Bezeichnend ist an dieser Stelle, dass Herr Ahrends von der AfD hier wieder alles mit allem vermischt hat. Wir reden laut Antrag der AfD über die Bedrohung von Polizeiangehörigen durch
Clans, und dann wird ein Vorfall aus Hitzacker benannt, der von vermeintlichen oder tatsächlichen Linksextremen ausging. Das alles geht hier sehr durcheinander. Aber man muss ja die ganze Sache aufbauschen, um ihr die Bedeutung zu geben, die man ihr beimessen möchte.
Dass diese Art von Bedrohungen in Niedersachsen in jüngerer Vergangenheit quantitativ nicht zugenommen hat, ist noch lange kein Anlass zur Entwarnung. Denn der Geist ist da. Deshalb müssen wir hier weiter besonders wachsam sein. Schließlich ist die Qualität der Bedrohung eine besondere, weil sie zum Teil auch in das private Umfeld der Polizistinnen und Polizisten reicht. Um es ganz klar zu sagen: Das ist völlig inakzeptabel.
Aber es gibt eben auch keinen Anlass zur Dramatisierung oder Panikmache. Um das Selbstverständliche noch einmal zu betonen, weil es für einige leider nicht selbstverständlich zu sein scheint: Erst recht sollte sich jeder davor hüten, dieses Thema zu nutzen, um subtil - einige auch ganz direkt - fremdenfeindliche Ressentiments zu schüren. Das ist hier völlig fehl am Platz. Lassen Sie uns sachlich bleiben!
Wir in Niedersachsen haben die Sicherheit unserer Polizistinnen und Polizisten auch in Bezug auf die Bedrohung durch Clanmitglieder genau im Blick, und wir haben entsprechend reagiert. Eine zentrale Rolle nimmt die Landesrahmenkonzeption zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen ein. Diese Konzeption haben wir im vergangenen Jahr in Kraft gesetzt, und sie geht weit über die Bekämpfung krimineller Clanstrukturen hinaus.
Für die eingesetzten Beamtinnen und Beamten haben wir zusätzliche Hinweise zum Schutz vor Übergriffen und zum Umgang mit Provokationen durch Angehörige krimineller Clans entwickelt.
Bereits im kommenden Jahr werden wir - wir haben es eben bereits gehört - zusätzlich zu den sogenannten Ansprechpartnern Clan an einigen ausgewählten Standorten der Staatsanwaltschaften Stellen für Staatsanwälte schaffen, die speziell Verfahren aus dem Bereich Clan bearbeiten. Dadurch werden wir die Strategie des nieder
Grundlage für diese Konzeption waren - das will ich, auch wenn es schon gesagt worden ist, noch einmal betonen - die „Lagebilder Clankriminalität“ über kriminelle Clanstrukturen in Niedersachsen. Das LKA erstellt diese Lagebilder und entsprechende Bekämpfungskonzepte bereits seit 2013. Damit war Niedersachsen das erste Bundesland, das derartige Betrachtungen und Erhebungen überhaupt angestellt hat.
Ich will noch einmal sagen: Wir in Niedersachsen arbeiten traditionell etwas ruhiger und weniger - wie soll ich sagen? - lautsprecherhaft, als es anderswo passiert. Wir haben vor allem auch nicht den Nachholbedarf, den andere Länder in dieser Frage haben, auch wenn der eine oder andere immer wieder etwas anderes behauptet.
Auch strafrechtlich sind in den vergangenen Jahren konkrete Maßnahmen getroffen worden, um den Schutz von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten zu verbessern. Beispielsweise wurde der Straftatbestand der Nachstellung in § 238 Strafgesetzbuch, zu deren Opfern auch Polizistinnen und Polizisten gehören, konkretisiert und verschärft.
Zusätzlich wurde im Juni 2017 der Strafrahmen bei Widerstandshandlungen und tätlichen Angriffen gegen Vollstreckungsbeamte erhöht. Hier ist jetzt eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen. Das ist ein wichtiger Schritt gewesen, um deutlich zu machen: Wir stehen zu unseren Polizistinnen und Polizisten.
Außerdem haben wir den Persönlichkeitsschutz der niedersächsischen Polizistinnen und Polizisten gestärkt. Wer in entsprechend gefährdeten Einheiten eingesetzt wird, kann nun deutlich leichter eine sogenannte Auskunftssperre erhalten. Persönliche Daten wie Wohnort und Adresse sind dann nicht im Melderegister zu finden.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat bereits zahlreiche Maßnahmen vorangebracht, um unsere Polizistinnen und Polizisten bestmöglich zu schützen. Wir werden diesen Weg auch in Zukunft konsequent gehen.
Wichtig ist aber: Wir müssen bestehendes Recht konsequent anwenden. Außerdem müssen wir fortlaufend prüfen, ob weiterer Verbesserungsbedarf besteht. Frau Ministerin Havliza hat dies be
Wir bleiben hier wachsam, und das ist richtig und gut so. Wir reden schließlich nicht von Bagatelldelikten. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Polizei ist es eine große Belastung, wenn nicht nur sie selbst, sondern im schlimmsten Fall sogar die eigene Familie Drohungen oder Beleidigungen ausgesetzt sind. Meine Damen und Herren, völlig egal, ob diese Drohungen subtil oder ganz direkt ausgesprochen werden: Bei Überschreiten einer solchen roten Linie müssen wir deutliche Signale setzen.
