Meine Damen und Herren, wie Sie gehört haben, gibt es den Wunsch, den vorliegenden Gesetzentwurf heute auch gleich in zweiter Beratung zu behandeln.
Nach § 27 Abs. 1 der Geschäftsordnung kann der Landtag einen Gesetzentwurf am Ende der ersten Beratung an einen Ausschuss überweisen. Eine Überweisung an einen Ausschuss gilt als beschlossen, wenn mindestens 20 Mitglieder des Landtages dafür stimmen.
Ich frage entsprechend unserer Geschäftsordnung daher zunächst, ob jemand Ausschussüberweisung beantragt. - Das ist nicht der Fall. Dann brauchen wir darüber auch nicht abzustimmen. Eine Ausschussüberweisung wird also nicht verlangt.
- Herr Kollege Watermann, ich sitze hier schon seit zwei Stunden. Quälen Sie mich nicht so mit Ihren Unterhaltungen! Das stört nämlich hier oben.
- Herr Kollege Siebels, Sie haben das den ganzen Tag, aber Sie können das Problem auch besser lösen als ich, weil Sie dichter dransitzen. Wenn ich dichter dransäße, wäre es schon gelöst.
Nach § 29 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung beginnt die zweite Beratung frühestens am zweiten Tag nach Schluss der ersten. Sie kann nach § 29 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung früher beginnen, wenn nicht eine Fraktion oder zehn Mitglieder des Landtages widersprechen.
Ich frage daher, ob es Widerspruch dagegen gibt, die zweite Beratung jetzt sofort durchzuführen. - Dazu sehe und höre ich nichts. Widerspruch gibt es also nicht - weder von einer Fraktion noch von zehn Mitgliedern des Hauses.
Gibt es im Rahmen der abschließenden Beratung weitere Wortmeldungen? - Dem Präsidium liegt nichts vor, ich sehe jetzt auch keine Wortmeldungen per Handzeichen.
Wenn Sie dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung geben wollen, so bitte ich Sie, sich von Ihrem Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Ich sehe drei Gegenstimmen bei den fraktionslosen Kollegen. - Enthaltungen? - Auch drei Enthaltungen bei den fraktionslosen Kollegen. - Dann ist dem Gesetzentwurf so mit großer Mehrheit gefolgt worden. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Tagesordnungspunkt 26: Abschließende Beratung: Durch Zukunftsplan öffentlichen Personennahverkehr in Niedersachsen sichern - Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/6346 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung - Drs. 18/7625
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich der Kollege Schulz-Hendel zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Pandemie hat alle Pläne für eine nachhaltige Mobilitätswende auf den Kopf gestellt. Die negativen Auswirkungen sind bereits jetzt spürbar und werden sich, insbesondere was den ÖPNV angeht, im schlimmsten Fall auf ein halbes Jahrzehnt auswirken. Deshalb bedarf es jetzt Strategien und Maßnahmen, um auch über die Krise hinaus, den ÖPNV zu stärken - und das mehr als bisher. Unser Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist heute genauso wichtig und aktuell wie bei der Einbringung im Mai.
Es ist richtig, das Bundesmittel in Höhe von 220 Millionen Euro in Niedersachsen zur Verfügung stehen, und es ist auch richtig, dass diese Mittel um weitere 190 Millionen Euro aus Landesmitteln aufgestockt worden sind. Natürlich begrüßen wir ausdrücklich, dass die Landesregierung versucht hat, die aktuell in der Krise entstandenen Schäden mit vorgezogenen Zahlungen an die kommunalen Aufgabenträger auszugleichen. Aber es verbleiben trotzdem erhebliche Zweifel, ob diese Ausgleichsmittel ausreichen werden, um die Ausfälle der Verkehrsunternehmen zu kompensieren.
Allein die Üstra in Hannover beklagt Corona-bedingte Ausfälle in Höhe von 80 Millionen Euro, von denen laut HAZ bisher nur 30 Millionen Euro abgedeckt worden sind. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass hier ein 100-prozentiger Ausgleich erfolgen wird, zumal auch andere Kommunen in Niedersachsen erhebliche Ausfälle im ÖPNV beklagen. Schon jetzt berichten Kommunen als Aufgabenträger, aber auch Eisenbahnverkehrsunternehmen von einer schwierigen Lage, die nicht nur aktuell in der Krise Antworten fordert, sondern auch darüber hinaus. Und er reicht nicht, Herr Minister Althusmann, am Jahresende mal zu gu
cken, wie sich die Situation im nächsten Jahr entwickelt. Wir brauchen jetzt einen ÖPNV-Zukunftsplan, der Antworten auf die jetzige Krise im ÖPNV und für die Zukunft nach der Krise gibt.
