Protocol of the Session on February 26, 2020

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Änderungswünsche Niedersachsens wurden aufgrund der gemeinsamen Stellungnahme von ML und MU bei der Düngeverordnung berücksichtigt und welche nicht? Bitte auch die nicht veröffentlichten Änderungsvorschläge nennen.

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Wirksamkeit der aktuell diskutierten Düngeverordnung unter dem Aspekt der Zielgenauigkeit?

3. Hält die Landesregierung den aktuell vorliegenden Entwurf der Düngeverordnung für zustimmungsfähig?

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Kollege Grupe.

Bevor wir zur Antwort der Ministerin, Frau OtteKinast, kommen, bitte ich darum, dass der Kameramann dort hinten wieder mehr in den Raum als auf die Tische filmt. - Vielen herzlichen Dank.

Frau Ministerin hat jetzt das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Wie Sie der Presse richtig entnommen haben, wurde der Entwurf für eine novellierte Düngeverordnung den Bundesländern seitens des Bundes erst am vergangenen Freitag übersandt. Ich hätte mir gewünscht, dass das Bundeskabinett diese Verordnung bereits am 19. Februar beschließt und damit das gesamte Kabinett ganz klar Farbe bekennt. Leider ist dies nicht geschehen.

Stattdessen wurde der Druck auf die Länder erhöht und der Weg der Ministerverordnung gewählt. Am 3. April sollen nun die Länder im Bundesrat entscheiden. Berlin und Brüssel erwarten von uns, dass wir zustimmen, sonst drohen Strafzahlungen. Obwohl die Länder den Entwurf der Düngeverordnung nicht formuliert haben, müssen sie für diese

Strafe geradestehen. Das ist - ich muss es hier heute so deutlich sagen - nicht die feine englische Art. Ein vertrauensvoller Umgang zwischen Bund und Ländern sieht bei diesem wichtigen Thema anders aus.

Obwohl die Bundesregierung allen Ländern und den Verbänden im Dezember 2019 offiziell einen Referentenentwurf zur Stellungnahme übersandt hatte, musste die Bundesregierung diesen Entwurf in den letzten Wochen an mehreren Stellen nachbessern. Der Grund dafür waren - so wurde es uns seitens des Bundes in mehreren Telefonkonferenzen in den letzten Wochen mitgeteilt - weitere kritische Nachfragen der EU-Kommission.

Bei erster schneller Durchsicht des neuen Entwurfs fällt auf, dass er die Aufnahme einer Verwaltungsvorschrift enthält. Mit dieser Verwaltungsvorschrift soll die Ausweisung der nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete zusätzlich geregelt werden. Damit will der Bund auf Drängen der Kommission sicherstellen, dass - anders, als bisher geschehen - diese Gebiete von den Ländern tatsächlich einheitlich ausgewiesen werden.

Ich sage es noch einmal - denn dies zu betonen, ist mir an dieser Stelle ganz besonders wichtig -: Die Kommission wie auch BML und BMU erwarten, dass am 3. April der Bundesrat diese Düngeverordnung verabschiedet. Sollte dies nicht erfolgen, so wird es vermutlich unweigerlich zu einer Fortsetzung des Zweitverfahrens gegen Deutschland mit den entsprechenden Sanktionen führen.

Jedem, der Verantwortung für Staat und Gesellschaft übernimmt, sollte dieser Sachverhalt klar sein. Jedem sollte es daher ein besonderes Anliegen sein, die Fortführung dieses Zweitverfahrens abzuwenden. Ich denke, es stünde dabei auch Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, vor allem mit Blick auf die Vergangenheit gut an, diese gesamtgesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD - Dr. Stefan Birkner [FDP]: „Ab- schmettern“ wollen Sie?)

In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass es noch nicht lange her ist, dass Vertreter Ihrer Partei das niedersächsische Umweltministerium geführt haben.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Ich erinnere mich!)

Zehn Jahre lang waren Sie an der Spitze des Umweltministeriums für den Trinkwasserschutz in Niedersachsen verantwortlich.

(Zuruf von der AfD: Und für das kleine Messnetz!)

Ich kann mich an keine wesentliche Initiative der FDP erinnern, die Düngeverordnung dort, wo nötig, anzupassen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Dringliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Wie Sie wissen, ist der Landesregierung der endgültige Entwurf der Düngeverordnung erst am vergangenen Freitag übersandt worden. Wir kannten diesen Entwurf zuvor nicht. Eine Stellungnahme zu diesem Entwurf, auf den Sie in Ihrer Anfrage verweisen, ist daher seitens der Landesregierung nicht erfolgt.

(Jörg Bode [FDP] lacht)

Derzeit prüfen wir diesen Entwurf intensiv. Wenn ich „wir“ sage, so meine ich MU und ML.

Zu 2: Ein besonderes Anliegen der Landesregierung ist die Transparenz der Düngedaten sowie ein am Verursacherprinzip orientierter Ansatz bei der Ausweisung der nitratsensiblen Gebiete. Genau deshalb setzen sich Umweltminister Lies und ich für einen emissionsbasierten Ansatz ein. Wir sehen durch die Aufnahme der von mir bereits genannten Verwaltungsvorschrift durchaus eine Möglichkeit, diesen emissionsbasierten Ansatz zu integrieren und die Düngeverordnung dadurch zielgenauer als bisher zu gestalten.

