Themen, die wir in den letzten Wochen im Zusammenhang mit der Frage, wie es eigentlich mit der Windenergie weitergeht, sehr intensiv diskutiert haben, auch in diesem Tagesordnungspunkt wiederfinden.
Ich will gleich vorweg sagen: Ich glaube, dass mindestens der größte Teil der Punkte, die in dem Antrag genannt werden - wenn nicht gar der Antrag insgesamt -, zustimmungsfähig sind. Einiges fehlt aber, finde ich. Man muss noch einmal darüber reden, was ergänzt werden muss. Aber dass sich der Landtag zu der Frage des Ausbaus der Windenergie positioniert, ist absolut richtig; das begrüße ich sehr.
Vorweg will ich auch noch sagen, in welcher Situation wir sind: Wir wollen die Klimaschutzziele 2030 erreichen. Umgerechnet heißt das - der Ministerpräsident hat es gesagt -: 5 GW - Ausbau der Windenergie onshore jedes Jahr. Das heißt, wenn wir das nicht schaffen, dann erreichen wir auch nicht die Klimaziele. Ich finde, das gehört zur Wahrheit dazu. Jeder, der sich für ein Bremsen des Ausbaus der Windenergie ausspricht, sagt also auch: Ich akzeptiere, dass wir die Klimaschutzziele 2030 nicht erreichen. - Ich halte es zumindest für eine ehrliche Antwort, wenn man das dann auch entsprechend betont.
Wenn ich das will, muss ich dafür sorgen, dass die erneuerbaren Energien und Energie insgesamt günstiger werden. Genau das ist ja eine der Forderungen. Deswegen ist das Ziel, mit einem CO2Preis das, was Emissionen verursacht, zu verteuern und gleichzeitig mit einer Senkung - das muss das Ziel sein - der EEG-Umlage und der Stromsteuer dafür zu sorgen, dass die Lösungen aus erneuerbaren Energien wettbewerbsfähig werden. Das ist nicht etwas, was wir nur hier diskutieren. Das ist genau die Botschaft, die die deutsche Wirtschaft gibt. Sie sagt nämlich: Sorgt dafür, dass der erneuerbare Strom vom Preis her wettbewerbsfähig wird, und sorgt dafür, das genug davon da ist; dann zeigen wir, wie Innovation in der Wirtschaft funktioniert und wir uns wettbewerbsfähig aufstellen können. - Ich glaube, das ist Motivation genug, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Das gilt dann übrigens auch für das Unternehmen Enercon. Denn wir brauchen die Kolleginnen und Kollegen, die heute dort tätig sind.
Übrigens bin ich auch gar nicht bereit, zu akzeptieren, dass Rotorblattfertigung in Deutschland nicht möglich sein soll. Lieber Jörg Bode, würde VW seit 20 Jahren argumentieren, dass das alles hier nicht mehr geht und ins Ausland verlagert werden muss, hätten wir gar keine Arbeitsplätze mehr. Auch VW musste ständig in Innovation investieren, ständig in Automatisierung investieren und ständig mit weniger Beschäftigten dafür sorgen, dass die Produktion aufrechterhalten bleibt. Genau das erwarte ich von einem Unternehmen der Windenergiebranche mit einem zukunftsfähigen Markt einer solchen Größe auch. Es muss so investieren, dass wettbewerbsfähig in Deutschland produziert werden kann. Das ist die Erwartungshaltung, die wir an das Unternehmen haben, und sicherlich auch die Erwartungshaltung, die die Kolleginnen und Kollegen dort vor Ort haben.
Ich will die Punkte kurz aufgreifen und zur 1 000-m-Regelung Folgendes sagen: Das war ein Beschluss der Umweltministerkonferenz in der letzten Woche. Die Umweltminister aller 16 Länder plus BMU - da war auch der bayerische Kollege dabei - haben beschlossen, dass wir eine pauschale Abstandsregelung von 1 000 m ablehnen, weil wir das für sachlich falsch halten. Wenn man sich alle Umfragen anschaut, kann man nur sagen: 1 000 m führen nicht zur Akzeptanzsteigerung. Das ist ein Irrtum. 1 000 m sind eine willkürliche Festlegung. Die Festlegung hätte auch auf 900 m oder 1 100 m erfolgen können. Es gibt überhaupt keine Grundlage für die 1 000 m.
