Aber wir müssen leider in einigen europäischen Staaten - also in unmittelbarer Nachbarschaft - beobachten, dass dies System hat, dass nicht nur, wie die Kollegin Glosemeyer schon gesagt hat, das Justizsystem systematisch umgebaut wird. Medienfreiheit und Medienpluralismus werden eingeschränkt, die Gewaltenteilung wird infrage gestellt, und - das war auch der Anlass dieses Antrages - Menschenrechte werden eingeschränkt, weil sich Politiker insbesondere in Polen, aber auch in anderen Ländern z. B. gegen Schwule und Lesben werden, und zwar derart, dass sie schwulen- und lesbenfreie Zonen ausrufen. Wir haben auch ja auch Partnerschaften mit Provinzen in Polen, und das sollte uns zu denken geben.
Weil die Populisten es in allen Bereichen mit System machen und aus ihrer Sicht erfolgreich dabei sind, den Staat umzubauen, müssen wir uns mit dem gleichen Engagement und ebenso systematisch auf allen Ebenen dagegen wehren. Deshalb ist der Niedersächsische Landtag auch der richtige Ort, sich darüber zu unterhalten. Ich bin den anderen Fraktionen, den Grünen und der FDP, dankbar, dass wir - SPD, CDU, Grüne und FDP - hier einen gemeinsamen Antrag erarbeitet haben. Wir sprechen mit gemeinsamer Stimme und prangern die systematische Verletzung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit an und fordern von der Europäischen Union sehr deutlich Konsequenzen.
Vergabe Rechtsstaatlichkeit verletzt wird. Nein: Die Länder müssen merken, dass sie die Werte der Europäischen Union verletzen und wir uns als Europäer dagegen wehren. Insofern wäre ich dankbar, wenn der Niedersächsische Landtag unserem erweiterten Änderungsantrag mit großer Mehrheit - am besten einstimmig - zustimmen würde, damit vom Landtag auch eine Botschaft an
unsere Partnerprovinz in Polen geht, aber auch an die Bundesregierung und die Europäische Kommission, dass wir ein solches Verhalten nicht akzeptieren und wir uns dagegen wehren.
Ich danke auch Ihnen, Kollege Dr. Siemer. - Für die FDP-Fraktion hat sich zu Wort gemeldet der Kollege Thomas Brüninghoff.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich spreche zum Änderungsantrag. Ich möchte an dieser Stelle nicht all das wiederholen, was meine Vorgänger schon erwähnt haben. Sie wissen ja: Wir haben uns da verständigt.
Deswegen bleibt mir an dieser Stelle erfreulicherweise nur zu sagen, dass ich mich für diese gute Zusammenarbeit bedanken möchte. Unsere Bedenken zu dem einen oder anderen Punkt des ursprünglichen Antrags wurden wahr- und ernst genommen und im Änderungsantrag entsprechend aufgenommen. Der gegenseitige Austausch war transparent, effizient und unbürokratisch. Es ist erfreulich zu sehen, dass dieses Parlament nicht immer nur diskutieren und Meinungsverschiedenheiten austragen muss, sondern dass es durchaus auch Übereinstimmungen und eine gute Zusammenarbeit der Fraktionen geben kann.
Vielen Dank, Kollege Brüninghoff. - Jetzt erhält das Wort für Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Dragos Pancescu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin Emmerich-Kopatsch! Meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass sich SPD, CDU, FDP und Grüne auf den vorliegenden Änderungsantrag einigen konnten.
Wir wollen, dass bei schwerwiegenden Verletzungen der Grundwerte in einem Mitgliedstaat EUMittel in bedeutendem Umfang einbehalten werden können. Im Europäischen Ausschuss der Regionen soll die Bedeutung der europäischen Prinzipien stärker betont und für ein vehementeres Vorgehen gegen Demokratie- und Rechtsstaatsverstöße geworben werden. Rechtsstaatlichkeit, meine Damen und Herren, soll zu einem Schwerpunkt der deutschen Ratspräsidentschaft werden. Es soll ein europäisches Expertengremium geschaffen werden, dessen Aufgabe die kontinuierliche Evaluierung der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten der EU ist. Substanzielle und nachhaltige Missachtung der EU-Grundwerte in einer niedersächsischen Partnerregion sollen im Dialog mit den Partnern thematisiert werden. Und schließlich ist die Einhaltung der EU-Grundwerte als Kriterium für künftige regionale Kooperationen des Landes Niedersachsen aufzunehmen.
