Protocol of the Session on January 24, 2018

Eines werden wir damit aber nicht erreichen: Wir werden den weiteren Auswirkungen, die wir schon heute spüren, nicht abschließend begegnen können. Selbst wenn wir den Klimawandel aufhalten und die Klimaziele schneller erreichen, werden wir nicht davor gewappnet sein, dass weitere Hochwasserereignisse und vor allen Dingen - was wir auch erleben und was genauso dramatisch ist - Starkregenereignisse auftreten. Wir haben auch gerade im letzten Jahr erlebt, dass diese Hochwasser- und Starkregenereignisse zeitgleich auftreten, was für eine erhebliche Verschärfung der Lage sorgt, wogegen wir uns wappnen müssen.

Deswegen geht es darum - auch mit diesem Antrag -, deutlich zu machen und die Aufgaben zu setzen, die vor uns liegen, um den Auswirkungen dieser Hochwasser- und Starkregenereignisse zu begegnen. Das Gleiche gilt übrigens genauso für den Küstenschutz: gleiche Debatte, aber andere Herausforderungen an der Stelle.

Es werden einige Schwerpunkte genannt.

Vorweg will ich erstens sagen, wo die Herausforderung - ich will es nicht „Schwierigkeit“ nennen - liegt. Es ist gut und richtig, dass die Zuständigkeit bei der kommunalen Ebene liegt. Das heißt aber auch, meine Damen und Herren, dass wir es, wenn wir es mit 1 000 Projekten zu tun haben, mit einer Vielzahl unterschiedlicher Zuständigkeiten zu tun haben, die in der Logik nicht ineinander verzahnt abgearbeitet werden, sondern in der Regel

dort, wo Genehmigungen vorliegen, oder dort - wir haben es von Herrn Kortlang gehört -, wo die Bereitschaft vorhanden ist. Oft ist die Bereitschaft nicht vorhanden, in der eigenen Verantwortung etwas umzusetzen, was eigentlich anderen nützt; dafür habe ich ein gewisses Grundverständnis.

Wir müssen deshalb zweitens den Ansatz kommunaler Hochwasserpartnerschaften weiter ausbauen und stärken. Das muss man gemeinsam angehen, Unter- und Oberlieger. Wir müssen gemeinsame Lösungen finden, um dafür zu sorgen, dass die Auswirkungen so gering wie möglich gehalten werden.

Drittens. Naja, ganz ohne Maßnahmen wird es nicht gehen. Das betrifft das Thema eines Retentionskatasters. Wo sind also noch Flächen vorhanden, die wir nutzen können, die möglicherweise überspült werden können, um einen Ausgleich zu schaffen? Auch diese werden wir uns sehr genau ansehen müssen.

Daraus, meine Damen und Herren, entsteht ein Ansatz, den Sie jetzt natürlich vielfach diskutieren können: Brauchen wir dafür eine Karte? - Eine Karte brauchen wir dafür nicht. Wir brauchen Maßnahmen. Aber, meine Damen und Herren, wenn wir einen Masterplan wollen - damit es nicht einzelnen Umsetzungen überlassen wird, um den Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz gerecht zu werden -, um eine ganzheitliche Linie zu verfolgen, dann macht es durchaus Sinn, diese insgesamt darzustellen, um zu zeigen: An welchen Stellen können welche Maßnahmen ergriffen werden? Aber es geht auch darum: An welchen Stellen können wir Mittelvorhersagen abgeben: Welche Maßnahmen sind intendiert, werden unterstützt, und welche können in den nächsten Jahren umgesetzt werden? Davon kann im Übrigen abgeleitet werden - danach war zu Recht gefragt worden -, welche Haushaltsansätze bestehen.

Herr Minister Lies, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Birkner?

Selbstverständlich.

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Lies! Sie haben gerade davon gesprochen, dass Maßnah

men erforderlich sind. Um wie viel muss nach Ihrer Auffassung der Haushaltsansatz für diese Maßnahmen erhöht werden? Worüber sprechen wir für den nächsten Haushaltsplan bzw. auf die ganze Legislaturperiode gesehen?

Vielen Dank für die Frage. Ich glaube, das passt auch ganz gut als Abschluss. Uns stehen im Moment 23 Millionen Euro zur Verfügung. Wir haben aber das Problem, dass es uns oft gar nicht gelingt, diese Mittel zielgerichtet einzusetzen. Das ist eine Erfahrung der letzten Jahre. Wir merken, dass es schwierig wird, die Mittel abfließen zu lassen.

