Protocol of the Session on January 29, 2020

Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach Durchführung der Beratung und Mitberatung durch den Unterausschuss „Verbraucherschutz“ nun die Empfehlung abgegeben hat, diesen vorliegenden Entschließungsantrag unverändert anzunehmen.

Die Bekämpfung von Fake-Shops ist ein wichtiges Thema des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes. Die wachsende Anzahl und die immer vielfältigere und variantenreichere Ausgestaltung dieser unseriösen Online-Shops geben wirklich Anlass zur Sorge. Sie verunsichern nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern schaden auch seriösen Onlinehändlern.

Gemeinsam mit den Ministerinnen und Ministern der Verbraucherschutzressorts der Bundesländer habe ich hier Handlungsbedarf erkannt. Es wurde eine Projektgruppe zur Bekämpfung von FakeShops eingerichtet, in der auch Niedersachsen vertreten war. Aus dem Bericht der Projektgruppe

geht hervor, dass eine Bekämpfung von FakeShops sowohl präventive als auch repressive Maßnahmen erfordert. Es besteht bereits eine kontinuierliche Aufklärungs- und Präventionsarbeit durch die Verbraucherzentralen der Länder und die Polizeibehörden, die durch die Informationstätigkeit der Medien gut ergänzt wird.

Angesichts der zunehmenden Perfektionierung der betrügerischen Webseiten ist es jedoch erforderlich, die Informationstätigkeit sowie die Informationskanäle stetig anzupassen. Im Interesse einer effizienten Ermittlungsarbeit gilt es, die Informationsflüsse zwischen und innerhalb der einzelnen Institutionen zu verbessern und die Arbeitsprozesse bei den Ermittlungsbehörden und den Verbraucherzentralen der Länder zu vernetzen.

Des Weiteren sollten auch technische Maßnahmen, z. B. die Einführung einer Identitätsprüfung im Domain-Registrierungsprozess oder die Löschung der Webseiteninhalte oder der Domain ergriffen werden. Der Bundesrat hat Ende letzten Jahres eine Entschließung mit dem Titel „Verbraucherschutz im Onlinehandel stärken - Fake-Shops effektiv bekämpfen“ gefasst, die die Ergebnisse dieser Projektgruppe auch aufgreift.

Der Entschließungsantrag beinhaltet weitere wichtige Aspekte wie die Prüfbarkeit von IT-Siegeln und regelmäßige Software-Updates. Die Europäische Union hat dazu bereits Regelungen getroffen. So ist ab Sommer 2021 ein Rahmen für die freiwillige Cybersicherheitszertifizierung von spezifischen

Informations- und Kommunikationstechnikprodukten, von Diensten und Prozessen vorgesehen.

Dies ist ein guter Anfang. Mittelfristig bedarf es jedoch einer europaweit verpflichtenden Zertifizierung. Die Richtlinie über digitale Inhalte sowie die Richtlinie über den Warenhandel sehen Updateverpflichtungen für Softwareanbieter vor. Die Umsetzung in nationales Recht muss aber noch erfolgen.

Fake-Shops agieren länderübergreifend. Daher kann die Bekämpfung nur gemeinsam mit dem Bund erfolgen. Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass der Bund die notwendigen Maßnahmen ergreift, um unsere Verbraucherinnen und Verbraucher vor betrügerischen Online-Shops zu beschützen.

In diesem Sinne bitte ich Sie um die Unterstützung für den vorliegenden Entschließungsantrag.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU sowie Zustimmung bei der FDP)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir beenden die Beratung und kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der Drucksache 18/4488 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Beschlussempfehlung wurde mit großer Mehrheit gefolgt.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 9: Abschließende Beratung: Gut gemeint, aber schlecht gemacht - die jetzige A1-Bescheinigung muss abgeschafft werden! - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/3646 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung - Drs. 18/5235

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.

Auch hier ist keine Berichterstattung vorgesehen.

Wir kommen zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich für die FDP-Fraktion der Kollege Bode. Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir das erste Mal von den Problemen mit einer A1-Bescheinigung gehört haben, waren auch wir irritiert, was das sein sollte, und wussten nicht, ob es sich dabei um eine besondere Form oder einen Streckenabschnitt einer Autobahn handelt oder warum auf einmal viele mittelständische Betriebe mit so etwas Probleme hatten.

