Der Bundesrat hat im Rahmen dieser Gesetzesänderung u. a. beschlossen, eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung in das Waffengesetz aufzunehmen. Mit dieser Regelanfrage ist eine sogenannte Nachberichtspflicht des Verfassungsschutzes gegenüber den Waffenbehörden verbunden. Sie greift dann, wenn eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt wurde, dem zuständigen Verfassungsschutz aber zu einem späteren Zeitpunkt Erkenntnisse vorliegen, die zu einer Unzuverlässigkeit führen. Damit wird den Waffenbehörden ein weiteres wirksames Instrument an die Hand gegeben, um waffenrechtliche Erlaubnisse rechtssicher zu widerrufen.
Neben der Einführung der Regelanfrage beim Verfassungsschutz sind endlich die Anforderungen an die Zuverlässigkeit selbst verschärft worden. Künftig reicht schon eine reine Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung aus, um als unzuverlässig im Sinne des Waffenrechts zu gelten; einer weiteren Prüfung bedarf es nicht. Ein konkretes Beispiel: Bei Mitgliedern der NPD ist jetzt von einer waffenrechtlichen Regelunzuverlässigkeit auszugehen.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Begrenzung der Magazinkapazitäten bei halbautomatischen Waffen. Magazine mit einer Kapazität von mehr als zwanzig Patronen bei Kurzwaffen bzw. von mehr als zehn Patronen bei Langwaffen sind nicht länger erlaubt. Vollautomatische Waffen sind übrigens bereits heute verboten; das ist richtigerweise dargestellt worden.
Diese und weitere Änderungen des Waffenrechts waren wichtig und richtig. Jetzt geht es darum, diese Instrumente zu nutzen. Mein Haus hat die Waffenbehörden mit Erlass vom 23. Dezember 2019 darauf hingewiesen, die Verschärfung des Waffenrechts konsequent umzusetzen, und wir werden das nachhalten.
Nachdem diese Änderungen in Kraft getreten sind, ist bei bekannten Inhaberinnen und Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis das Widerrufsverfahren unverzüglich einzuleiten, sofern entsprechende Erkenntnisse vorliegen.
Die entsprechenden Gesetzesänderungen wurden am 19. Februar dieses Jahres verkündet. Das heißt auch: Die wesentlichen Forderungen des vorliegenden Entschließungsantrages sind damit umgesetzt.
Jetzt wird es darauf ankommen, die Verschärfungen des Waffenrechts konsequent und umfassend anzuwenden. Das hat zunächst höchste Priorität. Nur dann können diese Gesetzesänderungen überhaupt greifen, nur dann kann ihre Wirksamkeit evaluiert und überprüft werden.
Klar ist aber auch, meine Damen und Herren: Wir müssen ständig weiter prüfen - auch angesichts aktueller Fälle -, ob und in welcher Form weiterer Änderungsbedarf besteht. Gerade der Anschlag in Hanau lenkt den Blick erneut auf das Waffenrecht.
Die jetzt bestehenden Regelungen - dessen muss man sich bewusst sein - stoßen bei Einzeltätern naturgemäß an ihre Grenzen. Aus den bekannten Äußerungen und Veröffentlichungen des Attentäters von Hanau lassen sich ohne Zweifel - das wissen wir inzwischen - psychische Auffälligkeiten herauslesen. Da darf man sich dann schon die Frage stellen, ob das Waffenrecht ausreichende Regelungen enthält, um psychisch kranken Menschen ihre Waffen zu entziehen bzw. zu verhindern, dass psychisch kranke Menschen Waffen besitzen.
Die Waffenbehörden können heute bereits die Vorlage eines fachpsychologischen Zeugnisses fordern. Aber dafür müssen ihnen entsprechende Anhaltspunkte bekannt sein. Nur von Personen unter 25 Jahren ist ein solches Zeugnis grundsätzlich vorzulegen.
Mit der aktuellen Änderung des Waffengesetzes haben die Waffenbehörden nunmehr darüber hinaus die Möglichkeit, in Einzelfällen das persönliche Erscheinen der Antragsteller anzuordnen.
Diese Instrumente, meine Damen und Herren, müssen konsequent angewendet werden. Es muss auch geprüft werden, ob weitere Änderungen des Waffenrechts notwendig sind, um die Menschen zu schützen; denn das ist die zentrale Aufgabe des Waffenrechts und nichts anderes.
Ich habe es heute Morgen schon angesprochen: Nach meiner festen Überzeugung muss der Bedürfnisnachweis für Sportschützen dringend auf den Prüfstand, auch wenn die entsprechende Erleichterung gerade erst beschlossen wurde.
Außerdem könnte man - wie im vorliegenden Antrag - über neue Regelungen zum Erwerb und zur Lagerung von Munition nachdenken.
So etwas müsste allerdings wohlüberlegt und mit Augenmaß passieren. Denn jede Gesetzesverschärfung muss zielführend sein. Das ist der Maßstab, an dem wir uns orientieren müssen. Dabei darf keinesfalls ein pauschaler Verdacht gegen Sportschützen und Jäger zum Ausdruck kommen.
Zusätzlich müssen wir unter Umständen auch prüfen, ob wir einen besseren Datenaustausch in Bezug auf Menschen brauchen, die Umgang mit Waffen haben.
Niemand, der eine Gefahr für sich oder andere darstellt, darf legal Waffen in die Hände bekommen. Ein wehrhafter Rechtsstaat muss in der Lage sein, das sicherzustellen. Dafür werden wir uns weiter einsetzen.
