Ich kann zufrieden feststellen, meine Damen und Herren, dass die Koalition in Berlin, dass der Bund gerade hier den nötigen Weitblick gehabt hat und entsprechend am Ende letzten Jahres handelte. Die wesentlichen Punkte aus dem ersten Antrag der Grünen sind durch die Große Koalition im Bundestag im Dezember abgearbeitet worden, unterstützt und flankiert auch aus den 16 Bundesländern heraus, die das BMI über den Bundesrat aufgefordert haben, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Das alles war abschließend im Dezember mit dem sogenannten Dritten Waffenrechtsände
Im Grunde könnte ich an dieser Stelle damit schließen und auf die Diskussion im Bundestag zu den einzelnen Punkten verweisen. Lassen Sie mich dennoch kurz auf einzelne Punkte eingehen, damit die Inhalte des Waffenrechts auch hier einmal deutlich werden. Das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz verfolgt im Wesentlichen drei Ziele:
Erstens dient das Gesetz der Umsetzung der im Jahr 2017 überarbeiteten EU-Feuerwaffenrichtlinie. Ziel der Änderung der Richtlinie war es, die Beschaffung und Nutzung von Schusswaffen für kriminelle und terroristische Zwecke zu erschweren. Hierzu sieht das Gesetz u. a. das Verbot bestimmter großer Magazine sowie das Verbot bestimmter Teile von Waffen und vor allem auch den Ausbau des nationalen Waffenregisters vor.
Zweitens enthält das Gesetz wichtige Ergänzungen des geltenden Rechts, um eben zu verhindern, dass Extremisten und Verfassungsfeinde legal in den Besitz von Waffen gelangen können.
Drittens soll damit Rechtssicherheit vor allem für die vielen rechtstreuen Jäger, Sportschützen und andere sogenannten Legalwaffenbesitzer geschaffen werden und sollen diese von bürokratischen Hindernissen entlastet werden.
Mit diesem Gesetz werden den Waffenbehörden in Niedersachsen damit auch aus unserer Sicht nicht nur wichtige Werkzeuge an die Hand gegeben. Es wird auch ein starkes Signal gesendet, dass Waffen eben nicht in die Hände von Extremisten gehören, meine Damen und Herren.
Zu den wichtigsten Änderungen im Waffengesetz und Waffenrecht gehören - ich will hier nur einige Beispiele aufführen -:
Erstens. Das Bedürfnis für den Besitz von Waffen wird künftig alle fünf Jahre durch die Behörde überprüft.
Drittens. Die Waffenbehörde hat künftig im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung beim Verfassungsschutz abzufragen, ob die betreffende Person dort als Extremist bekannt ist oder nicht. Das ist die sogenannte Regelabfrage.
Noch einen Punkt, weil er auch angesprochen worden ist: Personen, die Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung sind - auch wenn diese nicht verboten ist -, gelten künftig in der Regel waffenrechtlich als unzuverlässig. Das ist der richtige Weg, meine Damen und Herren.
Mit den eben skizzierten Punkten ist ein Großteil aus dem ersten Antrag der Grünen abgearbeitet worden. Es bedürfte eigentlich keiner weiteren Initiative des Landes Niedersachsen über den Bundesrat, um hier nachzusteuern. Aber gerade mit Blick auf Hanau und auf die aktuellen Ereignisse muss, wenn wir uns die Regelungen anschauen, die noch nicht in Kraft getreten sind, gelten, dass die Zuverlässigkeitsprüfung - gerade was den Aspekt psychisch kranker Menschen angeht - noch einmal verschärft angeschaut werden muss. Ich bin schon dafür, dass hierauf noch mal ein Augenmerk gelegt wird. Daher halte ich es für sehr geboten, dass der Antrag noch einmal in den Innenausschuss geht und wir uns diesen Punkt und Aspekt herausgreifen, draufschauen und im Bedarfsfall neu bewerten.
Lassen Sie mich abschließend dennoch erwähnen und anmerken, dass ich es schon für gelungen halte, mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz zum einen die redlichen rund 2 Millionen legalen Waffenbesitzer in unserem Lande nicht mit bürokratischen Hürden und Bürden zu belasten und sie vor allem nicht unter Generalverdacht zu stellen, zum anderen aber auch das notwendige Augenmerk auf die innere Sicherheit in Deutschland und in Niedersachsen zu legen.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt hat aufgrund der schrecklichen Vorkommnisse in Hanau natürlich eine ganz besondere Brisanz bekommen.