Wenn man den Menschen sagt, dass in 1 000 m Abstand ein Windrad gebaut wird, werden diejenigen, die bei 800 m dagegen sind, bei 1 000 m genauso dagegen sein, wie sie auch bei 1 200 m dagegen sein werden. Das wissen wir doch. Wir haben es lange genug erfahren - egal, ob man eine Straße, eine Schiene, eine Windenergieanlage oder ein Stromnetz baut. Wir wollen viele überzeugen und mitnehmen. Aber ganz am Ende brauchen wir klare Entscheidungen, die dafür sorgen, dass wir uns zukunftsfähig aufstellen. Anders geht es nicht, glaube ich.
Ich will das auch noch einmal sagen, weil das immer so kritisiert wird, was die TA Lärm angeht. Herr Birkner, ich wüsste nicht, dass wir bei Kohlekraftwerken pauschale Abstände haben.
Ich wüsste auch nicht, dass wir bei Industriebetrieben pauschale Abstände haben. Vielmehr definieren wir das immer ganz sauber nach den Emissionen oder nach den Immissionen, also nach dem, was denn bei den Betroffenen ankommt. Das ist doch ein vernünftiger Weg.
Genau das muss auch hier die Grundlage sein. Man muss eine sachliche, saubere, objektive Bewertung als Grundlage für den Abstand nehmen. Und dann kann man darüber reden - das finde ich übrigens richtig -, ob die TA Lärm in ihrer Ausführung richtig ist.
Das haben wir gemacht. Das Umweltministerium hat zusammen mit dem Bund neue Berechnungsmethoden entwickelt, um die Schallausbreitung bei den höheren Anlagen präzise zu berechnen, damit nicht veraltete Rechenmethoden angewendet werden. Anhand der Messungen zeigt sich auch, dass die Berechnungen jetzt stimmen.
Das ist absolut richtig. Das kann man angehen. Aber man kann doch nicht sagen: Mir reicht bei allen Anlagen die TA Lärm nicht aus; ich lege einmal willkürlich einen Abstand fest. - Das halte ich für falsch. Das sollten wir auch nicht tun, meine Damen und Herren.
So ist das auch bei den anderen Punkten, die Sie genannt haben, beispielsweise bei den pauschalen Abstandsregelungen des Bundes, also des BMVI, für Drehfunkfeuer. Jetzt liegt ein Gutachten vor, das über viele Jahre von der PTB mit einer Reihe von Wissenschaftlern und Hochschulen erarbeitet worden ist. Dieses Gutachten zeigt: Pauschal sind 15 km einfach falsch. Die 10-km-Regelung in Europa reicht aus. Im Einzelfall kann man sogar von den 10 km abweichen.
Das schafft - übrigens in einer Form, bei der wir gar nicht das Problem haben, dass Menschen dies nicht akzeptieren, sondern sogar eine hohe Akzeptanz vorhanden ist - einen Ausbau von 5 GW in kürzester Zeit. Wenn wir das vernünftig organisieren, schafft das auch in kürzester Zeit wieder Beschäftigung in der Windenergiebranche. Und das sollte unser gemeinsames Ansinnen in dieser Frage sein, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Das Gleiche gilt für Bürgerenergie. Was brauchen wir? Mehr Akzeptanz? Eindeutig schafft Bürgerenergie - maximal sechs Anlagen mit jeweils höchstens 3 MW nach der De-minimis-Regelung - eine Chance für Akzeptanz. Das ist auch mein Vorschlag. Der Bund ist ja jetzt auf dem Weg.
- Ja, das hat der Bund schon beschlossen: Akzeptanz durch Beteiligung der Kommunen. Das haben wir allerdings ein bisschen länger gefordert als beschlossen. Aber jetzt ist es beschlossen.
