Sehr geehrte Frau Ministerin Reimann, ich habe eine Frage zu den Heimkehrern aus Risikogebieten, speziell aus Mallorca. Wie gehen wir damit um? Mich interessiert, ob es eine Test- oder Vorsorgestrategie gibt, um kein zweites Ischgl zu erleben.
Ich schließe die zweite Zusatzfrage direkt an - sie passt auch zur ersten -: Wie gehen wir mit Werksarbeitern um, die in ihrem Heimatland oder im Urlaub waren und jetzt wieder zurückkommen? Finden da Testungen statt? Wie sorgen Sie dafür, dass dadurch kein weiterer Hotspot entsteht?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Rückkehrer sind Rückkehrer. In unserer Verordnung gibt es einen Teil über Ein- und Rückreisen nach Niedersachsen, der auf eine Einigung der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin über den Umgang mit Rückkehrern und Einreisenden nach Deutschland zurückgeht. Dieser Teil sieht vor, dass man sich beim Gesundheitsamt zu melden hat und in eine 14-tägige Absonderung begeben muss, wenn man aus einem Risikogebiet wie z. B. Luxemburg einreist. Wenn man einen negativen Test vorweist, besteht die Möglichkeit der Aufhebung der Quarantäne.
Im Kreis der Fachminister sprechen wir aktuell darüber, wie Rückkehrer zu behandeln sind, die aus Gebieten kommen, die noch nicht als Risikogebiet eingestuft sind, bei denen wir aber eine sehr dynamische Entwicklung des Infektionsgeschehens beobachten. Ich kann mich entsinnen, selbst darauf hingewiesen zu haben, als Ischgl in Österreich vom Robert Koch-Institut noch nicht als Risikogebiet eingestuft wurde, wir aber gleichwohl feststellten, dass Neuinfektionen in Niedersachsen auf Ischgl zurückzuführen waren. Das ist etwas, das wir mit Jens Spahn besprechen, um ein Kriterium zu finden, ab wann getestet werden soll. Eine Möglichkeit wäre, erstens eine Quarantäne für Reiserückkehrer anzuordnen und ihnen zweitens die Möglichkeit eines Tests eröffnet.
Vielen Dank. - Vor dem Hintergrund, dass ein Infektionsgeschehen innerhalb der Beamtenschaft - insbesondere dann, wenn es sich um Beamte der Sicherheitsbehörden handelt oder Beamte, die mit der Bewältigung einer solchen Pandemie beschäftigt sind - ganz große organisatorische Probleme auslöst, frage ich die Landesregierung, ob es hierfür eine besondere Test- oder Quarantänestrategie oder Ähnliches gibt. Wie wird damit umgegangen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Gruppen haben beim Landesgesundheitsamt Priorität. Sie können dort getestet werden, sodass das nicht in privaten Labors erfolgen muss. Diese Personen sollen sich bei geringsten Symptomen testen lassen. Bei all diesen Gruppen gucken wir besonders genau hin, und wenn dort eine Infektion auftritt, werden auch alle asymptomatischen Personen getestet. Das bedeutet natürlich, dass jemand, der positiv auf Corona getestet wurde, zu Hause bleiben muss.
Im Prinzip gilt das aber für alle Unternehmen. Es gab ja auch die Frage, wie mit zurückkehrenden Werksarbeitern verfahren werden soll. Das ist immer das gleiche Thema. Wenn es auch nur den leisesten Verdacht auf ein Symptom gibt, muss ganz zügig getestet werden. Wenn es eine Infektion gibt, muss auch die gesamte Einheit zügig getestet werden. In welchem Umfang genau getestet werden muss, ist im Einzelfall mit dem Gesundheitsamt vor Ort abzusprechen Das kann eine Arbeitseinheit oder das ganze Unternehmen betreffen. Es muss aber so verfahren werden, dass man die Infektion klar lokalisieren und eindämmen kann.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Janssen-Kucz, Bündnis 90/Die Grünen. Bitte sehr!
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass eine Verordnung zur Kostenübernahme der COVID-19-Tests in Arbeit ist - hierzu findet gerade die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände statt - und für erhebliche Unruhe sorgt: Was erwartet Niedersachsen aus dieser Verordnung in Sachen Kostenübernahme für COVID-19-Tests?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Bundesverordnung muss mit einem Erlass umgesetzt werden. Dieser Erlass fußt auf der Bundesverordnung. Diese sieht vor, dass Testungen in bestimmten Fällen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Das habe ich eingangs erläutert. Das ist auch unsere Teststrategie.
Die Verordnung des Bundes sieht vor, dass die Laborkosten aus der Liquiditätsreserve der gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. Das setzen wir entsprechend um. Die Abstrichkosten - deswegen ist die Unruhe bei den kommunalen Spitzenverbänden vorhanden - werden von demjenigen getragen, der diese Testungen veranlasst. Das würde bedeuten, dass das die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft ist, die die Testungen veranlasst.