Somit liegen sehr gute Vorschläge auf dem Tisch, wie Niedersachsen direkt und auch auf Bundes- oder Europaebene für Rechtsstaatlichkeit eintreten kann. Mehrere grüne Forderungen sind darin enthalten. Ich bedanke mich auch ausdrücklich bei allen Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen.
Nun wird im Änderungsantrag noch die Forderung nach dem Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention ergänzt. Dieser Beitritt ist bislang leider unterblieben und muss als Zeichen einer entsprechenden europäischen Gesamtüberzeugung dringend nachgeholt werden.
Meine verehrten Damen und Herren, der am 30. September von der Europäischen Kommission vorgestellte erste Bericht über Rechtsstaatlichkeit in den EU-Mitgliedstaaten bleibt leider hinter den Empfehlungen und den Vorschlägen für eine Stärkung der Rechtsstaatlichkeit zurück. Der im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft vorgelegte aktuelle Entwurf zum Rechtsstaatsmechanismus ist verwässert; denn er sieht Kürzungen von EUGeldern nur dann vor, wenn der Rechtsbruch direkte Auswirkungen auf die Finanzen der EU hat. Kollegin Glosemeyer hat das auch betont. Das Kriterium „Unabhängigkeit der Justiz“ wurde leider ganz gestrichen. Sanktionen können nur durch eine schwer zu erreichende qualifizierte Mehrheit beschlossen werden, und Sanktionen lassen sich leicht durch wiederholte Beratungen auf Ebene der Staats- und Regierungschefs verzögern oder sogar ganz verhindern.
Wir Grüne haben im Europäischen Parlament gefordert, einen verbindlichen Mechanismus zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Mitgliedstaaten einzurichten und eine verbindliche Verknüpfung von Rechtsstaatlichkeit an die Zahlungen von EU-Subventionen vorzunehmen. Wir werden sehen, ob sich das Europäische Parlament durchsetzen wird.
Die Drohung, den EU-Haushalt zu blockieren, wiegt schwer. Sie ist aber das einzige Mittel des Parlaments und legitim, weil der Rat auf Zeit spielt und die Vorschläge des Parlaments seit Langem vorliegen. Die Bundesregierung muss nun dringend nachbessern und sich auf Forderungen des Europäischen Parlaments und anderer Mitgliedstaaten zu bewegen, um die europäischen Werte zu verteidigen.
Hier im Landtag haben wir mit der Einigung über den Änderungsantrag jedenfalls einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung getan; denn die zukünftige Glaubwürdigkeit der Europäischen Union hängt an der Einhaltung der Rechtsstaatsprinzipien und Grundwerte, besonders am Recht auf Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, dem Verbot von Diskriminierung und dem Recht auf Gleichbehandlung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist noch keine drei Wochen her, dass wir hier im Niedersächsischen Landtag über diesen Entschließungsantrag diskutiert haben. Wer vor drei Wochen diesen Antrag für nicht notwendig gehalten hat, der müsste heute vom Gegenteil überzeugt sein. Ich möchte meine damalige Rede heute nicht wiederholen und greife deshalb nur drei Beispiele aus den vergangenen drei Wochen heraus, die die Relevanz des Schutzes der Grundwerte der Europäischen Union verdeutlichen:
Sie fordern in Ihrem Antrag einen Einsatz der Landesregierung für den Beitritt der Europäischen Union zur Menschenrechtskonvention des Europa
rats. Heute vor einer Woche, am 29. September, haben die Generalsekretärin des Europarats Buric und die für die Grundwerte der Europäischen Union zuständige EU-Vizepräsidentin Jourová die Beitrittsverhandlungen formal wiederaufgenom
men. Das freut mich sehr, meine sehr verehrten Damen und Herren, aber ich bin mir auch bewusst, dass dies kein einfacher Prozess werden wird. Daher ist es gut, dass auch die deutsche Ratspräsidentschaft dieses Thema zu einer ihrer Prioritäten erklärt hat. Niedersachsen wird das Thema dort ebenfalls platzieren.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich kurz auf Folgendes hinweisen: Am 4. November feiert die Europäische Menschenrechtskonvention ihr 70. Jubiläum. Alle EU-Mitgliedsstaaten haben sie ratifiziert. Die Menschenrechtskonvention des Europarats ist und bleibt das Wertefundament, das uns mit 20 Ländern außerhalb der Europäischen Union verbindet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie fordern in dem Entschließungsantrag ganz am Anfang auch eine Konditionalität, also die Verknüpfung von EU-Mitteln mit der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit. Dieses Thema liegt auch mir sehr am Herzen, wie Sie wissen. Hierzu haben nun die Botschafterinnen und Botschafter in Brüssel im Ausschuss der Ständigen Vertreter der deutschen Ratspräsidentschaft grünes Licht für die Aufnahme von Verhandlungen mit Kommission und Europäischem Parlament gegeben. Grundlage ist der Kompromisstext, den die deutsche Ratspräsidentschaft erarbeitet hat.
