Herzlichen Dank, Herr Minister. - Zu der ersten Zusatzfrage hat sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Christian Meyer gemeldet. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass der Minister ausgeführt hat, dass sowohl die Messwerte als auch die Meldung der Messwerte an die EU damals von der schwarzgelben Bundesregierung im Jahr 2012 korrekt waren, wie sie dazu steht, dass es ein Video der Ministerin Otte-Kinast gibt, das sie vor der Staatskanzlei zeigt und in dem sie erklärt, sie könne auch nicht verstehen, warum Deutschland die schlechtesten Werte an die EU gemeldet habe. Dieses Video läuft in Bauernkreisen. Ich möchte gerne wissen, ob die gesamte Landesregierung die Auffassung vertritt, dass Deutschland die korrekten Werte an die EU gemeldet hat.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Meyer, ich glaube, wir waren auch zusammen da. Man muss diesen Ausschnitt im Gesamtzusammenhang sehen, weil es dabei eine Diskussion über die Messwerte insgesamt gab. Es ist ja schwierig, eine dieser Botschaften zu nehmen, weil es eine Vielzahl von Fragen in der Diskussion war, in der aus verständlichen Gründen - das hatte ja auch Hermann Grupe angesprochen -, gefragt wurde, warum wir das so machen und andere anders, und zwar nicht in der Sorge der Landwirte, sie würden für unser Land nicht genug Sorgfalt walten lassen, sondern bezüglich des Wettbewerbs. Das ist ja auch eine Wettbewerbsfrage, die sich stellt: Warum darf man hier anders bewirtschaften als in anderen Ländern?
In diesem Zusammenhang haben wir die Diskussion geführt. Die Landesregierung ist sich einig darüber: Wir haben ein Messnetz, das die richtigen Daten liefert. Die Interpretation der Grundwasserkörper ist richtig. Auch die Teilraumdefinition ist
richtig. Denn wir wenden ein mit dem geostatistischen Verfahren vergleichbares Verfahren an. Aber wir sind eben auch der Meinung, dass das nicht ausreicht, weil dadurch der Verursacher nicht identifiziert wird. Das Ganze muss verursachergerecht erfolgen.
Aber - das will ich auch noch mal sagen - wir haben auch gesagt: Wenn in dieser Situation der Hinweis gegeben wird, dass eine Messstelle vielleicht nicht in Ordnung ist, überprüfen wir die Messstelle. Das ist, finde ich, ganz elementar und gehört dazu. Im Rahmen dieser Schalte wurden auch die Fragen aufgeworfen, ob eine Messstelle korrekt ist, ob sie tief genug ist, ob sie inzwischen trockengefallen ist. Dazu muss es aber entsprechende Hinweise geben. Dann werden nicht nur Kontrollen durchgeführt, sondern dann werden sich in bestimmten Fällen unsere Leute auch mit dem Landvolk zusammensetzen und sagen: Erklärt uns doch mal die Situation!
Niemand möchte am Ende Regelungen, die kein Verständnis hervorrufen. Wir wollen schon, dass das, was wir machen, auf Verständnis stößt. Dafür werben wir. Diese Erwartungshaltung sollten wir auch an unser eigenes Handeln haben sollten.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Für die AfD-Fraktion stellt die erste Zusatzfrage die Kollegin Dana Guth. Bitte sehr!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Die Grundlage dieser Dringlichen Anfrage ist ja das Gutachten bezüglich des Messstellennetzes. Ich frage die Landesregierung: Dieses Gutachten gibt ja an, dass an jeder zweiten Messstelle Mängel bis erhebliche Mängel bestehen. Sie haben vorhin in Ihrer Rede gesagt: Trotz dieser Mängel sind die Ergebnisse richtig. Wie können denn Ergebnisse richtig sein, wenn Messstellen Mängel haben?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dazu muss man sich sehr genau ansehen, welche Mängel dort definiert sind. Die Definition der Mängel beginnt bei der Verkehrssicherung der Messstelle. Diese wird - da werden wir uns, glaube ich, schnell einig sein - sicherlich keinen Einfluss auf die Ergebnisse haben. Ferner geht es um die Frage, ob die Abdichtung richtig funktioniert - möglicherweise ist das, weil es nicht dokumentiert ist, nicht nachvollziehbar. Das liegt zum Teil daran, dass diese Dokumentation in der Zeit gar nicht zur Verfügung gestellt werden konnte. Ich habe vorhin schon gesagt: Das sind gar nicht unsere Messstellen. Wir geben die Daten Dritter weiter. Trotzdem besteht die Dokumentation.