Wir sind uns sicher alle einig, dass das vergleichsweise strenge deutsche Waffenrecht ein wichtiger Bestandteil einer ganzheitlichen Strategie ist und sein muss, einer Strategie, um Gewalt insbesondere aus dem Bereich des Rechtsextremismus zu bekämpfen. Rechtsextremisten, meine Damen und Herren, die die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen, dürfen keine Waffen besitzen. Das muss Ziel unseres Waffenrechtes sein.
Nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch alle rechtstreuen Waffenbesitzer müssen sich darauf verlassen können, dass die Waffenbehörden konsequent Rechtsextremisten von Waffen fernhalten. Dabei darf man natürlich nicht den Fehler begehen, die mehr als 2 Millionen Bürgerinnen und Bürger, die legal im Besitz von Feuerwaffen sind, aufgrund der Tat dieses rechten Irren unter Generalverdacht zu stellen. Viele dieser Menschen engagieren sich ehrenamtlich in Vereinen, nehmen an Sportveranstaltungen teil oder tragen als Jäger zu Umwelt- und Naturschutz bei. Besonders im ländlichen Raum bilden Schützenvereine einen wichtigen Teil des gesellschaftlichen Lebens. Aber auch diese Menschen verstehen, dass der Gesetzgeber im Bereich des Waffenrechts besonders aufmerksam sein muss. Gerade diese Menschen! Denn die sinnvollen Regelungen und die strengen Vorgaben des Waffenrechts sind zu akzeptieren, um zu verhindern, dass Extremisten und andere Verrückte an gefährliche Waffen geraten.
Meine Damen und Herren, durch die aktuellen Änderungen des Waffenrechtes auf Bundesebene sind insoweit Verschärfungen in Kraft getreten. Ein Teil des Antrages - das wurde eben auch schon angesprochen -, über den wir hier diskutieren, hat sich damit erledigt. Ein weiterer Teil, in dem es insbesondere um die vollautomatischen Schusswaffen geht, ist erledigt, da diese Waffen unter das Kriegswaffengesetz fallen und daher eh schon lange verboten sind. Weitere Punkte, so z. B. hinsichtlich der Anzahl von Selbstladungen bei halbautomatischen Waffen, zielen eher auf Magazingrößen ab. Angesichts der Tatsache, dass diese halbautomatischen Waffen deutlich kleinere Kaliber haben, wird aus dem Antrag nicht klar, nach welchen Kriterien eigentlich die Gefährlichkeit einer Waffe beurteilt werden soll.
Auch das Kriterium bezüglich der Beschaffenheit des Laufes bleibt unklar. Wenn es dabei um gezogene Läufe gehen soll, wären alle Waffen betroffen, die keine Schrotwaffen sind. Die Beschaffenheit des Laufes hat aber keine Auswirkungen auf die Gefährlichkeit einer Waffe. Auch eine Schrotwaffe ist gefährlich, meine Damen und Herren.
Wir raten daher dazu, die aktuellen Verschärfungen des Waffenrechtes, insbesondere was die jetzt notwendige Abfrage beim Verfassungsschutz betrifft, zunächst einmal wirken zu lassen.
Ganz abgesehen davon halte ich es auch für sehr sinnvoll, diesen Antrag noch einmal im Innenausschuss zu beraten, um vielleicht auch die Punkte zu diskutieren, die ich eben versucht habe, ganz kurz anzusprechen.
Meine Damen und Herren, für die FDP-Fraktion bleibt es aber auch ein dringendes Anliegen, den Schwarzmarkt für illegale Waffen in Deutschland konsequent zu bekämpfen. Dafür bedarf es insbesondere gut ausgerüsteter Sicherheitsbehörden. Hier hat Niedersachsen durchaus noch Luft nach oben.
Der Löwenanteil von Straftaten und Anschlägen wird mit illegalen Waffen verübt. Die Sicherheitsbehörden in die Lage zu versetzen, diesen Schwarzmarkt auszutrocknen, erhöht die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger direkt und nicht über den Umweg einer Gesetzesverschärfung. Ich würde mich daher freuen, wenn sich die Landesregierung bei den nächsten Haushaltsplanberatungen genau an diesen Punkt erinnerte.