- Meine Damen und Herren, ich darf um Ruhe bitten. Herr Kollege Lechner, Herr Kollege Toepffer, das Saalmikro rechts von mir ist so raffiniert, dass es in alle Richtungen horcht.
mit Jens Spahn im Gespräch sind, um das zu lösen. Die Heimkehrer sind ja nun bald wieder da; eventuell sind die ersten schon da. Von daher interessiert mich, wann Sie das lösen. Außerdem fahren jetzt auch die Werkvertragsarbeitnehmer in den Urlaub oder kommen sogar schon wieder.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bund und Länder stehen dazu in einem sehr engen Austausch. Die Chefs der Staatskanzleien führen dazu entsprechende Schalten durch. Anfang der kommenden Woche werden wir das auch noch einmal in unserer Schalte der Fachministerinnen und Fachminister beraten und ausarbeiten; denn die Frage ist berechtigt: Die 50erGrenze ist für Risikogebiete gesetzt. Diese Angaben werden im Robert Koch-Institut täglich aktualisiert und zum Teil vom Auswärtigen Amt mit den entsprechenden Reisehinweisen begleitet. Aber es steht die Frage im Raum, wann solche Schritte sinnvoll sind und wie man erhärtet, ab welcher Grenze man weitere Vorkehrungen trifft.
Denkbar ist - das will ich hier sagen -, dass man die 35er-Grenze nutzt. Diese nutzen auch wir. Ab dieser Grenze bieten wir für die vulnerablen Gruppen prädiktive Tests an; das habe ich vorhin ausgeführt. Das ist eine denkbare Lösung. Aber ich kann nicht dem vorgreifen, was wir gemeinsam verabreden werden.
Vielen Dank. - Die fünfte und letzte Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt der Kollege Försterling. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie sollen Schulen und Kitas mit Schülern und Kindern mit leichten Erkältungssymptomen umgehen? Werden für sie zentrale Tests vorgesehen und durchgeführt? Oder sollen Tests vom Hausarzt durchgeführt werden, der entscheidet, ob die Kinder zur Schule oder in die Kita gehen können?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich lache, weil es von den Kollegen wenig fachliche Hinweise gab, wer die Tests vornehmen könnte.
Kinder haben genauso wie alle anderen ein Anrecht auf den Test, wenn Symptome gegeben sind. Dann muss ein solcher Test durchgeführt werden. Dann ist davon abzuleiten, wie in der Einrichtung verfahren wird.
Ich will an dieser Stelle sagen: Wir beobachten Thüringen und andere Bundesländer sehr intensiv, die den Regelbetrieb schon aufgenommen haben und in Kita und Schule andere Klassengrößen und andere Formate zugelassen haben. Wir können aber nicht erkennen, dass es zu größeren Ausbruchsgeschehen und zu einer Häufung von Infektionen gekommen ist.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir wollen nicht annehmen, dass der Finanzminister angeboten hat, die Tests mit seinen nachgeordneten Behörden durchzuführen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Finanzierung der Tests so kompliziert ist, dass am Ende auch die Kommunen mitfinanzieren müssen und insbesondere nur die gesetzlichen Krankenversicherungen den Hauptteil der Kosten tragen, frage ich Sie: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch die privaten Krankenversicherungen mit herangezogen werden, um sicherzustellen, dass das Testgeschehen nicht zurückgefahren wird, weil die Finanzierung nicht geklärt ist?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank für diese Frage. - Man muss sagen, dass die neue Verordnung hierzu eine Verbesserung zum bisherigen Zustand bringt; denn davor hatte immer die veranlassende Stelle die Testung komplett zu zahlen, d. h. sowohl die Laborkosten als auch die Aufwendungen für den Abstrich. Zum Teil haben die Gesundheitsämter den Abstrich selbst genommen und unser Landesgesundheitsamt für die Testung herangezogen. In vielen Fällen sind die Abstriche aber auch von der niedergelassenen Ärzteschaft genommen worden, und die Diagnostikleistung ist dann von privaten Laboren erbracht worden. Die Kosten hierfür sind dann von der jeweiligen Gebietskörperschaft komplett getragen worden.
Von daher ist eine Verbesserung erreicht. Gleichwohl liegt ein Teil der Verantwortung noch bei den Gesundheitsämtern, die die Verantwortung für das Infektionsgeschehen vor Ort haben.
Ich hatte auch schon an anderer Stelle gesagt, dass ich es für unangemessen halte, dass die Diagnostikkosten allein aus der Liquiditätsreserve der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Ich setze mich sehr dafür ein, dass auch die privaten Krankenversicherungen ihren Anteil dazu leisten.
Das gilt auch für andere Bereiche der CoronaBewältigung. Auch da ist die private Krankenversicherung nach wie vor außen vor, was die finanzielle Verantwortung angeht.
Danke schön. - Die letzte Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt die Kollegin Janssen-Kucz.