Protocol of the Session on December 17, 2019

Doch wir in Niedersachsen leisten uns nichts weiter als Schönfärberei, die 1,5 Millionen Euro kosten soll, für das Kriminologische Forschungsinstitut in Hannover. Anstatt das Thema Kriminalität tatsächlich wissenschaftlich anzugehen, bezahlen wir dafür, dass wir Fehlentwicklungen „wissenschaftlich gestützt“ nicht wahrhaben wollen. Unsere Forderung lautet daher: Kürzung auf 1 Million Euro, um die manchmal fragwürdige Arbeit des Instituts nicht noch weiter zu unterstützen.

Wir wollen dagegen für Kernaufgaben des Haushaltes ganz bescheidene Mittelerhöhungen durchsetzen. Für die Heranführung der Jugend an das Buch und die Digitalisierung von Quellen wollen wir gern 750 000 Euro mehr einstellen. Das eine ist zu tun, das andere nicht zu lassen. Digitalisierung und Buchförderung gehen für uns Hand in Hand. Das gedruckte Buch hat sich als unverzichtbar herausgestellt.

Ebenso wünschen wir, die Planzahlen für Begutachtung, Verfilmung, wissenschaftliche Veranstaltungen und Nachwuchsförderung für die weltberühmte Bibliothek in Wolfenbüttel erhöht zu sehen bzw. zumindest auf der Höhe von 2017 zu lassen. Auch andere wertvolle Institutionen werden kurzgehalten, und die geringen Einsparungen stehen in keinem Verhältnis zu dem Schaden, den diese anrichten, so beim Landesmuseum Hannover. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, dort Stundenzahlen abzusenken. Die originären Aufgabenfelder des Museums dürfen nicht vernachlässigt werden.

Völlig unbegreiflich in unseren Zeiten ist auch die Kürzung der Musikförderung. Ich dachte, Sie wollten integrieren und junge Menschen kulturell aktivieren. Unsere Forderung ist: 3,2 Millionen Euro im Jahr bei jährlich folgenden fünfprozentigen Steigerungen und damit die Rücknahme der Kürzung.

Auch in der Heimatpflege und bei den Heimvolkshochschulen kürzen Sie. Kann man dahinter Absicht vermuten?

Ich möchte hier schließen und meine restliche Redezeit zu einer kurzen Bemerkung zur Kontroverse von heute Nachmittag um meine Zitate aus Studien nutzen. Wir haben heute Nachmittag aus dieser Publikation der Hanns-Seidel-Stiftung zitiert.

(Der Redner zeigt eine Broschüre)

Da Sie meine Worte immer gern anzweifeln, möchte ich eine kurze Passage dieses Textes vorlesen. Zur Diskussion von heute Nachmittag:

„Die Fülle der NICHD-Daten, die heute als Gold-Standard der Betreuungsforschung

gelten, lässt sich auf drei wesentliche Erkenntnisse kondensieren:

- Höhere Betreuungsqualität führt zu etwas

besseren kognitiven Leistungen.

- Die Dauer früher Betreuung ist linear mit

einer Zunahme aggressiven und impulsiven Verhaltens verbunden, und zwar unabhängig von der Betreuungsqualität(!) und insbesondere in Krippen. (Beide Effek- te halten bis zum 15. Lebensjahr an, scheinen also längerfristig ,programmiertʽ zu werden.)

- Die Effekte elterlicher Erziehung sind we

sentlich stärker als jene außerfamiliärer Betreuung.

Aus diesen Resultaten leitete das Autorenkollektiv drei unmittelbar plausible Grundsatzforderungen ab:

− Die Qualität frühkindlicher Betreuung muss

hoch sein.

− Die Dauer frühkindlicher Betreuung sollte

niedrig sein.

− Elterliche Erziehung sollte besonders un

terstützt und gefördert werden. International, besonders aber auch in Deutschland, wird derzeit praktisch ausschließlich die erste Forderung debattiert …, während hinsichtlich der zweiten und dritten Forderung weitgehendes Stillschweigen

herrscht.“

Diese Situation wollen wir hiermit beenden.

(Johanne Modder [SPD]: Sie haben vorhin aber etwas ganz anderes vor- getragen!)

Das Ganze stammt aus dieser Veröffentlichung der Hanns-Seidel-Stiftung. Ich möchte hiermit schließen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Herr Rykena, wir haben Ihr Zitieren aus einer Publikation der Hanns-Seidel-Stiftung zur Kenntnis genommen. Ich gehe aber davon aus, dass weitere Diskussionen und Debatten im Kultusbereich notwendig sind, weil man das so, aus dem Kontext gerissen, nicht in den Raum stellen kann.

(Johanne Modder [SPD]: Vor allem hat er beim ersten Mal etwas völlig anderes gesagt! - Widerspruch bei der AfD)

- Ich habe Ihnen nicht unterstellt, dass Sie nicht lesen können. Ich habe gesagt, dass das, was Sie hier vorgelesen haben - - -

(Anhaltender Widerspruch bei der AfD)

- Sie können gern so weitermachen, dann unterbrechen wir die Sitzung. Sie sorgen hier gerade für Unruhe. Akzeptieren Sie einfach die Äußerungen der Vizepräsidentin. Führen Sie die Diskussion gern im Kultusausschuss weiter.

