Sie ist das Ergebnis einer effektiven Strategie im Bevölkerungsschutz und eine Folge der Lehren, die man aus vorangegangenen Lagen gezogen hat.
150 000 Rettungskräfte in den niedersächsischen Feuerwehren und Hilfsorganisationen. Ich möchte mich vor dem Hohen Haus einmal ausdrücklich für den unermüdlichen Einsatz in den vergangenen Wochen und Monaten bedanken. Wir dürfen nie vergessen, dass es sich zu 95 % um Ehrenamtliche handelt, meine Damen und Herren.
Diesen Menschen müssen wir die besten Voraussetzungen für ihren lebenswichtigen Dienst bieten. Dazu zählt zu allererst eine erstklassige Ausstattung. Darum haben wir die Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz massiv ausgebaut, das Lehrgangsangebot noch einmal um mehr als die Hälfte ausgeweitet und neue Angebote speziell für den Katastrophenschutz geschaffen. Untätigkeit, lieber Herr Meyer, sieht anders aus. Es ist und bleibt der zentrale Beitrag des Landes, nur diejenigen Menschen in den Einsatz zu schicken, denen wir das notwendige Rüstzeug mitgeben können. Dafür braucht es geeignete Mittel und die entsprechenden Strukturen.
Meine Damen und Herren, mit dem Zentrallager für den Katastrophenschutz, das zur Zeit der Flüchtlingsbewegung 2015/2016 entstanden ist, konnten z. B. beim Moorbrand im Emsland viele Hundert Feuerwehren unterstützt und jetzt in der Pandemie die Ausstattung des Gesundheitswesens mit Schutzmaterial abgesichert werden.
Die Aufgabe, meine Damen und Herren, bleibt, dass wir mit den veränderten Einsatzszenarien Schritt halten. Deshalb wurden im Auftrag des Landtags mit dem Strukturbericht zum Brandschutz zentrale Handlungsfelder und Empfehlungen formuliert. Für die Organisation des staatlichen Bevölkerungsschutzes haben wir daraus erste Schlüsse gezogen und beabsichtigen, unsere Strukturen stärker zu konzentrieren. Ziel ist es, sich noch besser auf zunehmend landesweite Lagen wie bei Corona einzustellen. Konzeptionelle Planungen, wie sie für den Waldbrandschutz, aber auch im Rahmen der zivilen Verteidigung und für den Schutz kritischer Infrastrukturen notwendig sind, müssen wir aus einer Hand weiter vorantreiben.
Es muss uns allen dabei klar sein, dass dieser Prozess Prioritätensetzungen erfordert. Hätten wir in den zurückliegenden Wochen mit dem Katastrophenschutzzentrallager und seiner Logistik nicht in kürzester Zeit einsteigen können, wären Versorgungsengpässe und immense Kosten im Gesund
heitswesen die Folge gewesen. Es wäre, abhängig von der Entwicklung der Pandemie, um viele Menschenleben gegangen.
Wir müssen daher schnellstmöglich entscheiden, meine Damen und Herren, wie wir den gestiegenen und komplexeren Gefahren auch weiterhin mit den notwendigen Schritten begegnen können. Dafür sehe ich drei zentrale Handlungsbereiche:
Erstens. Der Brandschutz mit seiner ehrenamtlichen Flächenorganisation ist das Rückgrat des Bevölkerungsschutzes. Durch gezielte Maßnahmen haben wir, anders als es im bundesweiten Trend der Fall ist, in Niedersachsen keine rückläufigen Mitgliederzahlen. Damit das so bleibt, müssen wir die NABK weiter ausbauen. Genauso müssen wir die zuletzt mit dem Aktionsplan zur diesjährigen Waldbrandsaison getroffenen Maßnahmen verstetigen und die im Strukturbericht formulierten Empfehlungen in den Blick nehmen. Konkret müssen wir den Brandschutz auch von Landesseite aus stärken und dort handeln, wo einzelne Wehren überfordert sein können.
Zweitens. Der Katastrophenschutz hat schon in den Hochphase der Flüchtlingsbewegung, meine Damen und Herren, und in der jetzigen CoronaLage wieder bewiesen, dass er von der Betreuung über die Einsatzunterstützung bis hin zur Logistik und Notfallversorgung in der Lage ist, kurzfristig Mängel zu überwinden und Versorgungsprobleme zu lösen. Das möchte ich noch einmal ausdrücklich unterstreichen. Das Gleiche gilt für Sanitätsdienste und jede Form von Notfallmanagement. Zuletzt hat uns der Landesrechnungshof darin bestärkt, diese Fähigkeiten als Land auch materiell zu gewährleisten.
Drittens. Meine Damen und Herren, die Struktur und die gesetzlichen Grundlagen im Bevölkerungsschutz unterliegen nun einmal einem zeitgemäßen Wandel. Das fordert auch der Bund mit seiner Neubewertung der Verteidigungs- und Sicherheitslage. Deshalb bereiten wir im Land eine Novelle des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes vor, die zeitnah im Parlament beraten werden soll. Mit der Reform wollen wir die Instrumente des Katastrophenschutzes modernisieren. Ich stelle mir z. B. vor, das „außergewöhnliche Ereignis“ und den „Katastrophenvoralarm“ als Vorstufen zum Katastrophenfall gesetzlich zu normieren, um den Handelnden vor Ort damit weitere Instrumente an die Hand zu geben.