Es kann auch sein, dass Zweifel an der Schichtung aufgeführt werden und sich die Frage stellt, ob das Verfahren richtig gewählt ist. Ja, das ist richtig gewählt. Aber möglicherweise betrachtet der Gutachter das an der Stelle anders.
Wir schauen uns gerne die erwähnten „großen Mängel“ an. Wir werden die Messstellen ja sowieso untersuchen. Aber es gibt keinen Hinweis dafür, dass die in dem Gutachten benannten Mängel zu falschen Messungen führen. Und auch der Gutachter selbst sagt an keiner Stelle, dass die Messungen falsch seien. Der Gutachter sagt, dass er Probleme bei den Messstellen sieht. Aber, ich glaube, er würde die Aussage, dass alle Messungen falsch sind, weit von sich weisen.
Diesem Punkt muss man sehr genau nachgehen, aber daraus den Schluss zu ziehen, dass die Messergebnisse falsch sind, gibt das Gutachten nicht her. Das taucht dort nicht auf, und das ist auch nicht unsere Position.
Vielen Dank, Herr Minister. - Eine weitere Zusatzfrage für die Fraktion der FDP stellt der Kollege Grupe. Bitte schön!
Vor dem Hintergrund, dass Sie angesprochen haben, dass es schon ältere und auch sehr unterschiedliche Messstellen gibt - die wurden ja zur Hälfte schon vor 1980 erbaut -: Denken Sie darüber nach, neue Messstellen zu installieren, die die Situation im Lande besser abbilden würden?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Grupe, wir haben ja gesagt, dass wir die Messstellen untersuchen. Wenn die Untersuchung ergibt, dass eine Messstelle tatsächlich problematisch sein sollte, dann müssen wir entweder die Messstelle überarbeiten bzw. eine neue erstellen.
Ansonsten haben wir ein sehr breit aufgestelltes Messnetz. Wir haben 11 000 Messstellen, und davon gehen ungefähr 1 100 in das Messnetz ein. Das heißt, wir haben eigentlich gar keinen Bedarf, neue Messstellen einzurichten. Wir müssen zunächst die Debatte abwarten: Wenn gemäß der Verwaltungsvorschrift im Sinne einer bundeseinheitlichen Regelung erwartet wird, dass in allen Bundesländern an bestimmten Stellen zusätzliche Messstellen eingesetzt werden, dann kann ich sagen: Wir haben ein Messnetz, das in ausreichender Zahl Messstellen zur Verfügung stellt. Die Frage ist, ob die Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Messnetzes Vorgaben macht. Wenn sie diese macht - da bin ich ganz offen -, dann machen wir das überall gleich. Das muss dann doch unser großes Ansinnen sein.
Aber wir haben, wie gesagt, eine große Anzahl an Messstellen, die weiter in ein solches Messnetz einfließen könnten.
- Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass ich Bemerkungen Ihrerseits, Herr Kollege Dr. Birkner, ich wolle hier die Rechte der Opposition einschränken, für ziemlich unpassend halte.
Die erste Frage des Herrn Grupe bezog sich darauf, in welchen Tiefen gemessen wird und ob bekannt ist, wie es in anderen EU-Ländern läuft. Dann kam das Wörtchen „oder“, und dann wurde gefragt: Planen Sie so etwas? - Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte. Deshalb waren das für mich zwei Fragen.
