Protocol of the Session on November 20, 2019

Ich nehme aber zurück, dass Sie nichts gemacht haben. Nur: Das, was Sie wollten, war so katastrophal, dass „nichts“ wirklich besser gewesen wäre.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Kollege Domeier. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Herr Kollege Detlev Schulz-Hendel. Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Domeier, dieser Antrag, Ihr neuer Weg, ist schon ein Stück Realsatire. Den Masterplan Digitalisierung gibt es seit mehr als einem Jahr. Seit mehr als einem Jahr liegt unser Antrag vor, und seit mehr als einem Jahr verweigern Sie die Beratung im Ausschuss mit der Begründung, die GroKo und die Landesregierung hätten alles im Griff.

Jetzt bedarf es eines Antrages, damit Sie feststellen, dass Niedersachsen ein ländlich geprägtes Bundesland ist. Sie stellen fest, dass die Bundesregierung bisher nichts getan hat, um eine flächendeckende Mobilfunkversorgung zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse sicherzustellen. Sie stellen fest, dass die Bundesnetzagentur Parameter überarbeiten muss.

Als es in unserem Antrag darum ging, vor der Frequenzversteigerung Parameter festzulegen, haben Sie abgewinkt und das noch als überflüssig bezeichnet. Heute, Mitte November, fordern Sie ein Gesamtkonzept der Bundesnetzagentur bis zum Ende des Jahres. Ich finde, das fällt Ihnen ziemlich rechtzeitig ein, um es mal ironisch auszudrücken.

Böse Zungen könnten vermuten - ich bin keine solche böse Zunge, ich stelle das nur mal so in den Raum -, dass der Antrag die Handschrift der SPD trägt, um den CDU-Minister Althusmann oder den CSU-Minister Scheuer abzumahnen und aufzufordern, endlich ans Arbeiten zu kommen und Weichen für einen flächendeckenden Breitband- und Mobilfunkausbau zu stellen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das könnte ich auch tatsächlich nachvollziehen; denn die groß angekündigte Mobilfunkstrategie der Bundesregierung ist, wie ich vorhin schon gesagt habe, völlig unzureichend. Auch Ihr Minister Herr

Althusmann bleibt in der Praxis deutlich hinter den Ankündigungen zurück. Da nützt es auch nichts, hier darzustellen, dass man für Maßnahmen, die schon weit vorher auf den Weg gebracht wurden, die roten Bänder durchgeschnitten hat.

Wir reden zwar seit nunmehr zwei Jahren über Funklöcher und haben sie auch alle sauber und ordentlich erfasst, aber beseitigt ist noch kein einziges. Das ist bedauerlich und sehr ärgerlich für die Menschen in den ländlichen Räumen, die zu Recht in Sorge sind, vom Fortschritt der Digitalisierung abgehängt zu werden.

An Herrn Minister Althusmann und auch an die Adresse der GroKo: Sie gehen neue Wege. Aber was soll ich dem Dentallabor in Barnstedt eigentlich noch erzählen - Herr Minister Althusmann wohnt ja in der Region -, wenn es seine digitalen labortechnischen Arbeiten mit dem Auto von Barnstedt nach Lüneburg bringen muss, weil es nicht in der Lage ist, die Daten per Internet zu übertragen - weil das in Barnstedt schlichtweg immer noch nicht möglich ist?

Der Bundesgerichtshof hat schon 2012 festgestellt, dass das Internet zur Grundversorgung des Einzelnen gehört. Ich frage mich schon, wie ernst Sie das eigentlich nehmen. Es ist doch die Aufgabe dieser Landesregierung und vor allem des Ministers Althusmann, die Bundesregierung aufzufordern, einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet festzuschreiben, um für gleiche Lebensverhältnisse zu sorgen. Gelegenheit hierzu haben Sie aufgrund unserer parlamentarischen Initiativen zuhauf gehabt.

Ich kann das hier alles nicht mehr nachvollziehen und bin gespannt, was Sie uns in den Beratungen Neues präsentieren.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Jörg Bode [FDP])

Vielen Dank, Herr Kollege Schulz-Hendel. - Für die FDP-Fraktion hat nun der Kollege Jörg Bode das Wort. Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Entschließungsantrag von SPD und CDU trägt schon humoristische Züge, und wenn es nicht so ernst wäre, könnte man zum Teil auch darüber lachen.

