Protocol of the Session on September 12, 2019

Das macht noch einmal deutlich, weshalb es unbedingt notwendig ist, dass wir in Berlin zu einer Klärung der Frage kommen, wie eigentlich die Zahl aussieht, die wir irgendwann einmal erreichen. Der immer wieder genannte „günstige Erhaltungszustand“ muss ja nicht auf europäischer Ebene festgelegt werden, sondern kann national festgelegt werden. Er muss so festgelegt werden, dass man nicht sagen kann: Dazu müssen wir überall in Deutschland gleiche Verhältnisse haben. Denn wir können in den Gebieten, die besonders betroffen sind, kaum so lange warten, bis wir in den Gebieten, in denen es im Moment überhaupt keine

Wolfspopulation gibt, die gleiche Ausbreitung haben.

(Zustimmung von Jörn Schepelmann [CDU])

Diese Fragen müssen dringend beantwortet werden. Das halte ich für zwingend erforderlich. Das fordern wir auch vom Bund, weil wir es als Land nicht beantworten können.

Ich will auch einen zweiten Punkt nennen. Ich bin mir nicht sicher, ob das, was wir jetzt auf der Bundesebene an Veränderungen haben, die im Rahmen der Gesetzgebung jetzt umgesetzt werden sollen - die sogenannte Lex Wolf -, ausreichend ist. Der Punkt, der jetzt verändert wird, ist, dass die Formulierung „erheblicher Schaden“ zu „ernster Schaden“ geändert wird. Das war eine der Forderungen, die wir aufgestellt haben, um am Ende etwas mehr rechtliche Klarheit zu haben.

Ich erinnere aber daran, dass wir im Rahmen der Diskussion hier, auch im Rahmen der Bundesratsinitiative und damit auch der Diskussion in Berlin sehr dafür geworben haben, die komplette FFHRichtlinie zu übernehmen. In der kompletten FFHRichtlinie gibt es eben auch Punkt e, der ganz gezielt „unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß die Entnahme“ auch von Wölfen zulässt. Dieser Teil ist nicht in nationales Recht übernommen worden. Das war eine unserer Forderungen in der Bundesratsinitiative. Wir sehen den Kompromiss, der gerade gekommen ist. Aus meiner Sicht wird es schwer werden, mit diesem Kompromiss alle Anforderungen zu erfüllen.

Das alles steht aber im Gesamtkontext der Erarbeitung einer Verordnung. Denn die Verordnung, die wir auf Landesebene erarbeiten, muss natürlich in der Umsetzung den Rahmenbedingungen entsprechen, die wir auf der nationalen Ebene im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes haben. Deswegen kommen genau diese Punkte dazu. Wir brauchen als Lösung die Veränderung des Bundesnaturschutzgesetzes, in dem dann auch zwei andere Punkte weiter mit bearbeitet werden.

Ich will dazu sagen: Im Moment ist es ein bisschen ruhiger geworden. Ich glaube aber, lokal ist es nicht ruhig geworden, sondern wir haben eine sehr emotionale Diskussion, die wir auch vor Ort erleben. Wir haben eine gemeinsame Diskussion in Steimbke gehabt und haben dort erlebt, wie emotional die Diskussion durchaus auch von von zwei Seiten geführt wird.

Wir haben einen ganz großen Teil - das hat sich an dem Abend auch gezeigt; das gilt vor allen Dingen für die kommunal Verantwortlichen, auch für die Bürgermeister -, der dem Thema mit einer hohen Besonnenheit begegnet - was gar nicht so leicht ist - und mit dieser hohen Besonnenheit versucht, Ruhe in eine solche Diskussion zu bringen, die ganz schwer zu versachlichen ist, die wir aber versachlichen müssen. Deswegen bin ich ihnen sehr dankbar. Mit Besonnenheit im Umgang mit dem Thema - nicht mit dem Liegenlassen des Themas - haben wir, glaube ich, die besten Chancen, vernünftige Lösungen zu erarbeiten.

