Protocol of the Session on September 14, 2020

Deshalb stimmen wir diesem Medienstaatsvertrag sehr gerne zu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Meyer. - Jetzt hat der Herr Abgeordnete Lasse Weritz für die CDUFraktion das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Medienstaatsvertrag zeigt vor allen Dingen eines: dass demokratische Parteien, ganz gleich, ob es die Kollegen der SPD, der Grünen, der FDP oder wir von der CDU sind, am Ende doch in der Lage sind, Verantwortung in unserem Land zu übernehmen und auf besondere Herausforderungen zu reagieren. Das ist nämlich mit diesem Medienstaatsvertrag passiert.

Wir sind in einem Zeitalter, in dem der digitale Fortschritt auch vor den Medien nicht haltmacht. Ich habe letztens eine Veranstaltung durchgeführt, bei der mich junge Schüler gefragt haben, ob ich denn bei TikTok sei. Ich bin ganz ehrlich: Ich wusste bis zu diesem Zeitpunkt nicht, was TikTok ist, aber ich habe gelernt: Facebook ist mittlerweile für alte Leute. Schon daran sehen wir, wie schnelllebig die Zeit ist und dass wir einen darauf angepassten Rundfunkstaatsvertrag brauchen. Dieser Verantwortung kommen wir jetzt nach.

Die Kollegen haben eben schon viele richtige Punkte angesprochen. Ich möchte aus der Sicht der CDU-Fraktion drei Punkte herausstellen.

Erstens. Mit diesem Medienstaatsvertrag schaffen wir vor allen Dingen eine weitere Liberalisierung des Medienmarktes in Gänze, indem wir in Zukunft auch kleine Medienanbieter bis zum Menschen, der Spiele online bei Let’s Play oder bei YouTube hochlädt, oder auch kleine Nutzer, die unter 20 000 Klicks oder Kontakten liegen, fördern und ihnen damit in unserer Medienlandschaft einen Platz geben können.

Zweitens. Mit diesem Medienstaatsvertrag - das hat für mich eine besondere Bedeutung - können wir Kinder in Bezug auf digitale Medien und das Fernsehen besser schützen. Wir möchten damit auch erreichen, dass die EU-Norm 2018/1808 umgesetzt wird, in der es intensiv darum geht, dass die Kinder vor Hassreden geschützt werden, und damit auch ein wirksamer Jugendschutz gewährleistet werden kann, den wir gerade in Zeiten

des Internets nicht mehr so einfach herstellen können.

Bei dem dritten Punkt, den ich ansprechen möchte, finde ich schon, dass die AfD noch einmal über ihr Abstimmungsverhalten gleich nachdenken muss. Mit diesem Medienstaatsvertrag schaffen wir ein veraltetes System ab. Wir sind - das sage ich in aller Deutlichkeit - auch nicht mit jedem Punkt zufrieden. Herr Ministerpräsident, Sie wissen, als regierungstragende Fraktion stärken wir Ihnen stets den Rücken. Wenn Sie es beim nächsten Staatsvertrag auch noch schaffen, dass die Barrierefreiheit in Gänze eingehalten wird, dann fällt uns das ein bisschen leichter. Aber das alte System, so wie es vorher war, ist in der heutigen Zeit nicht mehr geeignet, Medien zu regeln. Daher ist es wichtig, dass wir diesen Staatsvertrag bis zum Ende des Jahres ratifizieren können, sodass er im nächsten Jahr Gültigkeit erlangt.

Wir bitten um Zustimmung, und ich bedanke mich für die wirklich kollektiv guten Ausschussberatungen zu diesem Medienstaatsvertrag.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung von Ulf Prange [SPD])

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Weritz. - Für die FDP-Fraktion erteile ich jetzt dem Herrn Abgeordneten Dr. Stefan Birkner das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, dieser Medienstaatsvertrag ist in der Tat quasi überfällig, wenn man sich die Medienlandschaft anschaut. Er vollzieht jetzt das nach, was wir in der Medienlandschaft bis hin zu ganz neuen Anbietern beobachtet haben. Deshalb halten wir es für richtig und absolut notwendig, dass man das, was man für den Rundfunk entwickelt hat, zeitgerecht und angepasst auf die neue Medienlandschaft - die gar nicht mehr so neu ist - überträgt.

Dazu gehören Regeln für journalistische Onlineangebote, auch die Kontrolle journalistischer Sorgfaltspflichten. Es ist, denke ich, gerade in Zeiten von Fake News wichtig, dass dort, wo journalistischer Anspruch suggeriert wird oder vorhanden sein sollte, auch solchen Sorgfaltspflichten genügt wird. Wir haben es gehört: Es geht um Regeln für Medienintermediäre und Plattformen und eben auch um eine Stärkung der Landesmedienanstalten, die zumindest in einem begrenzten Umfang

Kompetenzen erhalten, um diesbezüglich tätig werden zu können.

