Sowohl das Landwirtschaftsministerium als auch das Umweltministerium waren grün besetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie haben es nicht geschafft, diesen Konflikt zu lösen. Das, was Sie jetzt betreiben, dient nur dazu, vom eigenen Versagen abzulenken.
(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Christian Meyer [GRÜNE]: Ich wuss- te gar nicht, dass wir die absolute Mehrheit hatten!)
Zur Wahrheit gehört doch auch: Der Entwurf, der unter Rot-Grün noch beraten worden ist, liegt doch weit hinter dem, was jetzt letzten Endes auf dem Tisch liegt - weit dahinter!
Im Übrigen habe ich, wenn ich mich so umsehe, bisher noch nicht wahrgenommen, dass in den Bundesländern, in denen die Grünen mitregieren, wesentlich mehr für den Umwelt-, Natur- und Artenschutz getan wird - das gehört nämlich auch zur Wahrheit -, abgesehen mal von Rechten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Aber das steht auf einem anderen Blatt.
Ich denke, wir sind mit diesem Gesetzentwurf den Bundesländern, die grün mitregiert werden, weit voraus - und zwar im Dialog und nicht mit der Brechstange! Ich glaube, das ist auch die ganz bittere Wahrheit für Sie.
Vielen Dank, Herr Kollege Bosse. - Wir treten in die Beratung ein. Herr Grupe, Sie haben für die FDP das Wort!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Niedersächsische Weg soll in der Tat ein neues Kapitel in der Diskussion um Umweltbelange und um Landwirtschaft und Forstwirtschaft, die ja in der Umwelt arbeiten, aufschlagen.
Der Anspruch ist, dass man etwas miteinander entwickelt. Ich will voranstellen, dass wir das ganz außerordentlich begrüßen. Minister Lies hat es hier in den Debatten schon zugespitzt: Das Volksbegehren, das von Grünen und NABU angestrebt wird, ist das exakte Gegenteil dieses Niedersächsischen Weges. - Auch das teilen wir voll und ganz.
Hier soll etwas partnerschaftlich entwickelt werden. Das ist der qualitative Unterschied. Man nimmt sich gegenseitig ernst. Man will vielleicht auch etwas vom anderen lernen und damit gemeinsame Wege entwickeln.
Wenn man im täglichen Umgang in der Natur entsprechend handeln soll, dann muss man überzeugt sein, dann muss man es mit Herzblut ma
Nun hat der Kollege Bosse die Grünen kritisiert. Das kann ich in diesem Fall voll und ganz unterschreiben, weil sie diesen anderen Weg gehen.
Sie gehen ihn gemeinsam mit dem NABU. Dieser hat auch in den Schützengräben gesessen, ist zum Unterschreiben herausgekommen, ist aber sofort wieder abgetaucht und feuert weiter, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das kann ich nur als schizophrenes Verhalten bezeichnen.
Es kann doch nicht sein, dass ich auf der einen Seite das Miteinander will, am Tisch sitze und diskutiere, Kompromisse mache und dann auf der anderen Seite wieder das fordere, was ich vorher gefordert habe, und die Keule - das habe ich hier schon mal gesagt - des Volksbegehrens schwinge.
Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ein Volksbegehren ist ein Grundrecht, ein Recht, das die Menschen in der Demokratie haben. Es ist unverzichtbar und äußerst wertvoll. Deswegen kritisieren wir auch, dass der NABU es in diesem Fall missbraucht. Einerseits führt er Verhandlungen, die auf Konsens ausgerichtet sind, und andererseits sammelt er Unterschriften für andere Ziele.
Dafür möchte ich ein Beispiel bringen: Im Volksbegehren heißt es nämlich z. B. - ich habe das schon vielen Leuten erzählt; niemand wusste, dass das da drin steht -, dass im Wald Holzentnahmen und Pflegemaßnahmen in der Zeit vom 1. März bis zum 31. August unzulässig sind. - Ich wollte es nicht glauben!
Im Kreis Holzminden - er liegt im Weserbergland - gibt es 43 % Waldfläche. Ich muss schon jetzt andauernd Mitmenschen, die fragen, wie man diesen schönen Wald so ruinieren kann, erklären, dass man auch mal bei schlechterem Wetter im Wald arbeiten muss. Ich sage dann, dass man das nicht nur bei gutem Wetter machen kann. Aber die Schönwetterperiode grundsätzlich auszunehmen und solche Maßnahmen dann zu verbieten - und das unter dem Aspekt des Naturschutzes! -, das kann doch wohl nicht wahr sein! Das ist das exakte Gegenteil.
Da hat man den Vogelschutz vor Augen, aber Bodenschutz spielt keine Rolle. Natürlich gab es in der Vergangenheit in Familien aus allen Dörfern Todesfälle bei der gefährlichen Arbeit im Wald. Arbeitsschutz, Bodenschutz usw. müssen auch eine Rolle spielen.
Für die von mir genannten Ziele werden draußen von den Grünen und vom NABU Unterschriften gesammelt, ohne dass die Leute wissen, was sie unterschreiben. Das kann nicht wahr sein.
Also: Wenn es jetzt das Ziel ist - wie es Kollege Toepffer sehr offen im Rundblick verkündet hat -, diesen Gesetzentwurf sehr schnell zu beraten, um diesem Volksbegehren den Wind aus den Segeln zu nehmen, dann ist das absolut in Ordnung. Aber ich sage auch klipp und klar: Sorgfalt geht vor Eile. - Es kann nicht sein, dass der NABU uns als Parlament den Zeitplan diktiert. Es kann nicht sein, dass gesagt wird, der NABU müsse im November entscheiden, ob er weitermacht oder vielleicht aufhört, und deswegen müssten wir die Beratungen bis November durchgezogen haben. - Einem solchen Zeitdruck werden wir uns nicht unterwerfen.
