Ihr Handeln ist durchschaubar. Feindbildkonstruktion, Legendenbildung und mindestens Raum für Fehlinterpretationen sind Ihnen hierbei ein probates Mittel. Genauso wie Sie beim Staatsgerichtshof mit Ihrem Geltungsdrang unterlegen sind, wird auch dieses Mal Ihr Vorstoß wirkungslos bleiben.
Ich rate Ihnen, Ihre Hausaufgaben zu machen. Arbeiten Sie sachlich im Ausschuss mit! Kommen Sie nicht erst in Bewegung, wenn bundesweit die eigene Partei betroffen zu sein scheint! Räumen Sie Ihre Strukturen auf, und verdrehen Sie nicht die Wahrnehmung! Es gibt keinen Extremismus oder Terrorismus ohne Extremisten und Terroristen, meine Damen und Herren.
Der hier im Raum stehende Gesetzentwurf - im Übrigen substanzlos - verkennt die föderalen Strukturen des Verfassungsschutzes, die derzeitigen Linien der Zusammenarbeit und vor allem die Notwendigkeit des Vertrauensverhältnisses zum Verfassungsschutzpräsidenten. Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Dieser wird vom Innenminister vorgeschlagen, aber dann vom Kabinett bestätigt, und das ist letztendlich aus der Legitimation, also aus dem Willen der Wählerinnen und Wähler, hergeleitet.
Noch ganz konkret zu Ihrem Gesetzentwurf: Sie fordern einen mindestens 40-jährigen Volljuristen ohne parteipolitischen Hintergrund als Verfassungsschutzpräsidenten. Wollen Sie dann die Parteizugehörigkeit erfragen und diese gegebenenfalls registrieren - Stichwort „Radikalenerlass“, Stichwort „Leistung, Eignung und Befähigung“, Stichwort „Diskriminierung“ -? Sie säen Misstrauen an unangebrachter Stelle und wollen spalten, um auch hier Ihrer Legendenbildung näherzukommen und um die eigenen Strukturen zu schützen.
Wenn Sie auf dem Boden der demokratischen Grundordnung bleiben, können Sie sich doch beruhigt wieder hinsetzen. Ihr Strickmuster ist durchschaubar. Ihre Verschwörungstheorien sind so geheim, dass sie sich beim besten Willen nicht beweisen lassen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir als Demokratinnen und Demokraten werden nicht müde, strukturell und rechtskonform zu arbeiten. So steht im Koalitionsvertrag auch die vereinbarte Novelle des Verfassungsschutzgesetzes, die momentan beraten und dann umgesetzt werden wird. Dafür tragen wir als gewählte Parlamentarierinnen und Parlamentarier die Verantwortung, und diese nehmen wir ernst.
Meine Damen und Herren, bevor ich zum Schluss komme, noch zwei Sätze. Das eine: Das Grundgesetz unterscheidet nicht zwischen Menschen und Politikern, sondern gilt grundsätzlich für alle Menschen.
Zum Zweiten: Die Demokratie schließt grundsätzlich auch die Freiheit ein, schieren Unsinn zu behaupten, allerdings auch die Freiheit, die Urheber für unseriös zu halten. Oder - um es schlichter zu sagen -: Die Hühner krakeelen am lautesten, wenn der Fuchs am nächsten dran ist.
Hierzu liegen uns jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir zur Ausschussüberweisung kommen.
Federführend soll der Ausschuss für Inneres und Sport tätig werden, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie der Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? - Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Niedersachsen (Erneu- erbare-Wärme-Gesetz Niedersachsen - NE- WärmeG) - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/4780 - dazu gemäß § 23 Abs. 1 S. 2 GO LT: Fair und klimafreundlich wohnen: Kickstart für die Energiewende im Gebäudebereich - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/4781
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Heizsaison geht langsam wieder los. Wir machen Ihnen heute mit diesem Gesetzentwurf ein Angebot, dem sich die GroKo eigentlich nicht verweigern kann; denn es ist schon kommuniziert worden: Wir legen Ihnen einen Entwurf zu einem Gesetz vor, das in BadenWürttemberg unter einer Regierung aus Grünen und SPD entstanden ist, 2015 von einer grünschwarzen Regierung verbessert und verschärft worden ist und dort zu einer Zufriedenheit sowohl bei Hausbesitzerinnen und -besitzern und bei Mieterinnen und Mietern als auch in Bezug auf den Klimaschutz geführt hat.