Das ist alles sinnvoll und notwendig. Für uns sind dies im Prinzip Leitplanken für Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt im digitalen Zeitalter. Wir halten es auch für richtig, dass man die Anbieter von Onlineangeboten mit in die Verpflichtung nimmt, um Qualität zu gewährleisten.

Alles in allem können wir dem also zustimmen, auch wenn man sicherlich im Detail an der einen oder anderen Stelle etwas findet, was nicht 100prozentig der eigenen Meinung entspricht. So ist das aber nun einmal. Gerade bei Staatsverträgen, wenn sich 16 Länder einig sein müssen, ist das so. Insofern halten wir dies für einen Entwurf, den wir mit unterstützen können - wobei für uns auch klar ist, dass sich am Ende neben dem, was schon angekündigt wurde, in der Praxis erweisen wird, ob der Medienstaatsvertrag tatsächlich praxistauglich ist oder ob man an der einen oder anderen Stelle zeitnah nachsteuern muss. Ich denke, das wird sich sehr schnell zeigen. Dann werden wir dieses neue Regelwerk wieder aufrufen und die entsprechenden Anpassungen vornehmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Birkner. - Für die AfDFraktion erteile ich dem Herrn Abgeordneten Christopher Emden das Wort. Bitte, Herr Emden!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Medienstaatsvertrag hat ein kleines bisschen Licht. Das ist auch von den Kollegen, die zuvor gesprochen haben, schon deutlich ausgebreitet worden. Es gibt ein paar positive Ansätze. Aber er hat ganz viel Schatten. Deshalb findet er nicht unsere Zustimmung.

Schatten hat er insofern, als er etwas zementiert, was aufgebrochen gehört. Er zementiert nämlich weiter das Ausufern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weit weg von dem eigentlichen verfassungsgemäßen Auftrag, die Grundversorgung sicherzustellen. Was ist Grundversorgung? - Das sind Nachrichten - bitte pluralistisch und objektiv -, das ist Heimatfernsehen, das ist Kultur, das sind aber nicht teure Unterhaltungsformate, Sportübertragungsrechte und Ähnliches. Die sind genau die

Kostentreiber, weshalb wir diesen über 9 Milliarden Euro schweren, teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Welt haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, genau das gilt es nicht zu zementieren, sondern das gilt es endlich zu beenden. Insofern können wir einem solchen Medienstaatsvertrag natürlich nicht zustimmen. Denn er zementiert zum einen die Ausuferungen, die ich gerade geschildert habe, er zementiert zum anderen aber auch diese Art der Finanzierung, nämlich die Finanzierung über Rundfunkbeiträge. Diese lehnen wir nun einmal strikt ab. Sie sind auch gar nicht nötig.

Entschuldigung, Herr Emden, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Lasse Weritz zu?

Bitte schön, Herr Weritz!

Herzlichen Dank, Herr Kollege Emden, dass Sie meine Zwischenfrage zulassen.

Sie haben jetzt Behauptungen aufgestellt, die ich nicht ganz nachvollziehen konnte, weil die Änderung dieses Staatsvertrags meines Erachtens die von Ihnen genannte Thematik überhaupt nicht betrifft. Daher würde ich gerne erkennen, wo durch Ihre Ablehnung eine Änderungsmöglichkeit in diesen Punkten überhaupt vorhanden ist. Das, worüber Sie gerade reden, steht doch gar nicht in den Änderungen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bitte, Herr Emden!

Dann lesen Sie sich bitte einmal den Text mit den entsprechenden Normen durch! Dann finden Sie nämlich, dass genau diese Dinge selbstverständlich auch darin enthalten sind. - Ich zeige es Ihnen gleich. Kommen Sie zu mir! Ich zeige es Ihnen mit Freude.

Das Grundübel der Medienpolitik in diesem Land besteht ja darin, dass die Ausweitung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks immer wieder flankiert

wird durch eine stetige Verteuerung und durch die finanzielle Ausstattung über die Rundfunkbeiträge.

