Protocol of the Session on December 19, 2019

Vielen Dank, Frau Kollegin Schüßler. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich nun die Kollegin Meta Janssen-Kucz gemeldet. Bitte sehr, Frau Kollegin!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erst einmal vielen Dank für die umfangreiche Beantwortung der Anfrage. Vor allem möchte ich mich dem Dank in Richtung des Landesgesundheitsamtes anschließen.

Das Landesgesundheitsamt hat gerade in diesem Jahr und in den vergangenen Jahren unheimlich intensiv in diesem Bereich gearbeitet und wirklich umfangreiche Kampagnen auf den Weg gebracht, die langsam ankommen. Ich sage bewusst „langsam“; denn ich glaube, dass wir zwischenzeitlich die Frage der Aufklärung und umfassenden Beratung nicht ernst genug genommen haben. Ich glaube, in diesem Bereich müssen wir sehr, sehr viel Kraft investieren, damit wir viel mehr Beratung und auch Aufklärung hinbekommen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich machen: Masern sind keine Kinderkrankheit. Jeder von uns ist verpflichtet, sich intensiv damit auseinanderzusetzen. Die Impfungen sind notwendig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie sind gelebte gesellschaftliche Solidarität. Das halte ich für ganz wichtig. Wenn wir über die Impfpflicht ab März 2020 reden, die eigentlich den Masern gilt, wird ein Problem deutlich: Es gibt in Deutschland nur Dreifachimpfstoffe. Es ist also nicht möglich, sich nur gegen Masern impfen zu lassen. Man muss mit der Impfung gegen Masern mindestens auch eine Impfung gegen Röteln und Mumps auf einen Schlag mitnehmen. Das macht deutlich, wie wichtig es ist, dass wir in den Bereich der Forschung gehen und dass Einzelimpfstoffe zur Verfügung gestellt werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nur so bekommen wir es hin, gegenüber den Skeptikern deutlich zu machen: Ihr braucht keinen Dreifach-, Fünffach- oder teilweise auch Neunfachimpfstoffe zu nehmen. Dann kann man das anders abwägen. Das ist mir ganz wichtig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich finde, wichtig ist auch - das haben auch meine beiden Vorrednerinnen deutlich gemacht -, dass die letzten Masernausbrüche ganz deutlich gezeigt haben, dass das Problem nicht bei den ungeimpften Kindern liegt, sondern dass es sich um ein Problem der Erwachsenen handelt, die in der Zeit von ungefähr 1970 bis 2000 geboren wurden. Die

se Impflücken zu schließen, ist die wirklich große Herausforderung. Die Impfpflicht, die ab 1. März kommen soll, entbindet uns nicht davon, den öffentlichen Gesundheitsdienst zu stärken, die Aufklärung weiter zu intensivieren und Impfungen wirklich niederschwellig anzubieten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das entbindet uns aber nicht davon, in Kitas und Schulen auch Ressourcen für diese Aufklärungsarbeit zur Verfügung zu stellen. Denn die sind notwendig, das kann man nicht eben so nebenbei machen. Ansonsten müssen wir wirklich an einer umfassenden Impfstrategie arbeiten. Denn, ich glaube, da ist noch ziemlich viel Luft nach oben.

Und abschließend noch ein Satz: Impfskeptiker bringt man nicht durch Zwang zum Umdenken, sondern nur durch umfassende Beratung, also durch Überzeugung.

Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegen Janssen-Kucz. - Für die FDP-Fraktion hat sich der Kollege Försterling gemeldet.

(Dr. Stefan Birkner [FDP] und Helge Limburg [GRÜNE] sprechen mitei- nander)

- Herr Kollege, warten Sie einen Augenblick, bis Ihr Fraktionschef und Herr Limburg fertig sind.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Ich habe ihn nur über Homöopathie aufgeklärt!)

- Homöopathie, die ist auch wichtig. Vielleicht kann Herr Försterling dazu auch noch etwas beitragen. Bitte schön!

Herr Präsident, gerne eine homöopathische Dosis: Meine sehr geehrten Damen und Herren, die FDPFraktion ist für das Masernschutzgesetz.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Försterling. Vorbildlicher Redebeitrag!

