Ich sage das deswegen so deutlich, weil vielfach der Eindruck erweckt wird, die Schuldenbremse sei ein Hinderungsgrund für Investitionen. Das ist bei Licht betrachtet überhaupt nicht so. Ich will Ihnen das anhand von Zahlen belegen: Wir haben die Investitionsausgaben in Niedersachsen gegenüber dem Haushaltsplan 2017 um 32 % gesteigert - das sind 450 Millionen Euro -, obwohl wir Altschulden getilgt und die Schuldenbremse 2019 in Niedersachsen eingehalten haben.
Das ist der Beweis dafür, dass nachhaltige Finanzpolitik und wichtige Zukunftsinvestitionen sehr wohl zusammenpassen. Deswegen würde es mich sehr freuen, wenn es für diese Regelung zur Schuldenbremse, die wirklich gut für Niedersachsen ist, die in Niedersachsen ein Stück weit eine Kehrtwende in der Finanzpolitik einleitet - heute ist ein ganz wichtiges Datum für die Themen nachhaltige Finanzen, Generationengerechtigkeit und ein zukunftssicheres Niedersachsen -, eine breite
Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Einzelberatung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung. Ich rufe auf:
Artikel 1. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Somit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses zu Artikel 1 angenommen worden.
Artikel 2. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/4917 vor. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP abgelehnt.
Wir kommen zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthal
Artikel 3. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist auch dieser Änderungsempfehlung gefolgt worden.
Wer dem Gesetz über die Schuldenbremse in Niedersachsen zustimmen möchte, den bitte ich aufzustehen. - Wer dagegen ist, der möge jetzt bitte aufstehen. - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist das Gesetz mit den Änderungen beschlossen. Ich danke Ihnen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/358 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung zu Nr. 3 der Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/3447 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Keine. Damit ist dieser Gesetzentwurf ebenfalls abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Nieder- sächsisches Klimagesetz - NKlimaG) - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/4839
- Bevor wir in diesen Tagesordnungspunkt einsteigen, bitte ich diejenigen, die an diesem Themenkomplex nicht so interessiert sind oder anderweitige Termine außerhalb des Plenarsaals haben, den Plenarsaal zu verlassen.
Zur Einbringung hat sich der Abgeordnete Volker Senftleben von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte, Herr Senftleben!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es heute schon ein-, zweimal gehört, aber an dieser Stelle gehört es sich, es noch einmal zu sagen: Heute ist ein guter Tag für Niedersachsen!
Das liegt nicht zuletzt daran, dass die die Regierung tragenden Fraktionen heute einen wegweisenden Gesetzentwurf zum Klimaschutz einbringen.
Bei meiner Rede im Rahmen der Einbringung eines Entwurfs für ein Klimaschutzgesetz der Fraktion der Grünen 2018 habe ich bereits deutlich hervorgehoben, dass der Klimawandel und die daraus resultierenden Folgen vermutlich eine der größten Herausforderungen für unsere Gesellschaft in dieser Zeit sein werden.
Ich habe weiter gesagt, dass wir dieser Herausforderung nur sinnvoll entgegentreten können, wenn wir mit Umsicht möglichst alle Bereiche unseres täglichen Lebens und alle gesellschaftlichen Strukturen und Ebenen in den Prozess mit einbeziehen. Daher ist es gut und richtig, dass dieses überaus bedeutende Thema in den vergangenen Monaten innerhalb unserer Gesellschaft und auch innerhalb der Medienlandschaft solch ein Gewicht bekommen hat.
Nichtsdestotrotz war es genauso wichtig, dass die die Regierung tragenden Fraktionen unter diesem Eindruck nicht einen voreiligen und möglicherweise fehlerhaften Schnellschuss begangen haben. Wir haben sorgfältig Informationen und Fakten gesammelt, ausgewertet und beraten und in einem guten Kompromiss gebündelt.