Zur Klarstellung will ich noch auf die Aussage eingehen, in Schweden bestehe eine Sondersituation in Bezug auf die erlaubte Tötung von Wölfen. Die Sonderregelung, die beschrieben wird, findet sich in keinem der beiden Anhänge. Es gibt auch keine gesetzlich festgelegten wolfsfreien Zonen. Diese existieren dort genauso wenig wie bei uns. Ich würde sagen: Die handeln. Deswegen passiert genau das. Die EU-Kommission hat gesagt, dass sie Schweden an der Stelle unter scharfer Beobachtung sieht. Wir kennen das Ergebnis dieser Beobachtung nicht, aber es gibt keine Regelung, wie sie immer gern gefordert wird, zur Definition wolfsfreie Zonen. - Sie sind in beiden Anhängen nicht vorgesehen. Das muss man einfach als Grundlage berücksichtigen.

Ich komme zu den Antworten auf die von Ihnen gestellten Fragen, zunächst zur Antwort auf die erste Frage.

Neben unserer eigenen Bundesratsinitiative aus dem Oktober waren wir an der Entwicklung der Bundesratsinitiative des Landes MecklenburgVorpommern und des Freistaates Sachsen - 13. März und 5. April - zum Umgang mit dem Wolf beteiligt, die wir damit auch nachdrücklich unterstützt haben. In der Folge hat die Bundesregierung dem Bundesrat am 23. Mai den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes übersandt.

Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Rechtssicherheit bei der Erteilung von Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten zu erhöhen. Beim Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes habe sich in der Praxis zudem der Bedarf ergeben, spezifische Regelungen zum Umgang mit dem Wolf zu treffen.

Das deckt viele der Punkte ab, die aus unserer Sicht regelungsbedürftig sind und die wir ebenfalls - das war auch Teil des Vorschlags, der von

der FDP-Fraktion gekommen ist - für eine Wolfsverordnung vorsehen bzw. vorgesehen haben, wenn denn die Beschlussfassung in Berlin erfolgt ist, sodass wir uns natürlich auf das aktuelle Naturschutzgesetz beziehen.

Was wäre damit gelöst? Das Füttern von Wölfen soll zur Prävention einer Gewöhnung an den Menschen und damit verbundener Risiken verboten werden. Das war auch in der Niedersächsischen Wolfsverordnung vorgesehen. Das kann raus, wenn es in der Regelung im Bundesnaturschutzgesetz enthalten ist.

Die Rechtssicherheit für Verwaltungsentscheidungen bei Nutztierrissen soll auch für solche Fälle erhöht werden, bei denen unklar ist, welcher Wolf konkrete Schäden verursacht hat. Hierbei ist übrigens der Vergleich mit der von Ihnen vorgelegten Verordnung spannend, die ja im Grundsatz der Kormoranverordnung entspricht, bei der man logischerweise keine individuenbezogene Zuordnung hat. Es wird ja niemand sehen, welcher Kormoran betroffen ist. Es besteht also ein sehr großer Unterschied zwischen der individuenbezogenen Betrachtung, die wir im Moment für den Wolf haben, und der nicht individuenbezogenen Betrachtung, die wir in der von Ihnen zugrunde gelegten Kormoranverordnung haben.

Zudem soll, was auch ganz wichtig ist, die freiwillige Mitwirkung von Jagdausübungsberechtigten bei der Durchführung von artenschutzrechtlichen Ausnahmeentscheidungen, bei der zugelassenen Entnahme von Wölfen, geregelt werden. Sicherlich wird die Frage kommen, wie wir bei dem Rodewalder Rüden vorankommen. Das ist eines der Probleme dabei. Jetzt ist die freiwillige Mitwirkung von Jagdausübungsberechtigten geklärt. Aber die freiwillige Mitwirkung kann ja nicht bedeuten, dass das Risiko, wenn es das falsche Individuum trifft, bei dem Jagdausübungsberechtigten liegt. Also wird die Frage zu klären sein, wie man diejenigen, die uns an der Stelle unterstützen, und zwar freiwillig, von dem Risiko freistellt, am Ende vielleicht das falsche Tier geschossen zu haben, weil eben eine Feststellung des Individuums vorgenommen wurde.

Das zeigt, wie schwierig das ist, während auf der anderen Seite das Bundesnaturschutzgesetz - das wäre für unsere Verordnung ja auch wichtig - sagt, dass man in den Fällen, in denen das Individuum nicht gezielt festgestellt werden kann, auch sagen kann, dass einzelne Tiere des Rudels entnommen werden. Das heißt umgekehrt: Wenn man das

Individuum feststellen kann, beschränkt man sich selbst in seiner Handlungsfähigkeit. Das zeigt, glaube ich, dass es noch viele Punkte gibt, die nicht klar sind, die aber für uns in der Umsetzung der Verordnung entscheidende Fragestellungen sein werden.

