Sehr geehrter Abgeordneter Bode, ich versuche es nach bestem Wissen. Wie gesagt, steht es erst seit heute fest, und auch das ist noch nicht endgültig.
Die Kostenpauschale wird für jede angeordnete Lockdown-Woche gezahlt. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 % des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonates für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter. Das hatte ich schon erläutert. Damit sollen detaillierte Nachweise überflüssig gemacht werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt.
Jetzt kommt’s: Eine anderweitig beantragte oder gewährte staatliche Unterstützung für den Zeitraum - also Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfen anderer Art - wird vom Erstattungsbetrag abgezogen. Der Erstattungsbetrag wird auf eventuell spätere Leistungen aus der Überbrückungshilfe für den fraglichen Zeitraum angerechnet, wobei eine Günstigerprüfung stattfindet.
Vielen Dank, Herr Minister. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die fünfte und letzte Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Eva Viehoff, bitte!
- Warten Sie bitte, Frau Viehoff! Einige hier im Saal scheinen schon etwas müde zu sein. Ich höre manchmal ein deutliches Stöhnen. Aber die letzte halbe Stunde sollte doch wohl noch machbar sein.
Vor dem Hintergrund, dass mit dem ersten, sehr plötzlichen Lockdown der Gewaltschutz zunächst ins Hintertreffen geraten ist, frage ich die Landesregierung, welche Planungen und welche Initiativen Sie starten wollen, um den Gewaltschutz im jetzt anstehenden Lockdown im Vergleich zum Frühjahr deutlich zu verbessern.
Danke Ihnen. - Für die Landesregierung beantwortet Frau Ministerin Dr. Reimann die Frage. Bitte schön, Frau Dr. Reimann!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete, wir haben in Niedersachsen ein Gewaltschutzberatungskonzept und viele Beratungsstellen. Wir haben 43 Frauenhäuser, die im ersten Lockdown nicht geschlossen wurden und auch jetzt wieder nicht geschlossen werden. Wir haben 29 Beratungs- und Interventionsstellen. Wir haben insgesamt 46 Beratungsstellen, die nicht geschlossen werden.
Und wir haben - das ist vom Kollegen Hilbers schon angedeutet worden - einen Corona-Button für die Frauenhäuser, um Informationen für Corona-bedingte Quarantänesituationen bereitzustellen. Das haben wir vor dem Hintergrund der Infektionszahlen auch noch einmal erneuert. Man muss sagen, dass die Frauenhäuser schon in der ersten Phase und auch in den letzten Wochen und Monaten mit Quarantänefällen - die nur sehr selten aufgetreten sind - sehr souverän umgegangen sind.
Und wir haben ein Ampelsystem für die Belegungen in den Frauenhäusern. Ich kann Ihnen sagen, dass von den 362 Plätzen heute 32 frei sind, sodass von den 24 Häusern, die man aufrufen kann, 19 belegt sind, dass es aber auch Häuser gibt, die Frauen aktuell aufnehmen können. Das haben wir in der gesamten Situation, sowohl im Lockdown als auch den ganzen Sommer über, sehr intensiv begleitet.
Es waren immer etwa 10 % Plätze für Frauen mit Gewalterfahrung, die in ein Frauenhaus kommen müssen, frei.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir kommen zur dritten Zusatzfrage aus der FDP-Fraktion. Herr Abgeordneter Bode, bitte, das Mikro ist Ihres!
Erste Frage. Herr Minister Althusmann, vor dem Hintergrund, dass ich es so verstanden habe, dass das von Ihnen aufgelegte Programm, das ebenfalls den Umsatzausfall bei der Gastronomie ausgleichen soll, bei der Verrechnung mit der Bundeshilfe in Anrechnung gebracht wird und es dabei um bis zu 50 000 Euro Landeshilfe geht, frage ich die Landesregierung, ob Sie bereit sind, die gerade aufgestellte Förderrichtlinie so zu ändern, dass diese Verrechnung nicht erfolgt, sondern damit eine andere Unterstützung möglich ist.
Zweite Frage. Da Gastronomie und Hotellerie ja nicht von heute auf morgen wieder anlaufen werden und es - falls die Maßnahmen erfolgreich sind, wenn es wieder weitergeht - im Dezember einen deutlichen Nachklapp geben wird: Sind Sie bereit, als Landesregierung hierfür ein besonderes Unterstützungsprogramm aufzulegen, damit auch diese nachlaufenden Folgen abgefedert werden können?
Dritte und letzte Frage. Falls das Oberverwaltungsgericht Lüneburg diese Regelung nach einer oder anderthalb Wochen wieder aufhebt: Würde die Erstattung des Bundes für die bis dahin verstrichene Zeit trotzdem gewährt, oder wäre dann Schadensersatz durch das Land zu leisten?
