Danke schön, Herr Kollege Ahrends. - Jetzt spricht für die Landesregierung Herr Innenminister Boris Pistorius. Herr Minister, bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der Länge der Tagesordnung will ich nicht alles wiederholen, was schon zu Recht ausgeführt worden ist.
Es handelt sich um eine Regelungslücke nicht in Niedersachsen, sondern in Bremen. In Niedersachsen ist geregelt, was zu regeln ist, nämlich dass jemand, der kommunaler Wahlbeamter ist und ein Mandat annimmt, damit sofort aus seinem bisherigen Amt ausscheidet.
Ich füge hinzu: In diesem Fall ist niemandem ein finanzieller Schaden entstanden. Die entsprechenden Zahlungen, die geleistet werden würden, werden mit dem Gehalt als Bremer Bürgermeister aufgerechnet. Das wird bis an sein Berufsende in dieser oder jener Form analog dazu passieren.
Ich verstehe die Intention, die Absicht dahinter und will nur so viel sagen: Ich bin froh, dass sich der Ausschuss klar positioniert hat, und bitte, der Ausschussempfehlung zu folgen.
Meine Damen und Herren, wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/5066 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die deutliche Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgeset
Im Jahr 2013 hatte dieses Parlament die Amtszeiten für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte von acht auf fünf Jahre verkürzt.
Gegen diesen Beschluss, meine Damen und Herren, gab es damals massive Proteste. Nicht nur die kommunalen Spitzenverbände haben sich gegen diese Verkürzung ausgesprochen, sondern auch die CDU-Fraktion. Hintergrund ist, dass es keine nachvollziehbaren Gründe für diese Reduzierung der Amtszeiten gibt. Daher hat die FDP-Landtagsfraktion bereits am 13. November 2018 den Antrag vorgelegt, diese Entscheidung wieder rückgängig zu machen. Über diesen Antrag entscheidet der Landtag erst heute.
Meine Damen und Herren, im Laufe der Zeit sind die Gründe, die Amtszeiten wieder auf acht Jahre zu verlängern, noch deutlich drängender geworden. Es ist noch schwieriger geworden, geeignete Kandidaten insbesondere für das Amt eines Bürgermeisters zu finden. Das gesellschaftliche Klima ist rauer geworden. Wir haben hier oft genug darüber diskutieren müssen.
Es ist insgesamt schwieriger geworden. Das betrifft insbesondere auch unsere Kommunalpolitiker. Gleichzeitig steigen die Herausforderungen. Die Verwaltungsgeschäfte werden immer komplizierter, immer komplexer und fachspezifischer. Der demografische Wandel macht tiefgreifende Entscheidungen vor Ort notwendig. Der Fachkräftemangel muss auf allen Ebenen bewältigt werden. Die Digitalisierung ist ebenfalls eine ungemein wichtige Herausforderung auch für unsere Kommunen.
Diesen Herausforderungen muss man mit einer langfristigen Strategie begegnen. Eine Amtszeit von lediglich fünf Jahren reicht dazu einfach nicht aus.
Meine Damen und Herren, unser Vorschlag ist auch keinesfalls skurril. Wenn man Niedersachsen mit den anderen Bundesländern vergleicht, sieht man sofort, dass die Hauptverwaltungsbeamten hier die kürzesten Amtszeiten haben. Lediglich Nordrhein-Westfalen hat es ähnlich geregelt. Es macht schon Sinn, an dieser Stelle wie die anderen Bundesländer zu verfahren.
Ich kann Sie nur auffordern, jedes politische Kalkül aus dieser Frage herauszulassen. Es geht hier um eine zukunftsfeste Aufstellung unserer Kommunen, meine Damen und Herren.
Insoweit begrüße ich auch, dass die CDU im Innenausschuss deutlich gemacht hat, nach wie vor Sympathien für unseren Antrag zu haben. Aus Sicht der CDU hat es bei einer Amtszeit von acht Jahren auch keinerlei negative Effekte gegeben. Dass die CDU nunmehr aus schlichter Koalitionstreue den Antrag entgegen der eigenen Überzeugung ablehnen will, finde ich alles andere als bürgernah, meine Damen und Herren.
Geben Sie sich einen Ruck, und entscheiden Sie sich für eine zukunftsfeste Aufstellung unserer Kommunen und für eine starke Stellung unserer Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten!
Wir danken auch, Herr Kollege Dr. Genthe. - Jetzt spricht für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Bernd Lynack. Herr Lynack, bitte sehr!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Genthe, ich glaube, die Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten sollten an ihren Taten, an dem, was sie erreicht haben, gemessen werden und nicht daran, wie lange ihre Amtszeit war. Man kann auch in weniger Jahren etwas schaffen.