(Heiterkeit)

Aber es hat sich keiner mehr gemeldet, der sich noch nach Ihnen richten könnte. Das ist besonders schade.

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Deswegen ist die Fragestunde für diesen Tagungsabschnitt beendet. Bevor wir jetzt zu einem weiteren Highlight dieser Sitzung kommen, nämlich dem Abstimmungsmarathon, würden wir gern einen Wechsel in der Sitzungsleitung vornehmen.

Vielen Dank.

(Präsidentin Dr. Gabriele Andretta übernimmt den Vorsitz)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 52: Haushaltsberatungen 2020 - Abschluss - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020 - HG 2020 -) - Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2020 - Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 21 bis 31 - 19. Eingabenübersicht - Anträge nach § 23 Abs. 1 S. 2 GO LT - Schlusserklärungen - Schlussabstimmung

In Fortsetzung der zweiten Beratung des Haushalts 2020 und des Begleitgesetzes sowie der weiteren Beratungsgegenstände zu diesem Themenfeld kommen wir jetzt zu den Abstimmungen.

Wir beginnen mit den Abstimmungen zum Haushaltsgesetz. Im Rahmen der Einzelberatung zum Haushaltsgesetz stimmen wir über die Beschlussempfehlungen und die sich darauf beziehenden Änderungsanträge der Fraktionen ab, und zwar zunächst zu den Einzelplänen und danach zum Haushaltsgesetzentwurf.

Zu den Einzelplänen ist vorgesehen, jeweils zunächst über die vorliegenden Änderungsanträge - soweit vorhanden -, soweit sie sich auf den jeweiligen Einzelplan beziehen, und danach über die Beschlussempfehlung des Ausschusses zu dem jeweiligen Einzelplan abzustimmen.

Um die Abstimmungen zu den Einzelplänen möglichst zügig durchzuführen, gehe ich von Ihrem Einverständnis aus, dass ich die Änderungsanträ

ge, mit denen die Fraktionen sich jeweils auf mehrere Einzelpläne beziehen, nur in Kurzform erwähne und sie in der folgenden Reihenfolge aufrufe:

- „Änderungsantrag der Grünen“ - dies ist der Än

derungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/5363 neu -,

- „Änderungsantrag der AfD“ - dabei handelt es

sich um den Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 18/5382 - und

- „Änderungsantrag der FDP“ - dies meint den

Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/5385.

In diese Abstimmungen wird auch der von der Fraktion der FDP vorgelegte Eventualantrag in der Drucksache 18/5386 einbezogen, der sich auf die Einzelpläne 08 und 13 bezieht.

Ich gehe vom Einverständnis der Antragsteller aus, dass wir über den Gegenfinanzierungsvorschlag in Einzelplan 13 nur dann abstimmen, wenn der Eventualantrag hinsichtlich des Einzelplans 08 angenommen wird.

Bei den Einzelplänen 07 und 11 werden wir die Abstimmung über die in der Beschlussempfehlung mit der Drucksachennummer 18/5303 genannten Einzelpositionen jeweils der Abstimmung über die Einzelpläne voranstellen, sodass wir anschließend über die Einzelpläne im Übrigen abstimmen können.

Anschließend stimmen wir über den Antrag auf Annahme einer Entschließung ab, der der Sache nach zum Haushaltsgesetz gehört.

Darauf folgen die Abstimmungen über die 19. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben, d. h. über die Eingaben, die sich auf den Haushalt beziehen.

Daran anschließend stimmen wir über die Gesetzentwürfe und die Entschließungsanträge ab, die nach der Entscheidung des Ältestenrats in die Haushaltsberatungen einbezogen worden waren.

Die Fassung der zweiten Beratung des Haushalts - also die Fassung, die der Haushalt erhält, sofern den Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses zu den Einzelplänen gefolgt wird - hat die Landtagsverwaltung traditionsgemäß und in Abstimmung mit dem Finanzministerium als VorabDrucksache elektronisch verteilt; sie trägt die Drucksachennummer 18/5420. Nach den Abstimmungen über die Einzelpläne wird das Dokument dann als reguläre Drucksache bereitgestellt wer