Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Kultusminister sich angesichts der Corona-Pandemie mit einem Brief an alle Schülerinnen und Schüler wenden will, der dann mit dem Zeugnis übergeben wird, aber die Digitalisierung noch nicht so weit vorangetrieben wurde, dass der Minister in der Lage wäre, jeden Schüler per E-Mail zu erreichen, frage ich die Landesregierung: Wie viele Seiten Papier müssen die Schulen für diese Maßnahme ausdrucken?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Schulen verfahren im eigenen Ermessen. Sie können den Brief dem Zeugnis beilegen, sie können sich aber ebenso dafür entscheiden, die Datei, die sie erhalten, per Mail an die Schülerinnen und Schüler weiterzuleiten.
te benötigt werden, und danach, was passiert, wenn die Summe, die derzeit zur Verfügung steht, überschritten wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen eben erläutert, was die Kriterien zur Verteilung sind. Wenn man sich bei dem, was uns landesweit zur Verfügung steht, auf eine Bedürftigkeit zurückzöge, wären das 14,7 % der Schülerinnen und Schüler. Mithin gehen wir angesichts der Mittel, die wir aus dem Sofortausstattungsprogramm haben, plus den Möglichkeiten, die der DigitalPakt selbst bietet, davon aus, dass wir das auch abdecken können.
Wird das Ausleihverfahren vom Land geregelt? Denn immerhin handelt es sich um Geräte im Wert von mehreren Hundert Euro, und die gibt man ja nicht mal eben so aus der Hand.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Ausleihverfahren wird an den Schulen geregelt, nichts seitens des Landes.
Frau Präsidentin, vielen Dank. - Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass der DigitalPakt und die Zusatzprogramme ja bundesweit auf den Weg gebracht werden, wo Niedersachsen im bundesweiten Vergleich beim Erreichen der Schülerinnen und Schüler steht.
(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Das hat er doch vorhin schon beantwortet! Spitzenreiter! Aber nur bei den Anträ- gen!)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gab vor Kurzem eine Umfrage unter den Bundesländern. Zu diesem Zeitpunkt lagen in Niedersachsen 740 Anträge vor. Im Bundesland, das danach kam - ich weiß jetzt nicht, welches es war -, lagen 156 Anträge vor. Mittlerweile kann ich Ihnen für Niedersachsen sagen, dass uns 1 049 Anträge vorliegen.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist: Wir haben uns entschieden, keine Gesamtsummen auszukehren, sondern schrittweise vorzugehen. Schulen können auch Teilsummen beantragen, diese sozusagen in den Schulalltag einfließen lassen, sich konzeptionell weiterentwickeln und dann weitere Summen beantragen. Die Anzahl der Anträge - 1 049 - und der deutliche Abstand zu anderen Bundesländern belegen, dass das in Niedersachsens Schulen ankommt und gut umgesetzt wird.
Danke Ihnen. - Wir kommen zur vierten Zusatzfrage der AfD-Fraktion. Herr Abgeordneter Rykena, bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich frage den Herrn Kultusminister vor dem Hintergrund, dass wir über mehr als 100 000 Rechner sprechen und in § 3 der Zusatzvereinbarung ausdrücklich untersagt ist, die Bundesmittel für Wartung und Betrieb zu verwenden: Wer wird für Wartung und Betrieb der über 100 000 Computer aufkommen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erstens gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Land und den Kommunen über die Systemadministration. Diese ist in der letzten Wahlperiode
getroffen worden. Darin ist enthalten, dass das Land den First-Level-Support übernimmt - ich glaube, in Höhe von 5 Millionen Euro - und dass die Kommunen Zuschüsse zum Second-LevelSupport in Höhe von 11 Millionen Euro bekommen.
Zweitens gibt es im Rahmen des 2. Nachtragshaushalthaushalts den Vorschlag der Landesregierung, hierfür weitere Mittel vorzusehen.
Darüber hinaus hat der Koalitionsausschuss auf Bundesebene - ich meine, am 3. Juni - den Beschluss gefasst, dass es eine weitere Zusatzvereinbarung zwischen Bund und Ländern geben wird. Danach wird der Bund zur Unterstützung der administrativen Aufgaben weitere Mittel bereitstellen.
Mithin können wir durch die Schritte, die wir auf Landesebene gegangen sind, und die, die auf Bundesebene angekündigt sind, die Kommunen in deutlich höherem Maße bei der Übernahme administrativer Aufgaben unterstützen.