Allerdings muss ich einräumen, dass Sie in einigen Punkten tatsächlich schlauer geworden sind. Wir haben Ihnen im Jahr 2018 vor der Bekanntgabe Ihres Masterplans in einem Entschließungsantrag bereits einige Hinweise gegeben, wie man schneller werden könnte.

Ein Hinweis war, das BOS-Funksystem zu öffnen, damit es von den Anbietern mitbenutzt werden kann. Damals war das noch tabu - Herr Minister Althusmann kann nichts dazu; es war Minister Pistorius, der sich dagegen gewehrt hat -, weil damit angeblich die Sicherheitswelt zusammenbrechen würde. Jetzt, zwei Jahre später, fordern Sie, dass es endlich passieren soll. - Ich kann nur feststellen: zwei verschenkte Jahre.

Ferner fordern Sie, ein Mietmodell für Funkmasten für die Kommunen einzurichten. Ich will nur sagen, dass wir Ihnen in unserem Antrag im Jahr 2018 vorgeschlagen haben, dass das Land in den Bereichen, in denen der Glasfaserausbau nicht vorankommt, die Glasfasernetze in Abstimmung mit den Mobilfunkanbietern selbst ausbaut und dann an diese vermietet. Frau Wulf hat das damals als eine Art kommunistischen Anfall von mir und der FDP bezeichnet und gemeint, das hätte mit Marktwirtschaft nichts mehr zu tun. Aber jetzt fordern auch Sie ein Mietmodell auf kommunaler Ebene! - Auch hier kann ich wieder nur sagen: zwei verschenkte Jahre!

Und das auch nur, wenn Sie tatsächlich ein funktionierendes Modell vorschlagen würden. Aber Sie formulieren in Ihrem Antrag, dass die Kommunen die Möglichkeit bekommen sollen, Mobilfunkmasten zu initiieren bzw. Baukonzessionen zu vergeben. Ich habe einmal nachgeschaut, welche Bedeutungen das Wort „initiieren“ haben kann. Für mich heißt das, dass die Kommune den Mast nicht selber bauen, sondern einen Standort für Mobilfunkanbieter schaffen, diesen vermieten oder eine Konzession zur Errichtung einer Anlage vergeben soll. Und das wiederum heißt: Die Genehmigungsarbeit verbleibt bei der Kommune.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir leben ja immer noch in einem Rechtsstaat. Die rechtlichen Anforderungen zur Errichtung eines Mobilfunkmastes sind für eine Kommune und für einen privaten Anbieter identisch. Alle müssen immissionsschutzrechtliche, naturschutzrechtliche, baurechtliche

Regelungen etc. erfüllen. Das heißt: Nur weil die Kommune das Genehmigungsverfahren übernimmt, ändert sich an der Geschwindigkeit des gesamten Vorhabens nichts. Es sei denn, Sie än

dern die Regelung; dann würde sich das auch für den Mobilfunkanbieter erledigen.

Im Übrigen ist das Problem nicht, dass ein Mast an einem Standort, an dem nur Hasen herumlaufen, eine hohe Miete hätte. Nein, das Problem sind die Strom- und die Glasfaserleitungen, die dorthin gelegt werden müssen. Das Problem sind die baurechtlichen Fragestellungen, nicht die Miete für Grund und Boden. Insofern löst Ihr Vorschlag Probleme, die es gar nicht gibt, und daher kann ich mir nicht vorstellen, dass er irgendetwas verändern würde.

Aber der absolute Knüller Ihres Antrags, mein absoluter Liebling, ist die Forderung, dass die Bundesregierung und die Europäische Kommission in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur bis zum 31. Dezember 2019 ein Gesamtkonzept Mobilfunkausbau vorlegen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich bin ja sehr gutgläubig und will auch der EU und der Bundesregierung nur das Beste unterstellen. Da Sie heute nicht die sofortige Abstimmung beantragt haben, möchten Sie den Antrag in der nächsten Woche im Wirtschaftsausschuss beraten. Gesetzt den Fall, Sie beschließen ihn dort, kommt er in das Dezember-Plenum zurück. Und wenn Sie ihn dann mit Ihrer Mehrheit im Dezember-Plenum beschließen, haben EU und Bundesregierung in diesem Jahr noch fünf Arbeitstage Zeit, um dieses Konzept zu erstellen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Da habe ich ein gutes Gefühl. Das wird klappen. Toi, toi, toi!