Drittens. Die Einbringung von Haustiergenen in die Wolfspopulation durch Wolfshybride ist problematisch. Daher soll eine Entnahme dieser Hybride durch die zuständige Naturschutzbehörde vorgesehen werden. Auch das ist im Rahmen der dann hoffentlich durchgeführten Änderung des BNatSchG geplant.

Der Gesetzentwurf enthält eine Ergänzung des Bundesnaturschutzgesetzes um die beschriebenen Regelungen. Die Gesetzesberatungen dauern an. Mein letzter Stand von Anfang der Woche ist, dass es, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, nächste Woche ins Bundeskabinett gehen soll, wo es dann hoffentlich, nachdem es ja auch schon einige Monate in Berlin liegt, zu einer Beschlussfassung und damit zu einer Grundlage für unsere Arbeiten kommt. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, mindestens in der Erkenntnis, dass all die Punkte, die definiert sind, stimmen, ist dann natürlich die Grundlage, damit wir die ergänzenden Regelungen, die noch zu Veränderungen der Niedersächsischen Wolfsverordnung führen, durchführen können.

Ich komme zur Antwort auf Frage 2.

Die Beurteilung des Erhaltungszustandes einer Population obliegt dem Bund. Das ist genau die Feststellung, die wir getroffen haben. Es war einmal in der Diskussion, dass die EU das alle sechs Jahre macht. Das ist aber nicht so. Diese Feststellung kann auch jährlich durch den Bund erfolgen. Wird vom Bund für den Wolf als streng geschützte Art ein guter Erhaltungszustand festgestellt, dann hat die Bundesregierung die Möglichkeit, bei der EU-Kommission auf eine Änderung in der Einstufung in den Anhängen der FFH-Richtlinie hinzuwirken. Das ist aber ein extrem langer Prozess.

Wir haben ja gesagt, wir wollen nicht darauf hinwirken, dass der Anhang verändert wird, sondern wir wollen darauf hinwirken, dass die Frage nach dem günstigen Erhaltungszustand - und zwar heute schon - mit einer klaren Antwort auf die Frage, wie ein entsprechendes Management stattfinden soll, versehen ist. Wie will man denn die Population in dieser entsprechenden Größenordnung halten? - Auch das ist lösbar, ohne die Veränderung des Anhangs, es muss aber auch gelöst werden.

Es ist aber davon auszugehen, dass dies passieren wird.

Niedersachsen dringt gemeinsam mit den anderen hauptsächlich betroffenen Ländern - MecklenburgVorpommern ist auch betroffen, aber Sachsen und Brandenburg sind natürlich noch einmal in ganz anderer Form mit uns gemeinsam betroffen - beim Bund nachdrücklich darauf, die Erfassung und Bewertung der Population nicht nur zu verbessern, sondern eben auch deutlich zu sagen, welchen Stand wir erreicht haben, wohin sich die Population wird entwickeln können und ab welchem Stand der sogenannte günstige Erhaltungszustand erreicht ist. Dies ist erforderlich, um aus der Entwicklung die notwendigen Schlussfolgerungen für das Handeln auf der EU-Ebene zu ziehen.

Nicht zuletzt haben wir das im Rahmen der Umweltministerkonferenz immer wieder diskutiert und werden das auch immer wieder diskutieren. Auch dort ist es so, wie es immer ist: Die Länder, die von der Situation nicht betroffen sind, sind sehr zurückhaltend mit Veränderungen, die Länder, die betroffen sind, machen den großen Druck, und wir müssen versuchen, eine Konsenslösung zu finden.

Ich komme zur Antwort auf die Frage 3.

Die Beweidung der Deiche durch Schafherden ist Teil des Küstenschutzes und daher von immenser Bedeutung. Entsprechend sind die Deichverbände bereits unterstützend engagiert. Aktuell wird mit dem niedersächsischen Deichverband, finanziert durch das Land Niedersachsen, ein Pilotprojekt zur Umsetzbarkeit von Herdenschutzmaßnahmen am Deich durchgeführt. Das ist ein sehr aufwendiger Prozess. Es ist aber auch richtig, zu sagen: Wir testen Dinge aus und machen Erfahrungen damit, um aus den Erfahrungen heraus begründen zu können, was mit einem vernünftig vertretbaren Aufwand geht und was möglicherweise auch nicht geht.

