Protocol of the Session on October 23, 2019

verabschieden. Ich finde, das ist auch kein Punkt, an dem man so eine Abstimmung scheitern lassen sollte. Selbstverständlich stimmen wir dem Gesetz zu, möchten aber weiter an dem Thema arbeiten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP sowie Zustim- mung bei der CDU und bei den GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Bruns. - Aus dem Plenum liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor, aber die Landesregierung möchte sprechen. Sozialministerin Frau Dr. Reimann, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesteilhabegesetz ist eine der größten Sozialreformen der letzten Jahre, ja der letzten Jahrzehnte. Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen wird aus dem Sozialhilferecht in das Recht der Rehabilitation überführt. Das hat enorme sozialpolitische Bedeutung im Hinblick auf die weitere Umsetzung der UNBRK, also der UN-Behindertenrechtskonvention, bei uns in Deutschland.

Sehr geehrte Abgeordnete, die alte defizitorientierte Sichtweise wird durch einen neuen Blick auf Menschen mit Behinderungen abgelöst. Ziel des BTHG ist, das Selbstbestimmungsrecht der Menschen mit Behinderungen zu stärken und die erforderlichen Hilfen so passgenau wie möglich auszugestalten, passgenauer als wir das heute tun.

Ein sehr konkreter Schritt ist z. B. - das ist schon angeklungen -, dass das Einkommen und Vermögen der Ehepartner ab dem nächsten Jahr nicht mehr angerechnet wird und damit das faktische Hochzeitsverbot fällt.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Umsetzung des BTHG wird uns auch in den kommenden Monaten und Jahren beschäftigen, und zwar intensiv. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit den Kommunen, mit den Wohlfahrtsverbänden, mit den Verbänden der gewerblichen Leistungserbringer und mit den Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen die Eingliederungshilfe in Niedersachsen im Geiste des Bundesteilhabegesetzes weiterentwickeln werden. Die Schaffung sinnvoller und auch praxistauglicher landes

rechtlicher Rahmenbedingungen ist dabei ein enorm wichtiger Schritt.

Bei der Erarbeitung - dies haben wir alle in den letzten Wochen und Monaten erfahren - waren zahlreiche und durchaus komplexe Fragestellungen zwischen den Ressorts, der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden zu klären, die sowohl die Zuständigkeiten als auch die Finanzwirkungen betreffen. Ich möchte daher allen Beteiligten dafür danken, dass es am Ende gelungen ist, trotz teilweise gegenläufiger Interessenlagen konstruktive Lösungen und Kompromisse zu finden.

Bedanken möchte ich mich ausdrücklich auch bei den Regierungsfraktionen. Sie haben es übernommen, den Gesetzentwurf direkt in das parlamentarische Verfahren und in die Beratung einzubringen.

Ich freue mich, dass der Gesetzentwurf in den Beratungen des Ausschusses eine so breite Mehrheit gefunden hat. Ich würde mich noch mehr freuen, wenn sich dieses Bild auch in der heutigen Abstimmung widerspiegeln würde. Das wäre ein gutes Signal für die Zukunft der Inklusion in Niedersachsen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Reimann.

Meine Damen und Herren, wir können jetzt in die Einzelberatung respektive in die Abstimmung eintreten. Ich darf um Konzentration bitten; es ist ein bisschen mehr.

Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser die Stimme geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit; dies waren sogar alle.

Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, der hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das offenbar einstimmig so beschlossen worden.

Artikel 3. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, der hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? -

Das Erste war eindeutig und die ganze mögliche Mehrheit. Damit ist die Änderungsempfehlung angenommen worden.

Artikel 4. - Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, der hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig beschlossen worden.

Artikel 5. - Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, der hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch das ist einstimmig so beschlossen worden.

Artikel 6. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, der hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch das ist einstimmig so beschlossen worden.

Artikel 7. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, möge die Hand heben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen worden.

Artikel 8. - Unverändert.

Artikel 9. - Hierzu liegt wiederum eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, der hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen worden.