(Beifall bei der FDP - Zuruf von der AfD: Die schaffen das!)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Bode.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir beenden die Beratung, warten allerdings, bis es etwas ruhiger geworden ist.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Federführend soll der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein. Wer möchte dem so folgen? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 28: Abschließende Beratung: Der nächsten Milchkrise wirksam begegnen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/1068 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drs. 18/5085

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich eröffne die Beratung und gebe zunächst der Kollegin Miriam Staudte, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ungefähr anderthalb Jahre her, dass wir hier einen Antrag mit dem Titel „Der nächsten Milchkrise wirksam begegnen“ eingebracht haben. Sie erinnern sich alle: Die fallenden Milchpreise, die Lagerhaltung und die wirklich existenzbedrohende Situation für viele Milchviehbetriebe gerade hier in Niedersachsen waren ein großes und heiß diskutiertes Thema. Im Ausschuss gab es eine Unterrichtung, aber dann ist mehrere Monate lang nichts passiert. Wir mussten immer wieder nachhaken. Es wurde signalisiert, dass man irgendwann einen Änderungsantrag stellen will. Es dauerte, bis sich die GroKo verständigen konnte. Aber jetzt liegt immerhin einer vor.

Wir werden uns in der Abstimmung über diesen Antrag der GroKo allerdings der Stimme enthalten. Wir sehen zwar, dass einige unserer Forderungen aufgegriffen worden sind, aber eben nur in sehr abgeschwächter Form.

Die Weidetierprämie haben wir oft diskutiert. Wir haben gefordert, dass das Land Mittel in die Hand nimmt, um die Weidetierhaltung, die wirtschaftlich schlechter dasteht als die ganzjährige Stallhaltung, zu unterstützen. Sie haben jetzt eine Formulierung gewählt, dass benachteiligte Regionen mit

EU-Mitteln gefördert werden sollen und dabei irgendwie insbesondere auch Weidetierhalter. Das scheint ein Kompromiss zu sein. Wenn Sie es mit Ihrer Forderung ernst meinen, die Weidetierprämie aus EU-Mitteln zu finanzieren, dann könnten Sie

doch auch gleich einen Anfang machen. Für 2020 sind ja nun Mittel von der ersten in die zweite Säule umgeschichtet worden: 75 Millionen Euro jährlich für Deutschland. Da könnte man ja den niedersächsischen Anteil nehmen und entsprechend anfangen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt aber nur etwas formulieren und es als Formelkompromiss darzustellen, ohne dass etwas passiert, finde ich, ist zu schwach.

Ein anderes Beispiel. Es ist ein grundsätzliches Problem, dass die Weidetierhalter eine schlechte Verhandlungsposition gegenüber den Molkereien haben. Auch das Bundeskartellamt bestätigt, dass der Markt hier eigentlich nicht funktioniert. Wir haben gefordert, dass der Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation Anwendung finden soll. Darin steht, dass Verträge schriftlich fixiert werden und verbindlich sein müssen und dass der Preis darin stehen sollte. In jedem anderen wirtschaftlichen Zusammenhang würde man sagen, dass das etwas ganz Selbstverständliches ist: Man wird sich handelseinig, schließt einen Vertrag, und dann macht man Geschäfte miteinander. Die Milchtierhalter erfahren aber immer erst im Nachhinein, für welchen Preis sie in den letzten Monaten eigentlich gearbeitet haben und ob sich das für sie überhaupt gelohnt hat.

Sie haben in Ihrem Antrag die folgende Formulierung aufgegriffen:

„Die Landesregierung möge sich darüber hinaus auf Bundesebene dafür einsetzen, … dass eine nationale Anwendung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktorganisation Anwendung finden darf,“

- also nicht muss -

„sofern die Molkereiwirtschaft der Aufforderung des BMEL, den Aspekt der Lieferbeziehungen als Bestandteil einer verbesserten Milchmengenplanung und -steuerung in die Sektorstrategie 2030 aufzunehmen,

nicht in ausreichendem Maße nachgekommen ist“.

Nach dem Motto: Wenn es freiwillig nicht funktioniert - was es die ganze Zeit schon nicht hat -, dann kann man diesen Paragrafen eventuell anwenden. - Ich glaube, das ist vergebliche Liebesmüh. Wir sollten hier auch mal etwas beschließen!