Einen kleinen Moment, Herr Kollege Meyer! - Könnten Sie etwas ruhiger werden, liebe Kolleginnen und Kollegen? Es ist wirklich eindeutig zu laut. Einige wollen noch den Saal verlassen; so lange warten wir noch.
Der Kollege Bäumer hat ja heute Morgen in einer anderen Debatte kritisiert, dass unser Gesetzentwurf zu viele Vorschriften vorsehe und Verordnun
gen erfordere. Mir liegt hier eine dpa-Meldung vor: „Kabinett beschließt … Einbau-Verbot für Ölheizungen“. Das ist von Bundesbauminister Horst Seehofer. Nach meiner Kenntnis ist das ein Verbot, es gilt aber leider erst ab 2026. Bis dahin wollen Sie noch fördern und sogar noch Förderprogramme für den Einbau von neuen Ölheizungen auflegen. In dem neuen Gesetzentwurf, den Bauminister Seehofer heute dem Bundeskabinett vorgelegt hat, steht, dass Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, nicht mehr betrieben werden dürfen.
Ich wollte eigentlich nur fragen, Herr Kollege Meyer, wie Sie es finden, dass Umweltminister Lies, der für Bauen zuständig ist, draußen an der Cafeteria steht und diese schöne Rede nicht hören kann.
Das ist sehr bedauerlich. Vor allem, weil er nicht nur für Bauen, sondern auch für Klimaschutz zuständig ist. Ich glaube, bei der Debatte über das Klimaschutzgesetz, als die SPD es eingebracht hat, war er heute Morgen als Einziger des Kabinetts hier. Das zeigen jedenfalls die Fotos im rundblick. Das zeigt das mangelnde Interesse. Dabei geht es hier um ein Feld, bei dem wir als Land handeln können.
In Baden-Württemberg hat das Gesetz, das vorgibt, dass man dann, wenn eine Ölheizung oder ein Gaskessel abgängig ist, entweder energetisch sanieren, Einsparungen am Gebäude vornehmen oder auf erneuerbare Wärme umsteigen muss - Solarthermie, Wärmepumpen etc. -, dazu geführt, dass 40 % der Bundesfördermittel aus den KfWProgrammen - Baden-Württemberg hat nicht 40 % der Einwohner und Häuser - dorthin geflossen sind, weil sich Leute eben mit der Frage auseinan
Zurzeit werden weniger als 1 % der Gebäude in Deutschland und auch in Niedersachsen energetisch saniert. Das heißt, wir brauchen 100 Jahre, bis unsere Gebäude klimaneutral werden, bis wir die Klimaziele erfüllen. Das kann es doch nicht sein! Das ist auch schlecht für die Bauwirtschaft. Das ist schlecht für die Konjunktur und für das Handwerk. Der Mittelstand baut 80 % der neuen Heizungen ein. Von daher ist es auch ein Wirtschaftsförderprogramm, wenn wir die Sanierungsrate von 1 auf dann 4 oder 5 % erhöhen würden, also auf das Vier- bzw. Fünffache. Das brauchen wir, wenn wir die Klimaziele auch im Gebäudebereich, der ungefähr ein Drittel der Treibhausgasemissionen ausmacht, erreichen wollen.