Vielen Dank Ihnen. - Die erste Zusatzfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt der Abgeordnete Stefan Wenzel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Ihr Haus im Ausschuss mitgeteilt hat, dass zum Stand 22. Juni erst 998 000 Euro im Rahmen des DigitalPakts Schule abgeflossen sind, frage ich Sie, ob Sie noch einmal präzisieren können, in welcher Höhe schon Mittel für die Anschaffung digitaler Endgeräte bei den Schulen angekommen bzw. erstattet worden sind und wie viel bisher lediglich beantragt worden ist. Ich höre zum Teil, dass die Schulträger europaweite Ausschreibungen machen müssen, was natürlich etliche Monate dauern würde.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum letzten Punkt: Es wird in der Tat auch europaweite Vergabeverfahren geben, und es liegt auch nicht in den Händen des Kultusministeriums, andere Regelungen zu treffen. Aufgrund der Volumina haben die Kommunen nach dem Vergaberecht so zu verfahren.
Die exakte Summe der abgeflossenen Mittel liegt mir aktuell nicht vor; die reichen wir nach. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die Summe der bewilligten Mittel 30,6 Millionen Euro beträgt. Beantragt sind nach meiner Kenntnis insgesamt 37,3 Millionen Euro.
- Das sagte ich ja gerade: Die Summe der abgeflossenen Mittel reichen wir nach, sodass man das dann nebeneinander legen kann. Ich kann Ihnen anhand der mir jetzt vorliegenden Daten nur sagen, welche Summen beantragt und bewilligt sind, aber nicht, wie viel abgeflossen ist.
Danke Ihnen. - Wir kommen zur zweiten Zusatzfrage der FDP-Fraktion. Herr Abgeordneter Björn Försterling!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie viele Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen haben bereits ein aus Bundes- oder Landesmitteln finanziertes digitales Endgerät bekommen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese Zahl liegt nicht vor, und sie wird auch nicht erhoben. Von daher können wir keine Auskunft darüber geben, aus welchen Mitteln welche Geräte angeschafft wurden. Wir können Ihnen nur sagen, welche Mittel den Schulen für die Beschaffung von Endgeräten zur Verfügung gestellt worden sind. Diese Zahl habe ich Ihnen vorhin schon genannt: 5 Millionen Euro sind für die Schulen bereits ausgekehrt worden. Die Geräte können zum Teil schon beschafft worden sein, und sie können zum Teil noch beschafft werden. Aber eine konkrete Zahl kann ich Ihnen dazu nicht vorlegen.
Danke Ihnen. - Der Abgeordnete Björn Försterling stellt auch die dritte Zusatzfrage der FDP-Fraktion. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dann frage ich die Landesregierung: Für wie viele Geräte, die dann Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt werden, sind in den bisher erfolgten Bewilligungen Gelder enthalten?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie gesagt: Die Summe, die für die Beschaffung von digitalen Endgeräten zur Verfügung gestellt worden ist, beträgt 5 Millionen Euro. Welche Geräte die Schulen davon genau beschaffen, liegt in der Freiheit der Schulen. Sie beschaffen ja nicht immer dasselbe Gerät, sondern es können durchaus auch unterschiedliche Geräte beschafft werden. Daraus ergibt sich, dass die Geräte, die beschafft werden, unterschiedlich teuer sind. Und daraus ergibt sich, dass aus der Summe nicht auf die Anzahl der Geräte geschlossen werden kann. Das sind immer nur Circa-Angaben. Insofern ist die Frage nur insofern beantwortbar: für 300 Schulen 5 Millionen Euro aus dem DigitalPakt für die Anschaffung digitaler Endgeräte.
Vielen Dank Ihnen. - Die vierte Zusatzfrage der FDP-Fraktion stellt ebenfalls der Abgeordnete Björn Försterling.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass das Land Nordrhein-Westfalen angekündigt hat, die Lehrer mit Laptops auszustatten, frage ich die Landesregierung, ob über diese Maßnahme auch für Niedersachsen nachgedacht worden ist, was sie kosten würde und warum sich gegebenenfalls das Kultusministerium beim Entwurf des Nachtragshaushalts in dem Bereich nicht durchgesetzt hat.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst noch zur vorherigen Frage: Es gibt natürlich eine Berichtspflicht. Die Zahl, die Sie gerne wissen möchten, ist im Nachgang zum DigitalPakt also darstellbar.