Vielen Dank, auch für das komprimierte Vortragen von drei Fragen. Damit ist das Fragenkontingent der FDP-Fraktion erschöpft. - Herr Minister Althusmann antwortet, vielleicht auch noch mit Ergänzungen, warten wir es ab. Bitte!
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bode, wir werden uns genau für die von Ihnen vorgeschlagene Regelung der entsprechenden Anrechnungs- und Ergänzungsmöglichkeiten aussprechen. Wir werden auch versuchen, das entsprechend umzusetzen. Den Unternehmen soll dadurch kein Nachteil entstehen. Wir werden unser landesseitiges 120
Millionen-Euro-Programm auch daraufhin überprüfen, an welchen Stellen die Richtlinien entsprechend angepasst werden müssen.
Wir haben aber - auch das möchte ich sehr deutlich hervorheben - zwölf Richtlinien, die alle bereits vollständig in Kraft bzw. auf dem Weg sind und bereits eine Summe von knapp 900 Millionen Euro binden. Wenn Sie es wünschen, zähle ich gerne auf, welche Richtlinien in welcher Größenordnung durch wie viele Tausende von Anträgen bereits belegt sind. Wir sind aber ausreichend flexibel, um entsprechend umsteuern zu können. Wir wollen nicht, dass die jeweiligen Hilfsprogramme sich sozusagen gegenseitig ausschließen bzw. die Gastronomie dadurch einen Nachteil hat.
Uns als Landesregierung liegt gerade dieser Bereich, der von staatlichen Anordnungen besonders betroffen ist, sehr am Herzen. Es waren die Ersten, die in die Krise hineingeschlittert sind, und werden vermutlich die Letzten sein, die aus ihr rausgehen.
Etwaige Schadensersatzpflichten können wir im Moment noch nicht abschätzen. Wir gehen natürlich davon aus, dass diese Verordnung gerichtsfest sein wird. Wie unterschiedlich Gerichte arbeiten und urteilen, kann man auch an den Entscheidungen zur Sperrstunde sehen. Die Sperrstunde um 23 Uhr in Bremen ist durch das dortige Oberverwaltungsgericht bestätigt worden. Insofern wird das offensichtlich sehr unterschiedlich betrachtet.
Vielen Dank Ihnen. - Uns liegen zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen keine weiteren Nachfragen vor.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich trage die Dringliche Frage der FDP-Fraktion mit dem Titel „Zweiter Lockdown für Niedersachsen“ vor:
Sieben Monate sind seit dem letzten Lockdown vergangen, noch immer befindet sich Niedersachsen in einer Pandemie mit unklarem Ende.
Die Maßnahmen, die unsere Gesellschaft und Wirtschaft im März hart getroffen haben, waren zu dieser Zeit richtig und notwendig, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die Gesundheitssysteme nicht zu überlasten.
Die Landesregierung hat nun verkündet, dass es ab 2. November 2020 einen weiteren Lockdown geben wird.
Dieser wurde nach Ansicht von Beobachtern, wie der erste, ohne Parlamentsbeschluss und ohne die Chance auf eine demokratische Debatte beschlossen.
Der neue Lockdown kommt nach Ansicht von Experten ohne belastbare Rechtsgrundlage, nachvollziehbare Begründung und nachweisbare Infektionsausbrüche in den betroffenen Bereichen.
Die Menschen in Niedersachsen, die Gastronomen, Hoteliers, Veranstalter und Kulturschaffenden, um nur einige wenige zu nennen, haben sich seit dem Ausbruch des Virus und dem ersten Herunterfahren des öffentlichen Lebens im März dem Leben mit dem Virus gestellt und die Verordnungspolitik der Landesregierung hingenommen.
Obwohl viele von ihnen schon im Frühjahr kurz vor der Insolvenz standen und die Umsatzverluste seitdem nicht ausgleichen konnten, haben sie in ihre Betriebe investiert, um diese infektionssicher zu machen. Sie haben innovative, kluge und kreative Konzepte entwickelt, um das gesellschaftliche Leben auch in einer Pandemie möglich zu machen, und versucht, sich der Verordnungslage flexibel anzupassen.
„Es macht keinen Sinn, ein Hotel zu schließen mit Hygienekonzept, ein Restaurant zu schließen mit Hygienekonzept, Theater zu schließen mit Hygienekonzept, wo keine Infektionen aufgetreten sind.“
Die Landesregierung geht trotz neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und guter Hygienekonzepte im öffentlichen Raum den gleichen Schritt wie im März.