Ich will das hier nur erläutern, weil ich ungern im Raum stehen lasse, dass ich die Rechte der Opposition in irgendeiner Form einschränken wolle. Das, Herr Kollege, ist nämlich schlicht und einfach nicht der Fall.
Vor dem Hintergrund, Herr Minister, dass auch Sie die minus 20 %, die drohen, als die eigentliche Scharfschaltung des ganzen Verfahrens betrachten, frage ich Sie - da das zum Ende des Jahres passieren soll -: Welche Chancen sehen Sie, dass der andere Ansatz, nämlich eine verursacherbezogene Regelung, von Niedersachsen mit anderen Ländern zusammen durchgesetzt werden kann?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Grupe, das war ja sozusagen unser Ansatz, den wir gewählt haben. Es gibt zwei Wege: Erstens hätte man das sauber definieren können, indem man Beschlüsse gefasst hätte, die unseren emissionsbezogenen Ansatz fest vorgeben. Der zweite Weg, den man jetzt geht, ist, über eine Verwaltungsvorschrift, die der Bund erstellen soll - das war damals Grundlage für die Entscheidung, die der Bundesrat getroffen hat -, diese Binnendifferenzierung zu klären.
Der aus meiner Sicht wesentliche Bestandteil, nach dem man die einzelnen Grundwasserkörper abgrenzt, indem man die Auswirkungen analysiert, muss eine am Verursacherprinzip orientierte Binnendifferenzierung sein. Ich gehe davon aus, dass es keine Verwaltungsvorschrift geben wird, die das nicht zumindest als ganz wesentlichen Aspekt beinhaltet. Ich sage das mit aller Vorsicht, weil sich das, was wir wissen, im Moment darauf bezieht, dass die Verwaltungsvorschrift regelt, wie hinsichtlich der „roten“ Grundwasserkörper insgesamt verfahren werden soll. Sie regelt aber auch - das war die Maßgabe der EU -, wie die „roten“ Messstellen in den „grünen“ Grundwasserkörpern behandelt werden sollen. Darauf muss eine Antwort gegeben werden. Auch diesbezüglich muss man aufpassen, dass nicht auf der einen Seite in den „roten“ Grundwasserkörpern nach dem Verursacherprinzip verfahren wird und auf der anderen Seite an der Messstelle ganz anders gehandelt wird. Deswegen muss das sauber geklärt werden.
Ich bin sehr zuversichtlich, dass das in den nächsten zwei oder drei Wochen geklärt wird, sodass also spätestens im Juni, wie beabsichtigt, eine verabschiedete Verwaltungsvorschrift vorliegt, die dann auch akzeptiert wird, damit die Landwirtschaft eine Grundlage hat und weiß, was auf sie zukommt. Das ist meines Erachtens das Wichtige dabei.
Entscheidend dabei ist unser Ansinnen, das wir in Niedersachsen auf den Weg gebracht haben, nämlich die Beantwortung der Frage, wie der emissionsbezogene Ansatz zur Binnendifferenzierung führt. Aber dazu - um das zu ergänzen - gehören auch die Themen ENNI und Erfassung der Daten; denn nur bei eine Betrachtung der realen Daten ist man in der Lage, eine sehr detaillierte Differenzierung vorzunehmen. Diesen Ansatz haben wir hierbei gemeinsam vertreten.
Im Juni wird es also eine Verwaltungsvorschrift geben. In der Verwaltungsvorschrift wird es eine Regelung geben, wie die Binnendifferenzierung erfolgt. Und in der Binnendifferenzierung wird es die Regelung des emissionsbezogenen Verursacheransatzes geben - zumindest sollte dies meines Erachtens als Schwerpunkt aufgenommen werden; aber der Vorschlag wird abzuwarten sein.
Weitere Zusatzfragen zur Dringlichen Anfrage unter Tagesordnungspunkt 19 c liegen nicht vor. Damit verlassen wir diesen Tagesordnungspunkt.