Protocol of the Session on December 18, 2019

Vielen Dank. - Herr Minister!

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Klein, auch für den Hinweis darauf, dass die SPD-Fraktion - ich denke aber, das gilt auch für die CDU-Fraktion - es positiv gesehen hat, dass wir uns frühzeitig eingeschaltet haben, ohne das Neutralitätsgebot zu verletzen.

Die Landesregierung ist der Auffassung, dass es angesichts der zu beachtenden Tarifautonomie und mangels Einblick in die betrieblichen Gegebenheiten des Unternehmens letztendlich nicht ihre Aufgabe sein kann, Tarifvertragsparteien vor Abschluss eines Tarifvertrages bei der Überwindung ihrer in der Regel nicht übereinstimmenden Positionen in den internen Auseinandersetzungen mit eigenen Vorschlägen zu helfen.

Dennoch bleibe ich dabei, dass wir das Angebot zum Gespräch auch im Ministerium weiterhin aufrechterhalten. Das ist auch mit den Geschäftsführern so vereinbart. Einer davon befand sich zum Zeitpunkt des Gesprächs, wenn ich es recht erinnere, bereits im Ausland, der andere ist erst jetzt, in der 50. Kalenderwoche, zu weiteren Gesprächen bereit. Aber auch der NGG und anderen habe ich angeboten, dieses Gespräch zu koordinieren.

Letztendlich wird es bei der Gilde-Brauerei, aber auch bei allen anderen Brauereien in Deutschland darum gehen, in Zukunft mit interessanten neuen Brauereiprodukten auf einem Markt zu bestehen, der deutlich eingebrochen ist. Die Zahl, die ich vorhin nannte, hat natürlich eine Ursache. Der Rückgang um zwei Drittel, über den das Handelsblatt und andere berichtet haben, hängt u. a. mit bestimmten Hochzeiten zusammen. Wenn Fußballweltmeisterschaften und andere Dinge bei uns stattfinden, ist der Getränkekonsum meistens deutlich höher, wobei der Anteil der alkoholfreien Getränke deutlich zugenommen hat. Aber auch das ist ja ein gutes Signal.

Noch einmal: Der Gilde-Brauerei zu erklären, wie sie sich weiterentwickeln soll, muss Aufgabe der Geschäftsleitung bleiben. Aber wir unterstützen dabei, diesen Tarifstreit möglichst etwas runterzufahren.

(Zustimmung bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Zur ersten Zusatzfrage für die CDU-Fraktion hat sich der Kollege Bley gemeldet. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die hannoversche Wirtschaftsdezernentin Tegtmeyer-Dette laut einem HAZ-Bericht vom Juni 2015 mit dem potenziellen Investor TCB über einen Standortsicherungsvertrag für die Gilde-Beschäftigten letztlich erfolgreich verhandelt hat, frage ich die Landesregierung: Inwiefern sieht die Landesregierung die hannoversche Stadtverwaltung in der Pflicht, in der aktuellen Situation mäßigend auf die GildeEigentümer einzuwirken?

Danke schön.

Vielen Dank, Herr Kollege Bley. - Herr Minister, bitte schön!

Vielen Dank, Herr Abgeordneter.

Ich möchte im Rahmen der Beantwortung dieser Frage gern auf verschiedene Presseberichterstattungen aus der Zeit der Übernahme durch die TCB Bezug nehmen.

Der Standortsicherungsvertrag mit der Stadt Hannover ist natürlich ausdrücklich begrüßt worden. In der Stadt Hannover selber hat man sich intensiv darum bemüht, den Fortbestand der Gilde mit den neuen Investoren abzusichern. Man hat alles unternommen, um den Fortbestand zu unterstützen.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Vor oder nach der Oberbürgermeisterwahl?)

Ich will aber auch deutlich sagen, Herr Abgeordneter, dass der Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung - hier der Landeshauptstadt Hannover - es letztendlich gebietet, sich mit Kommentaren und Bewertungen zurückzuhalten.