Es gibt eine Beschlussempfehlung. Aber zwischenzeitlich wurde ein Antrag auf Rücküberweisung in den Ausschuss für Inneres und Sport gestellt, dem sich - soweit ich das verfolgt habe - die SPD-Fraktion angeschlossen hat. Ich stelle daher die Rücküberweisung des Antrages in den Ausschuss für Inneres und Sport zur Abstimmung. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist der Antrag einstimmig rücküberwiesen.
Meine Damen und Herren, bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, möchte ich noch den erkrankten Kollegen Stefan Klein ab 16.45 Uhr entschuldigen.
Tagesordnungspunkt 23: Abschließende Beratung: Abfallwirtschaftsplan überarbeiten: Keine Genehmigung von Bauschutt-Deponien auf Kalirückstandshalden durch die Hintertür des Bergrechts - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/4709 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz - Drs. 18/5855
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Wir kommen jetzt zur Beratung. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich die Abgeordnete Imke Byl zu Wort gemeldet. Bitte, Frau Byl!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Ziel bei diesem Antrag war, noch einmal ganz deutlich auf die negativen Auswirkungen der geplanten Haldenabdeckung auf Mensch und Umwelt hinzuweisen. Grundwasserversalzung,
faktische Bauschuttdeponien gleich neben der Wohnbebauung, fehlende Verursacherhaftung - das sind verdammt große Probleme, sehr geehrte Damen und Herren, die wir nicht einfach so stehen lassen können.
Doch leider haben SPD und CDU offensichtlich überhaupt kein Interesse an diesem wichtigen Umweltthema, obwohl viele Fragen offengeblieben sind, obwohl Alternativen zum aktuellen Vorgehen offensichtlich nicht richtig geprüft worden sind und obwohl sich das Landesbergamt tatsächlich mehrmals widersprochen hat.
Obwohl all diese Tatsachen im Raum stehen, wollen Sie mit diesen Haldenabdeckungen Fakten schaffen und Ewigkeitslasten verursachen. Dabei schauen wir nicht einfach zu!
Ich muss ehrlich sagen, ich selbst war persönlich enttäuscht. Selbst die Anhörung im Fachausschuss haben Sie abgelehnt, um das Thema möglichst schnell zu beerdigen. Nichts hören, nichts wissen! Das ist Ihr Motto.
Der Abfallwirtschaftsplan, um den es in unserem Antrag natürlich primär geht, ist mittlerweile unverändert mit dem Passus zu den Kalihalden beschlossen worden - und zwar trotz der großen Kritik von den Bürgerinitiativen, von den Umweltverbänden, von uns und auch von der FDP. Sie haben sie einfach ignoriert.
Vielleicht noch einmal für SPD und CDU zum Mitschreiben, worum es hier eigentlich geht: Da sind riesige Salzberge in unserer Umwelt, die unser Grundwasser verschmutzen. Und was ist die Lösung der Landesregierung und des Landesbergamtes? - Jetzt will man auch noch belasteten Bauschutt auf diese riesigen Salzberge packen - und das, obwohl man genau weiß, dass es das Problem nicht lösen wird.
Ich muss Ihnen klar sagen: Das ist nicht akzeptabel! Wir brauchen ein Sanierungskonzept, und zwar eines, das fundierter ist als: „Deckel drauf, fertig, aus die Maus!“
Damit eines ganz klar ist: Dieser Bauschutt, der dann auf die Kalirückstandshalden kommen soll, löst keine Probleme, sondern er schafft neue, und zwar direkt neben den Anwohnerinnen und Anwohnern, die sich zu Recht beschweren und Sorge haben.
Zum Thema Bauschutt: Sie verstecken sich - das haben Sie auch im Ausschuss gemacht - ständig hinter dem Wort „Verwertung“. Das sei ja etwas Positives; dafür, dass Sie den Bauschutt für uns verwerten würden, könnten wir noch dankbar sein.
Das soll Bauschutt bis zur Schadstoffklasse Z2 sein! Den wollen Sie meterdick auf diese Kalihalden aufbringen und dort abladen. Das sind nach
unserem Verständnis dann ganz klar Deponieflächen. Diese Deponieflächen, die Sie hier immer wieder loben, sind vor allem eines: eine zusätzliche Einnahmequelle für die Betreiber dieser Kalihalden, für die Verursacher des Problems, die sich, anstatt sich um die Altlasten zu kümmern, noch über mehr Geld freuen können. Das geht so nicht.
Um es noch einmal hervorzuheben: Das oberste Ziel einer Landesregierung und eines Landes Niedersachsen muss doch sein, sich um die eigenen Bürgerinnen und Bürger und um die Umwelt zu kümmern.
Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Da wäre der erste Schritt natürlich, die tollen Anwohnerinitiativen, die tollen Standortinitiativen, anzuhören, anstatt sie komplett zu ignorieren. Aber wo die Landesregierung steht, wissen wir spätestens, seitdem der Umweltminister Olaf Lies - - - Wo ist er? - Verschwunden!
Umweltminister Olaf Lies hat tatsächlich die Genehmigung zur Wiederinbetriebnahme des Kalibergwerks Siegfried-Giesen gegen alle großen wasserrechtlichen Bedenken und sogar gegen die eigenen Leute im Kreistag per Ministerweisung durchgedrückt. Das war wirklich ein krasser Vorgang.