Es ist ein guter Tag für Niedersachsen; denn mit dem Ihnen heute vorgelegten Gesetzentwurf bringen wir ein rundum stimmiges Paket in die politische Diskussion ein. Unser heutiger Gesetzentwurf schreibt der Anforderung Klimaschutz und der Herausforderung der Anpassung an den Klimawandel die Qualität zu, der es bedarf. Diese Aufgabe wird alle Generationen beschäftigen und alle Lebensbereiche treffen. Genau darum verankern wir diese Aufgabe künftig als Staatsziel in unserer Landesverfassung. Darum ist das wahrlich ein guter Tag für Niedersachsen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Mit dem zweiten Artikel unseres Entwurfs eines Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, kurz: Niedersächsisches Klimagesetz, legen wir ein wohldurchdachtes und alle Sektoren umfassendes Konzept vor, um der Klimaveränderung zu begegnen. Dabei ist es von größerer Wichtigkeit und Bedeutung gewesen, dass wir neben der Energiewirtschaft und der Industrie gleichermaßen auch die klimarelevanten Sektoren Verkehr, Gebäudewirtschaft, Land- und Forstwirtschaft sowie Abfallwirtschaft in die Pflicht nehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle Sektoren werden ihren Teil dazu beitragen, um die Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 80 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Bis zum gleichen Zeitpunkt wollen wir zudem die Energiever
Diese Maßnahmen dienen dann nicht nur dem Klimaschutz. Nein, diese Maßnahmen bieten auch gleich Potenzial, um für das Agrar- und Windenergieland Nummer eins eine große Zukunftschance zu generieren. Nachhaltiger Umgang mit unseren Böden und unserem Grundwasser bedeutet auch Existenzsicherung für nachfolgende Generationen in der Landwirtschaft. Die Vermehrung von Waldflächen als lebende Kohlenstoffspeicher und die Steigerung des Holzzuwachses für eine langfristige stoffliche und auch energetische Nutzung werden zudem den Gebäudesektor sicherlich deutlich verändern und einer Klimaneutralität zuträglich sein.
Gleichzeitig wird der Ausbau der erneuerbaren Energien vorhandene Arbeitsplätze in der Windenergiebranche sichern und viele neue Arbeitsplätze in innovativen Bereichen schaffen. Durch die gezielte Förderung von Forschung und Entwicklung neuer Technologien, z. B. bei der Energiespeicherung und Transformation, werden wir dieses niedersächsische Erfolgspotenzial weiter befördern. Dabei ist an dieser Stelle selbstverständlich auch die niedersächsische Wasserstoffstrategie als wesentlicher Baustein zu nennen.
Es ist ein guter Tag für Niedersachsen, weil wir mit diesem Gesetzentwurf gleichzeitig einen realistischen Handlungsrahmen für das Land schaffen. Denn alle werden ihren Teil zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen leisten müssen. So werden aus dem Gesetzentwurf im Ergebnis ein umfassendes und konkretes Maßnahmenprogramm des Landes zur Erreichung der Klimaschutzziele und eine erfolgreiche Klimaanpassungsstrategie erwachsen.
Dieses Gesetz ist gleichzeitig der Anker für ein kontinuierliches Monitoring als wesentlicher Bestandteil zur Anpassung und als Instrument zur Zielerreichung.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe bereits gesagt, dass alle bei der Bewältigung dieser Herausforderungen mithelfen müssen. Dieses Gesetz ergänzt und vervollständigt auch die bereits angelaufenen Maßnahmen aus dem Klimapaket der Großen Koalition in Berlin. So werden wir als Land in unserem Organisationsbereich beispielhaft sowohl im Sektor Mobilität als auch im Bereich der Gebäudestrukturen als Vorbild vorausgehen und zunächst alles auf eine deutliche Reduzierung von Emissionen und schließlich auf eine Emissionsneutralität in 2050 ausrichten.