Wenn wir jetzt nicht handeln, fallen wir zurück in eine alte, überholte, auf das Auto ausgerichtete Verkehrspolitik. Wenn wir jetzt nicht handeln, wird das gesamte ÖPNV-System fragil. Leistungsabbestellungen und Einschränkungen der Angebote wären die Folge.
Natürlich steht an erster Stelle ein bestmöglicher Gesundheitsschutz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die Fahrgäste.
Eine umfassende Mobilisierungskampagne ist unerlässlich, die Imagekampagne #BesserWeiter von Bund und Ländern sowie „Wir tragen Maske in Bus und Bahn“ in Zusammenarbeit mit dem VDV sind gut, aber eben auch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Wir brauchen dauerhafte Gesundheitsschutz- und Hygienekonzepte in Bus und Bahn, z. B. durch bessere Filteranlagen. Schon vor der Krise war klar, dass der ÖPNV deutlich attraktiver werden muss. Dieses wird sich jetzt durch die Krise - das ist absehbar - deutlich verstärken.
Da genügt es nicht, Herr Minister Althusmann, sich ständig selbst zu loben und Ankündigungen zu machen. Wir brauchen mehr als die Lippenbekenntnisse aus Ihrem Ministerium. Es nützt nichts, wenn Sie im Ausschuss berichten lassen, dass Sie das alles längst auf Ihrer To-do-Liste stehen haben, wenn von einer Umsetzung auch drei Jahre nach Ihrem Amtsantritt wenig im Alltag und in der Praxis zu sehen ist.
Attraktiver wird der ÖPNV u. a. durch eine niedersachsenweite App zur digitalen Information und zum Onlineticketkauf für alle ÖPNV-Angebote. Der Flickenteppich an Tarif- und Vertriebsstrukturen, den wir uns in Niedersachsen leisten, ist höchst unattraktiv für Fahrgäste und verhindert die Notwendigkeit, die Menschen für den ÖPNV zu gewinnen. Sie haben nun aber jüngst genau an dieser Stelle im Ausschuss ankündigen lassen, dass Sie diese Aufgabe in dieser Legislaturperiode nicht mehr angehen wollen.
nun ab Dezember ein U21-Freizeitticket einführen, das aber nicht die Probleme von Schülerinnen und Schülern, von Auszubildenden sowie jungen Menschen in den freiwilligen sozialen Diensten löst. In einer Unterrichtung hat Ihr Ministerium sogar von der Ablehnung deshalb gesprochen, weil es sich hierbei um Vollkaskomentalität handelt. Mit dieser Argumentation verhindern Sie komplett, dass mehr junge Menschen den ÖPNV nutzen und somit auch einen Beitrag für die Zukunft des ÖPNV leisten.
Bessere Taktungen, Komfort-Check-in wie im ICE auch im Nahverkehr, Reaktivierung von Bahnstrecken - bei allen diesen notwendigen Maßnahmen stehen Sie aktuell mit beiden Füßen auf der Bremse. Ihr Steckenpferd bleibt ausschließlich der Straßenneubau, und so, Herr Minister, gestalten Sie keine Zukunft für den ÖPNV.
Dass der ÖPNV trotz aller Widrigkeiten dann irgendwie gerade noch funktioniert, ist dem außerordentlichen Engagement der Kommunen, der Verbände, der Verkehrsunternehmen und dort vor allem den Beschäftigten zu verdanken. Herr Minister, nehmen Sie sich das Lied „In der Spur“ des Kabarettisten Matthias Brodowy in Zusammenarbeit mit der LNVG - die Seite kennen Sie, und das Lied kennen Sie auch - zu Herzen und fangen Sie an, endlich für den ÖPNV und dessen Zukunft zu handeln!
Punktlandung, Herr Kollege. Vielen Dank. - Nun hat die Kollegin Abgeordnete Frau Thordies Hanisch für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön!
Danke. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen! In Ihrem Antrag stehen viele richtige Dinge, und wir bräuchten einen Zukunftsplan für unseren öffentlichen Personennahverkehr, wenn wir keinen hätten. Nun ist das vielleicht auch dem Zeitpunkt der Antragstellung geschuldet, wobei einige Prozesse ja auch schon im April im Gange waren.