Einheiten, so meine Vorstellung, sollen als bewährte Strukturen im Katastrophenschutzgesetz festgeschrieben werden.
Ich bin optimistisch, dass gerade angesichts der aktuellen Krise die notwendigen Konsequenzen gezogen werden. Denn es gehört auch zur Wahrheit, dass wir alle vielleicht erkennen, was in einer Krise gefehlt hat - aber wenn die Krise vorbei ist, setzt das Kurzzeitgedächtnis ein. Dann wird schnell vergessen, was man in der Krise festgestellt hat. Wichtige Punkte sind der Lage angemessene Instrumente für die Katastrophenschutzbehörden und der Schutz kritischer Infrastrukturen.
(Helge Limburg [GRÜNE]: Sie haben das Recht, unbegrenzt zu reden, aber nicht die Pflicht dazu! - Heiterkeit)
Ich möchte Sie alle darum bitten, uns beim Schutz der Bevölkerung zu unterstützen, und nicht nur hier. Wir haben gemeinsam vor allem deshalb sehr, sehr viel erreicht, weil wir früh vorgesorgt haben. In diesem Sinne müssen wir weiter zusammenarbeiten, die richtigen Weichen stellen und die richtigen Lehren ziehen.
Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Zuführungen an das Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung und an das Sondervermögen Wirtschaftsförderfonds Niedersachsen sowie zur Errichtung eines Sondervermögens zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie mit Mitteln des Jahresüberschusses 2019 - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/6350 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 18/6404 - dazu: Schriftlicher Bericht - Drs. 18/6440 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/6457
Mit dem Änderungsantrag wird eine von der Beschlussempfehlung abweichende Fassung des § 4 in Artikel 2 des Gesetzentwurfs angestrebt.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen in der Drucksache 6404, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung kam im federführenden Ausschuss mit den Stimmen von SPD und CDU gegen die Stimmen der drei Oppositionsfraktionen zustande. Der mitberatende
Mit dem Gesetzentwurf soll ein großer Teil des Überschusses aus dem Abschluss des Haushaltsjahres 2019 verschiedenen Sondervermögen zugeführt werden. Vor allem soll ein neues Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie errichtet werden. Diesem sollen 480 Millionen Euro zugeführt werden. Außerdem soll der Wirtschaftsförderfonds um 150 Millionen Euro aufgestockt werden.
des Gesetzentwurfs beim Landtag am 28. April und der abschließenden Beratung in den Ausschüssen am 6. Mai lag nur eine Woche. Trotzdem konnten noch schriftliche Stellungnahmen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und des Landesrechnungshofs eingeholt werden.
Entsprechend der Kritik des Landesrechnungshofs an dem Gesetzentwurf war auch im federführenden Ausschuss vor allem umstritten, warum überhaupt ein Sondervermögen errichtet werden soll, wie dieses hinsichtlich der Zweckbestimmung und der Parlamentsbeteiligung ausgestaltet werden soll und warum bereits jetzt Mittel aus dem Jahresabschluss 2019 dem Wirtschaftsförderfonds zugeführt werden sollen.
Die vom Ausschuss mit der Mehrheit der die Regierung tragenden Fraktionen empfohlenen Änderungen beschränken sich allerdings im Wesentlichen auf den Bereich der Beteiligung des Parlaments an der Bewirtschaftung der Mittel im Rahmen des neuen Sondervermögens, zu finden in Artikel 2 § 4 des Entwurfs.
Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, auf die Errichtung eines neuen Sondervermögens zu verzichten und die Landesregierung aufzufordern, stattdessen schnellstmöglich den Entwurf eines Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes vorzulegen, wurde mit den Stimmen von SPD, CDU und AfD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP abgelehnt.
Im Übrigen war zwar vom Landesrechnungshof, vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und von den drei Oppositionsfraktionen kritisiert worden, dass die Zweckbestimmung des neuen Sondervermögens in Artikel 2 § 2 des Entwurfs sehr weit und sehr wenig bestimmt geregelt werden soll; dadurch werde die Budgethoheit des Parlaments erheblich beeinträchtigt. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen sahen aber keine Möglichkeit, die Zweckbestimmung konkreter zu fassen, weil die Entwicklung der Pandemie und der dadurch ausgelösten Bedarfe gegenwärtig nicht näher planbar sei. Die Beeinträchtigung der Budgethoheit des Parlaments solle nur durch eine verstärkte Beteiligung des Parlaments bei der Mittelbewirtschaftung ausgeglichen werden.
Dazu empfiehlt der Ausschuss, die Zulässigkeit von Ausgaben und Verpflichtungen aus den Mitteln des Sondervermögens grundsätzlich an einen zeitnah vorzulegenden Finanzierungsplan zu binden, der vorab vom Haushaltsausschuss zur
Kenntnis zu nehmen ist. Der Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Parlament noch stärker zu beteiligen, indem die Mittelverwendung daran geknüpft wird, dass der Haushaltsausschuss oder der Landtag in den Finanzierungsplan eingewilligt hat, wurde mit den Stimmen von SPD und CDU gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt.
Wegen der weiteren Einzelheiten verweise ich an dieser Stelle auf den ergänzenden schriftlichen Bericht, der Ihnen als Drucksache vorliegt.
Zum Schluss meiner Berichterstattung bitte ich Sie namens der Mehrheit des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, der vorgelegten Beschlussempfehlung Ihre Zustimmung zu erteilen.