Protocol of the Session on October 25, 2019

Drs. 16/5262, Drs. 17/565, Drs. 17/1991,

Drs. 17/4192, Drs. 17/6665, Drs. 18/371 neu,

Drs. 18/1867 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen -

Drs. 18/4746

Zu Tagesordnungspunkt 34 empfiehlt Ihnen der Ausschuss den folgenden Beschluss:

„1. Der Landesregierung, der Präsidentin des

Landtages, dem Präsidenten des Staatsgerichtshofs und der Beauftragten für den Datenschutz wird gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 erteilt.

2. Der Landtag billigt gemäß § 37 Abs. 4 der Landeshaushaltsordnung nachträglich die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2017.

3. Die Bemerkungen und die Denkschrift des Landesrechnungshofs zur Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2017 werden, soweit sich aus dem Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen nicht etwas anderes ergibt, für erledigt erklärt.

4. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Feststellungen und Bemerkungen im anliegenden Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu beachten und dem Landtag bis zu den in den Beiträgen angegebenen Terminen zu berichten.“

Zu Tagesordnungspunkt 35 empfiehlt Ihnen der Ausschuss den folgenden Beschluss:

„Die Landesregierung wird aufgefordert, die Feststellungen und Bemerkungen im Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu beachten und dem Landtag zu den dort genannten Zeitpunkten zu berichten.“

Eine Berichterstattung ist in beiden Fällen nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Beratung. Uns liegt eine Wortmeldung des Abgeordneten Markus Brinkmann, SPD-Fraktion, vor. Bitte, Herr Kollege Brinkmann!

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gemäß unserer Niedersächsischen Verfassung ist der Landesrechnungshof die unabhängige externe Finanzkontrolle des Landes Niedersachsen. Es ist also der Verfassungsauftrag des Landesrechnungshofes, die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes zu prüfen.

Vor diesem Hintergrund hat uns der Landesrechnungshof auch in diesem Jahr mit der Vorlage seines Jahresberichtes auf insgesamt 253 Seiten wieder wichtige Hinweise und wertvolle Anregungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes gegeben. Wenn es gewünscht wird, kann ich Ihnen die 253 Seiten jetzt einmal kurz vortragen.

(Dr. Gabriele Andretta [SPD]: Wir bit- ten darum! - Weitere Zurufe: Ja, bitte!)

Herr Kollege Brinkmann, danke für das Angebot, aber dafür wird Ihre Redezeit definitiv nicht reichen. Sie alle müssen schon selbst lesen.

(Christian Grascha [FDP]: Hier ist es nicht so wie im Ausschuss! Hier gibt es eine Redezeitbegrenzung!)

Ich will aber trotzdem die Gelegenheit nutzen - - -

(Jörg Hillmer [CDU]: Es zu versuchen?)

- es zu versuchen, genau.

Aber vor allen Dingen möchte ich mich auf diesem Wege ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofes für ihre geleistete Arbeit zu bedanken.

(Lebhafter Beifall)

Meine Damen und Herren, im Unterausschuss „Prüfung der Haushaltsrechnung“ haben wir in mehreren Sitzungen die Bemerkungen und die Denkschrift des Landesrechnungshofes intensiv beraten und diskutiert. Im Ergebnis ist festzustellen, dass zu allen Hinweisen - ich wiederhole, zu allen Hinweisen - aus der Denkschrift einvernehmliche Feststellungen und Beschlussvorschläge mit den beteiligten Ministerien und dem Landesrechnungshof erarbeitet werden konnten, die Ihnen in den Drucksachen 18/4745 und 18/4746 vorliegen.

Ich möchte die Gelegenheit daher auch ausdrücklich nutzen, mich im Namen der SPD-Fraktion bei allen Beteiligten für die konstruktive, sachliche und kollegiale Zusammenarbeit zu bedanken. Dies gilt sowohl für die Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Ministerien als auch für die des Landesrechnungshofes. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf verzichten, einzelne Personen besonders hervorzuheben, auch nicht den Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes Thomas Senftleben, der die Beratungen vom Anfang bis zum Ende sehr intensiv begleitet hat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte nicht verschweigen, dass sich im Zuge der Beratungen auch an der einen oder anderen kleineren Stelle Diskussions- und Abstimmungsbedarf mit unserem Koalitionspartner ergeben hat. Ich danke deshalb ausdrücklich den Mitgliedern der CDU-Fraktion im Unterausschuss, insbesondere ihrem Sprecher Jörn Schepelmann, für die kollegiale, stets faire und vor allem sehr ergebnisorientierte Zusammenarbeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Unterausschuss in diesem Jahr zu über 40 Beiträgen der Denkschrift Feststellungen und Bemerkungen erarbeitet. Daraus ergibt sich, dass für die Beratungen im Unterausschuss bereits im Vorfeld, aber auch während der laufenden Beratungen sehr

zeitaufwendige begleitende Arbeiten erforderlich waren. Diejenigen, die diese unverzichtbare Aufgabe in den Koalitionsfraktionen hinter den Kulissen wahrnehmen, möchte ich deshalb an dieser Stelle keineswegs unerwähnt lassen. Ich meine unsere jeweils zuständigen Referentinnen und Referenten: Stefanie Busch von der SPD-Fraktion und Carsten Hasberg von der CDU-Fraktion. Ganz herzlichen Dank für eure Unterstützung und auch für die Geduld, die gelegentlich im Umgang mit den Abgeordneten erforderlich war! Das war, wie wir Sozialdemokraten sagen, wirklich gute Arbeit!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Glocke der Präsidentin)

- Ich komme zum Schluss.