Die Landesregierung hat angesichts der allgemeinen wirtschaftlichen Situation der Schafhaltung in Deutschland und Europa tatsächlich die große Sorge, dass das, was wir heute haben, nämlich das Kümmern um Biotope, um Landschaft und um die Deichpflege, nicht an allen Stellen auf Dauer sichergestellt ist. Wir haben das Problem im Moment glücklicherweise noch nicht beim Deich. Aber wir merken in vielen Bereichen, in denen die Pflege der Kulturlandschaft nur durch Weidetiere möglich ist, dass viele sagen, sie ständen kurz davor aufzugeben. Das machen sie vielleicht nicht ausschließlich angesichts der steigenden und wach

senden Wolfspopulation. Aber natürlich ist das für viele neben all den Effekten, die es gibt, wie die hohen Kosten und die schlechte Vermarktung, noch einmal ein zusätzliches Problem. Das muss man sehr ernst nehmen. Da kann man nicht sagen: Naja, es gibt ja auch noch andere Ursachen, die dazu führen. Das ist ein Punkt, den man ernst nehmen muss.

Wir müssen damit umgehen, und auch dafür müssen Lösungen erarbeitet werden. Eine der Lösungen ist die Forderung nach einer Weidetierprämie aus der GAK-Förderung, die die Umweltministerkonferenz auch noch einmal gegenüber dem Bund deutlich gemacht hat. Im Moment reden wir über eine Weidetierprämie für Ziegen und Schafe. Aber wir sehen an anderen Stellen, dass wir bei den Rindern genauso Handlungsbedarf haben, eine entsprechende Weidetierprämie zur Verfügung zu stellen. Über die Weidetierprämie können wir die wirtschaftliche Situation der Schafhalter weiter verbessern. Das ändert aber nichts daran, dass der entsprechende Handlungsbedarf beim Umgang mit dem Wolf genauso bestehen bleibt und dies gelöst werden muss.

Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Lies. - Die erste Zusatzfrage stellt nun der Kollege Hermann Grupe für die FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie hier schon vor längerer Zeit festgestellt haben, dass das Verschwinden des Cuxhavener Rudels sicherlich nicht die Lösung sein könne - ich glaube, so ähnlich haben Sie sich ausgedrückt -, und vor dem Hintergrund, dass sich die Tatsache, dass Wölfe im Rudel jagen, auch bis zur Landesregierung herumgesprochen haben dürfte, frage ich Sie, wann endlich gehandelt wird und Rudel, die übergriffig werden, unschädlich gemacht werden. Sie haben nun ein Dreivierteljahr lang bewiesen, dass die Jagd nach einem Einzelwolf völlig zwecklos ist und nicht zum Erfolg führen kann. Wann werden Sie Handlungsalternativen aufzeigen, die es möglich machen, diese Rudel wirklich unschädlich zu machen?

(Beifall bei der FDP)

Herr Minister Lies antwortet.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das meinte ich vorhin. In der neuen Gesetzgebung, also in der Veränderung des Bundesnaturschutzgesetzes, ist vorgesehen, dass, wenn keine Feststellung des einzelnen Individuums erfolgen kann, einzelne Tiere entnommen werden können, um daraus dann abzuleiten, ob sich die Situation verbessert.

Ich sehe das genauso wie Sie. Ich bin ja nicht jedes Mal in der Lage, über die Risse das einzelne Individuum zu identifizieren. Das wäre das erste. Und das zweite ist, dass es auch äußerst schwierig ist, das einzelne Individuum zu identifizieren, wenn es um die Tötung geht. Dieser Teil würde, wenn es zu dieser Beschlussfassung kommt, was ich hoffe, im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes verbessert und erleichtert und wäre dann auch die Rechtsgrundlage dafür, das entsprechend in die Niedersächsische Wolfsverordnung zu übernehmen.

