Ein „Entwurf“ ist vorbereitendes Regierungshandeln. Herr Siebels hat daher völlig recht: Wenn Sie jetzt sagen, dass dann doch zumindest der Ministerpräsident und nicht die Parlamentarischen Geschäftsführer nach vorne kommen und das sagen soll,
dann folgt das mit Verlaub natürlich nur der Strategie, dass Sie genau wissen: In dem Moment, in dem der Ministerpräsident Ihnen diesen einen Satz sagt, wird hier die Aussprache eröffnet. Das ist Ihr Ziel.
(Dr. Stefan Birkner [FDP]: So viel Selbstbewusstsein muss die Regie- rung schon haben! - Gegenruf von Wiard Siebels [SPD]: Wir haben ge- nug Selbstbewusstsein!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gab einen Antrag seitens der FDP-Fraktion auf Unterrichtung durch die Landesregierung, der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der AfD unterstützt wurde. Dazu liegen uns jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wer diesen Antrag auf Unterrichtung unterstützen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist der Antrag auf Unterrichtung abgelehnt, weil Anträge nur auf die Tagesordnung kommen
Tagesordnungspunkt 28: 24. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben -
Drs. 18/7365 - strittige und unstrittige Eingaben - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/7417 - Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/7420 - Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/7421
Ich rufe die Eingaben aus der 24. Eingabenübersicht in der Drucksache 18/7365 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.
Wer zu diesen Eingaben der Ausschussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Enthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Damit wurde den Empfehlungen gefolgt und so wie vom Ausschuss empfohlen beschlossen.
Ich komme nun zu den Eingaben aus der 24. Eingabenübersicht in der Drucksache 18/7365, zu denen die erwähnten Änderungsanträge vorliegen.
Zu Wort gemeldet hat sich für die Beratung aus der Fraktion der AfD der Abgeordnete Jens Ahrends zur Eingabe 01800/11/18. Sie betrifft die Einstufung von politisch motivierten Straftaten. Dazu liegt der Änderungsantrag der AfD vor.
Der Petent beklagt in seiner Eingabe, dass häufig das Zeigen verbotener Zeichen auch dann als politisch motivierte Straftat dem Themenfeld PMK - rechts zugeordnet wird, wenn z. B. das Hakenkreuz an ein AfD-Büro geschmiert wird oder der sogenannte Hitlergruß durch Bürger anderer Staaten sowie deutsche Bürger mit Migrationshintergrund gezeigt wird.
sowie Bürgern anderer Staaten. Dies spielt aber in diesem Zusammenhang keine Rolle; denn es gibt auch vor allem Deutsche ohne Migrationshintergrund aus dem linken Spektrum, die solche Zeichen verwenden, um den politischen Gegner in Verruf zu bringen und zu diskreditieren.
In dem Vorbringen des Petenten wird daher ein grundlegendes Problem der Statistik zur politisch motivierten Kriminalität angesprochen und auch zu Recht kritisiert.
Nach einer von der Innenministerkonferenz beschlossenen Ausfüllanleitung zur Erfassung derartiger Straftaten werden fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten grundsätzlich der PMK - rechts zugeordnet, wenn keine gegenteiligen Tatsachen dagegen sprechen. Dies betrifft also auch solche Straftaten, die nicht aufgeklärt werden konnten und deren Täter nicht ermittelt werden konnten, bei denen z. B. verbotene Symbole wie das Hakenkreuz oder auch der sogenannte Hitlergrußes gezeigt wurden.
Da im Bereich dieser sogenannten Propagandadelikte die Aufklärungsquote laut einer Antwort der Bundesregierung in Drucksache 19/12150 - das war eine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag - bei nur rund 40 % liegt - nur 40 % werden aufgeklärt -, ist zu befürchten, dass etwa 60 % der Straftaten nur aufgrund dieser Ausfüllanweisung automatisch dem Phänomenbereich PMK - rechts zugeordnet werden. Wer die wahren Täter dieser Straftaten sind und welche Motive sie hatten, bleibt unaufgeklärt.
Meine Damen und Herren, hier wird eine Statistik durch eine Ausfüllanleitung verzerrt. Die Kritik des Petenten an diesem Vorgehen, die übrigens u. a. auch von jüdischen Organisationen und dem unabhängigen Expertenkreis Antisemitismus unter Verweis auf die dem völlig entgegenstehenden Erfahrungen der Opferaussagen geteilt wird, ist berechtigt; denn die Kriminalstatistik soll Grundlage für eine möglichst effektive Verbrechensbekämpfung sein und darf keiner politischen Agenda dienen.
Vielen Dank, Herr Ahrends. - Für die SPD-Fraktion hat sich zu dieser Petition der Abgeordnete Guido Pott zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Pott!
Danke schön. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Auch ich spreche hier zur Petition 01800/11/18.
Der Sachverhalt ist bereits vom Kollegen Ahrends beschrieben worden. Es geht darum, dass ein Petent aus dem benachbarten Nordrhein
Büros, das Zeigen des Hitlergrußes durch Bürger anderer Staaten sowie deutscher Bundesbürger mit Migrationshintergrund in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht als politisch motivierte Straftat mit dem Schwerpunkt „rechts“ gelistet haben möchte.
Meine Damen und Herren, die Petition korrespondiert mit einer Kleinen Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion aus dem Juni 2019. In der Antwort der Bundesregierung sowie in der Stellungnahme des niedersächsischen Innenministeriums wird deutlich, dass politisch motivierte Straftaten im Rahmen des bundesweiten Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität, kurz PMK, gemeldet und einzelfallbezogen hinsichtlich des Phänomenbereichs bewertet werden. Neben dem in der Petition genannten Phänomenbereich „rechts“ bestehen die Phänomenbereiche „links“, „ausländische Ideologie“, „religiöse Ideologie“ sowie der PMK-Bereich „nicht zuzuordnen“.
Die Einstufung von politisch motivierten Straftaten erfolgt selbstverständlich in Würdigung aller Umstände der Tat und der Einstellung des Täters. Insofern schließen wir uns der Stellungnahme des Innenministeriums an. Diese Petition läuft ins Leere und ist als gegenstandslos anzusehen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Pott. - Uns liegen zu den strittigen Petitionen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe daher die Beratung.
Wir stimmen nun über die Eingaben ab, zu denen Änderungsanträge vorliegen. Ich rufe sie einzeln auf und lasse zunächst über die Änderungsanträge und, falls diese abgelehnt werden, dann über die Ausschussempfehlung abstimmen.
Ich rufe die laufende Nr. 20 der Eingabenübersicht auf: Eingabe 01474/11/18. Sie betrifft: Genehmigung zum Sandabbau im Bereich der Samtgemeinde Scharnebeck.
Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der „Erwägung“ lautet. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.
„Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die sehe ich nicht. Mit großer Mehrheit ist „Sach- und Rechtslage“ beschlossen.
Wir kommen zur laufenden Nr. 21 der Eingabenübersicht: Eingabe 01489/11/18. Sie betrifft: Ausführungen zu Verkehrsregeln.
Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, die für „Material“ plädiert. Wer für „Material“ stimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die sehe ich nicht. Damit wurde dieser Änderungsantrag abgelehnt.