Protocol of the Session on November 10, 2020

Den empfohlenen Änderungen liegen im Einzelnen die folgenden Erwägungen zugrunde:

Zu § 2:

Der Ausschuss empfiehlt zu Absatz 3, im Wortlaut der Vorschrift zu verdeutlichen, dass sich das Ortsrecht auf ein Teilgebiet einer der bisherigen Gemeinden oder der bisherigen Samtgemeinde beziehen muss, um von der Höchstgeltungsdauer in Absatz 2 Satz 1 befreit zu sein (vgl. die Beschluss- empfehlung zu § 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Vereinigung der Gemeinden Banteln, Betheln, Brüggen, Despetal, Rheden und der Stadt Gronau [Leine] sowie über die Neubildung des Fleckens Duingen und der Samtgemeinde Leinebergland, Landkreis Hildesheim [LT-Drs. 17/4742, S. 3]).

Im Hinblick auf die Benutzungssatzungen empfiehlt der Ausschuss, die in anderen Gebietsänderungsgesetzen übliche Formulierung zu verwenden (vgl. etwa LT-Drs. 17/4742, a. a. O.).

Zu § 4:

In Absatz 1 soll Satz 6 des Entwurfs in Satz 4/1 verlagert werden, um die Regelungen an die Abfolge der Verfahrensschritte anzupassen (vgl. die Beschlussempfehlung zu § 4 Abs. 1 Sätze 4 bis 5/1 des Gesetzes über die Vereinigung der Gemeinden Banteln, Betheln, Brüggen, Despetal, Rheden und der Stadt Gronau [Leine] sowie über die Neubildung des Fleckens Duingen und der Samtgemeinde Leinebergland, Landkreis Hildes- heim [LT-Drs. 17/4742, S. 5]).

Der in Satz 4/1 Halbsatz 2 enthaltene Zusatz über die Versendung der Tagesordnung und die ortsübliche Bekanntmachung ist auch in anderen Gebietsänderungsgesetzen enthalten, wenn in diesen eine Regelung über die Aufstellung der Tagesordnung für die erste Sitzung des Gremiums getroffen wird (vgl. etwa die Beschlussempfehlung zu § 4 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Vereinigung der Gemeinden Banteln, Betheln, Brüggen, Despetal, Rheden und der Stadt Gronau [Leine] sowie über die Neubildung des Fleckens Duingen und der Samtgemeinde Leinebergland,

Landkreis Hildesheim [LT-Drs. 17/4742, S. 5]). Das MI hat sich für eine Aufnahme des Zusatzes ausgesprochen. Dem folgt der Ausschuss mit seiner Empfehlung.

Zum Zwecke der Klarstellung, dass von Absatz 3 Satz 1 auch die Mitgliederversammlungen der Parteiorganisationen der Samtgemeinde Lutter am Barenberge erfasst werden sollen (vgl. S. 10 des Gesetzentwurfs [LT-Drs. 18/7573]), empfiehlt der Ausschuss, das Wort „Gemeinden“ durch das Wort „Kommunen“ zu ersetzen (vgl. § 1 Abs. 1 des Nie- dersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes).

Die Verweisung in Absatz 4 soll redaktionell bereinigt werden.

Meine Damen und Herren, als Berichterstatter möchte ich abschließend allen beteiligten Kommunen ein gutes Gelingen bei der Umsetzung des Eingliederungsgesetzes wünschen.

Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜ- NEN)

Herr Dr. Genthe, ganz herzlichen Dank für diese offensichtlich - das merkt man an den Reaktionen - sehr beeindruckende Berichterstattung.

(Björn Försterling [FDP]: Ohne Lese- brille!)

- Ohne Lesebrille? Das kann ich nachvollziehen. Respekt!

Ich eröffne die Beratung und teile mit, dass sich die Fraktionen im Ältestenrat darüber einig waren, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. Daran hat sich offensichtlich nichts geändert. Ich höre keinen Widerspruch.

Wir kommen deshalb gleich zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU in der Drucksache 18/7893 vor, über den ich jetzt abstimmen lasse. Wer möchte dem so folgen? - Die Gegenprobe! - Gegenstimmen bei der Fraktion der Grünen. Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag angenommen worden.