Dieser Text hat nicht nur mich sehr enttäuscht. Auch die Kollegin Frau Glosemeyer hat bereits darauf hingewiesen. Die Konditionalität wird dort viel zu eng gefasst. Finanzielle Sanktionen sollen nur dann möglich sein, wenn sich ein Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit „in hinreichend direkter Weise“ auf die wirtschaftliche Haushaltsführung und die finanziellen Interessen der EU auswirkt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hoffe sehr, dass in den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Kommission substanzielle Verbesserungen an dieser Stelle gelingen. Wir leben in einem einheitlichen Rechtsraum und müssen uns gewiss sein, dass die Gerichte aller Mitgliedstaaten unabhängig arbeiten. Nur dann ist das gegenseitige Vertrauen in die Justizsysteme berechtigt, nur dann kann der grenzüberschreitende
Einsatz der vielen grundrechtsintensiven Instrumente der Europäischen Union überhaupt vor unseren Bürgerinnen und Bürgern verantwortet werden.
Mit dem Stichwort „gegenseitiges Vertrauen“ komme ich zum dritten Punkt. Am 30. September hat die Kommission ihren ersten Bericht zur Rechtsstaatlichkeit in der EU vorgestellt. Auch das ist hier schon thematisiert worden. Manifeste Probleme mit der richterlichen Unabhängigkeit gibt es demnach nicht nur in Ungarn und Polen, sondern namentlich auch in Bulgarien, Rumänien, Kroatien und der Slowakei. Der Bericht zeigt, die Probleme nur auf Ungarn mit Viktor Orbán an der Spitze zu reduzieren, greift zu kurz.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte mich ausdrücklich für diese große, breite Initiative mit diesem Antrag bedanken. Ich bedanke mich dafür, dass alle im Landtag vertretenen Fraktionen diesen Antrag gemeinsam unterstützen. Es gibt Risse im Fundament der EU, und deshalb müssen wir alle weiterhin gemeinsam noch viel entschiedener für die Grundwerte der Europäischen Union eintreten.
Der auf Annahme in einer geänderten Fassung zielende Änderungsantrag entfernt sich inhaltlich vom ursprünglichen Antrag. Wir stimmen daher zunächst über diesen Änderungsantrag ab. Nur falls dieser abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über die Beschlussempfehlung ab.
Wer also dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/7553 zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Fünf Gegenstimmen von Fraktionslosen. Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall.
Dem Änderungsantrag wurde mit sehr großer Mehrheit gefolgt. Damit wurde der Antrag in der Fassung des Änderungsantrags angenommen. Damit ist zugleich die Beschlussempfehlung des Ausschusses nach § 39 Abs. 3 Satz 1 in Verbin
Tagesordnungspunkt 6: Abschließende Beratung: a) eSport in Niedersachsen endlich ernst nehmen! - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/2566 - b) Wandel im Sport fördern - eSportsStrukturen unterstützen und gestalten - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/2692 - c) Förderung des digitalen Breitensports - virtuelle Sportarten anerkennen und unterstützen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/6734 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 18/7523
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU unverändert anzunehmen und die Anträge der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen.
Wir kommen somit zur Beratung. Zunächst hat sich Kollegin Dunja Kreiser für die SPD-Fraktion gemeldet. Bitte sehr, Frau Kollegin!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der virtuelle Sport bildet sicherlich einen der zurzeit größten Generationskonflikte überhaupt ab. Vereinsvorsitzende und Spartenleiter halten an traditionellen Bewegungsmustern fest, die der Leichtathletik, dem Handball oder dem Tischtennis entsprechen, und wollen diese Sparten natürlich in der Vereinsstruktur gesichert sehen. Neue Sportarten, die virtuell betrieben werden und vielleicht eine Konkurrenz sind, werden zumindest zum Teil auch belächelt, weil die sportliche Aktivität bezweifelt wird.