Gleichwohl will ich andeuten, dass jeder Beitrag willkommen ist, der zu einer Entspannung des Tarifkonflikts beiträgt, auch ein Beitrag der Landeshauptstadt Hannover. Die Landeshauptstadt Hannover hat den Standortsicherungsvertrag damals mit ausgehandelt. Dabei musste ihr bewusst sein, dass die damit verbundenen Garantien im Jahr 2022 auslaufen. Bis dahin haben der neue Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover und die Wirtschaftsdezernentin der Landeshauptstadt Hannover genügend Zeit, auch mit der Landesregierung weitere Strategien zu entwickeln, um den Brauereistandort Hannover - wir haben in Hannover ja nicht nur die Gilde-Brauerei, sondern auch andere Brauereien - zu sichern.

Vielen Dank, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt der Kollege Bode. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass sowohl in der Dringlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als auch im gestrigen Redebeitrag des Kollegen Limburg am Beispiel der Gilde darauf hingewiesen wird, dass ein Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz und die Behinderung der Betriebsratsarbeit eine Straftat darstellen, und vor dem Hintergrund, dass sich die Landesregierung sowohl auf Ministerebene als auch auf Arbeitsebene mit allen Beteiligten intensiv auseinandergesetzt hat, frage ich die Landesregierung: Haben Sie bei diesen Gesprächen Anhaltspunkte dafür gefunden, dass es sich bei dem Vorgang bei der Gilde um einen strafrechtlich relevanten Tatbestand handelt, der einen Anfangsverdacht für die Strafverfolgungsbehörden auslösen könnte?

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Das interessiert uns auch!)

Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Herr Minister, bitte schön!

Herr Abgeordneter Bode, vielen Dank.

Eine rechtliche Bewertung dieses sehr konkreten Einzelfalls steht der Landesregierung nicht zu. Deswegen bitte ich um Verständnis, dass die von

den Beteiligten öffentlichkeitswirksam vorgetragenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Betriebsänderung von mir nicht überprüft und rechtlich bewertet werden.

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Wa- rum nicht?)

Allgemein gesehen ist es natürlich nicht verboten, dass Unternehmen organisatorische, bauliche oder technische Maßnahmen ergreifen, die zur Abgrenzung von Betriebsbereichen führen. Dabei sind gesetzliche Anforderungen zu beachten - nach der Arbeitsstättenverordnung beispielsweise für Sanitär- und für Pausenräume. Es gilt, die durch Veränderungen unter Umständen ausgelösten Beteiligungsrechte des Betriebsrates konsequent und kontinuierlich zu wahren - auch in diesem von Ihnen nachgefragten Verfahren.

Zu der Frage, ob das Ganze strafrechtlich relevant ist und ob wir uns dazu positioniert haben, will ich noch einmal deutlich sagen - ich meine, ich habe das vorhin in einer Vorbemerkung zumindest angedeutet -, dass wir als Land nicht berechtigt sind, eine solche Strafbarkeit in Bezug auf einzelne Maßnahmen in den letzten Monaten festzustellen. Das ist aus gutem Grund Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden.

Allgemein gesehen ist darauf hinzuweisen, dass Betriebsräte in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört bzw. behindert werden dürfen. Das besagt § 78 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz. Stellt man eine solche Behinderung fest, kann das unter Umständen eine strafbare Handlung sein. Verstöße können nach dem Gesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zum einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Entscheidend ist aber mit Blick auf Ihre Frage der folgende Satz: Die Strafverfolgung erfolgt nur auf Antrag, z. B. des Betriebsrates oder einer der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft.

Die Landesregierung erachtet es in jeglichen Fällen als nicht akzeptabel, wenn Betriebsräte in der Wahrnehmung ihrer gesetzlich garantierten Rechte behindert werden. Jede Geschäftsleitung hat sich rechtstreu zu verhalten. Aber ob ein strafbarer Zustand, ein strafbares Verhalten oder gar eine strafbare Behinderung der Betriebsratsarbeit vorgelegen hat bzw. ob allein die Ankündigung einer Aufspaltung in vier eigene Gesellschaften schon eine Behinderung ist, dahinter setze ich persönlich ein Fragezeichen.