Artikel 2. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU in der Drucksache 18/7893 vor. Auch darüber lasse ich abstim

men. Wer möchte dem folgen? - Die Gegenprobe! - Gegenstimmen bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist auch diesem Änderungsantrag gefolgt worden.

Artikel 3. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU in der Drucksache 18/7893 vor. Auch über diesen Änderungsantrag lasse ich abstimmen. Wer möchte dem so folgen? - Die Gegenprobe! - Gegenstimmen bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist auch diesem Änderungsantrag gefolgt worden.

Gesetzesüberschrift. - Auch hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU in der Drucksache 18/7893, über den ich jetzt abstimmen lasse. Wer stimmt zu? - Die Gegenprobe! - Gegenstimmen bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? - Dem Änderungsantrag ist gefolgt worden.

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf so zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der Gesetzentwurf mehrheitlich verabschiedet worden.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 24: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Straßengesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/6069 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung - Drs. 18/7835 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/7863 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/7872

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielt auf Änderungen bei dem neu einzufügenden § 18 a.

Für die zu dem Schriftlichen Bericht ergänzende mündliche Berichterstattung erteile ich nun dem Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel das Wort. Bitte schön, Herr Kollege! Sie haben das Wort.

(Detlev Schulz-Hendel [GRÜNE] spricht mit Sabine Tippelt [SPD])

- Herr Kollege, wir wären dann so weit, wenn auch Sie so weit sind.

(Detlev Schulz-Hendel [GRÜNE]: Ich bin aufgehalten worden, Herr Präsi- dent!)

- Das habe ich wohl festgestellt, Frau Kollegin Tippelt!

Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung empfiehlt Ihnen in der Drucksache 7835, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung kam im federführenden Ausschuss einstimmig - bei Stimmenthaltung des Ausschussmitglieds der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Wer kann das nur gewesen sein?)

zustande. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen stimmte wie der federführende Ausschuss ab.

Der sogleich an die Ausschüsse überwiesene Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen neue Regelungen über selbstständige Radwege, aber auch stationsbasiertes Carsharing, eine Erleichterung für die Zulassung von Ausnahmen von dem sogenannten Anbauverbot, Änderungen der Vorschriften über Planfeststellungsverfahren sowie eine kostenrechtliche Klarstellung in Bezug auf die Benutzung von Fähren.

Außerdem haben die Fraktionen der SPD und der CDU einen Änderungsvorschlag eingebracht, der vorsieht, die Vorschriften des Planungssicherstellungsgesetzes des Bundes befristet auch auf Planfeststellungsverfahren nach dem Niedersächsischen Straßengesetz entsprechend anzuwenden. Dadurch soll den Schwierigkeiten bei der Durchführung von Planfeststellungsverfahren Rechnung getragen werden, die durch die COVID-19-Pandemie verursacht werden.

Der federführende Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände sowie anderer Verbände durchgeführt. Unter anderem hat er den Bundesverband CarSharing angehört.

Wegen der Einzelheiten zu den Änderungsempfehlungen des Ausschusses verweise ich an dieser Stelle auf den ergänzenden Schriftlichen Bericht. Dieser liegt Ihnen in der Drucksache 7863 vor.

Des Weiteren verweise ich auf den ebenfalls vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/7872.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Schulz-Hendel, für die Berichterstattung.

Meine Damen und Herren, ich eröffne die Beratung und gebe zunächst für die SPD-Fraktion das Wort der Kollegin Sabine Tippelt.

(Beifall bei der SPD)

Bitte schön, Frau Kollegin!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Niedersächsischen Straßengesetz sehe ich genau vier wesentliche Punkte, auf die ich jetzt mit meinen drei Minuten Redezeit eingehen will.

Erstens. Mit dem Gesetz kommen wir unserem erklärten Ziel, Fahrradland Nummer eins zu werden, einen großen Schritt näher, in dem wir Planung und Umsetzung von selbstständigen Radwegen - das sind Radwege, die einen eigenen Straßenkörper besitzen, jedoch nicht im Wesentlichen mit einer Landes-, Kreis- oder Gemeindestraße gleichlaufen - erleichtern.