Dies ist für uns ohne Frage ein zentraler Punkt. Dafür werden wir uns auch im Laufe der nächsten Wochen bis zur Bundesratssitzung am 3. April starkmachen.

Zu 3: Wie eben schon gesagt: Uns ist dieser Entwurf erst seit letztem Freitag bekannt. Für eine eingehende Bewertung ist es daher noch zu früh.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD - Dr. Stefan Birkner [FDP]: „Ab- schmettern“ war das Wort!)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Frage für die FDP-Fraktion stellt der Kollege Grupe.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie eben den engen Zeitrahmen angesprochen haben - die Staatssekretärin hat Ihnen mitgeteilt, dass innerhalb von sechs Monaten nachzubessern ist, dass auch „rote“ Messstellen außerhalb der „roten“ Gebiete einzubeziehen sind; der Bund hat ankündigt, dafür eine Verwaltungsvorschrift zu erlassen, wozu aber noch nichts vorliegt -, frage ich: Glauben Sie, dass Sie das in diesem Zeitraum abarbeiten können, oder schließen Sie sich der Forderung Bayerns an, die sagen, dass das frühestens 2021 in Kraft treten darf, damit die Bauern, wenn die Behörden die Dinge nicht rechtzeitig voreinander kriegen, nicht unisono bestraft werden - weil dann der gesamte Grundwasserkörper als belastet gelten würde?

(Beifall bei der FDP)

Kollege Grupe, das waren eher anderthalb Fragen. - Es antwortet der Umweltminister, Herr Lies.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Grupe, dieses halbe Jahr dient dazu, zu sagen, wie die Binnendifferenzierung funktionieren wird. Wir haben deutlich gemacht, dass wir in Niedersachsen dafür den emissionsbezogenen Ansatz wählen wollen.

Die zweite Botschaft ist - und die ist neu -, dass auch „rote“ Brunnen in ansonsten „grünen“ Gebieten bewertet werden müssen. Da geht es darum, dass der Verursacher ausgemacht werden muss, und darum, wie das weitere Vorgehen auf ihn reduziert werden kann.

Ich kenne die Diskussion, dass wir aus Ihrer Sicht mehr Messstellen brauchen. Das wird ja auch von dem Kollegen Hocker aus dem Bundestag geäußert. Ich will dazu nur sagen: Mehr Messstellen zu haben, bedeutet, auch außerhalb der „roten“ Gebiete mehr Ergebnisse zu haben. Mehr Ergebnisse zu haben, bedeutet wohl auch, mehr „rote“ Brunnen auszuweisen. Und mehr „rote“ Brunnen in „grünen“ Gebieten zu haben, bedeutet, mehr Maßnahmen ergreifen zu müssen.

(Zurufe von der FDP)

Ich will, dass wir uns darauf verständigen, dass es um verursacherbezogene Maßnahmen geht, die ergriffen werden müssen, wenn ein Grundwasser

körper als belastet, also als „rot“, identifiziert worden ist. Gleiches gilt für die im Moment gemeldeten - und nur um die geht es ja - „roten“ Brunnen im Rahmen des Nitratmessnetzes außerhalb der „roten“ Grundwasserkörper: Auch dort müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Diese werden wir sehr intensiv mit dem Landwirtschaftsministerium, dem Umweltministerium und dem Bund abstimmen. Das muss in einem halben Jahr umgesetzt werden.

(Jörg Bode [FDP]: Das war aber nicht die Antwort auf die Frage nach 2021!)

- Ob wir eine Maßnahme ergreifen, wie sie Bayern auf den Weg gebracht hat, dass wir noch um ein weiteres halbes Jahr verlängern? Ich glaube, eine solche Maßnahme würde weder einer in Berlin noch einer im Bundesrat mittragen können.

Wir sind verpflichtet, im nächsten halben Jahr etwas umzusetzen - was in Niedersachsen dank der Arbeit, die schon geleistet wurde, auch zügig umsetzbar ist. Insofern wäre es ein falsches Signal, zu sagen, wir bräuchten noch ein weiteres halbes Jahr Zeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Die nächste Frage stellt wiederum der Kollege Grupe für die FDP-Fraktion. Kurz und knapp!

Ich versuche es.

Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie gesagt haben, dass die Verordnung erst am Freitag bei Ihnen eingegangen ist und Sie sie daher noch nicht prüfen konnten - mir ist aufgefallen, dass die pauschale 20-%-Regelung immer noch drin steht, was ja dem widerspricht, was Sie als Landesregierung verkündet haben -: Halten Sie die Verordnung insofern für zustimmungsfähig, oder muss es da aus Ihrer Sicht substanzielle Änderungen geben?

(Beifall bei der FDP)

Frau Ministerin antwortet.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das, was vorliegt, wird geprüft. Wir haben immer ge