Wer Polizistinnen und Polizisten angreift, wer sie bedroht, der greift unsere Gesellschaft, der greift unseren Rechtsstaat unmittelbar und direkt an. Wir werden deshalb weiterhin jeder Form von Angriffen und Bedrohungen gegen die Repräsentanten unseres Staates entschieden entgegentreten - übrigens aus allen Richtungen, um das deutlich zu betonen. Auch die Meinungsfreiheit von öffentlich Beschäftigten wird weiterhin geschützt werden, auch das ganz gleich in welcher Richtung, solange sie auf dem Boden unserer Verfassung geschieht.
Auch diejenigen, die meinen, sie könnten den Rechtsstaat ungestraft angreifen oder bedrohen, werden die Wehrhaftigkeit dieses Rechtsstaates zu spüren bekommen.
Diejenigen, die glauben, Recht und Gesetz gelten für sie weniger als für alle anderen, werden schnell feststellen: Dieser Rechtsstaat weiß sich zu wehren. Er lässt sich nicht einschüchtern. Er lässt sich nicht erpressen. Er weicht seinen Vertreterinnen und Vertretern keinen Zentimeter von der Seite.
b) Tarifstreit und Aufspaltung bei der GildeBrauerei - Wie steht die Landesregierung zur Tariftreue? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/5381
Die Dringliche Anfrage wird vorgetragen von der Kollegin Eva Viehoff. Bitte schön! Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bündnis 90/Die Grünen stellen folgende Dringliche Anfrage: „Tarifstreit und Aufspaltung bei der Gilde-Brauerei - Wie steht die Landesregierung zur Tariftreue?“
Seit dem Erwerb der Gilde-Brauerei durch die TCB Beteiligungsgesellschaft mbH zum Jahreswechsel 2015/2016 wird die Brauereibelegschaft für gleiche Arbeit unterschiedlich bezahlt. Denn seit 2016 erhalten Beschäftigte, die seit diesem Zeitpunkt neu eingestellt wurden, jährlich durchschnittlich 15 000 Euro brutto weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen, die noch Ansprüche auf die vormals gültigen Tarifverträge haben, so Informationen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.
Seitdem versucht die NGG, mit der Gilde-Geschäftsführung über einen Haustarifvertrag für alle Brauereibeschäftigten in der Hannoveraner Südstadt zu verhandeln. Diese Verhandlungen kamen seinerzeit ohne Einigung zum Erliegen. In diesem Jahr ist die Gewerkschaft erneut in die Tarifverhandlungen mit dem Unternehmen eingetreten, um eine Angleichung der Löhne zu erreichen. Denn der Bierabsatz und die Produktivität sollen sich in den drei vergangenen Jahren mehr als verdreifacht haben.
Auch diese Tarifverhandlungen wurden von der Geschäftsführung ohne Angabe von Gründen abgebrochen. Am Freitag, den 29. November, überführte die Geschäftsführung der TCB Beteiligungsgesellschaft mbH die Arbeitsverhältnisse von mehr als der Hälfte der Beschäftigten der Gilde-Brauerei in die Leine Logistik GmbH, die Fass- und Flaschenabfüllgesellschaft Hannover GmbH und die Hannoversche Abfüllgesellschaft mbH.
Unter der Aufsicht von Sicherheitskräften mussten die Beschäftigten nicht nur ihre Spinde räumen, sie mussten sich auch unter Aufsicht dieser Sicherheitskräfte umziehen.
Es wurden neue Zeiterfassungskarten verteilt und neue Arbeitskleidung ausgegeben. Zusätzlich wurden Trennwände in den Betrieb eingezogen, nicht nur in der Produktion, sondern auch in der Betriebskantine sowie in den Umkleide- und Sozialräumen. Dies alles geschah ohne die gesetzlich verpflichtende Rücksprache mit dem Betriebsrat oder ohne dass die laufenden Tarifverhandlungen durch eine Einigungsstelle für gescheitert erklärt wurden.
Den Betriebsräten wurde von der Geschäftsführung mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht, sollten sie ihre Mandate weiterhin ausüben. Laut Medienberichten einigten sich die Geschäftsführung und der Betriebsrat am 9. Dezember vor dem Arbeitsgericht Hannover auf einen Vergleich. Die vollzogene Aufspaltung der Brauerei in vier Unternehmen bleibt jedoch erhalten. Im Zuge eines Einigungsverfahrens wird aber über einen Interessenausgleich verhandelt.
Darüber hinaus darf der alte Betriebsrat weiterhin die Gesamtbelegschaft für die gesetzlich vorgeschriebene Übergangszeit von sechs Monaten vertreten. Gemäß § 119 BetrVG wird mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft, wer die Arbeit eines Betriebsrats behindert.
1. Wie wirkt die Landesregierung darauf hin, den Abbau von Tariftreue und Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz zu unterbinden?
2. Was hat die Landesregierung veranlasst und was plant sie, damit die Möglichkeit geschaffen wird, die Tarifverhandlungen wieder aufzunehmen?
3. Wie will die Landesregierung ihr im Koalitionsvertrag festgehaltenes Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft weiterverfolgen?
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und möchte gleichzeitig Lena Melcher und den Betriebsrat der Gilde-Brauerei begrüßen.
Frau Kollegin, ich glaube, wir beide wissen, dass das hier nicht zulässig ist und nicht den Gepflogenheiten des Hauses entspricht. Ich hätte gar nicht schlecht Lust, Ihnen einen Ordnungsruf zu erteilen - aber es ist ja bald Weihnachten.