Deswegen brauchen wir diesen Maßnahmenplan mit einer Verstärkung bis zu einer Höhe, die vielleicht auch 40 oder 50 Millionen Euro einnimmt. Es geht aber nicht darum, einen Mittelansatz allein zahlenmäßig zu definieren und hinterher festzustellen: „Wir haben zwar Mittel im Haushalt, aber können sie nicht verausgaben“, sondern wir wollen anhand des Planes - nennen Sie ihn, wie Sie wollen; ich nenne ihn an dieser Stelle „Masterplan“ - aufzeigen, welche Maßnahmen haushaltsscharf in welchen Jahren umsetzbar sind, weil sie genehmigungsfähig bzw. realisierbar sind, um daraus mit Nachdruck abzuleiten, welche Mittel wir für die Umsetzung brauchen. Wir wollen also keine Luftbuchung im Sinne „Hauptsache, es ist Geld im Haushalt“, sondern wir wollen mit sehr viel Nachdruck die Maßnahmen voranbringen, damit wir sie umsetzen können. Das muss unser gemeinsames Interesse sein, und ich glaube, das ist es auch.

Wir werden auch die Kommunen intensiv unterstützen müssen, damit wir diesen Weg gehen können. Sonst haben wir viele Projekte, mit denen wir viele Summen verbinden können, aber kommen wir nicht zur realen Umsetzung. Das wird die Aufgabe sein. Wir werden dabei weiter intensiv unterstützen. Wir werden auch die Potenziale der Rückhalteoptionen prüfen müssen, also das Retentionskataster. Wir haben jetzt schon für Wietze angefangen. Das wird jetzt auf das nördliche Harzvorland, Ilmenau, Hase und Aller ausgeweitet, wird dann auch für Wabe, Schunter und Innerste ausgebaut und soll am Ende auch die restlichen Risikogewässer beinhalten, damit man wirklich sieht, was an dieser Stelle notwendig ist.

Lassen Sie mich abschließend sagen: Das Thema lautet: Was ist eigentlich Berechnungsgrundlage, wenn wir über Hochwasserschutz reden? - HQ100,

der höchste Hochwasserstand, den wir einmal in 100 Jahren haben. Die letzten Jahre haben uns gezeigt, dass die Dramatik größer ist. Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung hat mit seiner Berechnung gezeigt, dass die Auswirkungen, die zu erwarten sind - das muss man sehr genau herunterbrechen und sich sehr genau ansehen; ich will da gar nicht dramatisieren -, auf jeden Fall höher sein werden, als wir annehmen. Deswegen macht es sicherlich Sinn, gerade im Rahmen dieser Beratung auch sehr intensiv darüber zu diskutieren, ob wir mit dem Ansatz HQ100 eigentlich noch richtig liegen oder ob wir nicht angesichts der Klimaveränderungen einen Risikozuschlag brauchen, mit dem wir auch in Zukunft sicher sein können, dass die Auswirkungen der Hochwasserereignisse nicht so dramatisch sind, wie wir es in den letzten Jahren erlebt haben.

Ich freue mich an dieser Stelle auf die Beratung und die Zusammenarbeit mit Ihnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Ganz herzlichen Dank, Herr Minister. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vor.

Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung.

Federführend für diesen Antrag soll der Ausschuss für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz und mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein.

Wer für diese Ausschussüberweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Dann haben Sie so entschieden.

Wir kommen jetzt vereinbarungsgemäß zu dem

Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung: Kinderrechte in das Grundgesetz aufnehmen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/158

Der Antrag wird von der Kollegin Immacolata Glosemeyer von der SPD-Fraktion eingebracht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Kindern in unserem Land geht es gut. Wenn wir uns die Verhältnisse in anderen Ländern anschauen, dann können wir stolz auf das sein, was wir bereits erreicht haben. Es war ein langer Weg zu einem Stück mehr Gerechtigkeit für unsere Jüngsten. Das Recht auf gewaltfreie Erziehung ist heute im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Familiengerichte haben heute mehr Eingriffsmöglichkeiten, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt.

(Vizepräsident Frank Oesterhelweg übernimmt den Vorsitz)

In 14 Bundesländern ist die UN-Kinderrechtskonvention auf höchster gesetzlicher Ebene verankert. In Niedersachsen ist das seit 2009 der Fall. Das war eine sehr gute Entscheidung. Unser Land ist mit gutem Beispiel vorangegangen.

Viele Bundesländer haben auch die politischen Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen erheblich ausgeweitet. Auch hier hat Niedersachsen unter einer SPD-geführten Landesregierung eine Vorreiterrolle eingenommen.