Die Methode ist doch ganz einfach: Erst wird Zeitdruck aufgebaut, und dann wird noch die oder die inhaltliche Kleinigkeit dazu gefordert, und dann stehen wir unter dem Diktat einer der Verbände, die den Niedersächsischen Weg unterschrieben haben, aber gleichzeitig draußen gemeinsam mit den Grünen jeden Tag etwas anderes betreiben.
Deswegen verlangen wir klipp und klar eine ordentliche Beratung mit allen, die ernsthaft am Niedersächsischen Weg mitarbeiten wollen. Wir sind dafür, konstruktiv zu versuchen, diesen eingeschlagenen Weg des Miteinanders zum Erfolg zu führen.
Vielen Dank, Herr Kollege Grupe. - Als Nächster kommt Kollege Christian Meyer, Bündnis 90/Die Grünen. Sie haben das Wort. Bitte!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich fange wieder mit einem zweifachen Dank an: Einmal danke ich dem Kollegen Nacke, dem „schlauen“ Herrn Nacke, dem wir es laut Weser-Kurier zu verdanken haben, dass die Regierungsfraktionen nicht einen Änderungsantrag,
sondern einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, sodass wir heute hier im Parlament über den Niedersächsischen Weg und das Thema Naturschutz diskutieren können. Endlich können wir mal über die Sache reden!
Zum anderen möchte ich mich bei den über 200 Verbänden bedanken, die das Volksbegehren - jetzt kommt gleich weniger Applaus; nur bei einer Fraktion - gemeinsam ausgearbeitet haben - das war nämlich ein Gemeinschaftsprojekt -, sowie bei den über 50 000 Niedersächsinnen und Niedersachsen, die es bereits unterschrieben haben. Denn ohne sie hätten CDU und SPD niemals ein solches Gesetz auf den Weg gebracht.
Ich möchte auch an Folgendes erinnern: Frau Modder, was haben Sie eigentlich im Koalitionsvertrag vereinbart? Darin steht überhaupt nichts von einer Naturschutzgesetzesnovelle. Darin steht, dass Gewässerrandstreifen maximal 1 m breit sein sollen. Olaf Lies als neuer Umweltminister verkündete das noch 2017 in Interviews: Mehr als 1 m wird es nicht. - Große Teile der CDU redeten von Freiwilligkeit und gegen jegliche Verbote im Naturschutz. Hätten Sie ohne Volksbegehren umgedacht?
Jetzt liegen drei Gesetzentwürfe auf dem Tisch, die Verbote enthalten - aus unserer Sicht noch unzureichend, aber immerhin! Viele wichtige Punkte sind noch offen, und man merkt, dass viele Konflikte ausgeklammert sind.
Nehmen wir wieder das Beispiel der Gewässerrandstreifen: Laut dem Gesetzentwurf sollen sie nur 3 m breit sein; im Volksbegehren werden 5 m gefordert. Unter dem rot-grünen Kabinett waren es übrigens auch 5 m. Jetzt sollen sie in bestimmten Gebieten sogar nur 1 m breit sein. In Ihrem Gesetzentwurf steht, dass nun das Umwelt- und das Agrarministerium diese Gebiete definieren sollen. Das kann das halbe Land sein, wie es Teile der CDU und des Bauernverbandes fordern, oder das kann nur in besonders begründeten Ausnahmen möglich sein, wie es auch das Volksbegehren vor
Oder nehmen wir das Thema Pestizide, Gifte: Herr Dammann-Tamke hat hier oft große Reden darüber gehalten, wie ungefährlich Glyphosat sein soll - jetzt schreibt er einen Gesetzentwurf gegen Totalherbizide. Danke fürs Umdenken!
Aber man wundert sich, dass Sie Insektengifte, also Gifte, die gegen Insekten wirken, weiterhin sogar in Naturschutzgebieten zulassen wollen. Dabei gibt es gerade auch in Naturschutzgebieten einen großen Rückgang von Insektenarten - das haben wir in der Anhörung erfahren. Auch dort geht die Artenvielfalt massiv zurück.
In Ihrem Gesetzentwurf heißt es dann, dass nur bei Grünland auf Insektizide verzichtet werden soll; auf Ackerland sollen sie in Schutzgebieten generell zugelassen werden. Viele Bürgerinnen und Bürger verstehen es übrigens nicht, wenn sie darauf hingewiesen werden, dass in Naturschutzgebieten solche Gifte weiterhin großflächig eingesetzt werden können.
Auch in diesem Bereich gibt es eine große Leerstelle: In Ihrem Gesetzentwurf heißt es, dass auf Flächen, auf denen eine Schadschwelle überschritten ist, die noch zu definieren ist, auch Insektizide, die Insekten- und Vogelarten beeinträchtigen könnten, genutzt werden können.
Olaf Lies hat übrigens auf Facebook auf Anfrage eines Bauern ganz freimütig erklärt: Nein, bei Pestiziden ändert sich nichts; da könnt ihr weitermachen wie bisher und spritzen.
Der Kollege Bosse hat ja gesagt, dass die Gewässerrandstreifen in anderen Ländern weniger breit sein müssen. Ich erinnere daran: In Bayern müssen die Gewässerrandstreifen 5 m breit sein. In Niedersachsen sollen es 3 m sein - in Ausnahmefällen 1 m.