Ich möchte noch einmal betonen: Eine Bewertung steht uns nicht zu. Wir haben keinerlei Hinweise darauf; es ist letztendlich Sache des Gerichts, dies auf Antrag festzustellen.

Mit Blick auf den Betriebsrat möchte ich aber noch auf Folgendes hinweisen: Der Vergleich, der jetzt geschlossen wurde, birgt ja irgendwo auch eine Chance. Ich weiß nicht, ob uns das ausreichend bewusst ist. Die organisatorische Änderung, die Aufspaltung in vier Unternehmensteile, führt dazu, dass jetzt in allen vier Gesellschaften Betriebsräte gebildet werden. Die Forderung der NGG ist, einen Konzernbetriebsrat zu bilden.

Ich will darauf hinweisen, dass es in Niedersachsen den einen oder anderen Betrieb gibt - auch im Brauereibereich -, bei dem es keine Tarifbindung gibt und der keinen Betriebsrat gebildet hat. Auch das ist eine organisatorische Maßnahme, die ein Land zwar bemängeln kann. Es kann auch darauf hinweisen, dass Tarifbindung wichtig, dass die Einbindung des Betriebsrats wichtig ist, dass sozial gelebte Partnerschaft wichtig ist. Aber zwingen können wir die Betriebe nicht dazu.

Wir haben ein gutes Verhältnis zu den Betriebsräten und Personalräten, das durch eine landesweite gemeinsame Veranstaltung mit den Betriebsräten und Personalräten im November noch einmal dokumentiert wurde. Dort haben wir auf diese Thematik hingewiesen. Aber letztendlich gibt es auch Brauereien, die gar keine Tarifbindung haben, sondern die mit ihren einzelnen Mitarbeitern Verträge abschließen. Das gilt es in dem Zusammenhang auch zu berücksichtigen.

Noch einmal konkret: Strafbarkeit müsste festgestellt werden. Wir haben allerdings keine Hinweise darauf.

Vielen Dank, Herr Minister. - Für Bündnis 90/Die Grünen stellt der Kollege Limburg die nächste Zusatzfrage. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Dr. Althusmann, vor dem Hintergrund, dass Sie hier dargestellt haben, dass so eine Betriebsaufspaltung quasi ein üblicher und gewöhnlicher Vorgang sei und in Niedersachsen auch häufiger vorkomme, frage ich Sie: Wie viele dieser von Ihnen genannten Betriebsaufspaltungen sind unter Einsatz von Sicherheitskräften und hektisch aufgezogener Trennwände in

Werkshallen hier in Niedersachsen erfolgt? Das erscheint mir doch als ein eher ungewöhnlicher Vorgang und nicht, wie Sie das dargestellt haben, als etwas ganz Normales.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Herr Minister, bitte sehr!

Herr Abgeordneter Limburg, ich kann immer nur auf das Wissen aus den Gesprächen zurückgreifen, die wir inzwischen geführt haben. Es gibt unterschiedliche Aussagen bezüglich der Rolle des Sicherheitsdienstes in dieser bewussten Situation des Aufstellens von Wänden.

Offensichtlich hat es etwa seit Sommer dieses Jahres eine Gesprächsbereitschaft und Kommunikation der beteiligten Parteien - Geschäftsleitung und Betriebsrat - gegeben. Meiner Erinnerung nach war der Betriebsrat nach Aussage der Geschäftsleitung frühzeitig über die geplante Aufspaltung informiert worden. Dann kam es zu dieser Eskalation, mit der man nicht gerechnet hatte und die zu entsprechenden Reaktionen auf beiden Seiten geführt hat. Die Gesprächsbereitschaft war dann nicht mehr gegeben. Dennoch hat natürlich eine Unternehmensleitung am Ende eine organisatorische Entscheidung mit Blick darauf zu treffen, ob ein Unternehmen weiterhin überlebensfähig bleiben soll oder nicht.