Und wir schaffen es, wenn man es richtig macht, auch sehr sozial. Das Dilemma ist nämlich: Vor einer Woche hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Vermieterin, die ein Gebäude aus dem Jahr 1929 energetisch saniert hat, die Kosten wegen sozialer Härte nicht auf die Miete umlegen darf. Wir finden es erst einmal richtig, dass man einem Hartz-IV-Empfänger nicht die hohen Kosten auferlegt. Dieses Urteil führt aber dazu, dass kein Vermieter von Mietwohnungen mehr etwas für Energie und Klimaschutz tut,
weil er diese Kosten nicht auf die Miete umlegen kann. Und wenn Sie dieses Vermieter-MieterDilemma nicht auflösen, meine Damen und Herren von der GroKo, so, wie wir es hier vorschlagen, dann kommen wir nicht hin.
Es ist ja spannend, dass unser Vorschlag, den wir zur sozialen Wärmewende gemacht haben, gelobt worden ist, nicht nur vom Mieterverein, nicht nur vom BUND, sondern auch von den Hauseigentümern. Denn wir schlagen mit dem Modell vor, was das ifeu-Institut für den BUND und den Mieterbund durchgerechnet hat, nämlich der Hausbesitzerin - in diesem Fall - einen Zuschuss zu geben, wenn sie mehr für den Klimaschutz macht.
Dann hat sie nämlich ein Interesse daran, ihre Wertsteigerung zu erhalten. Der staatliche Zuschuss, die Fördermittel - es geht ja um Milliarden,
die der Bund gerade für Klimaschutz bereitstellen will - darf nicht in die Modernisierungsumlage fließen. Die sinkt dann beispielsweise von 8 % auf 1,5 %. Die einkommensschwachen Mieter, die oft in den schlecht sanierten Gebäuden leben - die leben in den Altbauten, in denen es zieht - können ihren Vermieter nicht dazu zwingen, eine neue Heizung einzubauen. Die Mieter zahlen jetzt nämlich die Nebenkosten für Öl und Gas. Das wird ja 1 : 1 durchgeleitet. Der Vermieter hat auch nichts davon, weil es ihm schietegal ist, was der Mieter an Öl-, Gas- und Stromkosten hat.
Deshalb brauchen wir diesen Anreiz. Dann kann der Vermieter das Gebäude klimaschutzgerecht sanieren, 80 % der Heizkosten durch eine Wärmedämmung eines Altbaus einsparen, auch durch Umstieg auf Solarthermie. Da braucht er gar nichts zu zahlen, da die Sonne keine Rechnung stellt und der Mieter nicht mehr für Öl und Gas bezahlen muss. Daraus folgt, dass die Mieterin bzw. der Mieter sinkende Gesamtmieten hat; denn die Warmmieten sinken, da sich die Kosten für Heizenergie reduziert haben, wenn man deutlich mehr für den Klimaschutz macht.
Deshalb ist das eine Win-Win-Win-Strategie, die man unbedingt aufgreifen sollte, indem man fördert. Das Geld geht an den Hauseigentümer, wenn er mehr für den Klimaschutz tut, er hat damit einen echten Anreiz, den er derzeit nicht hat. Wir haben keine soziale Härte, weil er die Kosten nicht umlegen kann. Die Kaltmiete steigt nur leicht, aber die Warmmiete wird insgesamt deutlich sinken, weil man Einsparungen vornimmt.
Dieses Modell schlagen wir Ihnen als Förderung vor. Wir stellen das unter den Aspekt des Förderns und Forderns. Man muss einen Anreiz haben, dass man auf erneuerbare Wärme umsteigt. Das würde auch sehr viele Arbeitsplätze schaffen. Die Bundesregierung geht nach Angaben der KfW davon aus, dass ein Fördereuro das Zehnfache im Bereich des Mittelstandes bei den Heizungsbauern sowie bei den Herstellern von Wärmepumpen und Solarthermieanlagen an Investitionen auslöst. Das wäre wirklich ein wirksames Konjunkturprogramm für den Klimaschutz und für die Arbeitsplätze.
Deshalb würden wir uns freuen, wenn Sie das Gesetz, das in Baden-Württemberg existiert und dort von CDU und SPD mitgetragen wird, hier nicht in Bausch und Bogen verurteilen. Bedenken Sie doch bei der Förderung im Land, ob man nicht