Aber worum geht es? - Bereits im Landtagswahlkampf im Jahr 2013 ist es uns um zwei ganz unterschiedliche Wege in der Kommunalpolitik gegangen. Das tritt hier zutage. Unsere zentralen Forderungen sind zum einen die Wiedereinführung von Stichwahlen für die Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten und zum
anderen eben die Synchronisation der Wahlzeiten der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten mit denen der Vertretungen gewesen. Das haben wir auch so umgesetzt.
Für diese Entscheidungen gab es und gibt es gute Gründe, die wir hier schon in der letzten Wahlperiode hoch und runter diskutiert haben. Ziel ist es, u. a. die Kommunalpolitik ein Stück weit erlebbarer zu machen, Ziel ist die Stärkung der Mitbestimmung für die Bürgerinnen und Bürger, eben ein Mehr an Demokratie und nicht weniger.
Fakt ist: Wir haben umgesetzt, was wir angekündigt haben. Was in der letzten Legislaturperiode galt, gilt auch in dieser Periode; denn weder die Argumente noch die Rahmenbedingungen haben sich seitdem grundlegend geändert. Ich finde, das ist transparente und nachvollziehbare Politik, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Seit der Wiedereinführung der Stichwahl und der Einführung der fünfjährigen Amtszeit schreitet die Synchronisation in Niedersachsen langsam voran. Bis zum Jahr 2021 wird das in nahezu allen Kommunen erreicht sein. Schon bei der ersten Lesung dieses Antrags im November 2018 habe ich deutlich gemacht, dass ich keine neuen Argumente sehe, nichts, was wir nicht auch schon in der letzten Wahlperiode diskutiert haben, gerade angesichts dessen, dass die gemeinsame Wahl von Vertretungen und Verwaltungsspitzen erst im kommenden Jahr - mit wenigen Ausnahmen - erreicht sein wird.
Durchsichtig finde ich allerdings, Herr Dr. Genthe, das Anliegen der FDP, das hinter diesem Antrag steckt. Sie werden die Koalition in dieser Frage nämlich nicht auseinanderdividieren. Unser heutiger Koalitionspartner macht gar keinen Hehl daraus - das haben Sie eben und auch noch mal bei der Beratung im Innenausschuss gesagt -, dass ihm längere Amtszeiten für die Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten lieber wären. Das hat der Kollege Hiebing auch schon bei der ersten Beratung dieses Antrags hier im Plenum erklärt. Er hat aber auch deutlich gemacht, dass es für eine Analyse zur Synchronisation der Amtszeiten jetzt noch viel zu früh wäre. Mithin: An dem Punkt besteht Einigkeit, meine Damen und Herren. Einen Versuch war es aber immerhin wert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir bleiben auch heute bei unseren guten Argumenten, die für gleiche Amtszeiten von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, Landrätinnen und Landräten sprechen. Die Synchronisation der Kommunalwahlen
stärkt die kommunale Demokratie. Wählerinnen und Wähler können ihr kommunales Oberhaupt, wenn man so will, öfter wählen und damit auch legitimieren. Noch dazu werden die kommunalen Themen regelmäßig in gemeinsamen - wirklich gemeinsamen - Wahlkämpfen diskutiert, und wirkliche Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten können natürlich auch mehr Bürgerinnen und Bürger an die Wahlurnen bringen.
Die Ausdifferenzierung unseres Parteiensystems ist aktueller denn je. Gerade vor diesem Hintergrund weise ich an dieser Stelle auch gern noch einmal darauf hin, dass es richtig und wichtig war, die Stichwahlen wieder einzuführen; denn dadurch haben die Hauptverwaltungsbeamtinnen und
Hauptverwaltungsbeamten noch eine größere Zahl an Wählerinnen und Wählern als Legitimation hinter sich. Noch dazu fällt die Meinung der Wählerinnen und Wähler, deren Favorit es eben nicht in den zweiten Wahlgang geschafft hat, nicht unter den Tisch; denn es gibt eine zweite Chance für eine Stimmabgabe.
Last, but not least gibt es natürlich auch noch Synergien. Die Bürgerinnen und Bürger können mehrere Entscheidungen treffen und sparen sich damit Wege ins Wahllokal. Auch in den Kommunen wird durch gemeinsame Wahlen Zeit, Kraft und Geld gespart. Wie Sie sehen, haben wir natürlich auch die kommunalen Haushalte im Blick. Gerade an der Stelle machen Sie von der FDP sich ja immer gern die Argumente des Bundes der Steuerzahler zu eigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gab und gibt viele gute Gründe für synchronisierte Amtszeiten. Sie stärken die Demokratie und die Entscheidungsgewalt der Bürgerinnen und Bürger. Abgesehen davon halte ich es für absolut unseriös, zu fordern, eine Reform schon wieder abzuschaffen, bevor sie bis zum Ende umgesetzt ist. Geben Sie eine Chance, das in Ruhe zu machen!