Die Verlustsituation bei der Gilde-Brauerei wurde mir sehr glaubhaft geschildert. Auf der anderen Seite hat die NGG mir gegenüber zumindest die Vermutung geäußert, dass bestimmte Gewinne angeblich hier und dort zwischen den Unternehmen verschoben wurden. Darauf haben wir keinerlei Einfluss. Wir haben auch keinerlei Erkenntnis, ob das tatsächlich in der Form stimmt.

Aber noch einmal: Eine Betriebsänderung ist erstens nicht verboten und kommt zweitens häufiger vor. Wir haben so etwas auch in Hannover schon erlebt. Ich habe versucht, vor dieser Dringlichen Anfrage noch etwas im Internet dazu zu finden. Im Jahr 2010 wurde bei der Herrenhäuser Brauerei, die dann von der Privatbrauerei Wittingen übernommen wurde, eine Aufspaltung in unterschiedliche Bereiche vorgenommen, ein sogenanntes Outsourcing. Das hat am Ende nicht den ge

wünschten Erfolg gebracht; das muss der Vollständigkeit halber hinzugefügt werden.

Trotz der derzeitigen Situation der Gilde-Brauerei, trotz der aufgelaufenen Verluste hat sie nun das Ziel, die Hektoliterzahl zu erhöhen. Ich glaube, sie soll in Richtung von 1 Million gehen. Wenn das erreicht würde, wären nach meiner Einschätzung die rund 136 Arbeitsplätze, die sich dann auf vier Gesellschaften aufteilen, langfristig gesichert.

Der Kern des Konflikts besteht letztendlich darin, dass es bei der Gilde-Brauerei Altverträge gibt, die bei der Übernahme durch TCB 2016 Bestandsgarantie bekommen haben, und Neuverträge, die neu verhandelt wurden. Die Gewerkschaftsseite hat vorgetragen, dass das im Kern dazu führe, dass Einkommensunterschiede zwischen 10 000 Euro und 15 000 Euro zwischen den Beschäftigten beständen. Daraus ist ein Streit entstanden über die Frage - wenn Sie so wollen - der Gleichbehandlung von Arbeit.

(Eva Viehoff [GRÜNE]: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!)

- Ja, aber die Frage ist, was dort gezahlt wird, auch im Vergleich zu anderen Brauereien in Hannover mit ihren Tarifstrukturen. Ich kann es Ihnen leider nicht sagen, weil wir nicht in die Unternehmensbilanzen hineingeschaut haben. Wir können in diesem Tarifstreit auch nicht bis ins letzte Detail prüfen, ob das, was den Mitarbeitern gemäß den Verträgen gezahlt wird, gerecht oder ungerecht ist. Wir wissen nicht, ob sie genauso viel Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und sonstige Leistungen bekommen, wie sie das vorher bekommen haben.

Ich glaube, es ist uns allen offensichtlich: Es kann nicht Aufgabe des Wirtschaftsministers sein, dem Unternehmen vorzuschreiben, wie es seine Tarifstruktur letztendlich ausgestaltet. Natürlich achten wir darauf - das ist richtig. Aber es gibt auch eine Brauerei in Hannover, wo es keine Tarifbindung gibt, nämlich die Herrenhäuser Brauerei. Wenn ich es richtig weiß, schließt sie einzelne Verträge ab.

Ich will hier niemanden gegeneinander ausspielen, aber zumindest darauf hinweisen, dass das in dieser Branche sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Wir können - abgesehen vom Mindestlohn - nun einmal nicht vorgeben, welche Löhne gezahlt werden. Der Mindestlohn wird hier aber deutlich überschritten. Ich glaube, wir reden hier über im Durchschnitt etwa 16 Euro.

(Zustimmung bei der CDU)