Artikel 10. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, der hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist auch hier einstimmig so beschlossen worden.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wer nunmehr dem Gesetz als Ganzes unter Einbeziehung der eben beschlossenen Änderungsempfehlungen des Ausschusses seine Stimme geben möchte, den darf ich bitten, sich vom Platz zu erheben. - Wer dagegen ist, der möge sich jetzt erheben. - Keine Gegenstimmen. Will sich jemand enthalten? - Dann darf ich feststellen: Dieses wichtige Gesetz ist einstimmig im Hause so beschlossen worden.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 11: Abschließende Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengeset

zes und anderer Gesetze - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 18/154 - b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 18/1839 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 18/4847 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/4901

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/154 mit Änderungen anzunehmen und den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/1839 abzulehnen.

Wir treten jetzt in die Beratung ein. Eine erste Wortmeldung liegt mir von der Fraktion der FDP vor. Kollege Dr. Marco Genthe, Sie haben das Wort. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde mich erst einmal nur auf die Straßenausbaubeiträge beziehen. Das andere wird dann durch den Kollegen Bode angefügt.

Meine Damen und Herren, bei der Diskussion über solche Gesetzentwürfe in den Ausschüssen kann man wirklich eine ganze Menge erleben. Was ich aber bis jetzt noch nicht erlebt habe, ist, dass sich der Initiator eines Änderungsvorschlags zunächst einmal mit dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst darüber streitet, wie das Gesetz denn heißen soll. Die Große Koalition wollte nämlich unbedingt den Zusatz „Flexibilisierung von Straßenausbaubeiträgen“ in der Überschrift haben.

Meine Damen und Herren, das zeigt doch eines ganz deutlich: Es geht hier gar nicht um die Inhalte, die da diskutiert worden sind, sondern es geht einzig und allein darum, den Anschein zu erwecken, man würde mit diesem Änderungsgesetz irgendetwas für die Bürger tun. Das, meine Damen und Herren, ist Schaumschlägerei.

(Beifall bei der FDP und bei der AfD)

Meine Damen und Herren, wenn Sie glauben, das Thema Straßenausbaubeiträge sei jetzt rechtzeitig vor der Kommunalwahl abgeräumt, dann haben Sie sich ganz gewaltig geirrt. Ich bin mir sicher, die Bürgerinitiativen und auch die FDP werden Sie damit nicht durchkommen lassen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP)

Eigentlich waren Sie ja auch schon mal schlauer. Jedenfalls hat Minister Althusmann vier Tage vor der letzten Landtagswahl, nämlich am 11. Oktober 2017, in einem Radiointerview des NDR angekündigt, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen.

(Jörg Bode [FDP]: Ach! Und wo ist er jetzt?)

Glauben Sie ernsthaft, dass die jetzt betroffenen Bürger nur über ein Kurzzeitgedächtnis verfügen? Oder glauben Sie ernsthaft, dass der Änderungsvorschlag, den Sie eingebracht haben, dieses Wahlversprechen in irgendeiner Weise erfüllt? - Ich denke, nicht, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP)

Die Verkehrsinfrastruktur gehört zu der öffentlichen Daseinsvorsorge. Trotzdem haben die Kommunen in den letzten Jahren, ja sogar über Jahrzehnte hinweg, den Unterhalt der Straßen vernachlässigt. Das ist schlicht eine Folge von Fehlanreizen innerhalb der aktuellen Rechtslage. Ausbaden müssen das die Anlieger von kommunalen Straßen, die dann zur Finanzierung der Sanierung dieser Straßen herangezogen werden. Und zwar nur die Anlieger von kommunalen Straßen! Anlieger von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen haben kein Problem, da sie nicht herangezogen werden. Allein diese Ungleichbehandlung, meine Damen und Herren, ist doch nun wirklich niemandem mehr zu erklären.

(Beifall bei der FDP)

Für viele Bürger ist die Höhe der Straßenausbaubeiträge existenzgefährdend. Niemand hat mal eben so 100 000 Euro irgendwo herumliegen. Und wer glaubt, dass anschließend das Grundstück auch 100 000 Euro mehr wert ist, meine Damen und Herren, der lebt wirklich hinter dem Mond.

(Beifall bei der FDP)

Hinzu kommt, dass die Bürger zwar zahlen dürfen, aber überhaupt keinen Einfluss darauf haben, was und wie überhaupt gebaut wird. Der häufig zitierte Nutzwertvorteil ist schlicht ein fiktives Konstrukt. Es gibt keinen praktischen Beweis, keine praktischen Beispiele, die einen gleich hohen Wertzuwachs der betroffenen Immobilie aufweisen.