Danke schön, Herr Kollege Dr. Genthe. - Ich rufe jetzt den Abgeordneten Karsten Becker, SPDFraktion, auf. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Man kann sich der Frage nach dem Umfang privaten Schusswaffenbesitzes von verschiedenen Seiten nähern. Unter Sicherheitsaspekten muss allerdings das Prinzip gelten, die Anzahl der Schusswaffen möglichst eng zu begrenzen. Nicht zuletzt die zu diesem Aspekt erstellten wissenschaftlichen Studien weisen eindeutig nach, dass die Anzahl der im Privatbesitz befindlichen Feuerwaffen mit der Häufigkeit tödlicher Schussverletzungen korreliert.
Nun praktizieren wir - das hat Herr Dr. Genthe eben ganz richtig ausgeführt - bereits ein im internationalen Vergleich sehr restriktives Waffenrecht. Ich will hier ausdrücklich feststellen, dass wir damit in der Vergangenheit auch vergleichsweise gut gefahren sind. Dennoch ist die bloße Zahl der in Deutschland existierenden Waffenerlaubnisse
Nach Angaben der Bundesregierung lag die Gesamtzahl der im Nationalen Waffenregister gespeicherten Erlaubnisse Ende des Jahres 2019 bei knapp 3,4 Millionen, und die Zahl registrierter meldepflichtiger Waffen oder Waffenteile in Privatbesitz betrug ungefähr 5,4 Millionen.
Auch die Entwicklung weist nach oben. So steigt die Zahl der Besitzer des Kleinen Waffenscheins seit Jahren an. Laut Bundesinnenministerium waren Ende 2018 knapp 611 000 Bürgerinnen und Bürger Inhaber kleiner Waffenscheine, und 2019 waren es bereits 665 000.
Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund besteht ein vernünftig begründetes Interesse, den Zugang zu Waffen weiterhin restriktiv zu handhaben.
Das gilt umso mehr vor dem Hintergrund der zunehmenden rechtsterroristischen Bedrohung und der in diesem Bereich bestehenden hohen Waffenaffinität.
Mit dem kurz vor Weihnachten verabschiedeten Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz hat der Bundestag nun das Waffenrecht verschärft und dabei auch eine ganze Reihe von Aspekten aus dem vorliegenden Entschließungsantrag umgesetzt. So ist insbesondere im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz vorgeschrieben worden einschließlich einer Nachberichtspflicht des Verfassungsschutzes gegenüber den Waffenbehörden, wenn nachträgliche Erkenntnisse über die Unzuverlässigkeit bekannt werden. Eine zentrale niedersächsische Forderung seit 2018 wurde hiermit erfreulicherweise umgesetzt.
Einen weiteren Aspekt will ich ansprechen, weil er uns besonders wichtig ist: Die Regelunzuverlässigkeit im Waffenrecht ist verschärft worden. Zukünftig ist von einer Regelunzuverlässigkeit auszugehen, wenn die betreffende Person Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ist oder sie unterstützt.
Auf die weiteren Regelungen hat Herr Kollege Bock im Detail hingewiesen. Das muss ich jetzt nicht wiederholen. Aber zusammenfassend können wir feststellen, dass wir in dem Bundesratsverfahren zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz eine ganze Reihe niedersächsischer Forderungen bezüglich eines zeitgemäßen Waffenrechts in Deutschland, die von dieser Landesregierung dort seit Jahren eingebracht worden sind, gegenüber dem Bund durchsetzen konnten und dass damit eine Reihe von Forderungen des vorliegenden Entschließungsantrags ebenfalls umgesetzt worden ist.
Meine Damen und Herren, unter normalen Umständen wäre es nicht sonderlich erfolgversprechend, zwei Monate nach einer Beschlussfassung des Deutschen Bundestages eine erneute Entschließung zu diesem Thema nach Berlin zu senden. Nach dem Massenmord von Hanau allerdings hat sich auch Bundesinnenminister Seehofer laut Presseberichten dahin gehend eingelassen, eine Verschärfung des Waffenrechts im Hinblick auf Sportschützen insbesondere hinsichtlich einer Beiziehung medizinischer Gutachten bei der Eignungsbeurteilung prüfen zu wollen.
Vor diesem Hintergrund meinen wir, dass es durchaus sinnvoll ist, den Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss zurückzuüberweisen, um ein eventuelles Gesetzgebungsverfahren auch von hier zu begleiten und unsere Interessen einbringen zu können.
Vielen Dank, Herr Kollege Becker. - Für die AfDFraktion hat sich der Abgeordnete Klaus Wichmann zu Wort gemeldet. Bitte!