Meine Damen und Herren, im Unterausschuss „Prüfung der Haushaltsrechnung“ ist auch in diesem Jahr tüchtig gearbeitet worden. Nach sorgfältigen Diskussionen sind klare und nachvollziehbare Beschlüsse einstimmig gefasst und entsprechende Handlungsaufträge an die Landesregierung erteilt worden. Die SPD-Fraktion wird deshalb der gefassten Beschlussempfehlung zustimmen.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Brinkmann. - Für die FDPFraktion hat sich der Abgeordnete Christian Grascha zu Wort gemeldet. Bitte, Herr Grascha!

(Unruhe)

- Herr Grascha, warten Sie bitte kurz, bis hier wieder Ruhe einkehrt!

(Markus Brinkmann [SPD] spricht mit Minister Reinhold Hilbers)

Herr Brinkmann, könnten Sie das Gespräch beenden und hier weiter zuhören? - Danke schön.

Herr Grascha, bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach so viel Pathos vom Kollegen Brinkmann würde ich jetzt gern noch zu den Inhalten des Jahresberichtes kommen. Vorher möchte ich mich natürlich auch herzlich bei den Vertreterinnen und Vertretern des Landesrechnungshofs für den Jahresbericht 2019 bedanken. Er gibt doch immer wieder Gelegenheit, über verschiedene Details zu sprechen, über große und

kleine Themen und über viele Themen, bei denen wir als Legislative keinen so ausgeprägten Einblick in das exekutive Handeln haben. Insofern hierfür mein herzliches Dankeschön!

Ich möchte begründen, warum meine Fraktion zwar den ersten drei Punkten zustimmt, aber bei den Feststellungen und Bemerkungen mit Ablehnung votiert. Herr Kollege Brinkmann hat eben darauf hingewiesen, dass alle Bemerkungen einvernehmlich zwischen dem Landesrechnungshof und den Ministerien verabredet worden seien. Wir können gern den Landesrechnungshof einmal fragen, aber zumindest bei den beiden Punkten, die ich jetzt ansprechen werde, kann ich mir schwerlich vorstellen, dass tatsächlich Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof hergestellt worden ist. Man wird sich halt einfach der demokratischen Mehrheit gebeugt haben, die im Ausschuss zu einem anderen Votum gekommen ist. Aber einvernehmlich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, war das sicherlich nicht.

Ich möchte zu zwei Punkten etwas sagen.

Zum einen hat der Landesrechnungshof ja angemahnt, dass es einen gesetzlich geregelten Schuldenabbau geben muss, und hat dafür den Vorschlag gemacht, dass wir uns vornehmen, in den nächsten zehn Jahren den Schuldenstand mittels der Landeshaushaltsordnung gesetzlich um 5 Milliarden Euro zu reduzieren. Diese Debatte haben wir im Zusammenhang mit der Schuldenbremse bereits geführt. Aufgenommen wurde dieses Thema weder bei der Schuldenbremse noch hier bei den Bemerkungen.

Wenn man sich die Formulierung einmal genau ansieht, hat man beim Thema Schuldenabbau eher den Eindruck, dass das ein Auf-die-langeBank-Schieben ist. Denn im Beschluss, in der Bemerkung, heißt es dann: „Regelungsmöglichkeiten zur Altschuldentilgung aufzuzeigen“. Das soll die Landesregierung entsprechend tun, und zwar bis zum 31. März 2020. Auf die Frage, was es denn für unterschiedliche Regelungsmöglichkeiten gibt, war es ziemlich still im Ausschuss. Es gibt ja nur die Möglichkeit, es gesetzlich festzulegen, entweder so wie es der Landesrechnungshof vorgeschlagen hat oder so wie wir es jetzt auch in dem Änderungsantrag in dieser Woche gemacht haben oder in welcher Form auch immer. Und da kam dann der Hinweis - ich glaube, es war von einem Vertreter der CDU-Fraktion -, man könnte ja eine Vereinbarung treffen. Da frage ich mich, wer da mit wem eine Vereinbarung treffen soll. Wir mit dem

Bund der Steuerzahler? Oder wie soll das laufen? - Hier geht es, glaube ich, eher darum, dass man sich um das Thema herumdrückt und man das Thema Schuldenabbau auf die lange Bank schiebt.

(Beifall bei der FDP)

Ich komme zum zweiten Thema, nämlich zur Reform der Landesverwaltung. Hier wird es besonders interessant, wenn man die Beschlussempfehlung mit dem vergleicht, was der Landesrechnungshof ursprünglich vorgeschlagen hat.