Wir sind jetzt im Bereich der Wissenschafts- und Kulturpolitik, und in dem Kontext erteile ich jetzt Minister Björn Thümler das Wort. Bitte schön, Herr Minister!

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beginne mit dem, was Frau Viehoff hier zu Beginn der Diskussion gesagt hat. Natürlich stößt die globale Minderausgabe auch nicht auf unsere ungeteilte Freude. Sie können sich ungefähr vorstellen, dass das keine große Freude auslöst und dass wir natürlich in einem neuralgischem Bereich kürzen müssen.

Es gibt aber keine andere Möglichkeit. Denn, anders als Sie es ausgedrückt haben, ist unser Haushalt bei Kultur und bei Forschung schon den letzten Sparrunden des Landes Niedersachsen zum Opfer gefallen. Gerade und insbesondere die Kultur ist quasi immer der Bereich gewesen, aus dem am meisten Geld herausgenommen worden ist, zum Teil so viel, dass wir vor erheblichen Problemen stehen. Deswegen halte ich es für nicht verantwortbar, bei der Kultur weiter zu kürzen. Es wäre auch völlig sachfremd. Darauf gehe ich gleich noch ein.

Das gilt für die Forschung genauso. Auch dort ist alles das, was einmal als Landesmittel für Forschungspolitik vorhanden war, mittlerweile weg, weil es in Sparrunden weggenommen worden ist. Es bleibt das VW Vorab, das zusätzlich gilt. Eigentlich müssten wir es quasi mit je einem weiteren Euro von uns gegenfinanzieren. Das können wir gar nicht, weil das Geld dafür nicht da ist.

Es bleibt also nur der Block, der die Hochschulen betrifft, der immerhin jedes Jahr 2,3 Milliarden Euro ausmacht. Genau dort werden jetzt 1,1 % im Rahmen einer Haushaltssperre gesperrt.

(Zuruf von Eva Viehoff [GRÜNE])

- Natürlich stimmt das! Es sind 2,3 Milliarden Euro, davon werden 1,1 % gesperrt, das sind rund 24 Millionen Euro, also etwas mehr als 23 Millionen Euro. Die werden bei Zuteilung der Haushalte gesperrt. Darin, wie und wo die Hochschulen das einsparen, sind sie völlig frei. Es gibt da keine Vorfestlegung. So ist es mit der LHK besprochen. So hat es die LHK im Grundsatz auch beschlossen. Und ich bin der LHK im Übrigen, lieber Herr Professor Friedrich, dankbar dafür, dass sie das auch

unter Zurückstellung erheblicher Bedenken so mitgetragen hat. Das ist alles andere als selbstverständlich. Vielen Dank dafür an dieser Stelle. Ich finde, das ist eine sehr gute, große Haltung, die Sie da an den Tag legen.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Und meine Damen und Herren, wenn davon gesprochen wird, dass das alles ja irgendwelche Verträge bricht, dann bleibt festzustellen: Das ist falsch. Schauen Sie in die Hochschulentwicklungsverträge! Dort steht in § 2 Abs. 2, dass das Land Niedersachsen zur Erbringung von globalen Minderausgaben genau dort eingreifen kann. Das heißt, das Land Niedersachsen verhält sich auch fürderhin vertragstreu. Ob es Ihnen passt oder nicht: So steht es in den Verträgen!

Das Zweite ist - darauf ist vorhin schon einmal hingewiesen worden -: Sie selbst haben in Ihrem Haushaltsantrag die globale Minderausgabe nicht ausgebucht. Sie haben sie noch einmal erhöht. Darüber sollten Sie noch einmal nachdenken. Sie sagen: Da dürft ihr nicht sparen; im Kulturbereich kann man nicht sparen und auch nicht bei der Forschung. Wo soll denn das Wissenschaftsressort sonst noch sparen? - Wir sind verpflichtet, unseren Anteil zu erbringen, ob uns das passt oder nicht. So hat es die Landesregierung beschlossen, und so müssen wir es ausführen, wenn der Haushaltsgesetzgeber den Beschluss am Donnerstag so fasst. Und dann wird es auch so gemacht.

Dritte Anmerkung. Sie haben zu Studierendenwohnheimen gesprochen, und auch dazu kann ich Ihnen sagen: Der Blick in die eigene Regierungszeit hilft manchmal weiter. Wir haben 2018 und 2019 11,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um Wohnheime zu bauen. In Ihrer fünfjährigen Regierungszeit war der Betrag nicht mal annährungsweise so groß. Er betrug nämlich 4,5 Millionen Euro, was schon ein gewisses Missverhältnis zum Ausdruck bringt. Zusätzlich kommt hinzu - -

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Und in der Wahlperiode davor?)

- In der Wahlperiode davor haben wir regiert, und da war der Betrag auch nicht höher. Das kann ich Ihnen sagen.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Aha!)

Aber das hat damit nichts zu tun. Sie stellen sich hierhin und sagen, dass Sie etwas für Studierendenwohnheime tun. Sie tun es eben nicht. Sie haben es in Ihrer Regierungszeit nicht auf die Ket