Sie gehen nicht auf die These der rechtlichen Verpflichtung als solche ein, sondern machen das, was Sie am besten können: Sie bedienen Ängste. Bitte bleiben Sie in dieser Diskussion doch einfach sachlich! Es geht hier nämlich ganz sachlich um die Rechtslage und um Sicherheitsaspekte in diesem Land.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage für die AfD-Fraktion: Abgeordneter Jens Ahrends.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 5 und § 28 des Staatsangehörigkeitsgesetzes geht bei Personen, die eine doppelte Staatsbürgerschaft haben, automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft verloren, wenn sie sich aktiv an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligen.
Ich frage die Landesregierung daher: Warum wird diese Norm im Falle der IS-Kämpfer nicht angewendet?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erste Vorlesung allgemeines Verwaltungsrecht, allgemeines Strafrecht - oder, nein, ich nenne den alten römischen Rechtsgrundsatz: Keine Strafe ohne Gesetz!
Das, was Sie, Herr Ahrends, gerade aufgerufen haben, ist ein neues Gesetz, das für die Zukunft gilt. Sie wissen sehr genau - oder sollten es wissen, wenn Sie das hier so postulieren -, dass ein solches Gesetz nicht rückwirkend gelten kann. Das heißt: Jemand, der vor drei Jahren in den sogenannten Dschihad gezogen ist und entsprechende Taten begangen hat, hätte vorher wissen müssen, dass diese Konsequenz mit Blick auf seine deutsche Staatsangehörigkeit droht, damit diese Konsequenz anschließend auch zum Tragen kommen kann.
Für die Zukunft gilt das; es ist gut, dass das beschlossen wurde. Aber rückwirkend gilt das nun einmal nicht. Von daher geht Ihre Frage ins Leere.
Danke, Herr Minister. - Die zweite Zusatzfrage: ebenfalls der Abgeordnete der AfD-Fraktion, Herr Ahrends!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vor dem Hintergrund, dass wir die Rückholung der IS-Kämpfer angesprochen haben, frage ich die Landesregierung: Welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung werden getroffen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal - ich habe es in meinen Ausführungen gesagt - ist die Bundesregierung - das Bundesinnenministerium, das Auswärtige Amt und die Nachrichtendienste - in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass wir Erkenntnisse darüber haben, wer kommt, und dass diese Personen geordnet kommen. Das ist bislang nicht gewährleistet, meine Damen und Herren, und zwar leider auch deshalb nicht - das muss man so deutlich sagen -, weil die Bundesregierung auf entsprechende Mahnungen aus den Ländern nicht gehört hat. Ich habe diese Forderung erst vor wenigen Tagen in einem Interview schon einmal aufgestellt. Denn es droht uns genau diese ungeordnete Rückkehr von bestimmten Menschen, wenn wir selber nicht das Heft des Handelns in die Hand nehmen, weil wir glauben, wir könnten rechtlichen Verpflichtungen ausweichen oder aus populistischen Motiven heraus die Verantwortung verweigern. Das ist brandgefährlich mit Blick auf die Sicherheitslage.
Wir bereiten uns insoweit vor, als dass wir in engem Kontakt mit den Sicherheitsbehörden des Bundes stehen. Wir müssen darauf setzen, dass wir in dem Fall, in dem jemand zurückkommt, von dem wir wissen, dass er nach Niedersachsen will und gefährlich ist, unmittelbar agieren können.
Aber der erste Zugriff liegt bei den Bundesbehörden, insbesondere übrigens auch beim Generalbundesanwalt. Wenn entsprechende Erkenntnisse vorliegen, wird an der Grenze - oder wo auch immer - inhaftiert und dann das entsprechende Verfahren eingeleitet.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich frage die Landesregierung: Warum unterbindet die Landesregierung nicht Aktivitäten der Hisbollah, bei denen sie hier in Niedersachsen Geld einsammelt, um Terroranschläge gegen Israel vorzubereiten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Voraussetzung, um intervenieren zu können, ist eine klare, justiziell belastbare Beweislage. Die liegt nicht vor. Das Einzige, was es bislang gibt, sind Ihre Vermutungen und die Annahme, dass so etwas passieren könnte. Aber solange wir das nicht beweisen können, können wir es nicht rechtswirksam unterbinden.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Gemäß einer Antwort der Landesregierung sammelt die Hisbollah hier in Niedersachsen Geld ein. Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet die Landesregierung diesen Umstand, dass von Niedersachsen zumindest mittelbar der Kampf gegen Israel finanziert wird?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann mich nicht auf die Beantwortung einer Anfrage an die Landesregierung beziehen, die mir nicht vorliegt. Von daher bitte ich um Verständnis: Ich würde sie gerne erst lesen und behalte mir eine entsprechende Bewertung vor.
Also warten wir die Anfrage der AfD-Fraktion ab. Da die Frage in öffentlicher Sitzung gestellt wurde, gehe ich davon aus, dass auch die Anfrage allen bekannt gegeben wird.
gierung, die Einreise der Hisbollah-Funktionäre zu besonderen Anlässen zumindest nach Niedersachsen zu unterbinden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Einreise von ausländischen Staatsangehörigen ist Sache der Bundesregierung bzw. des Auswärtigen Amtes - Visum oder nicht. Ich wüsste nicht, dass es innerhalb Deutschlands Grenzkontrollen bei der Einreise nach Niedersachsen gibt - jedenfalls nicht unter dieser Landesregierung. Von daher habe ich auch keine Handhabe, zu verhindern, dass jemand, der nach Deutschland eingereist ist, nach Niedersachsen kommt.
Im Übrigen bitte ich darum, diese Frage im Bundestag zu stellen. Vielleicht kann sie Ihnen dort beantwortet werden. Ich bin für den Schutz der Außengrenzen nicht zuständig.
Tagesordnungspunkt 24: Erste Beratung: Das Agrarpaket der Bundesregierung und die Verschärfung der Düngeverordnung stoppen - Niedersachsen muss sich unterstützend hinter seine Landwirte stellen! - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/4830
Zur Einbringung hat sich der Abgeordnete Hermann Grupe aus der FDP-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte, Herr Abgeordneter Grupe!