Dann konnte man aber feststellen, dass es die Europäische Union trotz der Reisefreiheit, die wir haben, geschafft hat, gerade bei dienstlichen Reisen ins europäische Ausland eine Visumspflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzuführen. Wer nämlich für eine kurzfristige Dienstreise ins europäische Ausland fahren muss, braucht eine Bescheinigung, dass er sozialversicherungspflichtig beschäftigt und abgesichert ist, dass eine Versicherung besteht und kein Sozialversicherungsbetrug vorliegt. Da sieht man mal wieder, wenn jemand etwas gut meint und Sozialversicherungsbetrug verhindern will, wie schlecht manchmal die Umsetzung ist.

Das wurde dadurch gesteigert, dass man in Deutschland das Verfahren digitalisiert hat und damit alles länger dauerte, als man es vorher analog mit Belegen und Stempeln hingekriegt hatte. Auf einmal konnten Erklärungen und Bescheinigungen nicht mehr über den Arbeitgeber abgewickelt werden, sondern wurden immer zum Arbeitnehmer nach Hause geschickt - und kurzfristig ging mit einer A1-Bescheinigung dann schon mal gar nichts mehr.

Was für den Arbeitnehmer besonders schwierig ist, ist, dass bei Verstößen nicht der Arbeitgeber haftet, sondern er selber persönlich ein Bußgeld bis zu 5 000 Euro im benachbarten Ausland zahlen muss.

Wir haben daraufhin gedacht, dass das so nicht richtig sein kann, und haben uns an die Landesregierung gewandt. Wir waren überrascht, was als Antwort kam. Die erste Antwort, Frau Sozialministerin, war: Wir erkennen hier gar kein Problem. - Das hat uns etwas gewundert, weil inzwischen natürlich viele - auch Verbände - unterwegs waren und gesagt haben: Das kann so nicht akzeptiert werden.

Die zweite Antwort, die wir erhielten, lautete: Naja, es mag vielleicht ein Problem geben, aber wir sind nicht zuständig. - Das kann doch nicht richtig sein! Niedersachsen hat eine lange Grenze zu einem europäischen Nachbarland. Da gibt es auch einen Austausch zwischen mittelständischen Unternehmen. Da muss man sich doch, wenn es so ein Problem gibt, einsetzen und sich zumindest über den Bundesrat kümmern.

Wir haben daraufhin einen Entschließungsantrag gestellt, um diese Landesregierung hier auf den Weg zu bringen. Und dann kam Bewegung ins Thema. Man hat auf einmal nach weiteren Nachfragen, ob man eventuell in der Vergangenheit

gegen diese Regelung verstoßen hat, selber überlegt. Herr Minister Dr. Althusmann hat sich für seine Brüssel-Reise selbst eine A1-Bescheinigung ausstellen lassen, obwohl er sie nicht brauchte, weil er einen Diplomatenausweis hatte. Die anderen Beschäftigten hatten tatsächlich das Problem erkannt und am eigenen Leibe erfahren, was es bedeutet, diese Probleme zu bekommen. Die Abgeordneten haben sich jetzt bei Ausschussreisen überlegt: Moment mal, verstoßen wir eventuell auch gegen die Gesetze, die auf Bundesebene gemacht worden sind? Wie sind wir eigentlich haftbar?

Dann merkt man auf einmal: Wenn Politik selbst betroffen ist, guckt man sich an, ob die Umsetzung der Entscheidungen praktikabel und sinnvoll war oder unnötige Bürokratie ausgelöst hat. Dass wir jetzt gemeinsam beschließen, die geforderte Bundesratsinitiative einzubringen, freut mich. Herzlichen Dank! Ich würde mir wünschen, dass wir künftig bei ähnlichen bürokratischen Sachen genauso stark gegen Bürokratie arbeiten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Für die AfDFraktion hat sich der Kollege Henze gemeldet. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Meiner bereits in der ersten Beratung am 16. Mai 2019 letzten Jahres geäußerten Auffassung zum Antrag kann ich treu bleiben. Ich teile die Einschätzung, dass eine Vereinfachung bei der A1-Bescheinigung die Wirtschaft entlasten würde, keine Frage. Aber ebenso stark gewichte ich die Gründe für die Einführung in der jetzigen Form: die Sicherstellung des Einzugs der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge sowie die Verhinderung von Doppelzahlungen, die Einhaltung der Lohnstandards und die Bekämpfung der Schwarzarbeit.

