gerne diese Kannregelung wollen, sagen Sie das plötzlich. Dann fällt Ihnen ein, dass Ihre Aussage im Protokoll falsch wiedergegeben wurde. Ich glaube - und das muss auch hier gesagt werden -, der Protokollant hat das richtig aufgeführt, und Sie haben es damals tatsächlich so gesagt.
Vielen Dank, Herr Kollege Bley. - Jetzt kommt noch einmal Herr Kollege Schulz-Hendel. Bitte schön, Herr Kollege!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kollege Bley, ich schätze Sie sehr. Aber das, was Sie hier aufführen, zeigt Ihre Hilflosigkeit bei diesem Gesetzentwurf.