Danke sehr, Herr Minister. - Herr Kollege Grupe stellt eine weitere Zusatzfrage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister, Sie haben ja auch Bezug genommen auf unsere Anmerkungen zu Schweden und haben ausgeführt, dass dort die gleiche Gesetzeslage gilt, und haben gesagt: Die Schweden handeln. Es gibt auch noch andere Länder, die handeln, auch Frankreich. Sie haben auch gesagt, dass das schon einige Monate in Berlin liegt. Meine Frage ist, ob Sie Verständnis dafür haben, dass die Menschen im Lande das mittlerweile als eklatantes Staatsversagen empfinden und teilweise eben - was ich nicht in Ordnung finde - zur Selbstjustiz greifen. Wann werden Sie endlich zusammen mit den Verantwortlichen in Berlin dafür sorgen, dass - ähnlich wie in anderen Ländern Europas - gehandelt wird?

(Beifall bei der FDP)

Danke, Kollege Grupe. - Herr Minister Lies wird antworten.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Grupe, deswegen habe ich den Punkt noch einmal mitgebracht. Wir haben schon im Zusammenhang mit der Bundesratsinitiative, die wir hier diskutiert haben, gesagt: Wir müssen uns ansehen, welche europäischen Lösungen es gibt. Das französische Modell - ob das die Lösung ist, will ich gar nicht vorwegnehmen - sieht sozusagen ein Kontingent vor, was eine erleichterte Form der Entnahme ermöglicht. Das war Teil der Bundesratsinitiative. Es ist nicht Teil der Lösung, die die Bundesregierung für sich auserkoren hat.

Ich versuche es einmal mit dem politischen Verständnis. Es gibt einen Kompromiss, den man auf der Bundesebene gefunden hat. Da dieser Kompromiss nun ganz wesentliche Teile des Handlungsbedarfs, den Niedersachsen sieht, nicht erfüllt, stellt mich der natürlich nur begrenzt zufrieden. Das ist so. Aber am Ende muss ich mit einer politischen Entscheidung leben, die jetzt in Berlin ausgearbeitet wird. Ich glaube, ich habe an allen Stellen - das gilt hier für das Parlament wie für alle entscheidenden Situationen auch in Berlin, darauf sprachen Sie ja an - deutlich gemacht, dass der Handlungsbedarf größer ist als das, was der Bund im Moment bereit ist zu verändern, und dass wir, wenn wir diesen Weg weitergehen, sozusagen immer nur nachsorgend dem eigentlichen Handlungsbedarf hinterherlaufen.

Es bleibt aber dabei, dass es im Wesentlichen drei Länder sind, nämlich Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen, die geschlossen und gemeinsam, völlig unabhängig von politischen Mehrheiten und Herkunft genau diesen Weg vertreten. Es ist aber schwer, politische Mehrheiten über diese drei Länder hinaus zu erreichen. Das befriedigt keinen, das soll auch Sie nicht befriedigen. Ich werde weiter Druck machen. Aber ich nutze natürlich den Beschluss, wenn er auf Bundesebene kommt, um das erst einmal in der Wolfsverordnung umzusetzen, sodass wir wieder einen Schritt weiter sind. Aber die Sorge, die Sie äußern, ist berechtigt. Am Ende läuft der Staat dem notwendigen Handlungsdruck hinterher. Das befriedigt mich nicht, sondern das wird uns wieder mit neuen Konstellationen vor neue Probleme stellen. Das gebe ich offen zu.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Sie haben offenbar keinen Einfluss in Berlin! - Gegenruf Olaf Lies [SPD]: Ja, genau! So wie Sie!)

Danke sehr, Herr Minister. - Auf weitere Zwischenrufe sollte verzichtet werden. - Eine weitere Zusatzfrage stellt jetzt der Kollege Grupe für die FDPFraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister, die Deichschäfereien sind ja zum einen in besonderem Maße betroffen, und zum anderen stellen sie eine herausragende Bereicherung für unser Land da, indem sie die Menschen vor Hochwasser und Deichbrüchen schützen, und Sie haben gesagt, in diesen Bereichen müsse die Entnahme im Vordergrund stehen, aber dann haben Sie gesagt, der Wolf solle dort nicht bejagt werden. Dazu hätte ich gern Aufklärung von Ihnen. Wir müssen ja irgendwann einmal von diesen Diskussionen wegkommen und handeln, auch und gerade dort. Ein Verzug ist überhaupt nicht akzeptabel, weil es um die Sicherheit der Menschen geht. Was, meinen Sie, soll konkret an den Deichen passieren, an denen wir ja gar nicht zäunen können, weil es ins Wasser hineingeht usw. - das muss ich Ihnen nicht erklären -? Was soll da passieren, wie sollen die Herden geschützt werden?