Unter Nr. 4 ist z. B. vorgesehen, auch bei längeren Dienstreisen - über 15 Tage - ein im Vergleich mit dem Istzustand vereinfachtes Verfahren einzuführen. Was kommt im nächsten Schritt? - Doch die vollständige Abschaffung? Das wird schon aufgrund des EU-Clearings gar nicht gehen. Überdies, liebe CDU- und SPD-Kollegen, teilte die Presse am 22. Januar mit, dass die von Ihnen geführte

Landesregierung Reisen bis zur Dauer einer Woche privilegieren möchte. Und Sie wollen im Bundesrat aktiv werden; darauf warten wir ja. Was denn nun? Die Ausschussempfehlung spricht von bis zu 15 Tagen. Sie sagen: eine Woche. Schon zwischen der Regierung und den sie tragenden Parteien gibt es hier also durchaus unterschiedliche Ziel- und Machbarkeitsvorstellungen.

Auch deshalb werden wir uns enthalten und einmal schauen, wie Sie sich entscheiden und was Sie tatsächlich an Fakten auf den Tisch legen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Henze. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich die Kollegin Viehoff zu Wort gemeldet. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jetzt liegt ein gemeinsamer - geeinter - Antrag auf Klärung, wie man mit einer A1-Bescheinigung umgehen sollte, vor. Das ist lobenswert und richtig, denn es handelt sich bei kurzfristigen Dienstreisen tatsächlich um ein Bürokratiemonster, und da fragt man sich, warum wir immer wieder lobend über den EU-Binnenmarkt, über den Abbau von Grenzen sprechen. Dann haben wir zwar die Grenzzäune abgebaut, bauen aber bürokratische Grenzen wieder auf. Von daher, glaube ich, ist es gut, dass diese Initiative jetzt ergriffen wird.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Jörg Bode [FDP])

Die Enthaltung der AfD ist mir völlig unverständlich, weil Sie sonst hier auch immer über irgendwelche bürokratischen Monster schwadronieren. Und jetzt will man sich hier darum kümmern, dass ein bürokratisches Monster etwas entzaubert und einfacher gemacht wird. Das ist mir nicht klar, aber sei‘s drum, enthalten Sie sich gerne!

Wir werden diesem Antrag jedenfalls zustimmen. Ich kann leider nicht umhin, noch eine kleine Insiderinformation für den Ausschuss für Wissenschaft und Kultur zu bringen: Es geht noch bürokratischer; ich sage nur: Berlin-Dahlem.

(Heiterkeit und Beifall bei den GRÜ- NEN - Helge Limburg [GRÜNE]: Das wird so sein!)

Vielen Dank, Frau Kollegin Viehoff. - Für die SPDFraktion hat sich der Kollege Stefan Klein gemeldet. Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank für diese gemeinsame Entschließung, die die vier Fraktionen jetzt auf den Weg gebracht haben. Das ist auch gut so, weil es hier auch inhaltlich keinen Dissens gibt.

Herr Bode hatte angesprochen, dass die FDP mit dem Ursprungsantrag initiativ war - das stimmt -, aber auch erst neun Jahre, nachdem die Regelung eingeführt worden ist.

(Jörg Bode [FDP]: Da kann die Digita- lisierung nun zuschlagen! - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Lieber spät als nie, Herr Kollege!)

- Ja, genau, aber sie gilt schon seit 2010.

Aber es ist gut, dass wir hier jetzt einen gemeinsamen Nenner gefunden haben. Ich will klar sagen: Wir stehen als Fraktion ganz deutlich hinter der Intention dieser A1-Bescheinigung, nämlich, Schwarzarbeit und Sozialversicherungsmissbrauch zu bekämpfen. Das ist auch weiterhin richtig, aber es muss ein praktikables und bürokratiearmes Verfahren dazu geben, und das ist aktuell eben nicht der Fall. Deswegen ist es richtig, zu Veränderungen zu kommen.