Denn warum sollen sich die Bürger in der Stadt über die grünen erneuerbaren Energien freuen, während man auf dem Land die Situation hat, dass dort die Windenergieanlage steht? Dann muss man auch einen Nutzen davon haben. Deswegen ist die Beteiligung der Kommunen, der kommunalen Seite, um Finanzmittel zu haben und sie für soziale und ökologische Projekte im Haushalt der Kommune einzusetzen, der richtige Weg. Diejenigen, bei denen die Anlagen stehen, sollen auch etwas davon haben. Das soll der Ansatz sein. Ich denke, da sind wir auf einem guten Weg, auch mit der Bundesregierung, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich wollte Sie fragen, wann denn das Gesetz, das der Bundeswirtschaftsminister vorgelegt hat, das jetzt bereits zweimal im Bundeskabinett vertagt wurde und gegen das sich sechs oder sieben Wirtschaftsverbände gestellt haben, beraten wird und in welcher Form.
Wir lassen das gerade überprüfen. Die Saalmikros sind hier freigeschaltet, aber offenbar im Moment nicht in Betrieb. Wir klären das.
Das Gesetz, um das es mir geht, ist das Kohleausstiegsgesetz, in dem auch Paragrafen zur Windkraft enthalten sind, die nicht nur auf die 1 000-mAbstandsregel abstellen, sondern auch eine Reihe von anderen Regeln, die die Windkraft massiv blockieren. Da dieses Gesetz bereits zweimal im Bundeskabinett vertagt wurde und sich sechs Wirtschaftsverbände - inklusive BDI, bdew und VKU - dagegen ausgesprochen haben, war meine Frage: Welche Veränderungen wird es an diesem Gesetz geben, und wie sieht der weitere Zeitplan aus?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Wenzel, mir steht es, glaube ich, nicht zu, über den Zeitplan des Bundeskabinetts zu sprechen und sagen, wie da der weitere Ablauf ist.
Aber die Botschaft dahinter ist, dass es bei der Frage der 1 000-m-Regelung offene Punkte gibt. Das BMU hat letzte Woche auf der Umweltministerkonferenz noch einmal deutlich gesagt: Neben der Frage der Auswirkungen dieser Einschränkung ist die Frage nicht geklärt, was eigentlich siedlungsähnliche Bebauung ist. Eigentlich war die Annahme einmal „30 Häuser“; das BMWi hat im Gesetzentwurf auf fünf Häuser abgestellt, was ja
Als Zweites ist jetzt - für mich durch die Hintertür - dort hineingekommen, dass man Windparkbetreiber an den Netzausbaukosten beteiligen will. Dann geht da, glaube ich, gar nichts mehr.
Insofern ist ganz klar, dass es noch offene Punkte gibt. Sie müssen innerhalb der Bundesregierung, vor allen Dingen innerhalb des BMU und des BMWi, aber sicherlich auch innerhalb der Fraktionen von CDU und SPD auf Bundesebene geklärt werden. Wir brauchen eine Lösung dafür; denn wenn wir das jetzt noch wochenlang oder monatelang schieben, hilft es der Windenergiebranche natürlich überhaupt nicht weiter.
Ich will gar nicht alle Punkte aufnehmen. Dafür bleibt auch nicht die Zeit. Dass das Thema Netzausbaugebiet angesprochen wird, ist absolut richtig. Das würde nämlich noch verschärfend hinzukommen. Das macht überhaupt keinen Sinn. Dort, wo die Energie bei uns im Norden ankommt - Offshore- und Onshore-Windenergie -, muss sie genutzt werden. Und wenn sie nicht genutzt werden kann, weil ich sie nicht in Stromleitungen übertrage, müssen wir intensiv in eine Wasserstoffwirtschaft investieren. Dann müssen wir intensiv dafür sorgen, dass grüner Wasserstoff dort produziert wird, wo die Kavernen sind, wo die erneuerbaren Energien sind. Dafür bietet sich der Norden an. Emden, Wilhelmshaven, aber auch Lingen und der ganze Nordwesten bieten sich an, das in hervorragender Form zu machen. Wir haben sehr viele Standorte, die dafür geeignet sind und dann nicht Netzausbaugebiet im negativen Sinne sind, sondern eine vernünftige Nutzung der Energie ermöglichen. Das wird ja gerade mit Blick auf die zusätzlichen 5 GW, die offshore gebaut werden, von ganz entscheidender Bedeutung sein.