Protocol of the Session on February 27, 2018

Ich rufe jetzt die Paragrafen des Nachtragshaushaltsgesetzentwurfs 2018 der Reihe nach auf.

Artikel 1 in der Fassung der Unterrichtung in der Drucksache 18/407, das heißt unter Berücksichtigung der zu den Einzelplänen beschlossenen Änderungen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für diesen Artikel ist, den bitte ich um Zustimmung. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung zum Haushaltsgesetz.

Wer dem Entwurf eines Gesetzes zur Feststellung des Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2018 in der Drucksache 18/231 neu mit den beschlossenen Änderungen sowie Artikel 1 in der Fassung der Unterrichtung in der Drucksache 18/407 nunmehr endgültig seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich aufzustehen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist das Haushaltsgesetz soweit beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über Nr. 2 der Beschlussempfehlung.

Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/7 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Damit ist das abgelehnt worden. Wer würde gern zustimmen?

(Christian Grascha [FDP]: Nein, wir lehnen die Beschlussempfehlung ab!)

- Sie lehnen die Beschlussempfehlung ab. - Wer enthält sich? - Damit ist dem Gesetzentwurf der FDP nicht gefolgt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über Nr. 3 der Beschlussempfehlung.

Wer der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/40 ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer möchte zustimmen? - Herr Grascha?

(Christian Grascha [FDP]: Wir möch- ten immer noch die Beschlussempfeh- lung ablehnen!)

Wer enthält sich? - Damit ist auch dieser Beschlussempfehlung soweit gefolgt worden. Der Gesetzentwurf ist abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über Nr. 4 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 4 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt zu? - Wer enthält sich? - Damit hat auch dieser Antrag keine Mehrheit gefunden.

Wir kommen zu den Einzelberatungen zu Tagesordnungspunkt 4 - Haushaltsbegleitgesetz.

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Artikel 3. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer für diese Änderungsempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Änderungsempfehlung gefolgt worden.

Artikel 4 - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist auch zu Artikel 4 der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben, wenn Sie dem Gesetzentwurf unter Tagesordnungspunkt 4 so zustimmen möchten. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist das Gesetz so beschlossen worden.

Ich komme zu Tagesordnungspunkt 5.

Die Fraktion der FDP hat beantragt, die zweite Beratung über ihren Antrag in der Drucksache 18/310 und somit die Entscheidung über den Antrag sofort anzuschließen. Der Landtag kann dies nach § 39 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung beschließen, sofern nicht gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung mindestens 20 Mitglieder des Landtages für eine Überweisung des Antrages an einen oder mehrere Ausschüsse stimmen.

Ich frage entsprechend unserer Geschäftsordnung zunächst, ob Ausschussüberweisung beantragt wird. - Das ist nicht der Fall. Es kommt nicht zu einer Ausschussüberweisung.

Wir kommen daher zur zweiten Beratung und zur Abstimmung in der Sache.

Wer den Antrag in der Drucksache 18/310 annehmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Antrag abgelehnt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben somit das Nachtragshaushaltsgesetz bewilligt.

(Starker Beifall bei der SPD und bei der CDU - Frauke Heiligenstadt [SPD] und Ulf Thiele [CDU] beglückwün- schen Minister Reinhold Hilbers)

Wir treten in die Mittagspause ein und treffen uns um 16.10 Uhr hier wieder.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Mittagspause und danke für die hervorragende Aufmerksamkeit.

(Unterbrechung der Sitzung von 14.38 Uhr bis 16.18 Uhr)

Meine Damen und Herren! Wir setzen die Beratungen fort.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 6: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/168 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 18/365 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/406

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Wir treten in die Beratung ein. Mir liegt eine Wortmeldung des Kollegen Lasse Weritz von der Fraktion der CDU vor. Herr Weritz, ich erteile Ihnen das Wort. Bitte sehr!

(Beifall bei der CDU und vereinzelt Beifall bei der SPD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuhörer auf den Rängen! Knapp 100 Tage nach dem Zusammenkommen der Großen Koalition hier bei uns in Niedersachsen legen Ihnen die Regierungsfraktionen heute abschließend ein Schulgesetz vor, das ein großer Gewinn nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern vor allen Dingen auch für die Eltern im Hinblick auf ihre Wahlfreiheit und ihre Rechte ist.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD)

Der Erhalt der Förderschule, die Flexibilisierung des Einschulungsalters und die Sprachförderung sind die großen Grundpfeiler dieses Gesetzes. Das Wohl eines jeden Kindes sowie seine individuelle Begabung zu fördern, ist uns als CDU-Fraktion bei diesem Gesetz ein besonderes Anliegen.

Meine Damen und Herren, jedes Kind hat einzigartige Begabungen und Kompetenzen, und deren Entwicklung verläuft unterschiedlich schnell. Aus diesem Grund vereinfachen wir die Regelung zum Einschulungsalter und geben den Eltern sogenannter Kannkinder - also von Kindern, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September geboren sind - die Möglichkeit, bis zum 1. Mai zu entscheiden, dass ihre Kinder ein Jahr länger im Kindergarten bleiben sollen, um dort gezielt gefördert zu werden.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Den Termin 1. Mai haben wir ganz bewusst gewählt. Dann ist die Schuleingangsuntersuchung bereits durchgeführt worden, und die Sprachstandsfeststellung ist ebenfalls gelaufen. Besonders wichtig ist uns allerdings: Dieser Termin lässt den Schulen - und vor allen Dingen auch den Kindertagesstätten - genug Zeit, das nächste Schuljahr zu planen.

(Zustimmung von Mareike Lotte Wulf [CDU] - Julia Willie Hamburg [GRÜ- NE]: In der Anhörung haben Ihnen al- le das Gegenteil bescheinigt! Alle!)

Meine Damen und Herren, es geht um die Verbesserung von Zukunftschancen. Zur Verbesserung von Zukunftschancen gehören auch motivierte Lehrerinnen und Lehrer.

Wenn sich junge Abiturientinnen und Abiturienten dafür entscheiden, auf Grundschullehramt zu studieren, dann tun sie dies nicht, um Sprachförderung im Kindergarten zu erteilen, sondern weil sie Grundschülerinnen und Grundschüler ausbilden und unterrichten wollen.

Bei den Erzieherinnen und Erziehern ist es etwas anders. Bereits heute ist es ein zentraler Bestandteil der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern, sie in die Lage zu versetzen, eine adäquate Sprachförderung durchzuführen.

Diesem Umstand kommt das Schulgesetz nun entgegen. Wir schaffen die gesetzliche Grundlage dafür, dass die Erzieherinnen und Erzieher die