Noch einmal: Davon müssen wir wegkommen. Sie sind unsozial, weil nahezu jeder - bis auf jene, die ALG-II-Leistungen empfangen oder aus sonstigen Gründen am Existenzminimum liegen - dies bezahlen muss, gerade auch derjenige, der nicht auf diesem Einkommensniveau, sondern ein kleines bisschen darüber liegt, dem aber 18,36 Euro, über die wir ja demnächst sprechen werden, sehr wehtun können, z. B. gerade dann, wenn er heute von Kurzarbeit und den geringeren Einkünften, die mit ihr im Zusammenhang stehen, leben muss.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, über 9 Milliarden Euro für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk müssen nicht sein. Wir sind angetreten, das zu ändern. Wir wollen das ändern. Wir sind der Meinung: Wenn wir uns auf den verfassungsgemäßen Auftrag besinnen - das habe ich Ihnen eben dargelegt -, dann haben wir einen öffentlichrechtlichen Rundfunk, der nur noch ein Bruchteil dessen kosten wird, was er heute kostet.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Wollen Sie Fox News?)

Damit sind wir ein ganz großes Stück weiter; denn dann kann man auf Rundfunkbeiträge verzichten. Es geht nicht - um das noch einmal ganz klarzustellen - um die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als solchen. Nein, die Grundversorgung muss sichergestellt sein. Mit einem vernünftig durchdachten Modell kann man aber diese Grundversorgung sicherstellen, ohne dass man den Bürgern in die Tasche greifen muss. Dafür steht die AfD.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Danke, Herr Emden. - Zu Wort gemeldet hat sich der Ministerpräsident Stephan Weil. Bitte, Herr Ministerpräsident Weil!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Debatte ist viel Richtiges gesagt worden, sodass ich meinen Beitrag ziemlich raffen kann, vielleicht verbunden mit dem Hinweis: Ich habe ebenfalls nicht so ganz verstanden, wozu sich der letzte Diskussionsbeitrag eigentlich verhalten hat. Denn im Kern geht es bei diesem Staatsvertrag um etwas anderes. Das kommt schon in der Überschrift

zum Ausdruck: Aus einem Rundfunkstaatsvertrag soll nämlich ein Medienstaatsvertrag werden. Das eine war die alte Medienwelt, und das andere ist die neue. Das eine ist mit dem anderen nicht gut vergleichbar.

Der entscheidende Punkt ist: Bis jetzt haben wir im Grunde genommen eine Art Anarchie für die neuen Anbieter. Die Aufsicht für die - wenn man so will - „alten“ Anbieter ist bis ins Detail geregelt und wird in Niedersachsen sehr intensiv durch die Landesmedienanstalt wahrgenommen, während wir bei den anderen, deren Bedeutung immer weiter wächst, bis jetzt eigentlich kein richtiges Feld für Aufsicht haben. Das soll sich ändern, damit auch in diesem immer wichtigeren Bereich Meinungsvielfalt gewahrt bleibt, Transparenz herrscht und wir auch unter Wettbewerbsgesichtspunkten zu vernünftigen Verhältnissen kommen. Was wir brauchen, ist ein Level-Playing-Field, und zwar gerade auch in aufsichtlicher Hinsicht.

Vor diesem Hintergrund bietet der neue Medienstaatsvertrag manches, was ich wirklich als echten Fortschritt empfinde, insbesondere beispielsweise die Pflicht für Suchmaschinen, ihre Kriterien für die Auswahl und die Präsentation von Einträgen offenzulegen, und das damit verbundene Diskriminierungsverbot, eine Transparenzverpflichtung

bezüglich Social Bots und die Einbeziehung von Medienplattformen und Benutzeroberflächen. Das alles sind Bereiche, die bis jetzt im Grunde genommen nicht geregelt sind. Dass sich das ändert, ist aus meiner Sicht ein großer Fortschritt. Denn wir wissen ja, dass die neuen Mediendienste insbesondere bei den jüngeren Konsumentinnen und Konsumenten immer stärker Rückhalt finden. Das ist übrigens auch der Grund dafür, warum beispielsweise die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Möglichkeit haben müssen, auch in diesem Bereich wettbewerbsfähig mitzumachen.

Unter dem Strich sehe ich in dem Staatsvertrag einen deutlichen Schritt vorwärts für eine kohärente Netzpolitik. Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, unter den 16 Ländern insoweit Einvernehmen herzustellen. Wie Sie wissen, ist das nicht immer ganz einfach.

Und last, but not least: Wir sind uns alle des Umstandes bewusst, dass das ein wichtiger Schritt, aber nicht der letzte Schritt ist. Insbesondere die Kritik in Sachen Barrierefreiheit ist sicherlich berechtigt. Wie Sie der Vorlage haben entnehmen können, besteht unter den Ländern die klare Vereinbarung, sich sehr zügig in Sachen Barrierefrei

heit auf die nächsten Maßnahmen zu verständigen.

Ich danke herzlich für die sich abzeichnende breite Mehrheit zu dieser Vorlage.