Erst 1949 wurde die Gleichberechtigung von Männern und Frauen Teil des Grundgesetzes. Bis zu dem Zeitpunkt, als Grundrechte erst Frauen und dann auch Kindern zugesprochen wurden, war es ein langer Weg. Das war leider nicht selbstverständlich.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, in Deutschland haben wir im Vergleich zu anderen Teilen der Welt viel erreicht. Doch darauf dürfen wir uns auf keinen Fall ausruhen. Denn die Kinderarmut ist nach wie vor viel zu hoch. Gewalt gegen Kinder kommt leider noch im ganzen Land vor. Kinder mit Behinderungen und Einschränkungen kämpfen immer wieder darum, die ihnen zustehenden Zugänge zu Bildung und Beteiligung zu erhalten. Kinder mit Migrationshintergrund haben durch bewusste oder unbewusste Ausgrenzungsprozesse immer noch einen schweren Stand. Das sind nur einige Szenarien, aber sie machen deutlich, dass es bis zur Chancengerechtigkeit und Gleichheit für Kinder noch ein großes Stück Arbeit ist.

Die UN-Kinderrechtskonvention von 1889 ist dabei ohne Frage ein Meilenstein für die Weltgemeinschaft. Darin verankert sind der Schutz vor Diskriminierung, das Recht auf Gesundheit, Bildung, Spielen, Beteiligung, eine gewaltfreie Erziehung,

Sicherheit und die eigene Identität. - Oh, ich meinte natürlich 1989. Das ist aber niemandem von Ihnen aufgefallen.

(Sylvia Bruns [FDP]: Doch, mir!)

Die UN-Kinderrechtskonvention ist wichtig, sie ist aber kein Ersatz für Kinderrechte. Sie ist nicht ohne Weiteres einklagbar.

Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz wird vielerorts als Symbolpolitik bezeichnet. Das wird dem Anliegen nicht gerecht. Wir müssen sicherstellen, dass Kinderrechte einklagbar sind. Wir müssen sicherstellen, dass die UN-Kinderrechtskonvention mehr als nur ein Richtwert ist. Wir müssen sicherstellen, dass gute Absichten auch umgesetzt und gelebt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Grundgesetz bezieht Kinder ein. Aber auch das ist nicht ausreichend. Es macht einen Unterschied, ob Grundrechte auf ein Kind angewendet werden oder ob es eigene Grundrechte hat. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie haben ganz spezifische Bedürfnisse, die besonders geschützt werden müssen. Sie haben ein Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen, den Schutz vor Vernachlässigung, auf Förderung und Beteiligung an Entscheidungen, die sie ganz besonders betreffen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Grundgesetz schafft unsere gesellschaftliche Werteordnung. Wenn die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz zu einer Bewusstseinsänderung in der Gesellschaft beiträgt und auch der Letzte und die Letzte realisieren, dass Kinder kein Eigentum und keine Objekte sind, dann ist vielen Jungen und Mädchen in unserem Land geholfen.

Die Diskussion, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, wird seit vielen Jahren geführt. Schon im Jahr 1992 hat auch die SPD zum ersten Mal eine Ergänzung des Grundgesetzes um Kinderrechte vorgeschlagen. Dazu wurden zahlreiche Initiativen im Bundesrat gestartet. Allerdings haben noch nicht genügend Länder zugestimmt. Viele Vereine und Verbände kämpfen schon seit Jahren für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Zuletzt erreichte uns ein eindringliches Schreiben des Kinderschutzbundes. Sicherlich haben Sie das alle erhalten.

Ich freue mich außerordentlich, dass die Diskussion heute wieder Fahrt aufgenommen hat. Die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, hat an Akzeptanz gewonnen. Deshalb ist es wichtig, dass wir als Land Niedersachsen unser Anliegen im

Bundesrat mit Nachdruck vertreten und die Einklagbarkeit von Kinderrechten umsetzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit ihrem Antrag bittet meine Fraktion die Landesregierung, sich im Bundesrat der Forderung nach einer verfassungsrechtlichen Verankerung von Kinderrechten anzuschließen und diese voranzutreiben. Die besondere Rechtsstellung und die besonderen Schutzbedürfnisse von Kindern müssen zu einem Grundpfeiler unserer Gesellschaft werden. Ich bitte Sie, unseren Antrag zu unterstützen.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Das Wort hat jetzt die Kollegin Julia Willie Hamburg für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön!

(Jens Nacke [CDU]: Sie sind ja heute im Dauereinsatz!)

Da können Sie einmal sehen! - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen die Initiative von SPD und CDU, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Kinder haben Rechte, und sie verdienen Schutz in der Gesellschaft und auch unsere Bestärkung. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wäre hier ein wichtiges Signal.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vor 25 Jahren hat Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben. Es wäre schön, wenn Sie sich auch in Berlin dafür einsetzen, dass die Große Koalition im Bund den Schritt gehen wird und dieser Grundgesetzänderung zustimmt. Bislang waren die Grünen oft allein auf weiter Flur, wenn sie dieses Thema voranbringen wollten. Vor diesem Hintergrund freuen wir uns über diese rotschwarze Initiative ganz besonders.